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Es beginnen folgende Lehrgemeinschaften und

RM.

5,50

RM.

5,-.

RM.

10,50

RM. 27,50

rechnen!

der

ßcrufsc&chungswrt bcrüftf i

Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!

be- des um

Gebühr:

RM. 15,50

RM. 10,50

RM. 10,50

Vortragsreihen:

Am Montag, dem 20. Oktober 1941:

Förderlehrgang für faufnt Lehrlinge im 3. Lehrjahr........

Textilrohstoffkunde für den Kaufmann Warenkunde f. den Lebensmittelkaufm. Am Mittwoch, dem 22. Oktober 1941: Tabakwarenfachkunde......

Vortragsreihe Prof. Dr. Auler ,L)er

Uebergewinn nach § 22 Kriegswirt­schaftsoerordnung" .......

Am Donnerstag, dem 23. Oktober 1941: Doppelte Buchführung, Stufe II (für

Fälle nicht möglich ist.

Für den Selbstversorger der Gruppe A darf es außer dem Selbsthalten und -Mästen Tieres keiner weiteren Voraussetzungen,

Teeka Fruchttee In der Packung oder im hygienisch ge­packten Aufgußbeutel Teeka - Fix ergibt das beste Austausch­getränk für den altbewährtenTeekanne"-Tee. Er wird wie dieser mit kochendem Wasser aufgebrüht. Man trinkt ihn, stark aufgegossen, nach Belieben gesüßt, mit Milch, als Morgen­getränk und schwach aufgegossen, leicht gesüßt, zum Abend­essen. Auch Kinder trinken ihn gern.

Teeka - Fruchttee in der Packung oder im Aufgußbeutel Teeka-Fix, sowie Meta-Fixminze, der aromatische Pfeffer- ^mnztea ün AufqußbeutaL And überall zu erhalten!

Sepso-Tinktur gehört in Ihre Haus-Apotheke!

Warum? Weil Sie immer ein zuverlässiges und rasch wirkendes Desinfektionsmittel zur Hand haben müssen. Denn kleine Verletzungen, wie sie durch Schnitte, Stiche, Risse, Bisse und dergleichen verursacht werden, kommen ja im täglichen Leben so oft vor! Und alle, auch kleine offene Wunden sind der Gefahr der Infek­tion durch Bakterien ausgesetzt. Deshalb soll man auch geringfügig erscheinende Verletzungen nicht unbeachtet lassen, sondern sie rechtzeitig mit Sepso-Tinktur des- infizieren. Sepso-Tinktur, die in allen Apotheken und Drogerien in Flaschen zu fünfundfünfzig Pfennigen und in handlichen Tupfröhrchen zu neunundvierzlg Pfennigen erhältlich ist, wirkt genau so desinfizierend wie Jod-Tinktur und ruft keine unerwünschten Neben­erscheinungen hervor. Sie hat weiterhin die angenehme Eigenschaft, keine Flecken in der Wäsche zu hinterlassen. Auch kann sie von der Haut leicht abgewaschen werden.

. Welches Gewicht wird zugrundegelegt?

Die in den früheren Bestimmungen oorgeschrie- bene Zugrundelegung eines einheitlichen Anrech­nungsgewichtes bei der Hausschlachtung von Schwei­nen ist beibehalten worden, doch gilt im Gegensatz zu dem früheren Anrechnungsgewicht' von 110 Kilo- granim für das Hausschlachtungsjahr 1941/42 im Gebiet der Landesbauernschaft Hessen-Nassau ein Anrechnungsgewicht von 12 5 Kilogramm, was einem Lebendgewicht von etwa 185 Kilogramm ent­spricht. In diesem Anrechnungsgewicht ist der Ab­zug eines Verarbeitungsverlustes von 15 v. H. be­reits enthalten, so daß weitere Abzüge nicht zuläs­sig sind. Beträgt jedoch das Lebendgewicht eines zur Hausschlachtung bestimmten Schweines mehr als 200 Kilogramm, so darf nicht das einheitliche An­rechnungsgewicht, sondern nur das tatsächliche Ge­wicht zugrundegelegt werden. Das Landesernäh­rungsamt hat daher angeordnet, daß bei Stellung eines Antrages auf Hausschlachtung von Schwei­nen in jedem Falle die Feststellung des amtlichen Lebendgewichtes zu erfolgen hat. Liegt das festge­stellte Lebendgewicht zwischen 185 und 200 Kilo­gramm, so ist das Anrechnungsgewicht von 125 Ki­logramm zugrundezulegen.

Die erfolgt die Anrechnung?

Was das Anrechnungsverfahren betrifft, so gelten der Selbstversorger und die zu seinem Haushalt zählenden Personen mindestens für die Zeit mit Fleisch und Fett (außer Butter) als versorgt, für die das durch Hausschlachtungen erzielte Anrech­nungsgewicht auf Grund der Personenzahl des Haushalts und einer Wochenration von 860 Gramm je Person und Woche reichen muß. Der Selbstver­sorgerrationssatz von 860 Gramm Fleisch und Schlachtfette insgesamt bei Hausschlachtungen gilt sowohl für Selbstversorger der Gruppe A als auch für Selbstversorger der Gruppe B, nicht aber für Selbstversorger der Gruppe C, vielmehr hat bei der Anrechnung des Bedarfs von Selbstversorgern der Gruppe C das Ernährungsamt von den normalen Rationssätzen auszugehen, die für die in der Anstalt, Kantine usw, verpflegten Personen nach den jewei­ligen Bestimmungen gelten (also Normalverbraucher

grundsätzlich die Genehmigung zur Hausschlach­tung zu erhalten, es sei. denn, daß er bereits durch frühere Hausschlachtungen die ihm zustehende Ge­samtmenge erreicht hat. Bei Selbstversorgern der Gruppe B muß aber als weitere Voraussetzung hinzukommen, daß der betr. Selbstversorger in den Hausschlachtungsjahren 1938/39, 1939/40 und

1940/41 bereits die gleiche Zahl von Hausschlach­tungen vorgenommen hat. Sind in diesen Jahren keine Hausschlachtungen oder nur Hausschlachtun- gen geringeren Umfanges vorgenommen worden, so ist grundsätzlich die Genehmigung zu versagen. Lediglich wenn die Mästung des Tieres durch Fut­termittel erfolgt ist, die dem Antragsteller ohne Zu­kauf zur Verfügung standen, kann eine Ausnahme­genehmigung erteilt werden, wobei die Zustimmung des zuständigen Ernährungsamtes, Abtl. A (Kreis­bauernschaft), einzuholen ist. Als Futtermittel, die ohne Zukauf zur Verfügung standen, gelten auch Futtermittel, die als Abfälle gesammelt oder als Entgelt für geleistete Arbeit in der Landwirtschaft erworben wurden. Die letztere Bestimmung, die be­reits in früheren Jahren bestand, ist insoweit ver­schärft, als in diesem Falle die Ausnahmegenehmi­gung lediglich dann erteilt wirb, wenn sich die ge­leistete Arbeit in der Landwirtschaft während des Kalenderjahres 1941 über mindestens 50 volle Ar­beitstage erstreckt. Nur bei Arbeitern, die eine Siedlung neu beziehen, die für die Schweinehal­tung eingerichtet ist und in der der überwiegende Teil des Futtermittelbedarfs selbst gewonnen wer­den kann, darf eine Hausschlachtungsgenehmigung auch dann erteilt werden, wenn Futtermittel zuge­kauft worden sind, vorausgesetzt, daß ein wesent­licher Teil der notwendigen Futtermittel selbst er­zeugt wurde. Der Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft weist ausdrücklich darauf hin, daß im Hinblick auf die notwendige Sicherung der Futtermittelversorgung weitere Aus­nahmen auch aus noch so einleuchtenden Billig­keitsgründen nicht gewährt werden können, insbe­sondere begründet die Abgabe von Futter (Kraft­futter, Kartoffeln, Küchenabfälle usw.) an andere Personen, die selbst Schweine, Rinder, Kälber und Schafe halten und mästen, für den Abgebenden keinen Anspruch auf Genehmigung einer Haus- schlachtung der mit diesen Futtermitteln gemästeten Tiere. Die sogenannte Pensionsschweinehaltung ist damit unterbunden.

Was übrigens den Einkauf von Hausschlachtungs­schweinen durch nicht landwirtschaftliche Selbst­versorger betrifft, so sei darauf hingewiesen, daß die Anordnung Nr. 18 des Diehwirtschaftsverbandes Hessen-Nassau' vom 28.10.1940, wonach Einlege­schweine ein Gepricht von 60 Kilogramm nicht über­schreiten dürfen, nach wie vor in Kraft ist.

Bei nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorgern (Gruppe B) können nur Binnenschiffer von dem Er­fordernis des Selbsthaltens und Selbstmästens des Tieres befreit werden, da bei der Eigenart des Be­rufes dieses Personenkreises ein Selbsthalten und Selbstmästen des Schweines in der Mehrzahl d:r

Fortgeschrittene) .....

FörderlehrgemeinschaftDon der Hilfs­

kraft zum Buchhalter" (180 Stunden) (Gebühr kann in Raten gezahlt werden.)

Aus -er Kinderstube des Films

Von Geno Ohlischlaeger.

^Qußbeutel

machte der Kapellmeister die untermalende Musik dazu. Daß die Filmkapellmeister es nicht leicht hat­ten mit der musikalischen Illustrierung der Filme, ist erklärlich; wir verstehen daher, wenn ein Kri­tiker sich einmal mit diesem Problem beschäftigt und Ratschläge erteilt. Im Anschluß an eine Film­besprechung führt er aus:Die vom Kapellmeister ge­wählte Begleitung (er spielte einen Satz ausPeer Gynt" von Edvard Grieg) erwies sich als glänzender Griff, denn der tonmalerischen Wirkung dieses wun­dervollen Werkes kann sich auch das unbewußte Publikum nicht entziehen ... Bekannte Melodien zerfallen in aogeklapperte und in solche, die bereits im Bewußtsein des Hörers einen bestimmten Sinn angenommen haben: ,Du, du liegst mir im Her­zen', .Kommt ein Vogel geflogen' (Gerichtsvoll­ziehermarke), ,Jch weiß nicht, was soll es bedeuten' und andere. Sie sind mit Glück und oft fabelhafter Steigerungskraft der komischen Wirkungen für lustige Bilder in passender Zusammenstellung* zu verwenden. Unbekannte gediegene Musik beschäftigt das Ohr, ohne abzulenken. Darum sollten Tonmaler wie Grieg, St. Säens und symphonische Sätze un­serer Klassiker öfter benutzt werden."

Die Fragen der Filmmusik, die der sachverstän­dige Kritiker hier schon 1909 ausführlich untersucht, haben für die Kapellmeister des stummen Films noch lange große Bedeutung gehabt.

Nicht fortzudenken ist vom Urkino der Herr Er­klärer. Das war der Mann, der in jeder Vorstellung vorn an der Leinwand stand und dem Publikum die einzelnen Szenen erklärte. Er bekam zwar ur­sprünglich einen Text in die Hand gedrückt, aus dem er sich über den Inhalt des Films informierte. Aber welcher Erklärer hielt sich an diese nüchternen Worte? Er erfand sich selbst die begleitenden Sätze, und so wurde er zu einer wichtigen Persönlichkeit, zu einem selbstschaffenden Conferencier. Und oft ereignete es sich, daß die Worte des Erklärers dem Publikum mehr Spaß machten als der Film selbst. Daher wurde der Erklärer als Typ sehr bald populär. Leute mit Mutterwitz hatten hier ein dankbares Betätigungsfeld, und es ist verständlich, daß gerade unter den Berlinern, die ja im allge­meinen nicht auf den Mund gefallen sind, sich manches .Original' von Erklärer fand.

Manchmal war der Erklärer auch gleichzeitig Kontrolleur. Wenn dann der sechste Akt eines gro­ßes Dramas zu Ende war und es langsam (damit die Liebespaar Zeit fanden, auseinanderzurücken) hell geworden war, dann schmetterte der Erklärer seine MahnungBillett Nummer eins ist abgelau­fen" in den Saal.

Eines Erklärers entsinne ich mich noch, der be­sonders lustig anzuhören war. Dabei wußte man aber bei ihm nie, ob erWitze" machte oder ob er selbst glaubte, was er sagte. Einmal gab es einen Film aus dem Leben der Königin Luise. Auf der Leinwand erschien die Königin nach der Schlacht bei Jena, und sie meinte sehr.Und nach der Schlacht bei Jena", ließ sich der Erklärer verneh­men,da weinte die Königin Luise furchtbar. Und S. M. der König umfaßte liebevoll seine Gemah­lin, I. M. die Königin, und tröstete sie und sagte: Na laß man, Luise, es kommt ja noch die Schlacht bei Leipzig; da werden wir's dem Napoleon schon geben!"

der verschiedenen Altersgruppen unter Berücksichti­gung etwaiger Schwer- und Schwerstarbeiterzula­gen, Lang- und Nachtarbeiterzulagen usw.).

Neu gegenüber den früheren Bestimmungen ist, daß die Anrechnung aus Hausschlachtungen des Hausschlachtungsjahres 1941/42 bei allen Selbstver­sorgern nicht über den 29.11.1942 hinaus erfolgen falt. . (Schluß folgt.)

Gießener Konzertring -1941/42.

Im Hinblick auf das 150jährige Bestehen des Gießener Konzertvereins hat der Gießener Kon- zertnng für die Spielzeit 1941/42 ein besonders liebevoll zusammengestelltes Programm in Aussicht genommen. Es sind insgesamt zwölf Konzerte ge­plant, darunter sechs Orchester-Konzerte; in diesen wirken Professor Dr. Temesvary und Kapell- meister Otto Göllner als Dirigenten, für zwei Konzerte wurde außerdem Professor Hermann Abendroth als Gastdirigent gewonnen. Es wurden neben Abendroth noch eine Reihe hervor­ragender Solisten verpflichtet: Prof. Franz Bruck- bauer (Violine), Wilhelm Backhaus (Klavier), Guila Bustabo (Violine), Gertrude Pitzinger (Gesang), Tiana Lemnitz von der Berliner Staatsoper (Gesang), Professor Elly Ney (Kla­vier), Georg Kuhlmann (Klavier), Vasa P r i» hoda (Violine), Waltraut Schüttler (Violine) und Prof. Rudolf Metzmacher (Cello); weiter­hin ist ein Konzert des Quartette di Roma vor­gesehen, das Werke von Beethoven, Haydn und Hugo Wolf spielen wird. Zur 150-Jahrfeier des Konzertvereins werden im Marz kommenden Jah­res zwei Jubiläumskonzerte stattfinden; auf dem Programm stehen u. a. Werke von Bach und Bruck­ner, sowie eine Serenade des Gießeners Gustav Adolf Schlemm. Eines der Orchesterkonzerte unter Abendroth bringt Werke von Mozart. Backhaus spielt Bach, Schubert, Brahms und Chopin. Für das am 6. November stattfindende erste (Orchester-) konzert unter Leitung von Kapellmeister Söllner und mit Prof. Bruckbauer (Violine) als Solisten ist folgendes Programm vorgesehen: Bach, Bran­denburgisches Konzert Nr. 4; Brahms, Violinkon­zert D-dur; Beethovens V. Symphonie.

Was verzeichnete die Presse so vor einem Diertel- jahrhundert, als der Film begann, eine Großmacht des Vergnügungslebens zu werden, an Sensa­tionen? In Wien: zwei aufsehenerregende Prozesse. Ein Student Hosek hat aus ideellen Gründen Bank­noten gefälscht und wird von den Geschworenen freigesprochen! Der Leutnant Hofrichter wird beschuldigt, aus gekränktem Ehrgeiz eine große An­zahl seiner Kameraden mit Zyankali vergiftet zu haben. In Illinois: 478 Bergleute verschüttet. Und in Berlin: DasLustspielhaus" veranstaltet zum erstenmal eine Sonderveranstaltung für Schau­spieler, im Parkett sieht man von heute noch be­kannten Namen Anna Müller-Lincke, Joseph Giam- pietro, Guido Tielscher, Arnold Rieck. Das Theater­leben steht in voller Blüte, wie der Anzeigenteil der Tageszeitungen verrät. Am Kabaretthimmel sind Gussi Holl, jetzige Frau Jannings, und Claire Waldoff ausgehende Sterne. Die Tanzlokale laden zumBall tout chic" und zumKavalierball". Daß eine Flugzeugfirma inseriert:Wright-Flug- maschinen, deutsches Fabrikat, mit 30 PS, 4 Zylin­der, Original Wright-Motoren, wassergekühlt. Bei günstiger Witterung Unterricht im Fliegen, darf man wohl auch zu denVergnügungs"-Anzeigen

Und der Film? Die Filme waren kurz und mei­stens lustig. Und es gab schonTonfilme"! Aller­dings nicht im heutigen Sinne, sondern mit Schall­platten und Grammophon. Die Titel der Filme waren eigenartig, aber so komisch, wie die Titel vermuten lassen, waren denn doch nicht alle^ Filme (man sagte übrigens damals nichtFilme", son­dernFilms"): es gab auch ernste und ernst zu nehmende!

Wenn wir hier einige Filmtitel nennen, so müs­sen wir dabei betonen, daß sie sich wirklich so in den Anzeigen der Fachzeitschriften der Kinemato­graphie finden und nicht etwa, so erheiternd sie auch zum Teil anmuten, von uns als Parodien erfunden worden sind; so lauten Filme z. B.:

Nr. 2145: Die Nase des Prinzen Fridolin, kolo- liert, 215 Meter, Gesamtpreis 277,50 Mark."

Nr 2149: Die Frau soll nicht arbeiten, humo­ristisch, 83 Meter".

Nr. 1750: Warum der Krieg? Zeitgemäßes Drama, 176 Meter."

Nr. 2153: Roman der Schwester Luise, ergreifen­des Drama, 280 Meter."

Man bietet an:Ich bin alt, aber noch mächtig forsch", Länge 55 Meter. Engl. Männercouplet von zwerchfellerschütternder Wirkung, das ganze Publi­kum lacht mit."

Oder:Raus.mit dem Naß aus dem Faß , Trinklied aus Alessandro Stradella, 65 Meter, bunt bewegter, kurzer, aber dankbarer Film."

Die Theaterbesitzer müssen aufmerksam werden, wenn sie lesen: Achtung! Achtung! Was wollen und müssen die Theaterbesitzer? Sie müssen ihre Pro­gramme selbst aussuchen! Oder: Bei uns finden Sie 57 großartige Filmneuheiten im Werte von 11 000 Mark. Darunter 21 dramatische, 24 humo­ristische, 12 interessante und belehrende Sujets außer den Tonbildern. Programm in jeder Preis­lage von 50 bis 300 Mark.

Die damaligen Filme wurden zum Teil als Tonfilme" mit Schallplatten geliefert, zum Teil

Anmeldungen können noch bis spätestens am Tage des Beginns angenommen werden. Sie sind auf der Dienststelle der DAF., Gießen, Schanzenstraße 18, 1. Stock, Zimmer 4, abzugebem Die Gebühr ist mit- zubringen.

Für folgende Lehrgemeinschaften, die ebenfalls m Kürze beginnen werden, können auch noch Anmel­dungen angenommen werden:

Technisches Zeichnen, Stufe I Einführung (Esten und Metall). .

Technisches Zeichnen, Stufe II Fortgeschritten« «(Eisen und Metall).

Technisches Zeichnen, Stufe IN Weitersortgeschr. (Eisen und Metall).

Technisches Zeichnen, Stufe IV Konstruktwns- zeichnen (Esten und Metall).

Technisches Rechnen, Stufe I Einführung (Esten und Metall). .

Technisches Rechnen, Stufe N Fortgeschritten« (Eisen und Metall).

Elektrotechnik, Stufe I Einführung. Elektrotechnik, Stufe II Fortgeschrittene. Fachzeichnen, Stufe I (B a u).

Fachrechnen, Stufe I (B a u).

Weitere Lehrgemeinfchaften und Dortragsrechen sind in Vorbereitung. Der kostenlose Arbeitsplan kann angefordert werden. Auskunft und Anmeldung bei der DAF., Hauptstelle für Berufs^rziehung und Betriebsführung, Gießen, Schanzenstr. 18, 1. Stock, Zimmer 4. 4289D

Siehen-Klein-Lindeir.

In der Badezeit 1941 wurden an der hiesigen Volksschule 19 Freischwimmer, und 12 Fahrten- schwimmerzeugnisse für Schüler der oberen Klassen ausgestellt. Von den 19 Freischwimmern sind 12 Knaben und 7 Mädchen; von den 12 Fahrtenschwim- mem sind 8 Knaben und 4 Mädchen. Seit Einfüh­rung der Schwimmzeugnisse an der hiesigen Volks­schule im Jahre 1935 wurden bis heute 100 Frei- und 23 Fahrtenschwimmerzeugnisse an Dolksschü- ler aus gegeben. Die zu Ostern 1941 entlassenen 12 Knaben waren sämtlich im Besitz des Freischwim­merzeugnisses, 5 von ihnen hatten außerdem die Bedingungen des Fahrtenschwimmerzeugnisses er­füllt. Urtier den zu Ostern entlassenen Mädchen wa­ren 6 Frei- und eine Fahrtenschwimmerin. Wäh- ren des Sommers war das hiesige Schwimmbad von insgesamt 383 Schulkindern, nämlich 355 Kna­ben und 28 Mädchen, im Rahmen des pflichtgemä­ßen Schwimmens besucht worden. Der Schwimm­unterricht lag in den Händen eines der hiesigen Lehrer. 1

Strafkammer Gießen.

Der S). D. aus Büdingen hatte sich wegen Ur­kundenfälschung und Beleidigung zu verantworten. Er hatte im Jahre 1939 gefälschte Privaturkunden angefertigt und von ihnen zum Zwecke der Täu­schung Gebrauch gemacht. In 13 Fällen hatte er nämlich für Rechnung anderer Leute Bestellungen bei auswärtigen Firmen aufgegeben. Er bestellte einen Kleppermantel, 5 Samenpakete, 15 Tonnen Oppauer Düngemittel, einen Rollschrank, einen Kos- mosbaufaften, ein Brockhaus-Lexikon, Fleischwaren und schickte an verschiedene Personen unfran­kierte Briefe, in denen entweder ein Stück Papier, ein Stück Kordel oder sonst etwas Wertloses enthal­ten war. Fortgesetzt beleidigte er auch eine Frau, indem er dieser bei jeder Begegnungblöde Tilll zurief. Der Angeklagte war in vollem Umfang ge­ständig. Er gab zu seiner Entschuldigung an, er sei arbeitslos gewesen und habe gehofft, auf diele Weise in irgendeine Anstalt zu kommen. Der Sachs verständige bezeichnete den Angeklagten als einen in der geistigen Entwicklung zurückgebliebenen.Men­schen,' der zwar nicht geisteskrank, aber vermindert zurechnungsfähig fei; er gleiche geistig einem 12- bis 14jährigen Schüler. Der Anklagevertteter bean* tragtt eine Gesamtgefängnisstrafe von acht Mona­ten und Einweisung des Angeklagten in eine Heu* und Pflegeanstalt. Der Angeklagte wurde wegen einfacher Urkundenfälschung in 13 Fällen sowie we­gen Beleidigung zu einer Gesamtgefängniss ft r a f e von fünf Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Heil- und ißflegean* statt angeorbnet. Dem Angeklagten wurde der Schutz des § 51II StrGB. (vermindert zurechnungsfähig) zugebilligt. _

diesem Kreis vor allem die landwirtschaftlichen Ar­beiter, Gesinde usw., auch die in der Verwaltung landwirtschaftlicher Betriebe (Domänen, Saatzucht­betriebe usw.) beschäfigten Personen, nicht über Handwerker auf dem Lande.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Haus- schlachtungsgenehmiguug erteilt?

Voraussetzung für die Genehmigung einer Haus­schlachtung ist für alle drei Gruppen, daß das zur Hausschlachtung bestimmte Tier eine angemessene Zeit Schweine mindestens 3 Monate selbst gehalten und gemästet worden ist. Während bisher die Angehörigen der Gruppe A ohne besondere Voraussetzungen hausschlachten konnten, ist jetzt die bereits früher einmal geltende Vorschrift wieder eingeführt, wonach auch der landwirtschaft­liche Selbstversorger das zur Hausschlachtung be­stimmte Tier selbst gehalten und eine gewisse Zeit gemästet haben muß. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung gibt es nur in folgenden Fällen:

Bei Selbstversorgern der Gruppe A ist eine eigene Haltung und Mästung durch den Selbstver­sorger nicht erforderlich,

1. wenn die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere als Deputat, Altenteil ober nach Art eines Altenteilers empfangen wurden;

2. wenn aus zwingenden, von der Abtl. A des Er­nährungsamtes (Kreisbauernschaft) bescheinig­ten Gründen eine Eigenhaltung und -Mästung nicht möglich ist (z. B. weil kein Stallraum oder bei Grünlandbetrieben keine aus­reichende Ackerfläche vorhanden ist).

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