Ausgabe 
17.9.1941
 
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Marktverlauf:

** Nichts damit zu tun. Zu unserem Be-

Verhandlung des Sondergerichts in

etwas über tausend Erbhöfen der Landkreis Lau,

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An einem Nachmittags - Kursus von 18 bis 20 Uhr können noch EINIGE HERREN teilnehmen

Warum wollen Sie nicht die Nacht zu Ihrer Helferin machen? Während Sie schlafen, kann die Nacht für Sie arbeiten. Heimliche Kräfte können beim Waschen für Sie wirken. Schon nachts kann sich viel Schmutz in der Wäsche lockern. Viele Frauen wissen das nicht. Sie weichen erst am frühen Morgen ein, rubbeln und bürsten die Wäsche und waschen auch noch mit Waschpulver vor. Diese Arbeit und dieses Waschpulver hilft die Nacht Ihnen sparen. Das kurze Einweichen genügt nämlich nicht, um den Schmutz gründlich zu lockern. Deshalb ist es wichtig, daß die Wäsche die ganze Nacht über in der Einweichlösung liegt, und nicht bloß we­nige Stunden vor dem Waschen.

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Auch gutes Spülen nach dem Waschen ist wich« tig. Das Spülen hat die Aufgabe, die Seifen- reste aus dem Gewebe zu entfernen. Mai! spült zuerst in heißem, dann in kaltem Wassel und so lange, bis das Wasser klar bleibt. Emp- fehlenswert ist dabei die Verwendung einer guten Spülmittels. Es verhindert das Gran« und Gelbwerden des Gewebes und gibt del Wäsche einen frischen Geruch.

Die von der Weißwäsche übriggebliebent Waschlauge kann übrigens oft noch gut zuri Waschen der groben Buntwäsche gebraucht werden oder zum Scheuern und Putzen im Haushalt. Bei hartnäckigen Flecken auf Holz oder Stein nimmt man dann etwas feine» Scheuerpulver zu Hilfe. Auf keinen Fall aber Waschpulver oder Seife dazu gebrauchen! Beide stehen uns im Kriege ja nur beschränkt zur Verfügung. Unb wer sorgsam damit haus- hält und sie nicht gedankenlos verbraucht, leistet nicht nur sich selbst, sondern auch der deut­schen Volkswirtschaft einen guten Dienst!

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THEATER

der Universitätsstadt Gießen

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nimm! Großmutter einen Leinenlappen. Der hindert zwar bei der Arbeit und es heilt nicht darunter. Aber dafür rutscht er dauernd und ist immer schmutzig. Im Ernst: nehmen Sie lieber das heilende Wundpflaster ___

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Tieferschüttert erhielten wir dfc schmerzliche Nachricht, daß mein geliebter Mann, der liebevolle Vater unsrer Kinder, unser unvergeßlicher Sohn, Schwiegersohn, Bruder, Schwager

und Neffe

Heinrich Hermann Walther

Major in einem Divisionsstab

infolge einer schweren Verwundung in einem Kriegslazarett im Osten verstorben ist.

In tiefer Trauer:

Agathe Walther, geb. Lederer

Eva Barbara

Veit Peter

Professor Dr. Walther u. Frau Lena, geb. Müller Sanitätsrat Dr. Lederer und Familie

August Allroggen, z.Z. bei der Wehrmacht, und Frau Irene, geb. Walther, und Kinder nebst allen Angehörigen.

Fürstenfeldbruck, Gießen und Bochum, den 12. September 1941.

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Mittwoch. 17. September 19 bis 22 Uhr

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Geheime Kräfte in der Nacht?

Bekanntmachung.

Belr.: Obslversleigerung der Stabt Gießen.

Freitag, den 19., und Samstag, den 20. Septem­ber 1941, soll die diesjährige Obsternte von den Bäumen an der Kläranlage, Leihgesterner Weg, Wißmarer Weg, Gemarkung Gießen-Klein-Linden und Gießen-Wieseck öffentlich versteigert werden.

Freitag, den 19. September 1941,

8.00 Uhr An der Bahnunterführung am Sandfeld; 10.30 Uhr An der Kläranlage; 3856A

11.00 Uhr Am Leihgesterner WegAulweg;

15.00 Uhr Gießen-Klein-Linden am Ortsausgang auf der Straße nach Lützellinden.

Samstag, den 20. September 1941, 9.00 Uhr Gießen-Wieseck bei der Wellersburg.

Gießen, den 16. September 1941.

Der Oberbürgermeister.

Ritter.

Sie können auch ruhig etwas mehr von dem Einweichmittel nehmen, besonders wenn es sich um stark beschmutzte Wäsche handelt. Fe gründlicher und je länger eingeweicht wird, um so besser quillt die Eewebefaser auf. Dadurch zerspringt die Schmuhkruste, und der größte Teil des Schmutzes löst sich aus der Wäsche. Das Gewebe wird dabei weitgehend geschont. Man soll auch die Wäsche niemals gleich aus dem Einweichwasser in den Waschkessel tun. Spülen Sie sie erst in klarem Wasser aus, da­mit der noch lose daranhängende Schmutz sich entfernt. Je besser gespült wird, um so weni­ger Waschpulver brauchen Sie zum Klar­waschen.

Nach so gründlichem Einweichen genügt es übrigens, die Wäsche langsam zum Kochen zu bringen und sie dann etwa 15 Minuten ziehen zu lassen. Nicht ratsam ist es, wenn die Wäsche über Nacht in der abgekochten Lauge stehen­bleibt. Sie wird dann leicht braun und unan­sehnlich.

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richt Über die , Gießen gegen die wegen wiederholten Einbruchs im Rückfall b'zw. wegen Hehlerei zu schweren Zucht­hausstrafen verurteilten Angeklagten Karl Huhn und Anna Habermehl teilen wir auf Wunsch

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(Bergwerk-Unterhof), mit der verurteilten Frau nicht identisch ist.

** Vortragsreihe der D A F. Wie uns die Kreiswaltung der DAF. mitteilt, findet die Dor­trangsreiheDer Uebergewinn nach § 22 der Kriegs- wirtfchaftsverordnung" nicht erjt Mitte Oktober, sondern bereits Ende September oder spätestens Anfang Oktober statt. Näheres, wird reckstzeitig be­kanntgegeben.

Amtsgericht Gießen.

Ein Mann in Gießen hatte einen Strafbefehl «über 10 RM. erhalten, gegen den er Einspruch ein- lägte. Er war am 26. Mai mit einem Fahrrrad in der Kirchstraße in Gießen gefahren und hatte es unterlassen, beim Linkseinbiegen in die Fahr­bahn das vorgeschriebene Zeichen zu geben, wodurch der Verkehr behindert worden war. Der Angeklagte wurde überführt und zu einer Geldstrafe von zehn Reichsmark verurteilt.

Strafkammer Gießen.

Der P. £.Jn Büdingen hatte sich wegen Wider­stands und Sachbeschädigung zu verantworten. Er hatte am 31. Dezember v. I. in Büdingen einem Polizeiwachtmeister gegenüber, der ihn wegen Trun­kenheit in die Zelle bei der Polizeiwache gebracht hatte, starken Widerstand geleistet. In der Zelle hatte er einen Verdun-kelungsrahmen zerbrochen und die Türfüllung beschädigt. Der Angeklagte war ge­ständig. Er leidet an chileptischen Anfällen. Der Sachverständige führte aus, derartige Menschen könnten sich schon durch nicht allzu großen Alkohol, genuß in zurechnungsunsähigen Zustand bringen. Der Anklagevertreter vertrat den Standpunkt, daß der Angeklagte für seine Tat nicht verantwortlich gemacht werden könne, er sei aber wegen Voll­trunkenheit zu bestrafen, und beantragte eine Ge­fängnisstrafe von vier Monaten und der Unter­bringung des Angeklagten in eine Heil- oder Pflege­anstalt. Der Angeklagte wurde unter Einbeziehung einer durch Urteil des Amtsgerichts Büdingen vom 28. April d. I. erkannten Strafe zu einer Gesamt- gefängnisstrafe von sechs Monaten verurtellt.

Andreas F e y in Vilbel hatte in zwei Fällen mit männlichen Personen unter 21 Jahren bzw. unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vorgenommen. Der Angeklagte war geständig und wurde wegen Vergehens gegen § 175 zu einer Gesamtzucht- tz a u s st r a f e von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Straserschwerend wirkten die einschlägigen Vorstrafen. Dem Angeklagten wurde eindringlich klargemacht, daß er im Wieder­holungsfälle mit Entmannung und Sicherungsver­wahrung zu rechnen hat.

Frieda Nies in Schotten hatte mit französischen Kriegsgefangenen Umgang gepflogen, der nicht durch die Ausübung einer Dienst- oder Berufspflicht oder durch ein Arbettsverhältnis bedingt war. Die Art ihres Umganges mit den Kriegsgefangenen war derart, daß das gesunde Volks empfinden gröblich verletzt wurde. Die Angeklagte gab zwei Fälle zu. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde die Angeklagte zu einer Gesamtgefäng- nisstrafe von einem Jahr verurteilt, aus die zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet werden.

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Der Ortsbeauftragte Karl Volz eröffnete den Tag mit einer Ansprache, in der er Zweck und Ziel der Leibesübungen darlegte, und forderte die 1A angetretenen Wettkämpfer und Wettkämpferinnen auf, auch weiterhin für die Leibesübungen einzu« jp ® treten zum eigenen Nutzen und unserem Vaterlande

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arbeiten haben, mit dem Licht besonders vorsichtig umzugehen, um derart schwere Verluste von oorr- herein zu verhüten.

Festnahme von Kriegsgefangenen.

Der SA.-Rottenführer Georg H i r z i n g e r, Sturm 16/254, nahm am 31. August im Walde an der Reichsautobahn bei Nieder-Ohmen fünf auf der Flucht befindliche französische Kriegsgefan« gene ohne jede fremde Hilfe fest und übergab sie dein zuständigen Gendarmeriebeamten. Hirzinger ist Neichsbahnangestellter und stellte während feines Frühdienstes an der Strecke GießenAlsfelds Fulda fest, daß sich am gegenüberliegenden Walde an der Reichsautobahn die fünf französischen Kriegs, gefangenen Herumtrieben. Er ließ sich von feinem Dienst ablösen und machte sich an die Verfolgung der Gefangenen, die zu der Festnahme der fünf Franzosen führte. Hirzinger bewies damit feint Einsatzbereitschaft als SA.-Mann.

Orts-Turn- und Sporttag in Lich.

Der. I. H. in Friedberg war wegen Sittlich­keitsverbrechens, begangen in fünf Fällen in den Jahren 1936 bis 1940 an feiner geisteskranken Stief­tochter, angeklagt. Der Angeklagte war geständig. Er wurde unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Gefamtgefängnisstrase von einem Jahr und sechs Monaten, auf die sechs Wochen Untersuchungshaft angerechnet wer­den, verurteilt.

Nur ein Paket Streichhölzer.

NSG.Du, Mutter, wo steckt denn Hans?" Die Bäuerin schreckt zusammen. Ist er noch

Nicht vom Kaufmann zurück-^^.Un^Wg steht der Bauer auf.Ich will mal nachfehen! Vielleicht spielt er irgendwo." Aber auf der Straße ist weit und breit nichts zu erblicken. Wo mag der Junge sich herumtreiben? Der Mann steckt den Kopf durchs Fenster.Hat er denn schwer zu schleppen?"Ach was, es ist doch nur ein Paket Streichhölzer." Kaum ist das Wort gefallen, da sehen sich beide an. Streich­hölzer? Und Hans noch nicht zurück? Laut ruft der llhann:Hans, Hans!" Schreit, läuft um das Haus herum und reißt schließlich das Scheunentor auf. Die Frau in der Haustür sieht leichten Rauch aus der Scheune steigen. Und während sie starr und ohne Bewegung dasteht, kommt der Bauer mit dem Kleinen heraus.Das war im letzten Augenblick, Frau!" sagt er.Ein Feuerchen hat er anzünden wollen, und es brannte schon ganz nett. Zwei Mi­nuten später wer weiß, was geschehen wäre! Nie wieder darf der Junge Streichhölzer einholen, rfie wieder welche in die Hand bekommen! Versprich mir das, Mutter!"

Brandunglück beim Dreschen.

* Reiskirchen (Kreis Gießen), 17. September. Am gestrigen Dienstag gegen 21 Uhr brach in der Scheune des Landwirts Philipp Stumpf ein Brand aus, durch den die S che u n e mit dem gesamten Vorrat an Stroh, Heu und Grummet, sowie die in der Scheune stehende Dreschgar- n i t u r ein Opfer der Flammen wurden. Der Brand entstand beim Dreschen, als ein Mann an der Stroh­presse in der Scheune etwas nachfehen wollte und dabei die mitgeführte Sturmlaterne unvorsichtig abstellte. Durch die Erschütterungen der in Gang befindlichen Strohpresse fiel die Laterne um und setzte das Stroh in Brand. Alle Ver­suche, die auflodernden Flammen schnell zu unter­drücken, blieben erfolglos, sodaß innerhalb weniger Minuten der Brand gewaltig emporloderte. Obwohl die Ortsfeuerwehr und die Motorspritzen von Gro- ßen-Buseck und Grünberg mit aller Kraft gegen den Brand ankämpften, vermochten sie nicht, die Scheune mit den Heu-, Stroh- und Grummetvorräten und den Dreschsatz zu retten. Alles brannte vollkommen nieder. Dagegen gelang es zum Glück, das Wohn­haus und die übrigen Nachbargebäude zu erhalten. Die bereits ausgedroschene Körnerernte konnte ebenfalls gerettet werden.

Der Vorfall zeigt erneut, welch schwere Schäden für den Einzelnen sowohl als auch für die Gesamt­heit entstehen, wenn in den Scheunen mit Later­nen, oder überhaupt mit Licht, fahrlässig umgegan­gen wird. Dieser bedauerliche Brand sollte eine neue Mahnung an alle fein, die gerade jetzt in'ber Ernetezeit abends in Scheunen und auf Höfen zu

zum Vorteil.

Nach dem LiedeO Deutschland hoch in Ehren' und der Flaggenhissung traten die Wettkämpfer und Wettkämpferinnen an ihre Geräte, wo der Kamps um die Punkte begann. Unter den zahlreichen Zip schauern konnte der Ortsbeauftragte den Ortsgrutz penleiter Dr. K ö p p e, den Bürgermeister G e il und den SA.-Sturmbannführer Dr. Erb begrüßen. Am Schluß der Spiele fand die Siegerehrung stach die Ortsgruppenleiter Dr. K ö p p e vornahm. Er unterstrich die Bedeutung der Leibesübungen für unser deutsches Volk und rief alle Volksgenossen auf, Leibesübungen zu treiben, damit unser Volk gesund und stark bleibe und unser Vaterland ewig wehrhaft sei. Nach dem Sieg-Heil auf den Führer schloß er den 1. Orts-Turn- und Sporttag von Lich.

Ergebnisse: Dreikampf: Männerklasse: 1. R Menges; Altersklasse 1: 1. Karl Volz; Altersklasse 3: 1. Hugo Duphorn. HI. Kl. A: 1. Herm. Süßel; HI. Kl. B: 1. Karl Bonarius. DJ. Kl. 1. Wilß Menges. BDM. Kl. A: 1. Minni Kambeitz; BDN. Kl. B: Irmgard Süßel. BDJDä Kl. A: 1. Hilde Jakob und Gisela Schäfer. BDJM. Kl. B: 1. K. Mül> ler. Sechskampf: HI. Kl. A: 1. Herm. Süßel. 5)3. Kl. B: 1. Heini Schäfer. DJ.-Kl.: 1. Karl Heinz Plutzas. BDM.-Kl. 1. Irmgard Süßel. Turne« rinnen-Siebenkampf: 1. Johanna Uhran.

Handball: Lich Watzenborn-Steinberg 6:7. Fußball: Lich Mufchenheim 4:3.

Die Erbhöfe in Hessen.

Lpd. Nach einer landwirtschaftlichen Statistik bs> stehen jetzt im Lande Hessen ungefähr 9500 Erbhöfe. Die meisten Erbhöfe, nämlich über 1500, gibt es im Landkreis Alsfeld. An zweiter Stelle steht mit

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Glücklich und dankbar zeigen wir die Geburt einer gesunden Tochter an

Hedwig Schmidt

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lien anzusehen ist. Dies gilt insbesondere, wenn aufsichtsbedürftige Kleinkinder unter sechs Jahren vorhanden sind. Die Befreiung ändert jedoch nichts an der Pflicht auch dieser Mütter zu luftschutzmäßigem Verhalten, also etwa zur ord­nungsmäßigen Verdunkelung und zum Ausstichen des Lustschutzraumes bei Fliegeralarm.

Ein Fünftausender kam nach Gießen.

Er hatte den Pramienschein gut aufgehoben.

Wir hatten vor einigen Tagen in einer kurzen Notiz die Nummern der neun Hauptgewinne der Prämienschein-Ziehung der Reichslotterie ' für das Kriegshilfswerk veröffentlicht. Ein Mann in der Kaplansgaffe, der die Prämienscheine gut aufge­hoben hatte, fand zwischen diesen Scheinen die Num­mer mit einem Gewinn von 5000 RM. Der Mann ist als Arbeiter in einem Gießener Betrieb tätig.

Dieser Fall mag eine Lehre fein. Es gibt sehr viele, die die Prämienscheine, die jedem Los an­hängen, achtlos fortwerfen, wenn das Los eine Niete war. Hätte das der Mann aus der Kaplans­gaffe auch getan, fo hätte er bare 5000 RM. auf die Straße geworfen.

Auch diesmal werden wieder bei der neuen Reichs­lotterie für nationale Arbeit die kleinen Prämien­scheine, oie jedem Los anhängen, nach Ablauf der Straßenlotterie noch einmal am 29. November aus- aelost. Und es werden dabei im ganzen 128 000, RM. (Gewinne zu RM. 500,- und RM. 100,) ausgefchüttet, dazu wieder neun Sonderprämien zu RM. 5000,. Viele Gewinner lassen sich erfah­rungsgemäß hinterher nicht mehr seststellen, einfach deswegen, weil sie die Prämienscheine weggeworfen haben. Wer also bei den braunen Glücksmännern fein Glück hat, kann sein Glück immer noch hinter­her machen. Deshalb Prämienscheine gut aufheben!

Weitere 3 mal 100, RM.-Gewinne auf diese Prämienscheine konnten in diesen Tagen in Gießen zur Auszahlung kommen, und zwar je 100,-RM.- Gew inn nach der Bismarcksttaße, der Brandgasse und der Steinstraße. Es handelt sich bei den Ge­winnern in jedem Falle um schassende Volksgenos­sen, denen das Geld sehr gelegen kommt.

Gießener Echlachtviehmarlt.

Auf dem gestrigen Gitzßener Schlachtviehmarft (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehverstei­gerungshalle Rheiy-Main kosteten: Ochsen 36,5 bis 45,5, Bullen 24 bis 49,5, Kühe 15 bis 43,5, Färsen 38 bis 49,5, Kälber 38 bis 57, Schafe 20 Rpf. je Yt kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,24, bl (135 bis 149,5 kg) 1,24, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,22, c (100 bis 119,5 kg) 1,18, d (80 bis 99,5 kg) 1,12, ef (unter 80 kg)

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