lichtest und Genauigkeit der Ausbildung, und mancher der kleinen Kunstbeflissenen verriet bereits Ansätze hoffnungsvoller Weiterentwicklung. Die Aufstellung einer Singgruppe mit Blockflöten- und Klavierbegleitung sowie das Zusammenspiel von Violine und Klavier brachten eine willkommene Abwechslung in die Vortragsfolge. Im Rahmen eines Volksmusikabends war schließlich auch die Verwendung der Handharmonika möglich; jedoch hätte deren Raum in der Vortragsfolge etwas weniger breit sein können. Es wäre für unser Musikleben zweifellos wünschenswert, wenn mancher Schüler, der auf diesem Volksinstrument musikalische Fähigkeit zeigte, sich nun bald auch einem „höheren" Musikinstrument zuwendete.
Die Darbietungen aller Schüler, denen man durchweg die innere Freude ob ihres Musizierens anmerkte, wurden von den zahlreichen Besuchern' — die Aula der Langemarckschule war voll besetzt — mit ebenso freudigem Beifall ausgenommen. Der Erfolg des ersten Vorspielabends berechtigt zu der Hoffnung, daß die Musikschule für Jugend und Volk den Weg der Aufwärtsentwicklung beschritten hat und daß noch meitere Volkskreife von ihr als Schüler, Freunde und Gönner erfaßt werden. D.
(Strafkammer Gießen.
Der O. Sch. in Stornfels hatte sich am 11. und am 15. Juli wegen Brandstiftung zu verantworten. Er hatte in der Nacht vom 14./15. Dezember v. I. in Stornfels die Scheune seines Elternhauses vorsätzlich in Brand gesteckt.
Der Angeklagte ist ein körperlich behinderter junger Mensch. Er mußte gegen feinen Willen das Schneiderhandwerk erlernen, verließ wegen schlechter Behandlung die Lehrstelle und kam dann auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts in eine Erziehungsanstalt, in der die Lehre beendet wurde. Später kam er zu einem Meister, der ihm in jeder Beziehung das beste Zeugnis ausstellte. Der Vater des Angeklagten war kriegsbeschädigt und ist vor einigen Jahren gestorben. Die Mutter verheiratete sich wieder-gegen den Willen des Angeklagten. Der Stiefvater gilt als ein habgieriger Mensch, der darauf aus war, sich das Vermögen des Angeklagten anzueignen. Mutter und Stiefvater haben sich nicht genügend um den Sohn bzw. Stiefsohn gekümmert. Dieser war sich meist selbst überlassen und hatte oft nichts zu essen. Durch diese Behandlung und da er sich benachteiligt fühlte, entstand in dem Angeklagten starke Abneigung und unüberwindlicher Haß gegen den Stiefvater. Die Mutter hatte dem Stiefvater gegenüber keine Willenskraft.
Ein Zeuge bekundete, daß beim Abschluß eines Lehrvertrages schon Schwierigkeiten wegen des Lehrgeldes entstanden waren. Die Eltern hatten
nichts bezahlen wollen; 20,— RM. für einen Anzug seien ihnen schon zu viel gewesen.
Geld, das nach dem Ableben des Vaters ausgezahlt wurde, hat sich der Stiefvater angeeignet, ebenso Obstgeld und bergt Die Hofreite stand der Mutter zu Vs, dem Angeklagten zu Vs zu. Die Mutter hat die Hälfte ihres Anteils bereits an den Stiefvater abgegeben. Auf diese Weise verschwindet nach und nach das von der Mutter zu erhoffende Erbteil.
Ein Sachverständiger erblickt in dem Angeklagten einen Grenzfall und ist der Ansicht, daß der Angeklagte im Sinne des § 51II StrGB. vermindert zurechnungsfähig fei.
Der Anklagevertreter äußerte die Ansicht, daß dem Angeklagten — abgesehen vom Schutz des § 51II StrGB. — milderiÄe Umstände zuzubilligen feien, daß aber auf eine Gefängnisstrafe erkannt werden müsse, die wett über die Mindeststrafe hinausgehe. Er beantragte daher eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt und für den Fall, daß der § 51II StrGB. nicht zur Anwendung komme, eine entsprechend höhere Gefängnisstrafe.
Der Verteidiger führte aus, ein Mann wie der Angeklagte brauche viel mehr Liebe als ein normal gewachsener Mensch. Daran habe es die Mutter und ganz besonders der Stiefvater fehlen lasten. Die Mutter habe vollständig unter dem Einfluß des Sttefvaters gestanden auch schon zu der Zeit, da sie noch nicht wieder verheiratet war. Bei dem Angeklagten liege eine krankhafte Störung der Geiste Stätigkeit vor, so daß er das Strafbare feines Tuns nicht habe erkennen können. Der Verteidiger beantragte auf eine geringere Freiheitsstrafe zu erkennen und die Unterbringung in einer Heil- und Pflege anstatt nicht anzuordnen.
Die Verhandlung wurde dann nochmals eröffnet und ein weiterer Sachverständiger vernommen, der bereits ein schriftliches Gutachten abgegeben hatte. Dieser Sachverständige vertrat die Ansicht, daß der Angeklagte zwar Mitleid errege, für seine Tat aber voll verantwortlich sei. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil« oder Pflegeanstatt hält der Sachverständige nicht für ratsam oder erforderlich. Der Angeklagte verfechte, so fährt der Sachverständige weiter aus, ganz fanatisch sein Recht bzw. sein vermeintliches Recht. Wenn dem Angeklagten mit Hilfe der zuständigen Stellen das werde, was ihm rechtlich zustehd, dann werde auch der Haß gegen den Stiefvater aufhören.
Der Angeklagte wurde wegen Brandstiftung zu einer Gefängnis ft rafevonvierJahren, auf die sechs Monate Untersuchungshast angerechnet werden, verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, der Angeklagte sei für seine schwere und verabscheuungswürdige Tat voll ver
antwortlich, doch hätten ihm bei Berücksichtigung der zutage getretenen Verhältnisse weitgehend mildernde Umstände zugebilligt werden müssen. Zusammenfassend wurde noch einmal hervorgehoben, der Sttefvater habe sich als Biedermann gezeigt, er habe aber von vornherein die Absicht, gehabt, das Vermögen seines Stiefsohnes an sich zu ziehen.
K. Th. aus Bachra war beschuldigt, im Oktober v. I. in Butzbach als Strafgefangener der Sicherungsanstalt Butzbach am Güterbahnhof ein Paket mit Käse entwendet zu haben. Der Angeklagte war geständig. Er wurde wegen Diebstahls in wiederholtem Rückfall zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Mit Rücksicht darauf, daß ein Teil von dem Käse zurückgegeben wurde, der Angeklagte eine Entschädigung von 15 RM. gezahlt hat und ihm in der Anstatt bereits eine Disziplinarstrafe auferlegt worden war, erkannte das Gericht auf die gesetzliche Mindeststrafe.
Schweinemarkt in Lich.
Li ch, 16. Juli. Auf dem heutigen Schweine- markt standen 150 Ferkel zum Verkauf. Es kosteten bis 6 Wochen alte Ferkel 18 bis 20 RM., 6 bis 8 Wochen alte 20 bis 25 RM., 8 bis 10 Wochen alte 25 bis 30 RM., 10 bis 12 Wochen alte 35 vis 40 RM. pro Stück. Das Geschäft verlief schleppend. Es verblieb geringer Ueberftand.
Schweinemarkt in Alsfeld.
* Alsfeld, 16. Juli. Auf dem heuttgen Schweinemarkt waren 112 Ferkel aufgetrieben. Es kosteten 6 bis 8 Wochen alte Ferkel 25 bis 30 RM. Handel etwas schleppend.
G. A-Eport.
Borussia-Fulda in Gietzeu.
Am kommenden Sonntag wird Borussia- Fulda auf dem Gießener Waldsportplatz gegen die Gießener Stadtmannschaft spielen'. AlteN'Buseck 1. Jugend — Steinbach 1. Jugend 3:1.
In Alten-Buseck trafen sich am* vergangenen Sonntag beide Jugendmannschaften zu einem Freundschaftsspiel. Die Gäste traten nur mit 10 Mann an, konnten aber das Spiel ausgeglichen gestalten. In der Mitte der 1. Hälfte kamen die Gastgeber zu ihrem 1. Erfolg. Die Gäste versuchten, den Ausgleich zu erzielen. Die 4 Stürmer konnten sich iedoch nicht ganz durchsetzen. Kurze Zeit später wurde das Ergebnis auf 2:0 durch einen verhängten Elfmeter erhöht. Nach dem Wechsel drängten die Gäste, dieses Resultat zu verbessern, sie kamen aber zu keinem zählbaren Erfolg. Die Platzbesitzer konnten nochmals durch ein Abseitstor auf 3:0 erhöhen, während die Gäste kurz darauf zum einzigen Gegentreffer einschossen.
Aus affet Wett.
Bonns Baupläne.
In einer Ratsherrensitzung gab der Bürgermeister Kenntnis von einem großzügigen Bebauungsplan Die Altstadt soll vollständig verschwinden und wieder zu einer Neustadt werden. An der Stelle der Kliniken, die auf den Venusberg verlegt werden sollen, sind Grünflächen vorgesehen. Ferner sind der Bau eines neuen Stadttheaters, einer Festhalle und einer Kunsthalle geplant. Zwei Verkehrslinien weiden von Norden nach Süden und von Osten nah Westen durch die Stadt geführt. Eine neue Lehrerbildungsanstalt wird in diesem Monat eröffnet.
Die Universität Freiburg übernimmt die Leitung der Bolksbildungsstätte. Der Rektor der Universität Freiburg hat die Lei, tung der Volksbildungsstätte Freiburg des Deut, scheu Volksbildungswerks übernommen. Der Schritt läßt die Universität als Mittelpunkt und Träger aller geistigen Kultur auch in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten. Die Universität will bei ihrer Aufgabe, die hohe Schule wissenschaftliche Forschung und Lehre zu sein, alle Volksgenossen an ihrer Arbeit teilhaben lassen, indem sie aus allen Schichten des Volkes die Besten zu sich heranzieht.
Swinemünde ehrt den gefallenen Flottenchef.
In einer öffentlichen Sitzung der Ratsherren fanb in Swinernünde eine Trauerfeier zu Ehren dex Swinemünder Mitbürgers, des gefallenen Flottenchefs Admiral L ü t j e n s und der tapferen Besatzung des Schlachtschiffes „B i s m a r ck" statt. Dir Stadt gibt einer neuen Sportstätte den Namen, „Admiral-Lütjens-Kampfbahn". Eine Urkunde darüber wurde der Gattin des Flottenchefs überreicht,
Fuldas Prachtsaal wird wiederhergestellt.
Zur 1200-Jcchrfeier der Stadt Fulda im Jahre 1944 wird der ehrwürdige Prachtsaal im Fu6)aer Stadtschloß, der Thronsaal der Fürstäbte, in seinem alten Zustand wiederhergestellt. Dieses hervorragende Stück barocken Schaffens war durch den Einbau einer zweiten Decke verschandelt worden..
Ist einer mit Hühneraugen dabei? i
Der hätte nichts zu lacherrl Aber er könnte es ja Lesse» haben: er brauchte nur Elasto« corn mit dem Filzring aufvV zulegen - dann wäre er seine Hühneraugen bald los.
ELASTOCORN
Ein Faden spart Millionen Seifenstücke
Oft sind es scheinbar Nebensächlichkeiten, ivon denen soviel abhängt. Ein einfacher Faden, in allen deutschen Haushalten überm Waschbecken aufgehängt, könnte Millionen Seifenstücke sparen. Warum? Die Seife liegt meistens feucht-Entweder auf dem Waschbecken im Nassen oder in einem Näpfchen oder einer Vertiefung, von wo das-Wasser schlecht ab- täuft Dauernd wird also Seife aufgelöst, ohne daß man sie benutzt. Die Folge: es wird viel zuviel Seife verbraucht! Man könnte mit der Hälfte oder mit zwei Dritteln bequem auskommen.
Würde man die Seife an einem Bindfaden aufhängen, so würde man das rasche Auflösen vermeiden. Die Seife würde jedesmal nach dem Gebrauch so schnell wie möglich wieder trocknen. Und würde auch immer trocken
। hängen! Dort, wo Kinder sich waschen, kann j die aufgehängte Seife Wunder an Ersparnissen vollbringen. Bitte, probieren Sie's mal!
Seife und Waschpulver können Sie aber noch bei vielen anderen Gelegenheiten sparen. Wie kommt es zum Beispiel, daß manche Frauen beim Wäschewaschen viel zuviel Seife und Waschpulver verbrauchen? Sie weichen zu kurz und ungenügend ein. Während richtiges Einweichen mit Bleichsoda schon den gröbsten Schmutz von selber löst, müssen diese Frauen ihn erst unter Verwendung von viel Seife und Waschmitteln herauswasck-en. Diese Seife und diese Waschmittel kann man aber sparen. Denn'gründliches Einweichen bringt die Gewebefaser zum Aufquellen. Der grobe Schmutz wird dadurch gelockert — und löst sich dann von selber auf. Alles kommt also darauf an, daß Sie besser und gründlicher einweichen. Am nächsten Morgen sehen Sie an der dunklen Färbung des Einweichwassers, daß sich ein großer Teil des groben Schmutzes gelöst hat.
Viele Frauen verbrauchen eine Menge
Seife und Waschpulver für schmutzige Berufs» wäsche und müssen dabei doch lange reiben und scheuern, bis der Schmutz herausgeht, In solchen Fällen ist ein gutes fettlösender Neinigungsmittel viel zweckmäßiger. Es löst sofort den Schmutz, besonders den zäh kle« benden fettigen, öligen oder eiweißhaltigen Schmutz wie bei Schlosser- Bäcker» und Fleischerkleidung. Solche stark verschmutzte Berufskleidung mit Öl, Fett, Teer usw. weicht man zunächst in lauwarmer oder heißer Lösung ein (Sachen mit blut- oder eiweißhaltiger Beschmutzung — Metzger- und Bäckerklei« düng — darf man nicht heiß einweichen, weil sonst die Flecken einbrennen). Am nächsten Morgen kocht man dann die Sachen in einer frischen Lösung eine Viertelstunde. Danach spült man sorgfältig, erst heiß, bann kalt.
Sie werden sich selbst wundern, wie tadel« los sauber so behandelt die vorher schmutzigste Berufskleidung aussieht. Und Sie werden sich freuen, auf diese Weise an Seife und Wasch« pulver zu sparen.
Heute entschlief plötzlich und unerwartet meine gute Frau, meine liebe, gute Mutter, Schwiegermutter und Großmutter
Frau Lina Müller, geb. Röder
nach Vollendung ihres 68. Lebensjahres.
In tiefer Trauer:
Weigand Müller und Familie Karl Jost.
Gießen (Am großen Morgen 1), den 15. Juli 1941.
Die Beerdigung findet Freitag, den 18. Juli, nachmittags 2/z Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.
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