Ausgabe 
13.1.1941
 
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I

Eine weitere Gruppe von 50 -Offizieren und

Rom ein

,NS.-Landpost" veröffentlicht einen Appell

Die

karte 17, der vom Verteiler mit der Firma und dem fettkarten für Normalverbraucher und Jugendliche

Der wahlweise Bezug von Kondensmilch

an

tragen können.

V.

Gültigkeit der Abschnitte

reibungslosen Versorgung mit Lülsenfrüchten ist es Gültigkeit der Abschnitte

erforderlich, diese bei demselben Verteiler wie in der für Schweineschlachtsette.

Lnd-1rf°7^di° Ab^abe'mw 7°i «Ä Nach der bisheriaen Regelung tonnten ,wei Vorlage des Stamma^schnitts der Nährmittel- Einzelabschnitte für Lchweinelchlachk,etl« der Reichs-

Weitere Ertragssteigerung im Hackfruchtbau.

Reichsminister Dr. Goebbels hat dem Kom­ponisten Ermano W o l f - F er r a r i, der am 12. Januar sein 65. Lebensjahr vollendet, in An­erkennung seiner Verdienste um das deutsche und italienische Musikleben ein Glückwunschtelegramm übermittelt und ihm ein Bild mit einer herzlich ge­haltenen Widmung überreichen lassen.

Die Abgabe der Lülsenfrüchte erfolgt auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 28 der Nährmittelkarte 19 für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren. Zur

erklären seien.

Internationalisierung des La Plata?

Buenos Aires, 11. Ian. (Europapreß.) Auf Der kommenden La-Plata-Konferenz will Para­guay, wie man jetzt erfährt, die Jnternatisnali- Rening des La-Plata-Stromes und seiner Ouell- i^lüsse vorschlagen. Dadurch sott Argentinien, Uru­guay, Brasilien, Paraguay und Bolivien zur Er­weiterung des Handels- und Transitverkehrs gleiche Rechte verschafft werden. Paraguay und Bolivien würden zugleich den langersehnten Zugang zum Atlantik frei von Zoll- und Grenzschwierigkeiten erhalten. __________

Reichsmimster Dr. Goebbels empfing die Mit- glieder einer Anzahl von Frontbühnen, die sich in den letzten Monaten in aufopfernder Arbeit für die Truppenbetreuung vor allem in den besetzten Gebieten eingesetzt haben. Dr. Goebbels sprach den Künstlern seinen Dank und seine Anerkennung aus.

Auf Einladung des Reichskommissars Terboven und des Generalinspektors für das ocutsche Stra- ßenwesen begaben sich 20 norwegische In­genieure und Techniker zu einer mehrmonatigen Studienreise nach Deutschland. Sie wer­den bei verschiedenen obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen herangezogen werden, um eine umfassende Kenntnis der neuzeitlichen Arbeitsme­thoden zu erhalten.

Zum Leiter des englischen Oberhauses ist Kolo­nialminister Lord Lloyd ernannt worden. Lord Lloyd folgt damit dem bisherigen Außenminister und jetzigen OSA.-Botschafter Lord Halifax.

kommenden Einzelabschnitte vor dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum zu beliefern. In einem Vermerk auf dem Stammabschnitt wird hierauf hingewiesen.

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Dorbereitunq für die Abgabe von Bohnen­kaffee in der 20. Zuteünngsperiode.

In der 20. Zuteilungsperiode vom 10. Februar bis 9. März 1941 werden die Versorgungsberech­tigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wiederum an Stelle von 125 Gramm Kaffee-Ersatz oder -Zusatzmitteln 60 Gramm Bohnenkaffee be­ziehen können. Die seitherigen Bestimmungen gelten auch für diesen Kaffeebezug entsprechend. Die Vor­bestellung der Verbraucher hat auf dem entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 29 der Nährmittel­karte 19 bis zum 18. Januar 1941 und die Ein­reichung der gesammelten Vorbestellungen durch die Verteiler bis zum 28. Januar 1941 bei den Er­nährungsämtern (Kartenausgabestellen) zu erfol­gen. Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vorbestellungen den Stammabschnitt der Nähr- mittelharte 19 für Normalverbraucher mit Firmen­stempel oder -aufschrift zu versehen.

VI.

Abgabe der Bestellscheine.

Die Verbraucher haben die Bestellscheine ein­schließlich des Bestellscheins 19 der Neichseierkarte und der Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 6. bis 11. Januar 1941 bei den Verteilern abzugeben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es strafbar ist, wenn Verteiler Bestellscheine der Marmelade- und Eierkarten, die für spätere Zuteilungsperioden gelten, bereits mit den für die betreffende Zuteilungsperiode benötigten Bestellscheinen abtrennen. 193D

Gießen, den 11.Januar 1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt

Gießen

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. Lotz.

Nährmittel und Teigwaren.

Die Äöhe der Nationen an Nährmitteln auf Getreide- und Kartoffelgrundlage sowie der Teig­warenrationen bleibt gegenüber der 18. Zuteilungs- Periode ebenfalls unverändert.

Kaffee-Ersatz, Bohnenkaffee.

Die Rationen an Kaffee-Ersatz- und -Zusatz Mitteln bleiben gleichfalls unverändert, ebenso für Normalverbraucher die Möglichkeit, an Stelle von 125 Gramm Kaffee-Ersatz- oder .Zusatzmitteln 60 Gramm Bohnenkaffee zir beziehen.

Die über die Abgabe von Bohnenkaffee auf die Nährmittelkarten für Normalverbraucher erlassenen Bestimmungen finden entsprechende Anwendung. 1

Wird von der gegebenen Möglichkeit, Tee zu bezichen, kein Gebrauch gemacht, so dürfen auf den Abschnitt N 25 nur Kaffee-Ersatz- und -Zuiatznnttel abgegeben werden. In diesem Falle hat der Abschmtt N 26 an der Nährmittelkarte zu verbleiben; das zwischen den Abschnitten N 25 und "26 stehende WortTee" ist bei der Abtrennung des Abschnittes N 25 zu durchschneiden.

B.

Sonderzuteilungen.

3n der 19. Zuteilungsperiode erhalten alle Ver­braucher, Die nicht Selbstversorger sind, Sonderzu- teilungen von 250 Gramm Lülsenfrüchten und 125 Gramm Reis je Kopf (siehe Ziffer I).

Für die Sonderzuteilung von Äüstenfruchten und Reis ist folgendes angeordnet:

Bezug von Hülsenfrüchten.

zum Ergötzen des zumeist aus Juden bestehenden Publikums, das fern vom Schuß das Gruseln ler­nen möchte.

Geht man des Nachts durch die Straßen und sieht aus einem hellerleuchteten Tor eine erhitzte, lär­mend-fröhliche Gesellschaft hervorbrechen, während auf dem jenseitigen Bürgersteig eine in Lumpen gehüllte Elendsgestalt die Hauswände entlang tappt, so fühlt man sich um 25 Jahre zurück­versetzt, in die Zeit des Weltkrieges. Es will scheinen, als wollten gewisse Kreise in Agram noch nicht begreifen, was die europäische Uhr geschlagen hat. Fast symbolhaft wirkt es, daß man auf allen Plätzen der kroatischen Hauptstadt leere Uhren­gehäuse antrifft, die man nicht abgerissen hat, als man die Uhren entfernte.

Lebensmittel-Rationierung in Jugoslawien.

Belgrad, 11. Ian. (Europapreß.) Aus ver­schiedenen Städten Jugoslawiens kommen Meldun­gen über die bevorstehende Einführung von Le­bensmittelkarten. Agram will im Fe­bruar Brotkarten und Mehlkarten, S e r a j e w o Karten für den Bezug von Mehl, Zucker, Reis, Oel und Kaffee ausgeben. Dubrovnik will noch in diesem Monat das Brot auf 350 Gramm täglich, so­wie Zucker auf 250 Gramm und Reis auf 100 Gramm wöchentlich rationieren. Marburg hat in I der Absicht, Lebensmittelkarten einzuführen, eine

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Wie lebt mau in Agram?

Don unserem O. B.-Äerichterstatter.

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Regelung

der Warenahgabe auf die Nährmittelkarten.

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Unveränderte Zuteilungen für Kinder, Zugendliche und Normalverbraucher. Kondensmilch.

Praaer), Inhaber eines Stoffhauses, verkaufte, wie die Untersuchung ergab, Stoffe mit einem Brutto­gewinn bis zu 171 v. H. Der Inhaber des Beklei- dungshaufesLord", Aladar Fleischmann, kaufte vor einigen Wochen vom Inhaber der Firma ,Haritex", Bela Büchler, Stoff um 445 Dinar und berechnete ihn sogleich feinet) Kunden um 680 Dinar. Was Wunder, daß die Judenfeindschaft der Kroaten von Tag zu Tag wächst!

untergeholt. Die brasilianische Oeffentlichkeit nimmt auch diese neue englische Vergewaltigung mit Empörung zur Kenntnis. Die ZeitungBa. talha" schreibt, daß diese englischen Uebergnffe für England selbst die unangnehmstenWirkun- gen haben würden und daß diese Gewaltakte nur !aus der Verzweiflung und Schwäche Englands zu

zur weiteren Steigerung der Erträge im Hackfrucht­bau. Eine Steigerung über die Rekordernte 1940" hinaus sei durchaus möglich, wenn man berücksich­tige, daß in fortschrittlichen Betrieben im Duräffchnitt 250 bis 300 dz Kartoffeln je Hek- tar geerntet werden und damit den diesjährigen Reichsdurchschnitt von 180dz vergleicht. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für hohe Erträge gehören regelmäßiger Saatgutwechsel, rich­tige Sorten wähl und starke Düngung. Allein durch Verwendung hochwertigen Pflanzgutes

I können die Erträge um 10 bis 20 Prozent gefiel-

Brasilien gegen britische Willkür.

Rio de Janeiro, 11. Jan. (Europapreß.) Die brasilianische Presse wendet sich in scharfen Kom­mentaren gegen die englische Weigerung, dem bra­silianischen PassagierdampferB a g e" die Heim­reise von Lissabon aus zu gestatten. Das Abend­blattRotte" erklärt, Brasilien könne sich nicht mit dieser Form der britischen Blockade cwftnden. Das nn Bord derSage" befindliche Kriegsmaterial fei ein Beitrag Brasiliens zur Verteidigung des amerikanischen Kontinents. Die. Zeitung spricht von einer Provokation gegenüber Brasilien. England solle sich mehr mit den deutschen Seestreitkräften befassen, statt über unbewaffnete neutrale Schiffe

Stelle von Nährmitteln bleibt gegenüber der 18. Zu- teilungsperiode unverändert. Die seitherigen Vor- 'ckriften über den Bezug von Kondensmilch finden Anwendung.

Die Stützpunkte der USA. auf Trinidad.

Stockholm, 12. Ian. (Europapreß.) Nachdem England den Vereinigten Staaten von Nordamerika am 2. September vorigen Jahres Stützpunkte auf Neufundland, den Bermudas, den Bahama-Jnseln, Jamaika, Santa Lucia, Trinidad, Antigua und in Britisch-Guayana überlassen hat, wird am Sonntag in London offiziell mitgeteilt, daß die Festlegung der amerikanischen Flotten- und Flugzeugstützpunkte auf Trinidad, über die bisher noch Meinungs- Verschiedenheiten bestanden, nunmehr erfolgt ist. Zwischen London und Washington ist ein Avkom; men geschlossen worden, das die Errichtung des Marinestützpunktes der USA. auf dem nord- westlichen Teil der Insel vorsieht. Für Flugzeugstützpunkte ist der m i 111 e r e Teil der eng, tischen Besitzung vorgesehen.

Kleine politische Nachrichten.

Der Führer richtete an Reichsmarschall Her­mann Göring zu seinem 48. Geburtstage ein in herzlichen Worten gehaltenes Telegramm.

muß deshalb weiterhin sorgfältig aufbewahrt werden.

Für die Belieferung der Kleinverteiler mit Lülsenfrüchten zur Ausgabe in der 20. Zuteilungs- Periode gilt folgendes:

Die Verteiler baben die gesammelten Abschnitte N 28 der Nährmittelkarten 18 gesondert von den übrigen Abschnitten dieser Karten nach Ablauf der 18. Zuteilungsperiode zur Ausstellung von Be- zugscheinen überLülsenfrüchte" an das für sie zuständige Ernährungsamt (Kartenausgabeftelle) einzureichen und hierbei den Bestand an Lülsen- früchten, die ihnen auf Grund der Vorbestellung, gelieferte und die an die Verbraucher abgegebene Menge sowie den sich daraus ergebenden Vorrat zu melden. Die Ernährungsämter (Kartenausgabe, stellen) stellen Bezugscheine über Lülsenfrüchte auf Grund der vorgelegten Kartenabschnitte unter Be­rücksichtigung des gemeldeten Vorrats aus. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Klein­verteiler für die in der 20. Zuteilungsperiode letzt­malig vorgesehene Ausgäbe von weiteren 250 Gramm Lülsenfrüchten je Versorgungsberechtigten.

Bestimmungen Über die Abrechnung mit den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) auf Grund der in der 19. und 20. Zuteilungsperiode gesammelten Abschnitte N 28 der Nährmittelkarten 19 und 20 werden noch ergehen. Die Verteiler haben die gesammelten Abschnitte N 28 der Nährmittel­karte 19 vorläufig zu ordnen und aufzubewahren.

Bezug von NeiS.

Die Abgabe des Reises erfolgt auf den ent­sprechend gekennzeichneten Abschnitt N 27 der Nährmittelkarte 19. %

Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von demselben Verteiler beziehen, der die Vorbe­stellung von Lülsenfrüchten entgegengenommen und den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusatz28" oderLülsen- früchte" versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnitts der Nährmittelkärte 17 zu erbringen.

Die Kleinverteiler haben nach Ablauf der 19. Zuteilungsperiode die gesammelten Abschnitte N 27 gesondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungsämtern (Kar- tenausgabestellen) zur Ausstellung von Bezugschei­nen überReis" einzureichen. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler für die in der 21. Zuteilungsperiode vorgesehene Ausgabe von weiteren 125 Gramm Reis je Versorgungs­berechtigten. Bestimmungen über die endgültige Abrechnung der Kleinverteiler mit den Ernährungs­ämtern (Kartenausgabestellen) bleiben Vorbehalten.

IV. ,

Italien am Neubau einer europäischen Ordnung. Deutschland und Italien geben Europa feine natürliche Ordnung zurück, eine Ordnung, die die Gesetze des kulturellen Eigenlebens und der organisch, gewachsenen Wirtschaftsräurne respektiert. Sie sind einig in dem festen Willen, niemals mehr einer fremden Macht den Führungsanspruch auf dem europäischen Kontinent abzutreten.

Präsident Ito: Euer Exzellenz weiß wohl besser als ich, wie wichtig es ist, in dieser schwierigen Kriegszeit den Mut der Nation aufrechtzuerhalten und zu erhöhen. Der Mut und die Entschlossenheit des deutschen Volkes sind weit bekannt. Das japa­nische Volk befindet sich auch in großer Anspannung. Aber in einer höchste Anforderungen stellenden Zett wie heute ist es auch notwendig, dem Volke gesunde Entspannungs- und Erholungsmöglichkeiten zu geben, um seiner Energie neue Kräfte durch eine Erfrischung zu verleihen. Die Musik, das Theater, der Film i/fro. sind geeignete Mittel hierzu. Unsere Interessen gehen deshalb dahin, auf diesem Gebiete eng zusammenzuarbeiten.

Dr. Goebbel.: Es erscheint mir gerade jetzt be­sonders angebracht, unseren Völkern in dem großen Geschehen unserer $eit auch ein Bild vom Leben und Kampf der verbündeten Nationen zu vermitteln. Niemand oegrüßt es daher dankbarer als ich, wenn auf kulturellem Gebiet eine enge Zusammenarbeit auf breitester Grundlage b erb ei geführt wird. Möge die Erkenntnis um den Kampf und Siegeswillen Ansporn für die eigene Sache werden und möge die Kunst die Brücke für ein immer besseres Ver­ständnis zwischen unseren Völkern sein.

Beamten der Sicherheitspolizei ist heute in ' getroffen, um an einem zweiten Kolo- nialpolizeikursus teilzunehmen, der in Ti­voli in der Pvlizeischule für Italienisch-Afrika statt­finden wird, wo sich bereits eine Gruppe von Ange­hörigen der deutschen Ordnungspolizei befindet.

Immer größer wird die Kluft zwischen den Nutz­nießern der Lage und dem Heere der Beamten, An­gestellten und Arbeiter. Was bedeutet für einen kleinen Angestellten, der 1500 Dinar im Monat verdiente, die von der Banatregierung vorgeschrie­bene Teuerungszulage von 45 o. H. bei größe­rem Einkommen ist die Zulage weit geringer, wenn seit dem vorigen Herbst das Mehl von 3,50 auf 8,75, die Kartoffeln von 1,50 auf 2, die Boh­nen von 3 auf 10, das' Fett von 16 auf 30, der Speck von 15 auf 32 und selbst das Brot von 4 auf 6,50 Dinar je Kilogramm gestiegen ist? Wäh­rend die zunehmende Not der Peripherie ein er* schreckendes Ansteigen der Kriminalität zur Folge hat, find auf der anderen Seite die aus dem Welt­krieg bekannten Begleiterscheinungen leichten Der- dienstes zu beobachten. Die Unsicherheit der Lage trägt dazu bei, daß die Leute, die Geld scheffeln, es auch mit vollen Händen wieder ausgebe m Bezeichnend ist, daß Theatervorstellungen und Kon­zerte nicht besser besucht sind als früher. Dagegen sind alle Nachtlokale trotz der beträchtlichen Sozial­abgabe, die den Verzehr ab 23 Uhr belastet, all­nächtlich bis auf den letzten Platz besetzt. Zumal die Dars, die in den letzten Jahren fast ausschließ­lich von der erotischen Neugierde der Provinzler zehrten, haben Hochkonjunttur. Man muß aller­dings gestehen, daß die Barbesitzer ihre Gäste pi unterhalten verstehen. I n derPik-Bar" m Agram findet zum Beispiel nächtlich e i n Fliegerangriff" mit Verdunkelung, Pro­pellersurren uffö ohrenbetäubendem Krachen statt.

(Nachdruck, auch mtt Quellenangabe, verboten.) Agram, im Januar 1941.

Heute glaubt man auch in Agram, dem kroatischen Zagreb, längst nicht mehr an das Märchen vom deutschen Hunger, das von Agenten der Westmächte auf dem Balkan verbreitet wurde. Man oenkt auch anders über die Maßncchmeü, die eine weitschauende Führungin Deutschland noch vor Kriegsbeginn traf. Wenn die Leute in den Kümmernissen, Öie sie auf allen Seiten bedrängen, überhaupt Zeit finden, einen Blick über die Grenze zu werfen, so tun sie es nicht mehr wie vor einem Jahr mit Schadenfreude oder Bedauern je nach der poli­tischen Einstellung, fondern mit N e i d. Denn sie spüren am eigenen Leibe, wie bitter nötig auch in Jugoslawien eine umsichtige Verbrauchs- lentuna wäre, um die störungsfreie Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten Bedarfsartikeln zu gewährleisten und dem sprunghaften Ansteigen der Preise ein Ziel zu setzen. Wohl haben auch hier die Behörden, freilich reichlich spät, Maßnahmen zur Lenkung des Verbrauches ergriffen. Aber all die Verordnungen, die sich in den letzten Wochen jag­ten, haben noch keinen merklichen Einfluß auf den vollkommen zerrütteten Markt gehabt und die Lage der ärmeren Schichten in keiner Weife gebessert.

Längstverschollene Weltkriegserinnerungen werden wach, wenn man an allen Ecken und Enden von Spekulanten und Preistreibern, von Hamsterern und Kettenhändlern reden hort, jbie das Feld be- herrschen. Was nützt es, aus Hunderten einen, der cs besonders arg treibt, herauszugreifen und nach Udbina zu verschicken? Nicht grundlos klagte jüngst ein Agramer Mittagsblatt, die alte kroatische Ehr­lichkeit sei im geschäftlichen Leben ausgestorben, und die Kaufleute rückten mit falschem Maß und Ge- wicht und allen Tricks einer nur auf rasche Be- reicherung abzielenden Geschäftspraxis den Agramer Konsumenten zu Leibe. Wenn die Zensur nicht so streng darauf achtete, jede Aufreizung zum Rassen­haß zu unterdrücken, so hätte derZagrebacki List" wohl in aller Offenheit die jüdischen Kauf­leute als die Hauptschuldigen gebranbmarft.

Der Groß- und Kleinhandel ist in Kroatien nahe­zu ganz in jüdischen Händen. Funkelnagelneue kroa- tisch klingende Namen auf den Firmenschildern der Agramer Geschäfte können den Sprachkundigen nicht täuschen, der einen Klaic sogleich als Klein, einen Savin als Schön erkennt. Für die Gewissenlosigkeit, mit der diese Leute ihr Wirtsvolk ausbeuten, (eien nur zwei Fälle angeführt, von denen die Zeitungen ' jüngst berichteten, ohne freilich zu verzeichnen, daß es (ich um Juden handelt. Ludwig P r e v i c (früher

Butter (Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) in dcv zweiten und dritten Woche der Zuteilungsperiode gleichzeitig eingelöst werden, während die reftlicbe Menge in der ersten oder vierten Woche zu beziehen war. Zur Erleichterung der Warenabgabe berechti­gen von der 19. Zuteilungsperiode ab die Einzel­abschnitte für Schweineschlachtfette der vorbezeich­neten Verbrauchergruppen zum Bezüge während des ganzen Versorgungszeitraums, hierdurch er­halten die Verbraucher die Möglichkeit, die Q5e- samtration an Schweineschlachtfetten in einer Meng« zu beziehen. Für den Bezug von Schweineschlacht­fetten auf die Zusahkarten der Schwer- und Schwerst- arbeitet verbleibt es bei der bisherigen Regelung, damit die Ernährungsämter dem Wegfall der Schwerarbeitereigenschaft wie bisher Rechnung

bisher während eines überwiegenden Teiles ifjret beruflichen Tätigkeit Hufdefchlaa ausübten, ohne ein Zeugnis als geprüfter Hufbeschlagschmied zu besitzen, sind zur weiteren Ausübung beredjtgt, wenn sie das 45. Lebensjahr überschritten haben, ferner wenn sie das 35. Lebensjahr überschritten haben und als Angestellte in Betrieben tätig sind, die sich nicht mit gewerblichem Hufbeschlag befassen. Schmieden, die das 35. Lebensjahr noch nicht über­schritten haben und in solchen Betrieben tätig sind, wird zur Erlangung der Anerkennung sine Frist von drei Jahren eingeräumt.

Bett.;

Lebensmiiielbewirischastung.

Nach dem Erlaß des Herrn Reichsmini- sterS für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Dezember 1940 sind die dem Verbraucher Anstehenden Lebensmittelmengen für die Zeit vom 13. Januar bis 9. Februar 1941 wie folgt festgesetzt worden:

gert werden. Die richtige Sortenwahl wird durch alljährliche Bekanntgabe der bewährten Kartoifel- [orten vom Reichsnährstand gefordert. Die Hack­früchte bilden die Grundlage unserer Schweinemast und damit unserer Fleischversorguna. Don der Hohe der Hackfruchternte des Jahres 1941 hängt weit­gehend die Fleischversorgung von 1942 ab.

ReichSregelung für Sen Huf eschlag.

Die Reichsregierung hat ein Gesetz über den Hufbeschlag erlassen. Auch im nichtgewerblichen Hufbeschlag wird jetzt eine Anerkennung als ge­prüfter Hufbeschlagschrnied verlangt. Schmiede, die

I.

Lebensmittelzuteilungen.

Die Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweine- fchlachtsettcn, Butter, Butterschmalz, Margarine, Käse, Quark, Vollmilch, Kunsthonig und Kakao- vulver bleiben gegenüber der 18. Zuteilungsperrode unverändert.

Die Ration an Marmelade wird ab 13. Ja­nuar 1941 von 600 Gramm auf 700 Gramm je Zuteilungsperiode erhöht. Auf die Reichsfettkarten für Kinder von 614 Jahren werden nach wie vor 200 Gramm Marmelade zusätzlich ausgegeben.

Jeder Versorgungsberechtigte erhält auch m der 19. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteilung von 250 Gramm Hülsenfrüchten, ferner eine Sonder­zuteilung von 125 Gramm Reis. Außerdem können in dieser Zuteilungsperiode an Stelle von 125 Gramm Kaffee-Ersatz- oder -Zusahmitteln 25 Gramm «tec bezogen werden. , _

Die in der 18. Zuteilungsperiode erfolgte Son- derzuteilung von 500 Gramm Zucker fällt fort; dre Zuckettation beträgt also wieder wie vor dreser Zu­teilungsperiode 900 Gramm.

II.

Regelung der Warenabgabe auf die I^eichs- tarte für Marmelade (wahlweise Zucker).

Die Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) für Die 16. bis 18. Zuteilungsperiode verliert mit Ablauf des 12. Januar 1941 infolge Zeitablaufs chre Gültigkeit. Mit Wirkung vom 13. Januar 1941 ab wird für die 19., 20., 21. und 22. Zuteilungs- Periode (13. Januar bis 4. Mai 1941) eine neue Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) em- Geführt. Diese Karte gibt den Verbrauchern weiter- bin die Möglichkeit, sich an Stelle von Mannelade, t»ie in Löhe von 700 Gramm je Zuteilungsperiode abgegeben wird (siehe Ziffer I), für den ^ezug von Zucker zu entscheiden. Die wahlweise ju be8tebenDe Zuckermenge beträgt unverändert 450 Gramm je Zuteilungsperiode. CT.fe

Die seitherigen Bestimmungen über die Abgabe ®on Marmelade (wahlweise Zucker) finden mtt ver Maßgabe entsprechende Anwendung, daß ein -vor- ieaug von Zucker nicht zulässig ist. Den Verteuern

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ist es deshalb nicht gestattet, die Bestellscheine vor

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Zusatz28" oderLülsenfrüchte" versehen worden von 14 bis 18 Jahren sowie der Selbswersorger mit ist. Der Stammavschnitt der Nährmittelkärte 17

W N irzen an Ledauer« r Lack' ! englisch habe, s Sflanu m feietfc erzeiW unweip

herzufallen.

Von einem weiteren Uebergriff englischer Dehör- den gegen den brasilianischen Handel berichtet die ZeitungGazeta Noticias". Danach wurde in Kapstadt von dem japanischen DampferA r a b i a Ma r u" eine von Japan in Brasilien angekauste Ladung von 32 Tonnen Glimmer und 27 Tonnen Bergkristalle in völkerrechtswidriger Weise her-