Es beginnen folgende Lehrgemeinschaften und
RM.
5,50
RM.
5,-.
RM.
10,50
RM. 27,50
rechnen!
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der
ßcrufsc&chungswrt bcrüftf i
Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!
be- des um
Gebühr:
RM. 15,50
RM. 10,50
RM. 10,50
Vortragsreihen:
Am Montag, dem 20. Oktober 1941:
Förderlehrgang für faufnt Lehrlinge im 3. Lehrjahr........
Textilrohstoffkunde für den Kaufmann Warenkunde f. den Lebensmittelkaufm. Am Mittwoch, dem 22. Oktober 1941: Tabakwarenfachkunde......
Vortragsreihe Prof. Dr. Auler ,L)er
Uebergewinn nach § 22 Kriegswirtschaftsoerordnung" .......
Am Donnerstag, dem 23. Oktober 1941: Doppelte Buchführung, Stufe II (für
Fälle nicht möglich ist.
Für den Selbstversorger der Gruppe A darf es außer dem Selbsthalten und -Mästen Tieres keiner weiteren Voraussetzungen,
Teeka • Fruchttee In der Packung oder im hygienisch gepackten Aufgußbeutel Teeka - Fix ergibt das beste Austauschgetränk für den altbewährten „Teekanne"-Tee. Er wird wie dieser mit kochendem Wasser aufgebrüht. Man trinkt ihn, stark aufgegossen, nach Belieben gesüßt, mit Milch, als Morgengetränk und schwach aufgegossen, leicht gesüßt, zum Abendessen. Auch Kinder trinken ihn gern.
Teeka - Fruchttee in der Packung oder im Aufgußbeutel Teeka-Fix, sowie Meta-Fixminze, der aromatische Pfeffer- ^mnztea ün AufqußbeutaL And überall zu erhalten!
Sepso-Tinktur gehört in Ihre Haus-Apotheke!
Warum? Weil Sie immer ein zuverlässiges und rasch wirkendes Desinfektionsmittel zur Hand haben müssen. Denn kleine Verletzungen, wie sie durch Schnitte, Stiche, Risse, Bisse und dergleichen verursacht werden, kommen ja im täglichen Leben so oft vor! Und alle, auch kleine offene Wunden sind der Gefahr der Infektion durch Bakterien ausgesetzt. Deshalb soll man auch geringfügig erscheinende Verletzungen nicht unbeachtet lassen, sondern sie rechtzeitig mit Sepso-Tinktur des- infizieren. Sepso-Tinktur, die in allen Apotheken und Drogerien in Flaschen zu fünfundfünfzig Pfennigen und in handlichen Tupfröhrchen zu neunundvierzlg Pfennigen erhältlich ist, wirkt genau so desinfizierend wie Jod-Tinktur und ruft keine unerwünschten Nebenerscheinungen hervor. Sie hat weiterhin die angenehme Eigenschaft, keine Flecken in der Wäsche zu hinterlassen. Auch kann sie von der Haut leicht abgewaschen werden.
. Welches Gewicht wird zugrundegelegt?
Die in den früheren Bestimmungen oorgeschrie- bene Zugrundelegung eines einheitlichen Anrechnungsgewichtes bei der Hausschlachtung von Schweinen ist beibehalten worden, doch gilt im Gegensatz zu dem früheren Anrechnungsgewicht' von 110 Kilo- granim für das Hausschlachtungsjahr 1941/42 im Gebiet der Landesbauernschaft Hessen-Nassau ein Anrechnungsgewicht von 12 5 Kilogramm, was einem Lebendgewicht von etwa 185 Kilogramm entspricht. In diesem Anrechnungsgewicht ist der Abzug eines Verarbeitungsverlustes von 15 v. H. bereits enthalten, so daß weitere Abzüge nicht zulässig sind. Beträgt jedoch das Lebendgewicht eines zur Hausschlachtung bestimmten Schweines mehr als 200 Kilogramm, so darf nicht das einheitliche Anrechnungsgewicht, sondern nur das tatsächliche Gewicht zugrundegelegt werden. Das Landesernährungsamt hat daher angeordnet, daß bei Stellung eines Antrages auf Hausschlachtung von Schweinen in jedem Falle die Feststellung des amtlichen Lebendgewichtes zu erfolgen hat. Liegt das festgestellte Lebendgewicht zwischen 185 und 200 Kilogramm, so ist das Anrechnungsgewicht von 125 Kilogramm zugrundezulegen.
Die erfolgt die Anrechnung?
Was das Anrechnungsverfahren betrifft, so gelten der Selbstversorger und die zu seinem Haushalt zählenden Personen mindestens für die Zeit mit Fleisch und Fett (außer Butter) als versorgt, für die das durch Hausschlachtungen erzielte Anrechnungsgewicht auf Grund der Personenzahl des Haushalts und einer Wochenration von 860 Gramm je Person und Woche reichen muß. Der Selbstversorgerrationssatz von 860 Gramm Fleisch und Schlachtfette insgesamt bei Hausschlachtungen gilt sowohl für Selbstversorger der Gruppe A als auch für Selbstversorger der Gruppe B, nicht aber für Selbstversorger der Gruppe C, vielmehr hat bei der Anrechnung des Bedarfs von Selbstversorgern der Gruppe C das Ernährungsamt von den normalen Rationssätzen auszugehen, die für die in der Anstalt, Kantine usw, verpflegten Personen nach den jeweiligen Bestimmungen gelten (also Normalverbraucher
grundsätzlich die Genehmigung zur Hausschlachtung zu erhalten, es sei. denn, daß er bereits durch frühere Hausschlachtungen die ihm zustehende Gesamtmenge erreicht hat. Bei Selbstversorgern der Gruppe B muß aber als weitere Voraussetzung hinzukommen, daß der betr. Selbstversorger in den Hausschlachtungsjahren 1938/39, 1939/40 und
1940/41 bereits die gleiche Zahl von Hausschlachtungen vorgenommen hat. Sind in diesen Jahren keine Hausschlachtungen oder nur Hausschlachtun- gen geringeren Umfanges vorgenommen worden, so ist grundsätzlich die Genehmigung zu versagen. Lediglich wenn die Mästung des Tieres durch Futtermittel erfolgt ist, die dem Antragsteller ohne Zukauf zur Verfügung standen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wobei die Zustimmung des zuständigen Ernährungsamtes, Abtl. A (Kreisbauernschaft), einzuholen ist. Als Futtermittel, die ohne Zukauf zur Verfügung standen, gelten auch Futtermittel, die als Abfälle gesammelt oder als Entgelt für geleistete Arbeit in der Landwirtschaft erworben wurden. Die letztere Bestimmung, die bereits in früheren Jahren bestand, ist insoweit verschärft, als in diesem Falle die Ausnahmegenehmigung lediglich dann erteilt wirb, wenn sich die geleistete Arbeit in der Landwirtschaft während des Kalenderjahres 1941 über mindestens 50 volle Arbeitstage erstreckt. Nur bei Arbeitern, die eine Siedlung neu beziehen, die für die Schweinehaltung eingerichtet ist und in der der überwiegende Teil des Futtermittelbedarfs selbst gewonnen werden kann, darf eine Hausschlachtungsgenehmigung auch dann erteilt werden, wenn Futtermittel zugekauft worden sind, vorausgesetzt, daß ein wesentlicher Teil der notwendigen Futtermittel selbst erzeugt wurde. Der Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft weist ausdrücklich darauf hin, daß im Hinblick auf die notwendige Sicherung der Futtermittelversorgung weitere Ausnahmen auch aus noch so einleuchtenden Billigkeitsgründen nicht gewährt werden können, insbesondere begründet die Abgabe von Futter (Kraftfutter, Kartoffeln, Küchenabfälle usw.) an andere Personen, die selbst Schweine, Rinder, Kälber und Schafe halten und mästen, für den Abgebenden keinen Anspruch auf Genehmigung einer Haus- schlachtung der mit diesen Futtermitteln gemästeten Tiere. Die sogenannte Pensionsschweinehaltung ist damit unterbunden.
Was übrigens den Einkauf von Hausschlachtungsschweinen durch nicht landwirtschaftliche Selbstversorger betrifft, so sei darauf hingewiesen, daß die Anordnung Nr. 18 des Diehwirtschaftsverbandes Hessen-Nassau' vom 28.10.1940, wonach Einlegeschweine ein Gepricht von 60 Kilogramm nicht überschreiten dürfen, nach wie vor in Kraft ist.
Bei nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorgern (Gruppe B) können nur Binnenschiffer von dem Erfordernis des Selbsthaltens und Selbstmästens des Tieres befreit werden, da bei der Eigenart des Berufes dieses Personenkreises ein Selbsthalten und Selbstmästen des Schweines in der Mehrzahl d:r
Fortgeschrittene) ..... •
Förderlehrgemeinschaft „Don der Hilfs
kraft zum Buchhalter" (180 Stunden) (Gebühr kann in Raten gezahlt werden.)
Aus -er Kinderstube des Films
Von Geno Ohlischlaeger.
^Qußbeutel
machte der Kapellmeister die untermalende Musik dazu. Daß die Filmkapellmeister es nicht leicht hatten mit der musikalischen Illustrierung der Filme, ist erklärlich; wir verstehen daher, wenn ein Kritiker sich einmal mit diesem Problem beschäftigt und Ratschläge erteilt. Im Anschluß an eine Filmbesprechung führt er aus: „Die vom Kapellmeister gewählte Begleitung (er spielte einen Satz aus „Peer Gynt" von Edvard Grieg) erwies sich als glänzender Griff, denn der tonmalerischen Wirkung dieses wundervollen Werkes kann sich auch das unbewußte Publikum nicht entziehen ... Bekannte Melodien zerfallen in aogeklapperte und in solche, die bereits im Bewußtsein des Hörers einen bestimmten Sinn angenommen haben: ,Du, du liegst mir im Herzen', .Kommt ein Vogel geflogen' (Gerichtsvollziehermarke), ,Jch weiß nicht, was soll es bedeuten' und andere. Sie sind mit Glück und oft fabelhafter Steigerungskraft der komischen Wirkungen für lustige Bilder in passender Zusammenstellung* zu verwenden. Unbekannte gediegene Musik beschäftigt das Ohr, ohne abzulenken. Darum sollten Tonmaler wie Grieg, St. Säens und symphonische Sätze unserer Klassiker öfter benutzt werden."
Die Fragen der Filmmusik, die der sachverständige Kritiker hier schon 1909 ausführlich untersucht, haben für die Kapellmeister des stummen Films noch lange große Bedeutung gehabt.
Nicht fortzudenken ist vom Urkino der Herr Erklärer. Das war der Mann, der in jeder Vorstellung vorn an der Leinwand stand und dem Publikum die einzelnen Szenen erklärte. Er bekam zwar ursprünglich einen Text in die Hand gedrückt, aus dem er sich über den Inhalt des Films informierte. Aber welcher Erklärer hielt sich an diese nüchternen Worte? Er erfand sich selbst die begleitenden Sätze, und so wurde er zu einer wichtigen Persönlichkeit, zu einem selbstschaffenden Conferencier. Und oft ereignete es sich, daß die Worte des Erklärers dem Publikum mehr Spaß machten als der Film selbst. Daher wurde der Erklärer als Typ sehr bald populär. Leute mit Mutterwitz hatten hier ein dankbares Betätigungsfeld, und es ist verständlich, daß gerade unter den Berlinern, die ja im allgemeinen nicht auf den Mund gefallen sind, sich manches .Original' von Erklärer fand.
Manchmal war der Erklärer auch gleichzeitig Kontrolleur. Wenn dann der sechste Akt eines großes Dramas zu Ende war und es langsam (damit die Liebespaar Zeit fanden, auseinanderzurücken) hell geworden war, dann schmetterte der Erklärer seine Mahnung „Billett Nummer eins ist abgelaufen" in den Saal.
Eines Erklärers entsinne ich mich noch, der besonders lustig anzuhören war. Dabei wußte man aber bei ihm nie, ob er „Witze" machte oder ob er selbst glaubte, was er sagte. Einmal gab es einen Film aus dem Leben der Königin Luise. Auf der Leinwand erschien die Königin nach der Schlacht bei Jena, und sie meinte sehr. „Und nach der Schlacht bei Jena", ließ sich der Erklärer vernehmen, „da weinte die Königin Luise furchtbar. Und S. M. der König umfaßte liebevoll seine Gemahlin, I. M. die Königin, und tröstete sie und sagte: „Na laß man, Luise, es kommt ja noch die Schlacht bei Leipzig; da werden wir's dem Napoleon schon geben!"
der verschiedenen Altersgruppen unter Berücksichtigung etwaiger Schwer- und Schwerstarbeiterzulagen, Lang- und Nachtarbeiterzulagen usw.).
Neu gegenüber den früheren Bestimmungen ist, daß die Anrechnung aus Hausschlachtungen des Hausschlachtungsjahres 1941/42 bei allen Selbstversorgern nicht über den 29.11.1942 hinaus erfolgen falt. . (Schluß folgt.)
Gießener Konzertring -1941/42.
Im Hinblick auf das 150jährige Bestehen des Gießener Konzertvereins hat der Gießener Kon- zertnng für die Spielzeit 1941/42 ein besonders liebevoll zusammengestelltes Programm in Aussicht genommen. Es sind insgesamt zwölf Konzerte geplant, darunter sechs Orchester-Konzerte; in diesen wirken Professor Dr. Temesvary und Kapell- meister Otto Göllner als Dirigenten, für zwei Konzerte wurde außerdem Professor Hermann Abendroth als Gastdirigent gewonnen. Es wurden neben Abendroth noch eine Reihe hervorragender Solisten verpflichtet: Prof. Franz Bruck- bauer (Violine), Wilhelm Backhaus (Klavier), Guila Bustabo (Violine), Gertrude Pitzinger (Gesang), Tiana Lemnitz von der Berliner Staatsoper (Gesang), Professor Elly Ney (Klavier), Georg Kuhlmann (Klavier), Vasa P r i» hoda (Violine), Waltraut Schüttler (Violine) und Prof. Rudolf Metzmacher (Cello); weiterhin ist ein Konzert des Quartette di Roma vorgesehen, das Werke von Beethoven, Haydn und Hugo Wolf spielen wird. Zur 150-Jahrfeier des Konzertvereins werden im Marz kommenden Jahres zwei Jubiläumskonzerte stattfinden; auf dem Programm stehen u. a. Werke von Bach und Bruckner, sowie eine Serenade des Gießeners Gustav Adolf Schlemm. Eines der Orchesterkonzerte unter Abendroth bringt Werke von Mozart. Backhaus spielt Bach, Schubert, Brahms und Chopin. Für das am 6. November stattfindende erste (Orchester-) konzert unter Leitung von Kapellmeister Söllner und mit Prof. Bruckbauer (Violine) als Solisten ist folgendes Programm vorgesehen: Bach, Brandenburgisches Konzert Nr. 4; Brahms, Violinkonzert D-dur; Beethovens V. Symphonie.
Was verzeichnete die Presse so vor einem Diertel- jahrhundert, als der Film begann, eine Großmacht des Vergnügungslebens zu werden, an Sensationen? In Wien: zwei aufsehenerregende Prozesse. Ein Student Hosek hat aus ideellen Gründen Banknoten gefälscht und wird von den Geschworenen freigesprochen! — Der Leutnant Hofrichter wird beschuldigt, aus gekränktem Ehrgeiz eine große Anzahl seiner Kameraden mit Zyankali vergiftet zu haben. — In Illinois: 478 Bergleute verschüttet. — Und in Berlin: Das „Lustspielhaus" veranstaltet zum erstenmal eine Sonderveranstaltung für Schauspieler, im Parkett sieht man von heute noch bekannten Namen Anna Müller-Lincke, Joseph Giam- pietro, Guido Tielscher, Arnold Rieck. Das Theaterleben steht in voller Blüte, wie der Anzeigenteil der Tageszeitungen verrät. Am Kabaretthimmel sind Gussi Holl, jetzige Frau Jannings, und Claire Waldoff ausgehende Sterne. Die Tanzlokale laden zum „Ball tout chic" und zum „Kavalierball". Daß eine Flugzeugfirma inseriert: „Wright-Flug- maschinen, deutsches Fabrikat, mit 30 PS, 4 Zylinder, Original Wright-Motoren, wassergekühlt. Bei günstiger Witterung Unterricht im Fliegen, darf man wohl auch zu den „Vergnügungs"-Anzeigen
Und der Film? Die Filme waren kurz und meistens lustig. Und es gab schon „Tonfilme"! Allerdings nicht im heutigen Sinne, sondern mit Schallplatten und Grammophon. Die Titel der Filme waren eigenartig, aber so komisch, wie die Titel vermuten lassen, waren denn doch nicht alle^ Filme (man sagte übrigens damals nicht „Filme", sondern „Films"): es gab auch ernste und ernst zu nehmende!
Wenn wir hier einige Filmtitel nennen, so müssen wir dabei betonen, daß sie sich wirklich so in den Anzeigen der Fachzeitschriften der Kinematographie finden und nicht etwa, so erheiternd sie auch zum Teil anmuten, von uns als Parodien erfunden worden sind; so lauten Filme z. B.:
„Nr. 2145: Die Nase des Prinzen Fridolin, kolo- liert, 215 Meter, Gesamtpreis 277,50 Mark."
„Nr 2149: Die Frau soll nicht arbeiten, humoristisch, 83 Meter".
„Nr. 1750: Warum der Krieg? Zeitgemäßes Drama, 176 Meter."
Nr. 2153: Roman der Schwester Luise, ergreifendes Drama, 280 Meter."
Man bietet an: „Ich bin alt, aber noch mächtig forsch", Länge 55 Meter. Engl. Männercouplet von zwerchfellerschütternder Wirkung, das ganze Publikum lacht mit."
Oder: „Raus.mit dem Naß aus dem Faß , Trinklied aus Alessandro Stradella, 65 Meter, bunt bewegter, kurzer, aber dankbarer Film."
Die Theaterbesitzer müssen aufmerksam werden, wenn sie lesen: Achtung! Achtung! Was wollen und müssen die Theaterbesitzer? Sie müssen ihre Programme selbst aussuchen! — Oder: Bei uns finden Sie 57 großartige Filmneuheiten im Werte von 11 000 Mark. Darunter 21 dramatische, 24 humoristische, 12 interessante und belehrende Sujets außer den Tonbildern. Programm in jeder Preislage von 50 bis 300 Mark.
Die damaligen Filme wurden zum Teil als „Tonfilme" mit Schallplatten geliefert, zum Teil
Anmeldungen können noch bis spätestens am Tage des Beginns angenommen werden. Sie sind auf der Dienststelle der DAF., Gießen, Schanzenstraße 18, 1. Stock, Zimmer 4, abzugebem Die Gebühr ist mit- zubringen.
Für folgende Lehrgemeinschaften, die ebenfalls m Kürze beginnen werden, können auch noch Anmeldungen angenommen werden:
Technisches Zeichnen, Stufe I — Einführung (Esten und Metall). .
Technisches Zeichnen, Stufe II — Fortgeschritten« «(Eisen und Metall).
Technisches Zeichnen, Stufe IN — Weitersortgeschr. (Eisen und Metall).
Technisches Zeichnen, Stufe IV — Konstruktwns- zeichnen (Esten und Metall).
Technisches Rechnen, Stufe I — Einführung (Esten und Metall). .
Technisches Rechnen, Stufe N — Fortgeschritten« (Eisen und Metall).
Elektrotechnik, Stufe I — Einführung. Elektrotechnik, Stufe II — Fortgeschrittene. Fachzeichnen, Stufe I (B a u).
Fachrechnen, Stufe I (B a u).
Weitere Lehrgemeinfchaften und Dortragsrechen sind in Vorbereitung. Der kostenlose Arbeitsplan kann angefordert werden. Auskunft und Anmeldung bei der DAF., Hauptstelle für Berufs^rziehung und Betriebsführung, Gießen, Schanzenstr. 18, 1. Stock, Zimmer 4. 4289D
Siehen-Klein-Lindeir.
In der Badezeit 1941 wurden an der hiesigen Volksschule 19 Freischwimmer, und 12 Fahrten- schwimmerzeugnisse für Schüler der oberen Klassen ausgestellt. Von den 19 Freischwimmern sind 12 Knaben und 7 Mädchen; von den 12 Fahrtenschwim- mem sind 8 Knaben und 4 Mädchen. Seit Einführung der Schwimmzeugnisse an der hiesigen Volksschule im Jahre 1935 wurden bis heute 100 Frei- und 23 Fahrtenschwimmerzeugnisse an Dolksschü- ler aus gegeben. Die zu Ostern 1941 entlassenen 12 Knaben waren sämtlich im Besitz des Freischwimmerzeugnisses, 5 von ihnen hatten außerdem die Bedingungen des Fahrtenschwimmerzeugnisses erfüllt. Urtier den zu Ostern entlassenen Mädchen waren 6 Frei- und eine Fahrtenschwimmerin. Wäh- ren des Sommers war das hiesige Schwimmbad von insgesamt 383 Schulkindern, nämlich 355 Knaben und 28 Mädchen, im Rahmen des pflichtgemäßen Schwimmens besucht worden. Der Schwimmunterricht lag in den Händen eines der hiesigen Lehrer. 1
Strafkammer Gießen.
Der S). D. aus Büdingen hatte sich wegen Urkundenfälschung und Beleidigung zu verantworten. Er hatte im Jahre 1939 gefälschte Privaturkunden angefertigt und von ihnen zum Zwecke der Täuschung Gebrauch gemacht. In 13 Fällen hatte er nämlich für Rechnung anderer Leute Bestellungen bei auswärtigen Firmen aufgegeben. Er bestellte einen Kleppermantel, 5 Samenpakete, 15 Tonnen Oppauer Düngemittel, einen Rollschrank, einen Kos- mosbaufaften, ein Brockhaus-Lexikon, Fleischwaren und schickte an verschiedene Personen unfrankierte Briefe, in denen entweder ein Stück Papier, ein Stück Kordel oder sonst etwas Wertloses enthalten war. Fortgesetzt beleidigte er auch eine Frau, indem er dieser bei jeder Begegnung „blöde Tilll zurief. Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig. Er gab zu seiner Entschuldigung an, er sei arbeitslos gewesen und habe gehofft, auf diele Weise in irgendeine Anstalt zu kommen. Der Sachs verständige bezeichnete den Angeklagten als einen in der geistigen Entwicklung zurückgebliebenen.Menschen,' der zwar nicht geisteskrank, aber vermindert zurechnungsfähig fei; er gleiche geistig einem 12- bis 14jährigen Schüler. Der Anklagevertteter bean* tragtt eine Gesamtgefängnisstrafe von acht Monaten und Einweisung des Angeklagten in eine Heu* und Pflegeanstalt. Der Angeklagte wurde wegen einfacher Urkundenfälschung in 13 Fällen sowie wegen Beleidigung zu einer Gesamtgefängniss ft r a f e von fünf Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Heil- und ißflegean* statt angeorbnet. Dem Angeklagten wurde der Schutz des § 51II StrGB. (vermindert zurechnungsfähig) zugebilligt. _
diesem Kreis vor allem die landwirtschaftlichen Arbeiter, Gesinde usw., auch die in der Verwaltung landwirtschaftlicher Betriebe (Domänen, Saatzuchtbetriebe usw.) beschäfigten Personen, nicht über Handwerker auf dem Lande.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Haus- schlachtungsgenehmiguug erteilt?
Voraussetzung für die Genehmigung einer Hausschlachtung ist für alle drei Gruppen, daß das zur Hausschlachtung bestimmte Tier eine angemessene Zeit — Schweine mindestens 3 Monate — selbst gehalten und gemästet worden ist. Während bisher die Angehörigen der Gruppe A ohne besondere Voraussetzungen hausschlachten konnten, ist jetzt die bereits früher einmal geltende Vorschrift wieder eingeführt, wonach auch der landwirtschaftliche Selbstversorger das zur Hausschlachtung bestimmte Tier selbst gehalten und eine gewisse Zeit gemästet haben muß. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung gibt es nur in folgenden Fällen:
Bei Selbstversorgern der Gruppe A ist eine eigene Haltung und Mästung durch den Selbstversorger nicht erforderlich,
1. wenn die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere als Deputat, Altenteil ober nach Art eines Altenteilers empfangen wurden;
2. wenn aus zwingenden, von der Abtl. A des Ernährungsamtes (Kreisbauernschaft) bescheinigten Gründen eine Eigenhaltung und -Mästung nicht möglich ist (z. B. weil kein Stallraum oder bei Grünlandbetrieben — keine ausreichende Ackerfläche vorhanden ist).
fir der. ^uchttee M 'm?.yybeutel
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