kluSbildungSbeihilfen für Kriegswaisen und Kinder Schwerkriegsbeschädigter, gen, ist bod> W den -inz-ln-n °°n ihnen, die dadurch betroffen wurden, das
■/
In der TlSK. veröffentlicht der Chef der
geringfügig über
erhoben.
Generalfeldmarschall List bei den Truppen in Julgarieu
landet-
! Slot-
Regelung getroffen, die den Ausbau der Für- ■ für die Kriegerwaisen und die Kinder von
i'ie
mlniftct
Frau Luise Henrich, geb. Beppler
im besten Alter von 39 Jahren.
Lang-Göns, den 11 März 1941.
Großen-Buseck, den 10. März 1941.
Die Beeidigung findet Mittwoch, den 12. M&rz, um 13% Uhr statt
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 12. März, nachm. 2 Uhr statt
1237 V
1232 D
Sommeriad
Saasen, den 9. März 1941.
iuc her kr anke
Beuern, den 10. März 1941.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 13. März, um 14 Uhr statt
1236 D
.2-
'eil ai 'chadei redolli UMg
Im Namen der Hinterbliebenen: Familie Heinrich Menz II. Familie Willi Schepp.
Nach Gottes unerforschlichem Patsdilufi verschied am Montag, um 15 Uhr, nach langem, schwerem mit grober Geduld ertragenem Leiden meine liehe, unvergeßliche Frau, meine treusorgende Mutter, unsere Hebe Schwiegertochter, unsere herzensgute Schwester, Schwägerin, Tante und Patin
ifw immen, Zinne erroun-
>r britl' «) ler Bf nbet
Ariegr- con, um esliegerst
In tiefer Trauer: Wilhelm Henrich Hugo Henrich und alle Angehörigen.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 12. M&rz, nachmittags 2 Uhr statt
__________________________1235 D
In tiefer Trauer:
Karl Hofmann I.
Familie Heb. Hofmann IV.
Familie Hans Wißner Familie Aug. Hofmann Familie Wilh. Hofmann.
iiiiiiiiiiiäiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiniiiiiiiiini umenm i Gescnmackvoii i Persönlich I
Diese wesentlichen Eigenschaften der guten Familien- Drucksache nietet Ihnen in zahlreichen neuzeitlichen Aus ‘ü rungsarten und Papieren zu mifll en Preisen trUh *'Che Oruc e>ei. Schulstr 7. Ruf 2261 iiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniHUiiiimiiiiiiiiiiU
Vehrmachtsfürjorge- und verforgungsabtei- lung im Oberkommando des Heeres, Oberst von Graevenih, einen Artikel über die Fürsorge für die Kinder Gefallener und die Ausbildungsbeihilfen für Krlegerwaifen und Kinder Schwerkriegsbeschädigter.
geb.
im Alter von 67 Jahien.
•izielten laut ständig bei uns eingehenden Erfolgsberichten 'Chon mit einigen Paketen unseres Drclkönlgs-Spezlaltces egen Zuckerkrankheit merkliche Erfolge zum Teil ohne >iSt. Darum sollten auch Sie mit DreikönigMee einen Versuch machen Packung einschließlich Porto RM 2.55.
fi, Fischer & Sohye, Nürofcerg 21UA . jjQbließiath 381,
fen.
er Bf 9 6er huiunz o(en« haupl- ib mell' i gegen die nst' rt habe noch zu
I
gen mußten."
Steuerabzug vom Arbeitslohn vereinfacht.
Am 9. März entschlief sanft unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater, Urgroßvater, Bruder, Schwager, Onkel und Pate
Georg Menz L, Maurerpolier i.R.
nach Vollendung seines 78. Lebensjahres.
Ho|d)|. blichet rout. flöge«
■d des grifsta et uni
f her. über, i W- 45 600I 'I uni 1<)
Der Oberbefehlshaber unserer Truppen in Bulgarien besichtigt eine deutsche Panzer-Division. (Aufnahme: PK.-Koch-Scherl-M.)
I y II t .1 , Ult VUVUIUJ V V.. V | | — — -
Opfer schwer. Unsere ganze Z u n e i g u n a, un- sere Liebe und unsere F ü r s o r a e gehören denen, die diese Opfer bringen mußten, oie haben das erlitten, was Generationen vor uns an Opfern brin»
Am Montag verschied nach kurzer, schwerer Krankheit meine Hebe Frau, unsere Hebe, treusorgende Mutter, Schwiegermutter und Grobmutter
Anna Margarethe Hofmann
n M Zchrecktst rffllltonf
- in o« ausgejol' IflDOljlW
men, Öj itternQ11)1 icm 'N* nde» mü W?
beschäl' n W Ilmn?
hem
R
S* "4 neull<1
Heute morgen entschlief sanft nach längerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden mein lieber, herzensguter Mann, unser treusorgender Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel
Herr Heinrich Siegfried
Landwirt, Gastwirt und Kaufmann
Im 56. Lebensjahr.
In tiefer Trauer: Elise Siegfried, geb. Tnderthal
Heinrich Frank und brau. geh. Siegfried
Heinrich Siegfried und Frau, geb. Bonarius
und 3 Enkelkinder
nebst Geschwistern und allen Angehörigen.
Durch die Zusammenfassung der Lohnsteuer und des Kriegszuschlags hat der Reichsfinanzminister nunmehr auch für den Steuerabzug vom Arbeits-
Haltung des Kindes, wenn das Kind außerha des Haushalts des Unterhaltsverpflichteten wohn.'n und verpflegt werden muß, weil sich am Wohnort des Unterhaltsverpflichteten eine geeignete ’Zluebil- dungsmöglichkeil nicht befindet, oder weil das Kind aus sonstigen zwingenden Gründen außerhalb des Haushalts des Unterhaltsverpflichteten untergebracht werden muß. Beihilfen für die Kosten der Lebens« Haltung des Kindes werden beim Besuch einer' mittleren oder höheren Schule bis zu 50 RM. monatlich gewährt, beim Besuch einer Fachschule oder Berufsfachschule oder Hochschule im Betrag von 300 RM. für das Schulhalbjahr. Bei Fachlehrgängen richtet sich diese Beihilfe nach der Dauer des Lehr-
firge für die Kriegerwatsen und Die Äinoer von Lhroerbefd) (folgten im einzelnen festlegt. Unter leier Regelung fallen alle versorgungsberechtigten bolb und Halbwaisen, gleichgültig nach welchem lSilitärversorgungsgcsetz die Versorgung gewährt rerS Es fallen ferner darunter de.Kinder Der 6 chwerbeschädigten dieses Krieges, soweit tefe Versehrtengeldzulage beziehen, die Schwerbe- befolgten des Weltkrieges unter der Voraussetzung, M die Frontzulage nach dem Reichsversorgunas- A fetz gezahlt wird, sowie die Kinder der nach dem Yeletz über die Versorgung Der Kämpfer für die imtionale Erhebung Versorgten.
Die Unterstützung wird, soweit eine Ausbildung d 5 Kindes in Betracht kommt, in Form von .Uusbildungsbeihilfen" gewährt. Diese rchtet sich im allgemeinen nach den Kosten, die im enzelnen Falle bei der Ausbildung des Kindes ent» s»hen: Ausbildungsbeihilfen können deshalb zum besuch von mittleren oder höheren Schulen, Fach- faulen, Berufsfachfchulen oder Hochschulen oder rolionalpolitischen Erziehungsanstalten ober zum V:\utiy des großen Militärwaisenhouses gewahrt r-erden. Zum Besuch von Volksschulen wird eine
Bestellungen nimmt l«>e Duchhanolung ent» gegen Der ongen Sie b Ne da» au»fübrlid)« bebilderte TBerbeblntt
liiimmuHHimiHmiiiimiiiimiiiiiuHimiimiiin
Sofia, 10. März. (DRB.) Das Änteresie für die endlosen Kolonnen deutscher Truppen aller Waffengattungen, Die nunmehr seit einer Woche ununterbrochen alle wichtigen Straßen unD Pässe Des Landes bevölkern, hält in Der bulgarischen Presse in unvenninDertem Maße an. Sie veröffentlicht auch Stimmungsbilder über Die Ausrüstung unD Die vorbildliche Haltung Der deutschen Truppen, Die überall mit herzlicher Freude und freundschaftlichen Gefühlen begrüßt und nicht zuletzt wegen ihrer Disziplin bewundert werden.
Am Sonntag fanden in einigen größeren Städten Des Landes deutsch-bulgarische Truppenpara- D e n statt. Die zugleich herzliche Kundgebungen Der alten WaffenbrüDerschaft zwischen beiden Ländern waren. — Die Kommandierenden Generale Der Dort stationierten Deutschen Truppen legten Kränze
AusilDungsbeihilfe in Form einer Beihilfe zu Den Lebenshaltungskosten nur Dann gezahlt, wenn Das Kind aus zwingenden Gründen außerhalb des Haus- Helts wohnen und verpflegt werden muh.
50 v. H. des Kriegszitschlags. Bisher hatten die Arbeitgeber die Lohnsteuer, die sie in einem Kalen- Dermonat einbebalten, in zwei Teilbeträgen zu ocr- schiedenen Zeitpunkten abzuführen. Der Minister kündigt seine Absicht an, zur Erleichterung für Arbeitgeber und Finanzämter künftig nur einen Zeitpunkt im Kalendermonat oor^usehen. Der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer ist so zu bemessen. Daß Dem Arbeitnehmer ein Arbeitslohn von mindestens 234 RM. monatlich verbleibt. Diese Vorschrift bient ber Beseitigung von Härten. Sie schloß zunächst ober nicht aus, Daß ber Teil hes Arbeitslohns, Der Die Freigrenze nur geringfügig überstieg, Durch Den Kriegszuschlag zur Lohnsfeuer in voller Höhe weggesteuert wurde. Diese Härte ist bereits beseitigt worden. Es muß dem Arbeitnehmer von dem Arbeitslohn, ber die Freigrenze übersteigt ein Betrag von mindestens 50 o. H. verbleiben. Die neue Lohnsteuertabelle bringt nun für die Arbeitnehmer, Deren Arbeitslohn Die Freigrenze nur geringfügig übersteigt, weitere Erleichterungen. Wenn Die Freigrenze Durch einen sonstigen, insbesondere einmaligen Bezug überschritten wird, bann wird der Kriegszuschlag nur noch von dem sonstigen Bezug
Von (Eugen Schuhmacher
On»ge|amt '04 Setten mit 92 Bildern nach wundervo en Naturaufnahmen 3n Cdnee gebunden NM 3.90
Der Verfasser, her a » Orn tho oge und Tier» pboiitirtipb bekannt Ist, b l meb ere Wochen auf zwei ei famen deuischen Nordfeeinseln an ber Eidermündung zusa men mit oen eigenartigsten Döq In unserer Heimat gelebt und die her lichsten «Raturoufn fernen von den Sabel (fenäblern, Seef t roalben Nor- fAenhcln, Austernfischern u a. miigebracfet (Er e.zäfe t Im Texiteil unterhalt am und spannend aue der K-afi eigenen (Erleben» die on erbarften Beg benh iten, die er, im Zelt cersteckt, aus nächster Nähe beooachten und im Bild leftbolten konnte
. piroenDig erkannten Maßnahmen hat auf An- renaila tciunq der Wehrmacht der Reichsfinanzminister cyx f-. —. — a.ImaUam X»* Xaw 9titüfrnii hoi* FCiir•
en Des1
ganges.
c) Als Beihilfe für die Fahrtkosten, die durch die Fahrten zwischen Dem Wohnort des Unterhaltsverpflichteten und Dem Schulort entstehen. Die Beihilfen für Die Fahrtkosten roerDen in einem Pauschbetrag gewährt, Der der ungefähren Höhe Der tatfächlich entstehenden Kosten entspricht.
d) Als Beihilfe für Die Beschaffung von Lern- Mitteln im Betrage bis zu 30 RM. für Das Halbjahr, wenn Das Kind eine mittlere oder höhere Schule besucht.
Die unter Buchstaben a bis d bezeichneten Arten von Ausbildungsbeihilfen können nebeneinander gewährt werben. Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten werden jedoch nicht nebeneinander ge- währt.
Beim Besuch einer nationalpolitischen Erziehung san st alt wird die volle Freistelle im Betrag von monatlich 50 RM. (jährlich 600 RM.) und ein Pauschbetrag für das Taschengeld gezahlt. Die große Militärwaisenanstalt Potsdam ist einer nationalpolitischen Erziehungsanstalt gleichgestellt.
Difc Ausbildungsbelhilfe wird auf Antrag auf einem besonderen Formblatt und nach Prüfung der geforderten Voraussetzungen gewährt. Beim Besuch von allgemeinbildenden Schulen (Volksschulen und mittleren ober höheren Schulen) ober Fachschulen und Berufsfachschulen ist Der Antrag bei Der Schule zu stellen. Die Schule reicht Den Antrag an Das Finanzamt weiter. Beim Besuch einer Hochschule wird Der Antrag unmittelbar beim Finanzamt gestellt. Das Finanzamt zahlt Die Beihilfe durch Postschecküberweisung aus.
Auskünfte können auch bei den Wehrmachtfür- sorgeofsizieren, Den Wehrmachtfürsorge. und -uersor- gunqsämtern und Den Versorgungsämtern eingeholt roerDen.
Der tragende (Be-Danfe bei dieser Regelung ist Die Erfüllung des Versvrechens an die Angehörigen ber Für Deutschlands Größe gefallenen ober schwerbeschädigten Soldaten. Ihre Kinder sotten in Dem Bewußtsein aufwachsen, Daß für ihre Ausbildung in jeder Hinsicht gesorgt wird und daß sie damit wie jedes andere Kind und jeder andere junge Mensch Die Möglichkeit haben, sich für ihren Beruf und für den Lebenskampf vorzubereiten, um sich im Leben nach Dem Beispiel ihres Vaters zu bewähren.
Mit Der Fürsorge für die Kinder unserer Gefallenen und Schwerkriegsverletzten wird an das Wort
iw
ne W" $le W I iie es w
s
fei
। iiiitiiiiiiniiiuf'iinmiiiiimimnmiiuniimiiiilll Seltene Natururkunden von den
| Halligen und vom Wattenmeer öle oll» Naturfreunde uno "DogelUel habet mit Begeisterung leien und Ich ucn werden:
Unter Säbelfchnäblern und Seeschwalben
Vrodachmnge-n und Naiururkunden
mit der Bogelwell der deutschen NvrdseekuflO
an Den bulgarischen Kriegsdenkmalern nieder. Im Anschluß Daran marschierten deutsche und bulgarische Truppen aller Waffengattungen im Parabeschritt an den Kommandierenden Generalen beider Armeen unter Den Klängen Deutscher unD bulgarischer Militärmärsche vorbei. In kurzen Ansprachen wiesen die Generale auf Die Waffenbrüderschaft und Schicksalsgemeinschaft Der beiDen befreundeten Völker sowie auf Das Unrecht Der FrieDensbiktate hin.
Für Die Bevölkerung der Städte war dieser Tag ein freudiges Ereignis. — Sie umsäumte im dich- ten Spalier Die Plätze unD Straßen, durch Die Die Truppen marschierten unD begrüßte sie mit herz- lichen Hurra- unD Heilrufen. Den Paraden wohnten Vertreter aller Militär- und Zivilbehörden bei. An Den Vorbeimärschen beteiligten sich auch größere
n oer- Jludjl
Die Ausbildungsbdihilfe wird gewährt:
a) Als Beihilfe für das Schulgeld oder die Lehrgebühr in Höhe des Schulgeldes oder Der Lehr- gebühr, Die für Das einzelne Kind tatsächlich zu zahlen ist. Die gesetzliche Geschwisterermäßigung oDer ein sonstiger Erlaß ober Teilerlab Des Schul- gelDes oDer ber Lehrg.bühr wirb berücksichtigt.
b) Als Beihilfe für Die Kosten Der ß e b e n 6 • .....____z ...... „ _
Haltung bes Kindes, wenn das Kind außerhalb ' lohn, eine Vereinfachung ermöglicht. Die außerDem k. n-i—----- tv.-i.k-i... । e|ne roej|ere Beseitigung von Harten zur Folge hat.
Run roerDen Lohnsteuer und Kriegszuschlag zur Vereinfachung Der Lohnabrechnung rechnerisch zu- sammengefaßt, beim laufenDen Arbeitslohn Durch eine neue Lohnsteuertabelle, gültig ab 1. April 1941, bei Den sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüaen durch eine Erhöhung Der Steuersätze um ole
as Reich sorgt für die Kinder unserer Gefallenen JBknn ^auch im gesamten Die Zahl Der Toten und .... _ . .. ... ______ . Verletzten klein ist gegenüber allen bisherigen Krie-
Der Sieg in dem uns von England aufgezwun- flmen Kamps ist ohne Opfer nicht möglich. Niemals kcnn der Familie, Die Den Mann, Vater oDer Den x,hn verloren hat. Der Verlust, Den sie erlitt, er» tat roerDen. Die SolDaten Der großdeutschen Wehr- ! «acht, Die im gegenwärtigen Krieg ihr Leben «ten, fielen, wie Die Kämpfer des Weltkrieges, ftr Führer unD Volk und für Die glückliche Zukunft lir tommenDen Generation. Sie kämpften und star- bin in Dem felsenfesten Glauben an Den Sieg unD |r. dem Vertrauen, daß das nationalsozialistische ^ich das Opfer, Das sie mit ihrem Leben brachten, st t einer verstärkten Fürsorge für ihre Kinder ver- ölten roerDe. Dieses Vertrauen wird, soweit Men- kentraft helfen kann, nicht enttäufd)t Für Die Jin Der Der Gefallenen s o zu sorgen, v e es Der eigene Vater getan haben roürDe, ist Die i stihre Erfüllung nationalsozialistischer Dolksgemein- kttift und soldatischer Kameradschaft.
Ülusgangspunkt bei jeder materiellen Hilfe ist Die 1 Verlegung, wie Den verwaisten Kindern eine usbildung gewährt werden kann, Die sie für bin Lebenskampf ebenso vorbereitet wie Die Kin- ir, Deren Erziehung unD AusbilDung noch in Der finD sorgender Eltern liegt. Zn den Kreis der Jtifoer, die auf die besondere Unterstützung des stitionalsozialistischen Reiches Anspruch haben, sind d) Die Kinder von den Soldaten einzubeziehen, t> infolge ihres Einsatzes und damit ihrer Bewäh- t.ng im Freiheitskampf des deutschen Volkes !.-)w e r b e sch ä d i g t worden sind. Wie kein Un» cschied besteht zwischen Dem Opfer des Lebens n gegenwärtigen Krieg und im Weltkrieg, so Darf d ch kein Unterschied gemacht werden in Der Für- -rge für Die KinDer, Deren Vater im Weltkrieg öer im gegenwärtigen Krieg gefallen ober schwer- schädigt sind, unD Den KinDern Der Männer, die x Kamps der Bewegung für Die Innere Freiheit •r Blgtopfer brachten.
3ur praktischen Durchführung der als M J. » . ...... «n.t__i______ k»i Aul f)fn.
; MH


