Ausgabe 
11.7.1941
 
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und zum sozialen Wohl der Gefolgschaften bis zu seinem Tode innegehabt. Die Rolle, die der bedeu­tende Industrielle in der deutschen Elektrotechnik und in der allgemeinen Wirtschaft spielte, führte zur Uebernahme wichtiger anderer Aemter. So war er u. a. von 1924 bis 1935 Präsident des Verwaltungs­rates der Deutschen Reichsbahn.

Die Heeresmusikfchule Frankfurt.

Die Heeresmusikfchule Frankfurt wird am 1. August eröffnet. Beginn des Schuljahres ist der 1. September. Zunächst werden zwei Jahreslehr- gänge eingestellt. Es können sich Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren für die Aufnahme melden. Die Bewerber müssen musikalisch veranlagt sein, mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung be­sitzen und sich über die aktive Dienstzeit hinaus auf insgesamt 12 Jahre als Heeresmufiker verpflichten. Die Ausbildungszeit beträgt für den ersten Jahr­gang vier, für den zweiten Jahrgang drei Jahre. Besonders befähigten Schülern steht die Musik- ineisterlaufbahn im Heere offen. Für die Ausbil­dung einschließlich Bekleidung, Verpflegung und Unterkunft (Heimerziehung) wird ein " Schulgeld von 35 RM. monatlich erhoben.

Deutschlands größte Bühne in Dessau.

Die neue Bühne des Dessauer Theaters ist mit einer Größe von etwa 500 Quadratmeter und einer Höhe von rund 28 Metern die größte Bühne Deutschlands. Zwei Seitenbühnen sowie die ver­senkbare Bühne und die Drehbühne gestatten schnellen Szenenwechsel. Vier eiserne Vorhänge rund um'die Bühne, die genau wie die Bühne selbst bei Feuersgefahr mit Wasser berieselt werden, lassen einen größeren Brand wohl zur Unmöglichkeit wer­den. Mittels sinnreicher Beleuchtungseinrichtungen kann auf dem Rund der Bühne jeder gewünschte Horizont hervorgezaubert werden. Ein besonderer Wolkenapparat erlaubt es, selbst die größten Wol- kenberge auf den Horizont zu bringen.

Zwei Gewohnheitsverbrecher wegen Widerstandes erschossen.

Der Reichsführer ff und Chef der deutschen Polizei teilt mit:Am 4. 7. 1941 wurden die Ge­wohnheitsverbrecher Walter Volz und Wilhelm Ulit wegen Widerstandes erschossen."

Schweres Unwetter in Ostnorwegen.

Ein starker Zyklon mit Hagelschlag wütete nörd­lich der Stadt Gjoervik am Binnensee Mjoesen. Dächer wurden fortgetragen, Bäume entwurzelt oder wie Streichhölzer zerknickt. Große Waldgebiete sind verwüstet. Auf den Feldern und Wiesen ist durch den Hagelschlag alles niedergepeitscht. Das Elektrizitätswerk wurde außer Betrieb gesetzt, Strom- und Telephonleitungen zerstört. Der Zyklon, der 15 Minuten dauerte, hatte eine Breite von 7 Kilometer.

Amokläufer.

Ein Amokläufer hat in der argentinischen Stadt Bahia Bianca ein wahres Blutbad angerichtet. Der Mann, ein Spanier namens Valerio Rivas, tötete zuerst feine Frau mit einem Dolch und stürzte sich dann auf seine 17jährige Tochter, die bei einem 60jährigen Mann Schutz suchte. Der Amokläufer stürzte sich darauf auf diesen Mann und verletzte ihn tödlich. Dann drang er mit dem blutigen Dolch in der Hand in einen Laden ein und verletzte den Ladenbesitzer tödlich. Darauf näherte er sich einem haltenden Autobus, bestieg ihn und stach auf die Passagiere ein. Er tötete dabei eine Frau und verletzte einen weiteren Mitreisenden schwer. Auf der Straße er st ach er dann noch ein Mädchen. Endlich wurde er von einem jun­gen Mann durch einen Faustschlag niedergeschlagen. Man glaubte ihn unschädlich gemacht zu haben, doch sprang er plötzlich wieder auf, stürzte sich mit einem anderen Messer auf den Vater des jungen Mannes, den er e r st a ch. Schließlich wurde er von

herbekgeeilter Polizei durch zwei Schüsse nieder­gestreckt.

Kamerad Huhn.

Einen seltenen Beweis von Intelligenz lieferte ein Huhn in Ellrich bei Braunschweig. Seit 14 Tagen wurde dort eine Henne vermißt, die man schon auf das Konto des Fuchses setzte. Da bemerkte das Töchterchen des Hühnerhalters eines Tages, daß ein anderes Huhn ein soeben gelegtes Ei zer- pickte und die Schalen fortschleppte. Man fand, daß das Huhn damit unter einen doppelten Bretter­belag eines Bodens verschwand. Hier fand man auch das wertvolle Huhn, das sich nicht mehr befreien konnte. Sein Kamerad aber hatte es treu und brav täglich gefüttert und damit vor dem Hunger­tode bewahrt.

Einer Schwerkranken die Hilfe verweigert.

Wegen einer schweren Verweigerung der Hilfe­leistung gegenüber einer Kranken wurde die 47jäh- rige Geschäftsfrau Rosa S. vom Burger Schöffen­gericht zuzwei Monaten Gefängnis ver°, urteilt und ihr der für ihren Bereitschaftswagen erteilte rote Winkel entzogen. Die Ange­klagte war von dem Ehemann einer unmittel­bar vor der Entbindung stehenden Fr'au eines Abends gegen 11 Uhr aufgefordert worden, die schwerkranke Frau nach Brandenburg ins Kran­kenhaus zu schaffen. Auch der Hinweis, daß vor-

Aus Dei

Keine Frauenhand darf untätig bleiben.

Düsseldorf, 10. Juli. (DRB.) Die Reichs­frauenführerin Frau Scholtz - Klink sprach in Düsseldorf vor mehreren tausend Frauen, Amts- walterinnen und Betriebsführern aus dem ganzen Gaugebiet. Wir arbeiten, so sagte sie, um in der harten Auseinandersetzung unseres Volkes um seine Behauptung in der Welt unser Teil beizutragen. Immer mehr muß die innere Umstellung des Deut­schen zur Arbeitsauffassung als dem Dienst jedes einzelnen Volksgenossen im Gesamtdienst der Nation alle Volksgenossen erfassen." Wenn es heute, wo unsere Männer in hartem Kampfe an der Front stehen, notwendig sei, daß auch in der Heimat keine Frauenhand untätig bleibe, so sei dieses Ziel noch nicht ganz erreicht. Leider stände heute im Einsatz für den Sieg noch manche Frau beiseite. Allerdings sei die Zahl der Menschen, die noch zu einem wirklich nutzoollen Einsatz ge­bracht werden könnten, nicht mehr allzu groß. Es muß heute, wo das ganze deutsche Volk bestrebt ist, Opfer,zu bringen, festgestellt und gesagt werden, daß die Arbeit der größte Adel und die größte Kriegsauszeichnung ist, die eine deutsche Frau sich in diesem Krieg holen kann. Nichtstun ist die größte Schande, die nachher zeit­lebens an denen haften bleiben wird, die diese Schande auf sich genommen haben. Es darf heute keine deutsche Frau geben, die sich aus der Kette der helfenden Hände ausschließt. Keine Frau darf vergessen, daß die deutschen Frauen in großen ge­fährlichen Zeiten und in Zeiten innerer Kraftpro­ben immer nahe zusammengerückt sind. Jede deut­sche Frau muß daher auch heute ihr Teil zur Er­ringung des Sieges beitragen. Der größte Kampf unseres Volkes um seine endgültige Position in der Welt verlangt eben von allen Opfer.

Soldatenfrauen sollen ein Beispiel geben.

Berufsoffiziere und zu längerer Dienstzeit ver­pflichtete Unteroffiziere und Mannschaften sowie

aussichtlich eine Frühgeburt erfolgen werde, ver­mochte sie in ihrem Gleichmut nicht zu stören, und sie erklärte kalt, man könne ja bis zum nächsten Morgen warten, dann müsse sie sowieso nach Bran­denburg fahren. Nach vielen vergeblichen Bemühun­gen gelang es dem besorgten Manne, aus Branden­burg den Krankenwagen heranzuholen, der gegen 2 Uhr nachts ankam. Inzwischen war seine Frau aber schon von einem Kinde entbunden worden, das nach einer halben Stunde starb. Auch die Mutter schwebte in Lebensgefahr. Da die Verweigerung der Hilfeleistung so schwere Folgen gehabt hatte, kam als Sühne nur eine Gefängnisstrafe in Frage.

Der tödliche Bienenstich im Wunde.

In Bogense (Dänemark) fand beim Abendessen eine Hausfrau ganz plötzlich den Tod durch einen Bienenstich. Sie führte ein Butterbrot zum Mund und achtete nicht darauf, daß darauf eine Biene saß. Gleich darauf schrie die Frau erschreckt auf, denn das Insekt hatte ihr einen kräftigen Stich in die Mundhöhle versetzt. Im Laufe weniger Minu­ten schwoll der Hals an und die Frau litt fürchter­liche schmerzen. Der telephonisch herb ei gerufene Arzt konnte keine Rettung mehr bringen. Das Bie­nengift war durch die Blutbahn gegangen und hatte die Herzfunktion gelähmt, so daß die gesto­chene Frau nach dreiviertelstündigem Leiden ver­starb.

n Reich.

aktive Wehrmachtbeamte bedürfen zur Uebernahme einer mit Vergütung verbundenen Nebenbe­schäftigung der Erlaubnis ihres Disziplinarvor- gesetzten. Für Haus st andsmitgli euer aktiver Soldaten und Wehrmachtbeamten ist dagegen eine Genehmigung nicht erforderlich. Es wird vielmehr erwartet, fraß die weiblichen Familienangehörigen, insbesondere auch die Ehefrauen der aktiven Soldaten und Wehrmachtbeamten, es während des Krieges nicht nur als selbstverständliche Pflicht an­sehen, ihre Arbeitskraft für kriegswichtige Auf­gaben zur Verfügung zu stellen, sondern daß sie hierin beispielgebend vorangehen. Als Einsatzgebiete kommen die Wirtschaft, Behörden und Dienststellen oder Hilfsorganisationen in Betracht. Das Betreiben eines Gewerbes bleibt auch für Hausstandsmit­glieder genehmigungspflichtig. Soldaten und Wehrmachtbeaznten des Beurlaubtenstandes be­dürfen nach Einberufung zum aktiven Wehrdienst ebenfalls der Genehmigung zur Uebernahme oder Fortsetzung einer Nebenbeschäftigung, die nicht der Fortführung des eigenen Betriebes dient. Einer besonderen Genehmigung der Beschäftigung des Soldaten oder Beamten des Beurlaubtenftandes während seines Erholungsurlaubs im eigenen Betriebe oder in dem Betriebe, in dem er vor der Einberufung als Angestellter oder Ar­beiter tätig war, bedarf es nicht. Familien an­gehörige von solchen Offizieren und Beamten, die Leiter einer Dienststelle der Wehrmacht sind, dür­fen bei der diesem Leiter unterstellten Dienststelle weder als Angestellte noch als Arbeiter beschäftigt werden.

Erziehung zum Lustschuh.

In jedem Jahre werden alle 1314jährigen Pimpfe und Jungmädel im Luftschutz-Selbstschutz unterwiesen, und zwar im Winterhalbjahr. Die Un­terweisung umfaßt zwei Doppelstunden im Monat und wird durch LS.-Lehrkräfte der HI. und des BDM. vorgenommen. Sie ist Pflichtdienst im Rah­men der Jugenddienstpflicht. Führer und Führe­rinnen der HI. und des BDM., die als Selbstfchutz- kräfte zur Luftschutzdienstpflicht polizeilich herange­zogen werden sollen, werden vom RLB. im Ein- vernehmen mit dem zuständigen HJ.-Bannführer

Finnischer Lustangriff auf sowjetischen Flottenstützpunkt

Zwei Torpedoboote getroffen.

Helsinki. 11. Juli. (DNB. Funkspruch.) D« Kriegskorrespondent der finnischen Zeitungüat. jala" gibt einen Bericht über ein Unternehme, der finnischen Luftwaffe gegen den Stützpunkt V a l t i s ch p o r t wieder. Die Besatzung einer Bombenmaschine erzählt, wie sie in einem übet, rafchenden Angriff in das Hafengebiet von Baltis^ port eindrang und den dort stationierten Teilen öer fowetischen Flotte beträchtlichen Schaden zufügh. Obwohl bereits aus weiter Entfernung eine stach Bodenabwehr einsehte, führte die Maschine ihre, Flug unbeirrt weiter.

Line Flottille von Motor-Torpedobooten war ge. rade im Auslaufen. 3m Gleilflug näherte sich dir finnische Maschine den Booten und warf ihre ech Bombe aus verhältnismäßig niedriger höhe ab. Sie traf ihr Ziel. Zwei Boote blieben auf dem Wasset liegen, die übrigen zerstreuten sich in größter Der- wirrung und kehrten schleunigst an ihre Stützpunkt« zurück.

oder der Führerin des Untergaues ausgewählt. jedem Jahre ist ein I u g e n d l u f t s ch u tz t a g vor- gesehen.

Wehrmachtangehörige im Lustschuh-Selbstschuh.

Das Oberkommando der Wehrmacht stellt in einem Erlaß klar, fraß alle nicht kasernier, ten Angehörigen der Wehrmacht öer Heranziehung durch die Ortspolizeibehörde zur Lustschutzdienstpflicht im Selbstschutz Folge zu leisten haben. Die Heranziehung ist sofort der vorgesetzten Dienststelle zu melden, die jedoch nur auf Grund zwingender dienstlicher Notwendigkeiten Einspruch erheben kann. Für den Sicherheits- und Hilfsdienst, den Luftschutzwarndienst, den Werkluftschutz und den erweiterten Selbstschutz dürfen Wehrmachtange« hörige auch weiterhin nicht herangezogen werden. Der Erlaß bezeichnet es als Pflicht eines jeden Angehörigen der Wehrmacht, sich im Luftschutzeinsatz beispielhaft bei der Abwehr von Gefahr und Besei« tigung von Schäden zu betätigen. Wenn er dies als Luftschutzwart tun könne, so entspreche dies am besten seiner Stellung in der Volksgemeinschaft und fördere das Vertrauen zur Wehrmacht. Unter die. sem Gesichtspunkt sind Freistellungen von der Luft« schutzdienstpflicht im Selbstschutz nur in dringenden Fällen gerechtfertigt.

Mädel-Jahrgang 1923 wird für weiblichen Arbeitsdienst gemustert.

Dre weiblichen Dienstpflichtigen des Geburtsjahr« gangs 1923 werden nun vom 21. 7. bis 30.8.1941 für den weiblichen Arbeitsdienst gemustert. Zur Musterung haben alle erfaßten Dienstpflichtigen zu erscheinen. Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene sind jedoch nicht reichsarbeitsdienstpflichtig und zum Erscheinen bei der Musterung nicht verpflichtet. Das Meldeamt kann jedoch eine Meldung anordnen. Die Dienstpflichtige muß einer Anordnung des RAD.« Meldeamts, sich einer Untersuchung durch einen Facharzt zu unterziehen, Folge leisten. Sie erfolgt auf Kosten des RAD., im allgemeinen durch Fach, ärzte, die der RAD. benennt. Es steht aber der Dienstpflichtigen frei, auf eigene Kosten ein fach« ärztliches Gutachten beizubringen.

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Louis Mootz

aus diesem Leben geschieden. Wir werden dem allzufrüh Entschlafenen ein ehrendes Andenken bewahren.-Trauerfeier Samstag, den 12. Juli, 11.45 Uhr, auf dem Neuen Friedhof. DER VORSTAND.

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Unser Innungsmitglied

Herr Louis Mootz

Spengler- und Installateurmeister

ist verschieden.

Seine Mitarbeit und langjährige Innungszugehörigkeit, seine gute Berufskameradschaft sichern ihm ein ehrendes Ge­denken in unseren Reihen.

Am Samstag, 12. Juli, 11.45 Uhr, erweisen wir ihm auf dem Neuen Friedhof die letzte Ehre.

Herr Louis Mootz

im Alter von 63 Jahren für immer von uns gegangen.

In tiefem Schmerz:

Anna Mootz, geb. Hohage

Philipp Mootz, z.Z. im Felde, und Frau Friedel, geb. Müller Walter Mootz, z.Z. im Felde, und Frau Elly, geb. Rieß Helmut Mootz, z.Z. im Felde, und Frau Marianne, geb. Strohm und 4 Enkelkinder.

Gießen (Goethestr. 35), Ludwigsburg, Schwenningen, Dillen­burg, Kassel, den 10. Juli 1941.

Trauerfeier am Samstag, dem 12. Juli, 11.45 Uhr, auf dem Neuen Friedhof.Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.

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Durchführung: Paddlergitbe Gießen c.B. - Regattaplatz: Äootshausgelänbe Ruderklub Haffia 1906 e.D. - Zuschauer: Bootshäuser der Gießener Ruderaesell- schäft v. 1877 e. D. und des Gießener Ruderklubs Hafsia 1906 e. D. - Beginn: 44 (ihr