Ausgabe 
13.2.1941
 
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Mülleimer

abends von der Straße weg!

Vor einigen Wochen haben mir schon einmal darauf hingewiesen, daß die selbstverständlichste Sorgfaltspflicht aller Volksgenossen auch auf die Entfernung der leeren Mülleimer von den Straßen spätestens vom Beginn der Dämmerung ab gerich­tet sein muß. Dieser Hinweis hat zum Teil gute Früchte getragen, denn man konnte in manchen Straßen, die vorher in den Abend- und Nacht­stunden geradezu durch eineGalerie" von Müll­eimern aufgefallen waren, die Feststellung machen, daß dieser gefährliche Zustand einer durchgreifenden Besserung gewichen war. Leider besteht aber immer noch in zahlreichen anderen Straßen begründeter Anlaß, über Verkehrshindernisse in Gestalt von Mülleimern, die in der Dunkelheit auf den Bürger- steigen herumstehen, Klage zu führen. Kürzlich ist in einer Straße ein Mann über einen solchen Müll­eimer zu Fall gekommen und hat sich einen Arm­bruch zugezogen, an einer anderen Stelle hat eine Frau, die in der Dunkelheit gegen einen Mülleimer stieß, erhebliche Verletzungen am Bein davonge- traaen. Den Eigentümern dieser Mülleimer dürften diese Unglücksfälle teuer zu stehen kommen, denn es ist selbstverständlich, daß die geschädigten Per­sonen ihren Haftungsanspruch an die leichtfertigen Besitzer der Mülleimer geltend gemacht haben. Ein solcher Ustfall, der bei der primitivsten Sorgsamkeit der Eigentümer der Mülleimer ohne weiteres zu ver­hüten ist, kann unter Umständen für den Verant­wortlichen eine außerordentlich teure Angelegenheit werden, die gegebenfalls auch die Bezahlung einer lebenslänglichen Rente an den Verletzten in sich schließen kann. Wenn also die Hausfrau oder der Hausherr nicht darauf sehen, daß ihr Mülleimer spätestens bei Beginn der Dämmerung von der Straße entfernt wird, so gehen sie ein schweres Risiko ein, ganz abgesehen von den strafrechtlichen Folgen. Wer sich vor derartigen Unannehmlichkeiten schützen und seine selbstverständlichen Verpflichtun­gen den anderen Volksgenossen gegenüber erfüllen will, der sorge dafür, daß die Mülleimer alsbald nach der Leerung, spätestens aber bis zum Beginn der Dämmerung von der Straße entfernt werden, damit die Bürgersteige in der Dunkelheit frei und die Fußgänger nicht durch derartige vermeidbare Hindernisse gefährdet sind! Jeder denke an das Sprichwort: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem andern zu.

Unfug an Feuermeldern.

In den letzten Tagen ist wiederholt in verschiede­nen Stadtteilen grober Unfug an Feuermeldern verübt worden. Die Glasscheiben an den Meldern wurden eingeschlagen und der Meldeknopf gedrückt, so daß die Feuerwache ausrücken mußte. An der Alarmstelle angekommen, ergab sich sofort, daß wieder einmal Unfugftifter ihr schändliches Werk getrieben und dadurch Gefahr für die Gemeinschaft heraufbeschworen hatten. Denn in der Zeit, in der die Feuerwache infolge eines solchen Unfugs nutz­los unterwegs ist, kann an einer anderen Stelle der Stadt, vielleicht am entgegengesetzten Ende, ein Brandunglück geschehen und großes Ausmaß an­nehmen, wenn die Feuerwehr durch die Tat der Unfugftifter nicht fo rafch zur wirklichen Unglücks­stelle eilen kann, wie es sonst geschehen wäre. Diese Ueberlegung zeigt, welche schweren Folgen aus dem Unfug an den Feuermeldern entstehen können. Es ist daher selbstverständlich, daß derartige Unfug­stifter, sobald sie erwischt werden, strenge Strafen zu gewärtigen haben und außerdem zum Ersatz des Schadens an den Feuermeldern und auch etwaiger weiterer Schäden herangezogen werden. Sind die Unfugftifter Jugendliche, so haben die Eltern den entsprechenden Denkzettel zu gewärtigen, da sie für die Taten ihrer Kinder selbstverständlich haftbar sind. Wer sich derartige Scherereien und unnötige Ausgaben für ©trafen und Schadenersatz ersparen will, der sorge dafür, daß seine Kinder keinen Unfug an Feuermeldern treiben. Uebermütige junge Leute, die selbst schon in der Lage sind, ihr Treiben beurteilen zu können, seien ebenfalls vor derartigen Späßen" gewarnt, da sie teuer zu stehen kommen können. Alle Volksgenossen mögen ein wachsames Auge auf solche Personen richten, die sich in auf­fälliger und verdächtiger Weise bei den Feuer­meldern oder in deren Nähe aufhalten. Im Falle eines Unfugs an diesen Anlagen mögen sie sofort zupacken und den Töter so lange festhalten, bis die von ihm mutwillig alarmierte Feuerwache eintrifft, damit sie ihn zur Bestrafung und zum Schadenersatz namhaft machen kann.

Reis besonders für Kinder.

Die wiederholte Zuteilung von Reis auf Lebens­mittelkarten hat gewiß jede Hausfrau freudig be­grüßt. Sie bedeutet eine weitere Abwechslung im Speisezettel, wenngleich betont werden muß, daß es auch mit den übrigen Lebensmitteln möglich ist, einen abwechslungsreichen Küchenzettel zusammen­zustellen und gesunde und schmackhafte Mahlzeiten auf den Tisch zu bringen. Eine Hausfrau, die daran gewöhnt ist, alles gut und richtig einzuteilen, wird vielleicht die Reistüte zögernd in der Hand halten, ehe sie den Reis für irgendein beliebiges Gericht verbraucht. Sie erinnert sich, daß es Fälle gibt, in denen man besonders gern etwas Reis zur Ver­fügung hat. Gemeint find hierbei Krankheitsfälle, in denen nur leicht verdauliche Speisen vertragen werden, besonders bei einer Magenverstimmung und in ähnlichen Fällen. Wo Kinder im Hause sind, kommt es öfter vor, daß das eine oder andere eine Darmstörung hat, wo der stopfend wirkende Was­serreis besonders wohltuend ist. Wenn man diese und ähnliche Fälle in Betracht zieht, kommt man zu dem Schluß, daß es praktisch ist, wenn etwas von dem zugeteilten Reis beiseite gestellt wird.

Deutscher Reichspost-Kalender 1941.

Der Deutsche Reichspost-Kalender (herausgegeben mit Unterstützung des Reichspostministeriums vom Konkordia-Verlag, Leipzig. Preis 2,80 RM. [251) ist soeben im 13. Jahrgang erschienen. Er gibt wie seine Vorgänger in gemeinverständlicher Form einen Ueberblick über die Vielseitigkeit der Auf­gaben und Leistungen der Deutschen Reichspost und ihre Bedeutung als gemeinnützige staatliche Einrich­tung im Dienste des einzelnen und der Dolksge- sarntheit. Der Kalender zeigt die neuzeitliche und fortschrittliche Entwicklung der Deutschen Reichspost; er will gleichzeitig die zweckmäßigste, bequemste und wohlfeilste Ausnutzung der gebotenen Verkehrsmög­lichkeiten erläutern und damit ein wertvoller und praktischer Berater sein. Das von Künstlerhand ent­worfene Titelblatt zeigt in achtfarbigem Druck das wachsende Reich im Spiegel der Briefmarke" und erinnert an das weltgeschichtliche Geschehen der Jahre seit 1933. Es versinnbildlicht ferner in der von einem Fahnenwald umrauschten Siegessäule Großdeutschlands Siegesgewihheit. Die dann fol­genden 128 Blätter geben ein lichtvolles Bild der

Ausgestaltung und Leistungen der Deutschen Reichs­post. Auch die noch wenig bekannten Neuerungen der Reichspost ziehen in Bildern oder Zeichnungen und bündigen Texten am Beschauer vorüber. Die sozialen Einrichtungen der Reichspost, ihre Mit­arbeit am Vierjahresplan, die Briefmarkensammler und die Reichspolt in den entrissenen Kolonien sind nicht vergessen. Besondere Darstellungen und Aus­führungen sind der Reichspost im Kriege, der Feld­post und dem Aufbau des Post- und Fernmelde­wesens in den wiedergewonnenen bzw. eingealie- derten Gebieten gewidmet. Wichtige politische Daten und solche aus der Entwicklungsgeschichte der Reichs­post begleiten die einzelnen Tage. Ausführliche Ge­bührenübersichten der wichtigsten Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren geben Aus­kunft auf vielerlei Fragen. Zwei Kalendarien bil­den den Schluß. Der Reichspost-Kalend^r hat die Form eines Abreißkalenders.

♦♦ Reifeprüfung am Landgraf-Lud- wigs-Gymnasium. Die mündliche Reifeprü­fung an dem Landgraf-Ludwigs-Gymnasium fand am gestrigen Mittwoch unter dem Vorsitz von Ober­schulrat Leip statt. 14 Schüler und 3 Schülerinnen wurden zur Prüfung zugelassen, und alle bestanden die Prüfung. Am Anfang des Schuljahres betrug die Schülerzahl der Abschlußklasse 34, die in zwei Parallelklassen unterrichtet wurden. Von Oktober bis Januar wurden bereits 15 Schüler zum Wehr« dienst einberufen. Ihnen wurde die Reife vorzeitig zuaesprochen. 2 Schüler legten wegen ihrer Einbe­rufung die Prüfung bereits am 4. Februar ab. Don den 34 Abiturienten wollen 6 Offizier werden, 24 werden studieren, die übrigen wenden sich praktischen Berufen zu.

** Fahrraddieb st ähle am laufenden Band. Wie die Kriminalpolizei Gießen uns mit­te ilt, wurde von ihr am Montag der 18 Jahre alle

Der Brunnen am Selterstor.

Zu dem gestern bereits gemeldeten Ausschreiben des Oberbürgermeisters über einen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für eine Brunnen­anlage am Selterstor ist ergänzend mitzuteilen, daß sich das Preisgericht zur Beurteilung der ein­gereichten Entwürfe aus folgenden Personen zu­sammensetzt: Der Landesleiter Hessen - Nassau des R. K. d. b. K. Professor Dr. Lieser, Frankfurt am Main; Stadtbaudirektor Gravert, Gießen; Kreis­beauftragter der R K. d. b. K. Bildhauer Karl Wag­ner, Frankfurt a. M.; Oberbürgermeister Ritter, Gießen; K. Christ, Gießen, Mitglied des städtischen Kulturbeirates; Ersatzpreisrichter sind: Bildhauer Harold Winter, Oberursel und Beigeordneter Nicolaus, Gießen; Vorprüfer ist Bauinspektor Klein, Stadtbauamt Gießen.

Einem der Verfasser der preisgekrönten oder an­gekauften Arbeiten wird die weitere künstlerische Bearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Stadt­bauamt übertragen, sofern die Brucknenanlage zur Durchführung kommt. Die Entwurfsarbeiten sind bis zum 22. April beim Stadtbauamt Gießen einzu­reichen. Alle durch das Preisgericht beurteilten Ar­

beiten und Schriftstücke werden nach der Entschei­dung des Preisgerichts ausgestellt.

Hinsichtlich der künftigen Gestaltung des Selters- tors ist vorgesehen, daß die gegenwärtigen Grün­flächen beiderseits des Straßenbahngleises, nach der Einführung der Obus-Linien und der dadurch be­dingten Beseitigung der Gleise, zu einer einheit­lichen Grünfläche zusammengefaßt werden. In die­ser Fläche soll dann die Brunnenanlage mit einem Becken von etwa 15 Meter Durchmesser ihren Platz finden. Es soll nicht die ganze Größe der Grün- Insel für die Brunnenanlage mit Wasserkunst in Anspruch genommen werden, sondern ein minde­stens vier bis fünf Meter breiter Grünstreifen blei­ben. Auf jeden Fall soll der Blick vom Seltersweg in die Frankfurter Straße und umgekehrt frei fein. Nach der Auffassung der Stadtverwaltung kann für die Brunnenanlage nur eine geringe Höhenentwick- lick in Betracht kommen.

Es ist vorgesehen, von jedem Teilnehmer an dem Wettbewerb eine zeichnerische Darstellung der Rund­insel mit Brunnenanlage und Wasserkunst im Maß­stab 1:50 anzufordern und die bildhauerischen Ar­beiten im Maßstab 1:10 darstellen zu lassen.

Ausklang der Ski-Weltmeisterschaften in Cortina.

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gewann in Cortina den 50-km-Dauettauf.

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Sepp Weiler erreichte in Cortina die größte Sprungweite.

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Die Ski-Weltmeisterschaften in Cortina d'Ampezzo gingen am Sonntag mit einer Abschlußfeier und Siegerehrung im Ski-Stadion zu Ende. Unser linkes Bild zeigt Josef Jennewein (Sonthofen), Weltmeister im Abfahrtslauf der Männer und Alpinen Kombination, mit dem Siegerpreis. Rechtes Bild: Die Weltmeisterin Christel Cranz, Siegerin im Abfahrtslauf für Frauen und in der Alpinen Kombination, Käte Grasegger (Mitte) und Anneliese P r o x a u f (rechts), die im Abfahrtslauf den 2. und 3. Platz belegten, mit ihren Ehrenpreisen. (Schirner-M.)

Franz Herkommer aus Duisburg - Hamborn wegen mehrfachen Fahrraddiebstahls festgenommen. Der junge Mann ist geständig, in Gießen drei, in Frankfurt a. M. drei, in Wiesbaden vier Fahrräder und in Marburg ein Fahrrad gestohlen zu haben. Die Fahrräder hat er bald nach Den Diebereien ver­kauft, zum größtenteil an unbekannte Leute. Seine Festnahme in Gießen erfolgte in dem Augenblick, als er das zuletzt gestohlene Fahrrad zu verkaufen suchte. Die in Gießen von ihm gestohlenen Räder konnten ihren Eigentümern wieder ausgehändigt werden. Herkommer wurde am gestrigen Mittwoch dem Amtsgericht Gießen zugeführt und unter Haft­befehl gestellt.

**D i e Besteuerung des Einkom­men s." Die Dresdner Bank hat eine Broschüre Die Besteuerung des Einkommens unter Berück­sichtigung der Nebengesetze und der Gewerbesteuer" herausgegeben, die zur jetzigen Einkommensteuer­erklärung ein guter Ratgeber ist. Bei straffster Zu- sammenfassuna wird eine vollständige Uebersicht über das gesamte Einkommensteuerrecht geboten. Ausführlich werden die Bewertungsfragen erörtert, wobei insbesondere die durch den Krieg aufge­worfenen Probleme berücksichtigt sind.Wie sind Ausverkaufsgewinne zu behandeln?",Darf man Rückstellungen für unterlassene Reparaturen vor­nehmen?",Wie hoch dürfen die Abschreibungen im Kriege fein?",Steuerfragen der Wertpapier- besitzer"; das sind einige besonders interessante Ka­pitel aus dem Heft.

Amtsgericht Gießen.

Der H. H. in Lollar hatte einen Strafbefehl über 30, RM. erhalten, gegen den er Einspruch ein- legte. Der Mann wollte am 18. Oktober v. I. mit seinem Personenkraftwagen nach Gießen fahren. Am Ortsausgang in Lollar fuhr er auf einen auf

Verhandlung konnte die Schuld des Angeklagten- nicht nachgewiefen werden, und er wurde dahei

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freigesprochen.

Aus der engeren Heimat.

Kriegerkameradschast in Heuchelheim.

* Heuchelheim, 10. Febr. Am Sonntaanach- mittag fand im GasthausZum Treppchen" der Hauptappell der NS- -Kriegerkamera d--, schaftHeuchelheim statt. Nachdem der Käme-; radschastssührer Dr. R e i d t die Kameraden begrüß hatte, gedachte er der im verflossenen Jahre Der.; ftorbenen Kameraden und der vier in diesem Kriege ' gefallenen Sohne Heuchelheims. Der dann folgende Geschäftsbericht gab ein deutliches Bild über die Tätigkeit innerhalb der Kameradschaft. Aufgabe,,/ und Ziel des NS.-Reichskriegerbundes wurden von, Kameradfchaftsführer eingehend besprochen. Erläute­rungen über das Fechtwesen gab Fechtwart Zim­mer, den Kassenbericht verlas Kassenwart Karl G e r n a n b t; letzterem wurde Entlastung erteilt Ein Lichtbildervortrag überDeutschlands Wehr­kraft zur See" undDie Wunschkonzerte des NS.,' Reichskriegerbundes" beendeten den Appell.

Tätige pflege des Heimatgedankens.

LPD. Lauterbach, 12. Febr. Don tätiger Pflege des Heimatgedankens im Zeichen fruchtbarer Museumsarbeit legt der jetzt erschienene Jahresbe­richt für 1940 desVereins Lauterbacher Mufeunn e. V." Zeugnis ab. Auf den verschiedensten Arbeits­gebieten wurde unentwegt vorwärtsgearbeitet, hu; vorderster Linie auch auf dem Gebiet der Ausgro-» bungen. Hier stehen im Vordergründe dte Ersor--; schungsarbeiten an der bekannten Burgruine War«, tenbach bei Angersbach, für die feit dem Jahre 193T insgesamt rund 7160 RM. auf gement) et wurden, die! aus Spendengeldern ein tarnen. Die Ausgrabungen: sollen fortgesetzt werden. DasHohhaus" als Un«- terbringungsftätte der Museumssammlungen bedarf' in verschiedenen Dingen baulicher Ueberholung, na­mentlich der Trockenlegung des Mauerwerks. Als; sehr wertvoll erwies sich die Stipendiengewährung, durch das Museum an junge Geschichtsstudierende,, deren Arbeiten der Erforschung des Lauterbacher' Kreisgebietes zugute kommen.

Jubiläum

der Straße haltenden Personenkraftwagen auffl . wobei er die höchst zulässige Geschwmdrgkeit oon W vu 40 Kilometer überschritten hatte. In der Haupt. Mdif|llVun

einer wichtigen Straße Oberhessens.

LPD. Aus dem Vogelsberg, 12. Felm, Eine der wichtigsten Straßenoerbindungen, die durchs Oberhessen bzw. den Vogelsberg führen, die Heft; fische Staats st raße, blickt auf ihr hundert­jähriges Bestehen zurück. Mit dem Bau dieser Straße, die Frankfurt a. M. auf direktem Wege über Lauterbach mit Fulda verbindet, war im Jährt- 1841 begonnen worden.

Landkreis Gießen.

*Großen-Linden, 11. Febr. Am kommendes Samstagabend tritt der hiesige Turnverein mit: einer Veranstaltung zugunsten des W HW. in bie> Oeffentlichkeit. Bodenturnen, Ballspiele, Barren­turnen, Bodenakrobatik usw. sollen von den einzeln nen Abteilungen gezeigt werden. Die Darbietungen; werden als Maßstab der geleisteten Arbeit in der! Zeit des Krieges zu werten sein.

Kreis Wehlar.

T Waldgirmes, 10. Febr. Von den deutschen Rückwanderern aus Litauen waren Vorfahren auch aus unserer Gegend. Das Kirchen­buch von hier berichtet, daß im Winter 1724/25 achtzig Personen von Waldgirmes und dem benach­barten Naunheim nach Litauen ausgewandert sind. Soldaten von hier fanden dort im Weltkrieg hier bekannte Namen, wie Best, Failing, Jung,. Kern, Räuber u. a. vor.

Wegen Aebeitsvertragsbrnch bestraft.

LPD. Marburg, 12. Febr. Im Schnellver­fahren verhandelte das Amtsgericht gegen einen Mann, der sich gegen die Bestimmungen des Ar­beitsdienstgesetzes vergangen hatte. Wie aus dem! Eröffnungsbeschluß zu ersehen war, stand der An­geklagte von Anfang März bis Ende Juli in einem größeren Betrieb in Arbeit, wurde dann krank und trat nach seiner Wiederherstellung seinen Dienst nicht wieder an, sondern machte sich ohne weiteres eine andere Arbeit aus. Seiner Schutzbehauptung, daß er sich nur habe erholen wckllen, konnte bas. Gericht schon deshalb keinen Glauben schenken, weil, die von ihm erwähnte Beschäftigung auch nicht' leicht gewesen und zudem sein Verhalten mit den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt nicht in Ein« klang stand. Das Gericht erkannte wegen Arbeite« Vertragsbruchs auf eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen, von denen vier Wochen durch die Vorhast als verbüßt angerechnet wurden.

Gestohlene und verschobene Kleiderkarten. .

LPD. Frankfurt a. M., 12. Febr. Sckgn* lich der Verhaftung eines langgefudjten, inzwischen abgeurteilten Heiratsschwindlers wurde festgestellt, daß der Betreffende sich lange Zeit unangemeldet in Frankfurt aufgehalten hatte. Hierdurch mar es ihm unmöglich, Lebensrnittel- und Kleiderkarten oon den behördlichen Stellen zu erhalten. Um leben zu können, mußte er sich also solche Karten auf unreelle Weise verschafft haben. Im Zusammen' hang mit dieser Feststellung wurde eine Schie' beraffäre mit K l e i d e r k a r t e n aufgedeckt, die nun zu einer Verhandlung vor dem Sonderge­richt Frankfurt gegen vier Personen führte. Der jetzt 44jährige Alois Friedrich Ring hatte im AM vorigen Jahbes, als er sich in Trier befand, die Ab­sicht, sich Bezugscheine für Taschentücher zu beschäl' fen. Als er zu der betreffenden amtlichen Stelle ktm, fand er Gelegenheit, 55 Kleiderkarten Z u entwenden. Als er einige Zeit später W der nach Frankfurt kam, unterhielt er ein Verhält­nis mit einer 38jährigen Frau Er erkundigte R bei ihr, ob sie keine Abnehmer für die Kleiderkarten misse. Die Frau vermittelte ihm das jüdische Ehe' paar W i 11 ft e b t, das einen erheblichen Teil W Karten zu Preisen von 8,50 und 12,50 RM. kaufte und sie für 15 bzw 20 RM. rneiterveräußerte. Bon jedem Verkauf hafte die Vermittlerin insofern ihren Vorteil, als sie dem Ring von dem Erlös einen gernisfen Prozentsatz abzog. Das jüdische Ehepaar veräußerte die Karten an einen Juden weiter, gegen den das Verfahren abgetrennt ist und noch lauu Das Sondergericht verurteilte Ring zu zwei Iah' ren Zuchthaus, den 37jährigen Hermann Israel Willstedt wegen gewerbsmäßiger W lerei zu drei Jahren Zuchthaus und ore' Jahren Ehrverlust, seine 38jährige Ehefrau Lucie Sarah wegen einfacher Hehlerei zu einem 3°^ Gefängnis und die Geliebte des Diebes wegen Hehlerei zu neun Monaten Gefängnis.

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