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einer geregelten Beschäftigung nachzugehen, trieb sich die Angeklagte herum. Sie hatte es in der letzten Zeit in einer Reihe von Fällen durch aller­lei Erzählungen und Vorspiegelungen verstanden, bei Familien Unterkunft und Verpflegung zu er­halten. Sie wollte sich dann erkenntlich zeigen und bot ihre Dienste an. Dabei spürte sie jedoch alles für sie Brauchbare auf und entwendete Kleider, Wäschestücke ufw., ferner Geldbeträge von 7, 6 und 20 RM. In einem Falle versprach sie, Kaffee und Kleiderstoff zu beschaffen und ließ sich zu die­sem Zwecke 20 RM. und die Kleiderkarte aushän- digen! sie lieferte aber nicht die versprochene Ware, ebensowenig gab sie das Geld und die Kleider­karte zurück Eine Reihe weiterer Straftaten, deren sie beschuldigt war, konnte ihr nicht einwandfrei nachgewiesen werden.

Die Angeklagte wurde wegen Rückfallsdiebstahls in vier Fällen und wegen Rückfallsbetrugs in drei Fällen zu einer Gesamtzuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und zu einer Geldstrafe von 200 RM. verurteilt. Die Geldstrafe gilt durch die Untersuchungshaft als verbüßt. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden der Angeklagten für die Dauer von drei Jahren ab­erkannt. Das Gericht betonte in der Urteilsbe­gründung, die Vorstrafen hätten auf die Angeklagte keinen Eindruck gemacht, jetzt müsse ihr gezeigt wer­den, daß es so nicht weitergehe. Die Angeklagte sei in so unverschämter Weise vorgegangen, und habe sich so gemein verhalten, daß ihr mildernde Um­stände versagt werden müßten.

Aus -er engeren Heimat.

Vorbereitungen

zum Grünberger Gallusmarkt.

'+ Grünberg, 12. August. Der Gallusmarkt- Ausschuß hielt im Rathaussaal unter dem Vorsitz von Schreinermeister Gehringer eine Sitzung ab. Man war einmütig der Meinung, ähnlich wie im vorigen Jahre den Gallus markt wiederum abzuhalten, und zwar soll der Viehmarkt auf der Lehmkaute, dagegen der Krämermarkt und der Jux­platz auf der Käswiese,' dem allbekannten Gallus- marktplatz stattfinden. Wie Bürgermeister König mitteilen konnte, sind von den Schaustellern und fahrenden Kaufleuten schon Bestellungen auf Platz- zuweisung für den Markt eingegangen. Da im vori­gen Jahre die von der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" vorbereitetenBunten Großveranstaltun­gen" in der Turnhalle sich eines guten Erfolges er­freuten, soll versucht werden, auch dieses Jahr ähn­liche Veranstaltungen durchzuführen. Auch mit den im Felde stehenden Grünbergern soll in Verbin­dung getreten werden. Sie sollen ähnlich wie im Vorjahre einen Gruß aus der Heimat erhalten mit der Bitte, Antwort zu geben, wie sie die Gal- lusmarktage in der Ferne verbracht haben. Im Vorjahr gingen auf diesen Heimatgruß über 60 Antwortschreiben ein. Sie werden zu einem Bande vereinigt und kommen ins Archiv und sollen spä­teren Geschlechtern die Erinnerung an Deutschlands große Zeit vermitteln.

Bezirkssparkaffe Alsfeld.

<£ Alsfeld, 11. August. Am Samstag fand die diesjährige Mitgliederversammlung der B e - z i r k s f p a r k a f s e A l s f e l d zur Entgegennahme des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung vom Geschäftsjghr 1940 unter dem Vorsitz des stellv. Leiters der Kasse, Bürgermeister Dr. V ö l s i n g, statt. Es waren zahlreiche Vertreter der Mitglieds­gemeinden erschienen.

Nach Feststellung der erforderlichen Formalitäten gab der stellv. Sparkassenleiter einen allgemeinen Ueberblick über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in Bezug auf die Sparkasse. Die Ent­wicklung könne auch im zweiten Kriegsjahr in jeder Beziehung als sehr günstig bezeichnet werden. Die Einlagen und die Bilanzsumme seien auch im Jahre 1940 weiter erheblich gestiegen. Hierin komme das Vertrauen der deutschen Sparer zu unserer Staats­führung zum Audsruck. Mit großer Freude und Stolz erfülle uns der beispiellose Siegeszug der

deutschen Heere auf allen Kriegsschauplätzen, und er gebe uns die feste Zuversicht, daß der unüber­windliche Heldenmut des deutschen Soldaten den deutschen Endsieg erringen werde. Nicht minder fest sei unser Vertrauen zur deutschen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Er könne mit Stolz feststellen, daß die Sparer der Bezirkssparkasse Alsfeld dieser auch im abgelaufenen Geschäftsjahr vollstes Vertrauen entgegengebracht haben, und er gab der Hoffnung Ausdruck, daß dies auch in Zukunft weiter so blei­ben möge.

Jnnenrevisor M ade s'gab hierauf auf Grund des Geschäftsberichts eine Darstellung der Entwick­lung der hauptsächlichsten Geschäftsgebiete der Kasse im Jahre 1940, wobei er zugleich einen einstweili­gen Ueberblick über die voraussichtliche Entwicklung des Geschäftsjahres 1941 gab, die ebenfalls recht günstig verläuft. Der Bestand der Sparein­lagen betrug: Ende des Jahres 1939: 9 398 931, RM., Ende des Jahres 1940: 11 860 330, RM. und beträgt am 31. 7. 1941: 13 500 000, RM. Mithin beträgt der Zugang in 1940: einschließlich Zinsgutschriften 2 461 3 9 9, R M. In den ersten 7 Monaten des Jahres 1941 betrug der Zu­gang ohne Zinsgutschriften 1 6 4 0 0 0 0, RM. Der Reingewinn für das Geschäftsjahr 1940 be­trägt nach reichlichen Abschreibungen 4 0 53 1,30 R M., der in voller Höhe der gesetzlichen Sicher­heitsrücklage zugewiesen wurde. Das Kleinspar- wesen wurde auch weiterhin gefördert. Die Lee­rung der Sparuhren und Heimsparbüchsen ergab den Betrag von 4 487, RM. In 63 Schulspar­kassen wurden 18 761, RM. gespart. Die Zahl der ausgegeben Sparkassenbücher betrug Ende 1940 14 679 und ergab einen Zuwachs von 1083 Stück im Jahre 1940.

Die Mitgliederversammlung nahm den Geschäfts­bericht sowie die Jahresrechnung mit Zustimmung entgegen. Der Sparkassenleiter machte hierauf noch verschiedene Mitteilungen über allgemeine Spar­kassenangelegenheiten, insbesondere über die im letzten Jahre erfolgten Zusammenlegungen mehrerer Bezirkssparkassen in Hessen zu Kreissparkassen. Jn­nenrevisor M a d e s sprach den Gefolgschaftsmit­gliedern den Dank der Verwaltung aus für ihre im abgelaufenen Geschäftsjahr bewiesene Arbeits­freudigkeit und für ihre unter den erschwerten Kriegsverhältnissen geleistete Mitarbeit. Der Vor­sitzende schloß dann die Versammlung mit dem Treuegelöbnis an den Führer.

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Die Ausführungsbestimmungen, deren wichtigste

Punkte wir vorstehend erläuterten, treten bereit; s'llosen

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Rotbewinkelte Krafträder müssen bekanntlich 1. April d. I. ebenfalls mit einer der amtlich gelassenen Tarnvorrichtungen ausgerüstet sein, hierfür meist die an Stelle der Glasscheibe in

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ähnliche Zeichen müssen nunmehr in ihrer He feit soweit herabgesetzt werden, daß die Lichtqu bei Dunkelheit und klarer Sicht bis zu einer

Für Krafträder mit Tretkurbeln, soweit dch Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt, J nügt die Verdunkelung des Scheinwerfers, wie nun für Fahrräder gesetzlich vorgeschrieben j

am 15. August 1941 in Kraft. Die ZeitverhältiH erfordern, daß alle Kraftfahrer, Radfahrer usw. toi nunmehr klar gegebenen Vorschriften restlos iitri im Hinblick auf die Luftschutzbereitschaft des gaw zen Volkes genau und willig erfüllen.

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Im Reichsgesetzblatt I Nr. 84 vom 31. 7. 1941 sind nunmehr die am 15. August 1941 in Kraft tre­tenden Ausführungsbestimmungen zum § 18 der 8. Durchführungs-Verordnung zum Luftschutzgesetz erschienen. Sie befassen sich mit der Beleuchtung der Fahrzeuge und verdienen die besondere Beachtung der Oeffentlichkeit, vor allem der Kraftfahrer.

Die Hauptscheinwerfer aller Kraftfahrzeuge müssen, sofern sie jetzt nicht mit den bereits weit verbreiteten Tarneinsätzen ausgerüstet sind, durch Kappen oder schwarzen Anstrich der Glasscheibe lichtdicht so abgedeckt werden, daß nur ein waage­rechter 5 bis 8 cm breiter und 1 cm hoher Schlitz in der Mitte der Glasscheibe Licht austreten läßt. Das war bisher schon vorgeschrieben, doch nun verlangt das Gesetz, daß die Abdeckklappen so aus­geführt sein müssen, daß die vorgeschriebenen Ab­messungen der Lichtaustrittsöffnung nicht durch Ver­ziehen oder Einreißen verändert werden können. Der Lichtschlitz der Kappen ist also zweckmäßig durch einen formfesten Rahmen einzufassen.

In allen rotbewinkelten Kraftfahrzeugen, die mit einem Tarnscheinwerfer ausgerüstet sind, müssen die Glühlampen für Fern- und Abblendlicht aus den Hauptscheinwerfern entfernt werden. Damit hört der Mißbrauch auf, daß die Fahrer den Tarn­scheinwerfer gleichzeitig mit dem Abblend- oder Fernlicht der Hauptscheinwerfer benützen, um bessere Sicht zu haben. Kraftfahrzeuge, deren Hauptscheinwerfer mit der Tarnvorrichtung, Bauart Bosch (Tarneinsätzen) ausgerüstet sind, werden von diesem Teil der neuen Vorschrift nicht berührt, da bei ihnen die Bedingungen für einwandfreie Ver­dunkelung zwangsläufig erfüllt sind.

Bei Kraftfahrzeugen unter 6 km/h Höchstgeschwin­digkeit, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unter 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, elektrisch angetriebe­nen Kraftfahrzeugen und Krankenfahrftühlen, für die bekanntlich fein Zwang besteht, Tarnscheinwerfer oder Tarneinsätze zu führen, muß die Zuleitung zum Fernlich abgeklemmt und an das Abblendlicht ge­legt werden. Alle übrigen Scheinwerfer (z. B. Breit­strahler, Sucher, Rückscheinwerfer usw.) müssen bei allen Kraftfahrzeugen durch Entfernen der Glüh­lampen außer Betrieb gesetzt werden. Zur Vermei­dung von Kurzschlüssen empfiehlt es sich, in jedem Falle vor dem Entfernen der Glühlampen die Siche­rungen zu entfernen oder die Zuleitungen abzu- klemmen und zu isolieren. Da die Fassungsteller nach Entfeknen der Glühlampen feinen festen Halt mehr haben, sind sie entweder ebenfalls herauszunehmen oder an Stelle des Glühlampensockels mit einem Holzpfropfen zu versehen, durch den sie mit der im Scheinwerfer eingebauten Kontaftfeder festgespannt werden fönnen. Wer Bedenfen hat, daß er die empfindlichen Glühlampen und Scheinwerferspiegel beschädigen könnte, wendet sich zur Vornahme dieser Arbeiten am besten an die Fachwerkstätten.

wagen ist in gleicher Weise zu verdunkeln wie ti Begrenzungslampen und Schlußlichter von Kro> fahrzeugen.

Die Ausführungsbestimmungen enthalten am) genaue Vorschriften für die Verdunkelung der Str- tzenbahnen.

Ab 15. August gültig!

Neue Vorschriften für die Verdunkelung von Fahrzeugen

Fahrradlampen müssen ebenfalls lichtdicht so n i gedeckt werden, daß nur ein waagerechter, etwa 1 m hoher Schlitz in der Mitte der Glasscheibe das 2*.= pSiic austreten läßt. Ferner sind sie jetzt durch geeigrj' $#" Vorrichtungen nach oben so abzuschirmen, daß w mittelbares Licht zur Beleuchtung der Fahrbahn unterhalb der Waagerechten austreten kann. rad-Schlußlichter brauchen nicht verdunkelt zu rc? den, wenn sie mit einer Glühlampe 6 N "

fernung von 200 Meter noch sichtbar, aus i 500 Meter jedoch nicht mehr wahrnehmbar ist. Helligkeitsminderung kann durch Färben der @(j lampen, durch Anstrich der Glaszylinder oder schlußscheiben oder durch Einlegen schwach bui scheinender Scheiben vorgenommen werden. Bei grenzungslampen, die als Standlicht in die Hm scheinwerfer eingebaut sind, ist die vordere Ha der Glühlampe entweder durch eine aufgesi Kappe abzudecken oder dunkel zu färben, damit Glühfaden durch den Lichtschlitz von schräg nicht mehr sichtbar ist. Bei-Kraftfahrzeugen mit sonderen Begrenzungslampen in Form von Seit«. Internen sind die Standlichtlampen aus den Ha scheinwerfern zu entfernen.

Die hinteren Kennzeichen der KraftfahrM müssen mit blauem Licht beleuchtet werden (d Blaufärben der Glühlampen, durch Einlegen blaurll1 Kunststofffcheiben usw.) Auch die Helligkeit der A ter muß (z. B. durch Umwickeln der Glühla mit dem bekannten braunen Verpackungs-Klckr, Papier) herabgesetzt werden, jedoch muß der Mir kerpfeil bei Nacht und klarer Sicht bis zu ein Entfernung von 150 Meter sichtbar fein.

Die Bremslichter sind (z. B. durch schwarzen strich der Abschlußscheibe) lichtdicht so abzudecku, daß nur ein waagerechter, höchsten 1 cm breitii Schlitz in Höhe der Glühlampe das Licht austrem läßt.

Für die Jnnenbeleuchtung der Kraftfahrzeug darf nur dunkelblaues Licht verwendet werden.

Die Beleuchtung von Fuhrwerken und Hai»

diss Scheinwerfer eingebauten Tarneinsätze gewählt werden, ist die Verdunkelungsfrage für die Schein­werfer von Krafträdern gelöst

Auch die Begrenzungslampen der Kraftfahrzeug die Schlußlichter, die Freilampen von Drosch^' die Zeichen für das Mitführen von Anhängern

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Annerod, Oppenrod, Hausen, den 11. August 1941.

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Kinzenbach, im Felde, den 11. August 1941.

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am 24. Juli 1941 bei schweren Kämpfen im Osten sein Leben für den Führer und Deutschland gab.

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