Zahlung der Stadtbevölkerunq vorgenommen. Es herrscht Mangel an Kaffee. Mehl. Zucker und Speck. Neusatz beabsichtigt ebenfalls eine Versorqungs- regelung insbesondere für Brot. Fett und Brennholz zu treffen. Der sich hier und dort fühlbar machende Mangel geht im wesentlichen auf unzureichende Organisation und spekulative Ankäufe zurück, denen durch die Einführung von Bezugskarten begegnet werden soll. In der jugoslawischen Haupt- stadt wurde eine Konferenz zwischen Vertretern des Handelsministeriums und der verschiedenen Organisationen zur Versorgung des Landes abgehalten, auf der die Frage der Ernährung der Bevölkerung besprochen wurde. Auf der Tagesordnung standen ferner Fragen des zwangsweisen Ankaufs von Getreide und Mais, der Rationierung des Verbrauchs von Brot und Mehl, und die Ernennung eines Leiters für die Dolksernährung.
Aus aller Wett.
Staalsmlalster a. D. Dr. von Sydow 90 Jahre.
Staatsminister a. D. Dr. h. c. Reinhold von Sydow feiert am 14. Januar seinen 90. Geburts. tag. Er wurde in Berlin geboren. Im Reichspostamt rückte er bis zum Unterstaatssekretär auf, wurde 1908 Staassekretär des Reichsschatzmeisters und 1909 preußischer Handelsminister. Im Herbst 1918 trat er in den Ruhestand. Im Reichspostdienst hatte er Hervorraaenden Anteil am Ausbau des überseeischen Kabelnetzes und an zahlreichen Neuerungen. Als Reichsschatzsekretär war er der Dorbereiter der großen Finanzreform, und als preußischer Handelsminister hatte er besonders während des Weltkrieges schwere Arbeit zu leisten. Zahl- reiche Ehrungen wurden ihm zuteil. In der Zeit
Gießen (Wartweg 50), den 13. Januar 1941.
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Heuchelheim. Wetzlar und im Felde, den 11 Januar 1941.
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In der Frühe des 8. Januar ist unser lieber Vater, Schwiegervater und Grobvater
Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 14. Januar, nachmittags 3 Uhr, vom Trauerhause Gießener Straße 9 aus statt.
Gießen Wieseck, den 13 Januar 1941.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Karl Weller HL
Familie Otto Möser L Familie Ludwig Deibel IX, Familie Gustav Weller Familie Heinrich Becker.
Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 14 Januar, nachmittags 4 Uhr, vom Sterbehaus, Ecke 12. aus statt
Die Trauerfeier hat auf Wunsch des Verstorbenen in der Stille stattgefunden.
Plötzlich und unerwartet verschied gestern um 13 Uhr meine Hebe Frau, unsere treusorgende Mutter. Schwiegermutter, Grobmutter, Urgrobmutter, Schwägerin, Tante und Gote
Im Namen aller Hinterbliebenen:
Dr. Heinrich Roese.
Nach einem arbeitsreichen Leben verschied heute mittag um 2 Uhr plötzlich unsere gute, trtusorgende Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Frau Elisabeth Rinn, geb. Kreiling
kurz nach Vollendung ihres 77. Lebensjahres.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Albert Rinn Familie Otto Rinn Familie Theodor Kröck Familie Otto Hofmann.
Frau Luise Weller
geb Wagenbach
im fast vollendeten 71. Lebensjahr.
Dr. Christian Roese
Gymnasialoberlehrer i. R.
durch einen sanften Tod im Alter von fast 86 Jahren von schweren Leiden erlöst worden.
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Trohe, den 12 Januar 1941.
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Die Beerdigung findet Dienstag, den 14. Januar, nachm. 1 »2 Uhr statt.
Es ist bestimmt in Gottes Rat, daß man vom Liebsten, was man hat, muß scheiden.
Gestern abend entschlief plötzlich nach kurzer Krankheit in der Klinik zu Gießen unser liebes, einziges Kind und Enkelehen
Klauschen
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NSW» WW null Am nach der Nalurschuhverordnung vom 18. Mürz 19»6 (RGBl. I Seite 181 und den ergänzenden Bestimmungen, au->- snhrlich erläutert von Professor Dr. W Weber, o. ö. 'Prof, der Rechte und Re rren im Reichs» und Preußischen Ministerium füi Mssenscha i, Evziedung und Doldsbilduno und Prof. Dr. Walther Schoenichen 1‘eiter der Reichsstelle für Naturschutz.
Gebunden RM. 3,63.
Vie beiden Verfasser des vor kurzem er 'chienenen Kommentars zum Reichsnatur- »chuhgeseh haben hier auf Grund ihrer lang jährigen (Erfahrungen und ihres weitgehen oen Einblicks in das Weiden der neuen N« urschuhverordnung, die n: n für das g .n?e Reich gilt, die Verordnung und alle dazu- gehörigen bi her e schienenen Ergänzungs- beltim ungen na6) juristischen, verwaltun s- -echnischen, wissenschaftlichen und praktischen Gesig.tspunkten auefübrl ch e läutert und geben damit jedem eine gründliche Aufklärung, der mit dem Natur schuh, mit der Natur überhaupt, se es be. uflich od r als Liebhaber und Naturfreund, in Berührung steht. Nickt nur die amt ichen S ellen, nicht nui Wisse, schastler. Lehrende und Lern nde, Tier und Pflanze'freunde, nicht nur Erzieher, Richter und Rechtsanwälte müflen über oje fragen des Raturschutzes unterrichtet sein, sondern auch botanische Vereine, Naturalien- u. Herbarien, Handlungen und Lehrmitte geschäfte, Präparatoren, Ausstopser, Pflanzensamm- ier, Schmuekreisig-Derkäufer, Kran - inbereien und die mit der Überwachung der Märnte beauftrag en Beamten, Feldhüter, Polize.stellen Jfn>. - Vestellungen durch alle Buchhandlungen. Hugo Dermühler Verlag
*BerHn*Ci<bterfelbe
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seines Ruhestandes ist er noch als Ehrenvorsitzen, der des Deutschen Alpenvereins hervorgetreten.
Geschmackloses Pasteur-Denkmal verschwindet.
In Straßburg sind die Arbeiten zur Beseiti- gung des unschönen, klobigen Pasteur-Denkmals vor dem Hauptportal der Straßburger Universität zu einem gewissen Abschluß gekommen. Mit dem Denk- mal hatte man dem Forscher selbst nur einen schlechten Dienst erwiesen. An Geschmacklosigkeit in Form und Gestaltung kaum zu überbieten, bildete es seit seiner Errichtung eine stark umstrittene „Ehrung". Trotzdem konnten sich die französischen Machthaber im Elsaß nicht dazu aufraffen, das Denkmal wieder zu entfernen.
Todesurteile vollstreckt.
Am 11. Januar ist der 192,1 in Oberseifersdorf geborene Gerhard Protze hingerichtet worden, den
das Sondergericht Dresden wegen Mordes zum Tode verurteilt hat. Protze hat am 7. November in Ruppersdorf nach Verübung eines Einbruchsdiebstahls zwei Kinder im Alter von 3% und 5 Jahren ermordet, damit, sie ihn nicht als Dieb verrieten. — Ferner ist der 1894 in Nestomitz geborene Josef Tichy hingerichtet worden, den das Sondergericht in Leitmeritz wegen Mordes und schweren Landfriedensbruches zum Tode verurteilt hat. Tichy, ein vielfach vorbestrafter tschechischer Kommunist, hat am 12. September 1938 in Aussig einen Sudetendeutschen ermordet.
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Aufforderung
zur Einsendung der Lohn- und Wehrfteuer- belege für das Kalenderjahr 1940.
I. Auf (Zrund des § 47 der Lohnfteuerdurch- führungsbestimmungen sowie des § 6 Absatz 2 der Ersten Wehrsteuerdurchführungsverordnung und des Runderlasses des Reichsministers der Finanzen vom 7. Dezember 1940 <5. 2233 — 10 III sind bis spätestens 15. Februar 1941 einzusenden:
1. von den Arbeitgebern
a) für die am 31. Dezember 1940 bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer die Lohnsteuer- karten 1940 nach Eintragung der Lohnsteuer-, Kriegszuschlags- und Wehrsteuerbescheinigungen auf der zweiten Seite dieser Lohnsteuerkarte an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1941 ausgeschrieben worden ist. Lat der Arbeitgeber für Steuerarien, die in Spalte 4 an- zuaeben sind, keine Beträge vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten, so muß er in Spalte 4 den Raum lieben dem für diese Steuerarten in Betracht kommenden Buchstaben durch einen waagrechten Strich ausfüllen';
b) für die im Kalenderjahr 1940 beschäftigten Arbeitnehmer, deren Lohnsteuerkarte 1940 dem Arbeitgeber nicht Vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1940 aus- aeschiedenen Arbeitnehmer, bei denen die Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Lohnsteuerkarte 1940 beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis versehentlich nicht ausgestellt worden ist, Lohn- und Wehrsteuer • Ueberwei- sungsblätter an das Finanzamt der Be- triebsstätte. Vordrucke zum Lohn- und Wehrsteuer-Aeberweisungsblatt sind bei dem Finanzamt kostenlos erhältlich. Bei Arbeit- nehmern, für die ein Lohnkonto nicht geführt zu werden braucht, weil keine Lohnsteuer und keine Wehrfteuer einzubehalten war und der Arbeitslohn während der ganzen Dauer der Beschäftigung im Kalenderjahr 1940 nicht mehr als 18 Reichsmark wöchentlich (78 Reichsmark monatlich) betragen hat, hat der Arbeitgeber die Angaben in Spalte' 3 über die Löhe des Arbeitslohns auf Grund der ihm sonst zur Verfügung stehenden Unterlagen zu machen.
Als Lohnsteuer gelten nicht die vom Arbeitslohn einbehaltene Bürgersteuer und die vielfach im Weg des Lohnabzugs geleisteten Spenden für wohltätige Zwecke (z. B. für das Winterhilfswerk). Diese Beträge sind in die Lohnfteuerbelege nicht auf- zunehmen. Als Arbeitslohn gilt der Ar- beitslohn vor Abzug der genannten Beträge. Wehrsteuerpflichtig 1 können im Kalenderjahr 1940 nur männliche Angehörige der Geburtsjahrgänge 1914 bis 1920 gewesen fein.
Lohn- und Wehrsteuerbescheinigungen (Lohnsteuerkarten) und Lohn- und Wehr- steuer-LJeberweisungsblätter sind getrennt nach Gemeinden sind innerhalb der Gemeinden der Buchstabenfolge nach geordnet einzusenden.
2. von den Arbeitnehmern, die am 31. De- zember 1940 in keinem Dienstverhältnis gestanden haben, die in ihrem Besitz befindliche Lohnsteuerkarte 1940 an das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 10. Oktober 1940 seinen Wohnsitz hatte. Dabei ist die Wohnung am 10. Oktober 1940, sowie auf der xtpeiten Seite der Lohnsteuerkarte 1940 die Rümmer der Lohnfteuerkarte 1941 und die Gemeindebehörde, die diese ausgestellt hat, anzugeben. Die Verpflichtung obllegt in der Regel auch den Arbeitnehmern, die eine Lohnsteuerkarte für 1940 erhalten haben, aber im Laufe des Kalenderjahres 1940 zur Wehrmacht oder zum Reichsarbeitsdienst einberufen und am 31. Dezember 1940 noch nicht entlassen sind.
II. Rach § 48 der Lohnsteuer-Durchführungsbestim- mungen und § 6 Absatz 2 der Ersten Wehrfteuer- durchführungsverordnung hat der Arbeitgeber ohne besondere Aufforderung für diejenigen feiner Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalender- jahr 1940 den Betrag von 8000 RM. über- stiegen hat, besondere Lohnzettel auszuschreiben und bis zum 31. Januar 1941 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz zuständige Finanzamt einzusenden. Bei Arbeitnehmern, die nur während eines Teiles des Kalenderjahres 1940 beschäftigt waren, ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 8000 NM. im Kalenderjahr 1940 überstiegen hat, von dem Arbeitslohn auszugehen, der sich bei Umrechnung auf einen vollen Iahresbetrag ergibt. Die Lohnzettel können an die dritte Seite der Lohnfteuerkarte 1940 angeklebt werden. 3n diesem Falle erübrigt sich die Ausschreibung der Lohn- und Wehrfteuerbeschei- nigung auf Seite 2 der Lohnsteuerkarte oder des Lohn- und Wehrfteuer- Lleberweisungsblattes. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Anttag vom Finanzamt kostenlos geliefert.
Nähere Auskunft erteilt das Finanzamt.
11.1.1941. * 184D
Finanzamt
Alsfeld, Büdingen, Friedberg L H., Gießen, Grünberg L H., Hungen, Lauterbach, Nidda, Schotten.
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Hauptf. Woche Hauptf. letzte Vorst.
So. 2.3 », 4.45, 7,30 Uhr. 183A
Jugendliche haben keinen Zutrt..
Heute Montag: Erstaufführung MALIKA RUKK
i Jösef Sieber • Will Quadflieg 1 ' Ursula Herking • Hans Leibelt Spielleitung: Georg Jacoby
PPLQST; essfen
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Arbeitsgem. Konzertverein, Stadttheater, NS6. Kraft durch Freude
Donnerstag, 16. Jan., 19 Uhr, in der Universität«-Aula, Eingang nur Lndwigstraße, 6 Konzert (Gruppe B Nr.3) Vasa Prihoda
/ (Violine)
Am Flügel: Prof Alfred Holecek Werke von Vitali, Beethoven, Tschaikowsky, R. Strau 13, Prihoda und Pa^anini*
Der Bechste.n-KonzertHügel tlsD
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Karten zu 1.50, 2.—, 2.75 und 3.50 Reichsmark bei Musik-Challier, Neuenweg 10, Fernrui 2671, und der Karten Verkaufsstelle der NSG. Kraft durch Ereude, Seltersweg 60, Fernruf 2141. Studentenkarten RM. 1.- nnr b. Hausverwalter im Kolleg. - Gebäude g Ausweis.
I Herd- | Wand -
Schonen Löffel halte Handtuch halten, Herd leisten
Qualitäten»»
Edgar
BORRMANNg;
Gießen, Neustadt 8-7, Ruf 4165 und 4166
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