Ausgabe 
23.7.1941
 
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Ein Gießener als Ll-Vool-Konflrukieur geehrt

Ministerialrat Schuerer Ehrendoktor der Technischen Hochschule Danzig.

Dem Ministerialrat Friedrich Schuerer im Oberkommando der Kriegsmarine wurde in Aner­kennung seiner besonderen Leistungen auf dem Ge­biete der U-Bootkonstruktion die Würde eines Ehrendoktors der Technischen Hochschule Dan­zig verliehen.

Ministerialrat Dr.-Jng. e. h, Schuerer, ge­boren am 19. 6. 1881 in Gießen (Hessen), trat nach Beendigung des Schiffsbaustudiums an der Technischen Hochschule in Charlottenburg und vor­übergehender Tätigkeit als Konstrukteur beimBre­mer Vulkan" am 2. 7. 1906 als Marinebauführer in die Laufbahn der Marinebaubeamten ein. Nach Abschluß einer Ausbildung bei der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven und nach verschiedenen anderen Verwendungen wurde er 1914 zu der da­maligen Unterseebootsinspektion als Leiter der Pro­jektionsabteilung kommandiert. In dieser Stellung hatte er bereits Anteil an der bekannten Entwick­lung der Unterseebootswaffe während des Welt­krieges. Wenn auch nach dem unglücklichen Kriegs­ausgang der deutsche Unterseebootsbau für immer zur Untätigkeit verurteilt schien, so ließen sich doch die Gedanken des Konstrukteurs nicht fesseln, und als die deutsche Wehrhoheit wieder auferstand, konnte der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine die Sorge für die Konstruktion der U-Boote und ihre Bereitstellung in die Hände eines in diesem Fach­gebiet bereits bewährten Baubeamten, des dama­ligen Marineoberbaurates Schuerer, legen.

Vorrundenspiel im Faustbatt.

Im Rahmen des Bad-Nauheimer Bezirks-Turn- und Sporttages wurde unter Leitung des Bereichs­obmanns Dr. Karl Pfeffer (Gießen) auch das Vorrundenspiel des Sportgaues Hessen-Nassau aus­getragen. Tgm. Bad Homburg wurde vor Polizei Hanau Gausieger und wird bei den hessischen Som­merspielmeisterschaften, die im Rahmen des Be- zirks-Turn- und Sporttages am 10. August in Gie­ßen ausgetragen werden, mit dem Gausieger von Kurhessen, CT. Hessen-Preußen Kassel, um den Titel des Bereichssiegers kämpfen.

Kreisleiter Backhaus wohnte dem Bezivks- Turn- und Sporttag in Bad-Nauheim bei und sprach in der Schlußkun'dgebung eindrucksvoll zu der großen Turn- und Sportgemeinde.

Schweinemarkt in Grünberg.

4- Grünberg, 23. Juli. Auf dem heutigen Schwei ne markt standen 202 Ferkel zum Ver­kauf. Es kosteten bis 6 Wochen alte Tiere 22 bis 25 RM., 6 bis 8 Wochen alte Tiere 26 bis 29 RM., 8 bis 13 Wochen alte Tiere 30 bis 36 RM. pro Stück. Marktverlauf schleppend. Es verblieb ge­ringer Ueberstand.

Schweinemarkt in Gedern.

* Gedern, 22. Juli. Der hiesige Schweine- markt war mit 345 Ferkeln beschickt. Es kosteten 6 bis 8 Wochen alte Ferkel 18 bis 23 RM., 8 bis 12 Wochen alte 24 bis 26 RM., ältere Tiere bis 30 RM. pro Stück. Das Geschäft verlief flott, es wurde ausverkauft.

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Wie dieser seine Aufgabe anfaßte, erkennt man daraus, daß bereits wenige Monate nach Verkün­dung der Wehrhoheit die ersten zwölf U-Boote zu Wasser gesetzt werden konnten. Seit dieser Zeit war es Ministerialrat Schuerer möglich gestützt auf das Vertrauen des U-Bootfahrers die U-Boote sowohl nach Zahl als auch nach Art zu dem In­strument zu machen, daß die Kriegsmarine zur Er­füllung ihre? Aufgabe braucht.

Die so von Ministerialrat Schuerer selbst und in seinem Sinne geleistete Arbeit führte den deutschen U-Bootbau trotz einer zwei Jahrzehnte langen Un­terbrechung in kurzer Zeit in seine unbestreitbar führende Stellung zurück. Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine selber konnte vor einem halben Jahr in einem Erlaß, den er an alle U-Boot-Schaffenden richtete, die deutschen U-Boote als die besten der Welt bezeichnen.

Der Konstrukteur dieser U-Boote erhielt nunmehr durch die Verleihung der Ehrendoktorwürde die ver­diente Anerkennung.

*

Friedrich Schuerer wurde am 19. Juni 1881 in Gießen als Sohn des ord. Professors der Theologie D. Dr. phil. Emil Sch u erer und seiner Ehefrau Emilie, geb. Becker, die damals in der Südanlage wohnten, geboren. Der Vater, Professor Emil Schuerer, stammte aus Augsburg und kam im Jahre 1878 nach Gießen. Später ging er von hier nach Kiel und dann nach Göttingen.

südüchste Ecke des Reiches, aber auch aus den vorübergehend von uns getrennten deutschen Orten im Elsaß, in dem inzwischen verschwundenen Polen ufw kamen die Besucher zu der Gießener Hütte. Und allen hat es dort gut gefallen. Dafür zeugen viele lobende Zeilen in der SpalteBemerkungen" des Gästebuches. Hier wird der Unterkunft und der fürsorglichen Betreuung durch den Hüttenwart, da­mit zugleich auch dem fürsorglichen Walten der Sektton Gießen ein hohes Loblied zuteil. U. a. kann man folgende Bemerkungen in dem Buche finden: ,Hüttenweg, Hütte und Verpflegung einfach pracht­voll."Verpflegung sehr gut."Wirtschaft vorbild­lich sauber."Quartier uno Verpflegung glänzend." Aufmerksame und liebenswürdige Bewirtung." Ein respektvolles Heil der Wirtschaft."Hocherfreut über das schöne Alpenheim."Ein Lob der Hütte, noch größeres der Wirtschaft."Alles großartig von A bis Z."Alles aufs beste zu loben, die Wir­tin nicht zu vergessen."Schön wär's, wenn man hier bleiben könnte."Wir kommen wieder." Und so kann man die lobenden Anerkennungen in dem dicken Gästebuch Seite für Seite lesen und dadurch erkennen, daß die Gießener Hütte sich bei den Alpinisten eines ehrenvollen Rufes zu erfreuen hat.

Dieses Gästebuch, das kürzlich der Sektion Gie­ßen des Deutschen Alpenvereins übermittelt wurde, berichtet aus einer Reihe von Jahren, die mit ihrem Abschluß heute rund ein Jahrzehnt hinter uns liegen. Aber unverändert wie damals ist auch heute der gute Ruf der Gießener Hütte in den Sektionen der Alpinisten lebendig. Und das ist eine besondere Auszeichnung für die Sektion Gießen-Oberhessen des Deutschen Alpenoereins, die Besitzerin und Be­treuerin dieser gastlichen Stätte in den Kärntner Bergen. B.

Gießener Radfahrer erfolgreich.

Das Bahnfahren auf der Aschenbahn, das auf dem Bezirks-Turn- und Sporttag des Bezirks 11 Fried­berg am Sonntag auf der von-Tschammer-und- Osten-Kampfbahn in Bad-Nauheim durchgeführt wurde, war über den Bezirk Friedberg hinaus auch offen für den Bezirk 8 Gießen. Die Gießener Radfahrervereinigung erzielte dabei wie­der schöne Erfolge. Willi F o r st e r setzte sich in allen Wettbewerben sicher an die Spitze. Nach­stehend die Gießener Erfolge:

Fliegerfahren: 1. Willi Forster; 3. Hel­mut Baumann: 4. Ernst Ludwig Preiß. Aus­scheidungsfahren: 1. Willi Forster; 2. Hel­mut Baumann. 15-Runden-Punkte- fahren: 1. Willi Forster, 25 Punkte; 3. Emil Kraft; 4. Helmut Baumann; 5. Ernst Ludwig Preiß.

Werden jedoch Nährmittel abgegeben, so haben Verteiler die Abschnitte N 1 und N 2 zusommenhii« ! gend abzutrennen und diese wie die üorigen Näh!. Mittelabschnitte den Kartenausgabestellen als Grunl« . läge für die weitere Zuteilung von Nährmitteln ein j zureichen.

Einzelne Abschnitte N1, N2 oder N 3 sind »h gültig. Es gilt also stets nur der Abschnitt N2i Verbindung entweder mit dem Abschnitt N1 ota mit dem Abschnitt N 3. Die Kartenausgabestellli s haben die Entgegennahme von Abschnitten abp« ! lehnen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen.

Die Abschnitte N1 und N 2 sind wegen der r-s , sie entfallenden Ration von 125 g für die Abgiit , von Nährmitteln in Gaststätten nicht geeignet. Samt die Verbraucher, die Hülsenfrüchte nicht kaufen wii> len, auch auf diese Abschnitte Nährmittel in Gi'l> stätten oder auf Reisen beziehen können, können ii bei den Ernährungsämtern auf Antrag die Ab­schnitte N1 und N 2 in Reise- und Gaststätten- marken für Nährmittel umtauschen.

C. Abgabe von Nährmitteln.

Die Einzelabschnitte N11N 20, N 30 und. N il berechtigen wie bisher zum Bezüge von insgefmni 300 g Nährmitteln auf Getreidegrundlage. Die hir:- von in Teigwaren zu beziehende Menge bleibt jeboit gegenüber der bisherigen Regelung unverändert.

Die Rationen an Kartoffelstärkeerzeugnissen ('M schnitte N 21 St. und 22 St.) und an Kaffee-Erft^ und Zusatzmitteln (Abschnitte N 23 und N 24, N32, N 33) bleiben gleichfalls unverändert.

IV.

Reise- und Gaststättenmarken für Brok.

Die Reise- und Gaststättenmarken für Brot fnl mit Wirkung vom 28. Juli 1941 so zu behandeln wie die^"-Abschnitte der Reichsbrotkarten. Sie bi- rechtigten daher von dem genannten Zeitpunkt ad nur zum Bezüge von Roggenerzeugnissen bzw. zu« anteilmäßigen Bezüge von Mischbrot. Es bestehl somit keine Möglichkeit mehr, die nicht mit einem R" versehenen Abschnitte der Reichsbrotkartenit solche Kleinabschnitte umzutauschen, die den Bepj von Weizenerzeugnissen gestatten.

Reichseierkarke.

Die eingeführte Reichseierkarte verliert am 27.3^ 1941 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit. Mit den Ct1 bensmittelkarten für die 26. Zuteilungsperiode langt deshalb eine neue Reichseierkarte zur Aus­gabe, deren Gültigkeit sich wiederum auf sechs 3» teilungsperioden (2631) erstreckt.

Die Reichseierkarte darf wie bisher an Selbst«el> foraer in Eiern nicht ausgegeben werden. Ad Selbstversorger gelten Personen, die Hühner ods Enten zum Zwecke der Eigenversorgung mit Eien oder gewerbsmäßig halten, wobei die Zahl der $ haltenen Hühner oder Enten gleichgültig ist. V Reichseierkarte darf auch nicht für die Zeit ars gehändigt werden, in der die gehaltenen Enten ok« Hühner nicht legen. Werden VersorgungsberechW während der Laufzeit der Reichseierkarte Selbstv^ forger in Eiern, so haben sie die Karten zurück^ geben. Die Kartenausgabestellen haben, sobald ß von solchen Fällen Kenntnis erhalten, die Reicks eierkarte einzuziehen.

V.

Abgabe der Bestellscheine.

Die Verbraucher haben die Bestellscheine ein* schließlich der Bestellscheine 26 der ReichseierkaÄ und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 21. bis 26. Juki 19411J den Verteilern abzugeben. 308Ä

Gießen, den 21. Juli 1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingcn Friedberg, Lauterbach und Gießen sowie den Ober- bürgermeifter der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. L o tz.

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Landkreis Gießen.

<£ Leihgestern, 21.Juli. Die hiesige Klel^I kinderschule wurde am Sonntag im 50.Jah>rl ihres Bestehens durch den Ortsgruppenleiter in NSV. übernommen. Am Samstagabend stM die Inspektion der hiesigen Freiwilliges Feuerwehr, die durch HI. und eine Mädche,, gruppe verstärkt ist, durch Kreisfeuerwehrinspektsr Bouffier (Gießen) statt. Bei dieser Gelegen!^ wurde auch die Motorspritze von Großen-Lindy von einer Gruppe der dortigen Feuerwehr doi= geführt.

* Allendorf (Lah n), 22. Juli. Am Moritz wurde im unserer Schule die erste Kokonernte d«r diesjährigen Seidenraupenzucht vorgenon- men. Die 2 Gramm Seidenspinnerbrut dazu trosq am 15. Juni ein. Die kleinen Räupchen schlüpstq schon in den nächsten Tagen und entwickelten sh in der kurzen Zeit von 4 Wochen infolge des war­men Wetters und des ausgezeichneten Futters ga^ vorzüglich. Bereits am 12. Juli begann das GiJ! spinnen, das nach wenigen Tagen beendet mar. ; Das Kokonergebnis mit nahezu 5,5 Kilo ist ad1 ganz hervorragend zu bezeichnen. Eine zwette von ebenfalls 2 Gramm schlüpfte Anfang Juli uii| ist eben im besten Wachstum. Die Raupen werde, I in 2 bis 3 Wochen zum Einspinnen kommen, Altmaterialsammlung unserer Sckft, l e r im Juli brachte wieder ein sehr gutes Ergej, ms. An den Althändler abgeliefert wurden 934 Eisen, 365 Kilo Papier, 255 Kilo Lumpen, 22 Kid Knochen. Die durchschnittliche Punktzahl auf bei einzelnen Schüler betrug somit 40, gegenüber Z im Juni. Alle Kinder, die sich einsetzten, erhielte je nach ihren Punkten eine Gabe, vom einfache Kriegs- und Kolonialheft bis zum wertvollen Buchi, wie dies in den vorhergehenden Monaten auch trat An der Heilkräutersammlung beteiligt sij unsere Schule in diesem Jahre ebenfalls in gaq erheblichem Maße. Größere Mengen von HeilpM zen wurden bereits gesammelt und abgeliefert. |

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(Semeinfame MmlmMm der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie des Ober­bürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.:

Lebensmittetbewirtfchastung.

Nach dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 18.6.1941 find die dem Verbrauches zustehenden Lebensmittel­mengen für die Zeit vom 28. Juli bis 24. August 1941 (26. Zuteilungsperiode) wie folgt festgesetzt wovden:

L

Laufende Lebensmittelzuteilungen.

Die laufend gewährten Nationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlachtfetten, Butter, Margarine, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnissen, Kaffee-Ersatz- und -Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver bleiben gegenüber der 25. Zuteilungsperiode unverändert.

Jeder Versorgungsberechtigte erhält auch in der 26. Zuteilungsperiode an Stelle von 125 g Nähr­mitteln 125 g Reis. Die Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, haben ferner die Möglichkeit des Bezugs von 125 g Hülsenfrüchten an Stelle von 125. g Nährmitteln.

Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten. Abgabe von käse und Quark.

Die von vornherein nur für eine beschränkte Zeit vorgesehene Erhöhung der Käseration kommt in Fortfall, so daß also wieder 187,5 g Käse und 125 g Quark zur Verteilung gelangen. Die Reichsfettkarten haben eine entsprechende Umgestaltung erfahren.

* III.

Regelung der Warenabgabe auf die Rährmittelkarten. A. Bezug von Reis.

Alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind (rosa Nährmittelkarten für Normalverbraucher, Jgd.), erhalten auch in der 26. Zuteilungsperiode die Möglichkeit, an Stelle von 125 g Nährmitteln die, gleiche Menge Reis zu beziehen. Auf allen rosa Nährmittelkarten sind deshalb wieder die fünf Ein­zelabschnitte N 6N10 zu einem Abschnitt N 6/N10 zusammengefaßt, der entsprechend seinem Aufdruck zum Bezug von 125 g Reis berechtigt. Die Verteiler haben diese Abschnitte bei der Abgabe der ent­sprechenden Mengen Reis abzutrennen und ge­trennt von den übrigen Abschnitten der Nährmittel­karten bei den Kartenausgabestellen nach Ablauf der 26. Zuteilungsperiode zur Ausstellung von Emp­fangsbescheinigungen (nicht Bezugscheine) einzu­reichen. Die Empfangsbescheinigungen, aus denen die Anzahl der eingereichten Abschnitte hervorgehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren. .

Der Abschnitt N 6/N 10 ist zum Reisbezug in Gast­stätten nicht geeignet. Soweit Verbraucher daher lediglich auf den Besuch von Gaststätten angewiesen sind, können sie den Abschnitt N 6/N 10 der Nähr­mittelkarten in Reise- und Gaststättenmarken über Nährmittel umtauschen.

B. Bezug von Hülsenfrüchlen.

Den Versorgungsberechtigten, die nicht Selbstver­sorger sind (rosa Nährmittelkarten für Normalver­braucher, Jgd.) wird die Möglichkeit gegeben, an Stelle von 125 g Nährmitteln 125 g Hülsenfrüchte zu beziehen. Es gelangen nur die beim Kleinhandel lagernden, aus den früheren Zuteilungen noch vor­handenen geringen Mengen an Hülsenfrüchten zur Ausgabe. Die Versorgungsberechtigten dürfen des­halb nicht bestimmt damit rechnen, die wahlweise zur Verfügung gestellten Waren zu erhalten. Nähr­mittel können jedoch in jedem Falle bezogen werden.

Die Einzelabschnitte N1 bis N 5 der rosa Nähr­mittelkarten sind zu diesem Zwecke zusammengezogen in drei Abschnitte N1 bis N 3, lautend über ins­gesamt 125 g Nährmittel oder Hülsenfrüchte.

Werden hülsenfrüchle abgegeben, so haben die Verteiler die Abschnitte N 2 und N 3 zusammen­hängend abzutrennen. Diese Abschnitte sind zu ordnen und aufzubewahren. Ihre Verwendung als Zuteilungsgrundlage wird zu gegebener Zeit be- tonders geregelt.

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