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keine Liegestätten mit Bettwäsche zur Beifügung' gestellt werden. Fahrgelderstattung findet nicht statt, wenn sich der Luftschutzdienst an die gewöhnliche Arbeitszeit anschließt oder umgekehrt. Zeitkarten- inhaber haben keinen Anspruch auf Fahrgelder­stattung. Bewohner von Dienstgebäuden sind nur dann zu entschädigen, wenn sie sich während des gesamten Luftschutzdienstes außerhalb ihrer Woh­nung aufhalten.

Rekorbmenge an Knochen gesammelt.

Neben den hervorragenden Sammelergebnissen an Altpapier liegen nun auch die Ergebnisse aus der verstärkten Knochensammlung der Schulen vor. Sie weisen nach, daß im Februar rund 2000 t Knochen und im März sogar rund 6000 1 mehr als im Januar der industriellen Verwertung zu­geführt wurden. Aus dem Knochensammelergebnis im März konnten der Industrie rund 600 000 kg technischer Fette und Oele mehr als im Januar zur Verfügung gestellt werden, ein Erfolg des Sammeleifers der Schüler und Schülerinnen und der Bereitwilligkeit der Hausfrauen, auch ihren Anteil zum Vierjahresplan beizutragen.

Aus aller Wett.

Gefängnis für einen gewalttätigen Fahrgast.

Wegen Beamtennötigung und gefährlicher Kör­perverletzung wurde der 44jährige Erich Voigt aus Vieselbach von dem Gericht in Weimar zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Am Abend des 5. Dezember o. I. wurde auf der Strecke Wei-1 mar Erfurt ein 67jähriger Schaffner mit schweren Verletzungen im Abteil eines Personen­zuges aufgefunden. Wie sich hevausstellte, hatte der Angeklagte von dem Beamten eine Verwar­nung erhalten, weil er auf den bereits in Fahrt befindlichen Zug aufgesprungen war. In seiner Wut darüber nutzte D. die Gelegenheit aus, als er mit dem Schaffner allein war und schlugt diesen zu Boden. Der Beamte hatte einen linken und rechten Kieferbruch sowie andere Ver­letzungen davongetragen.

Verstärkter Schuh der Ehe.

Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wurde die Frage erörtert, ob E h e b ru ch mit einer Geld­strafe oder grundsätzlich nur mit einer Freiheits-1

vuup.'chc'slteuer Dr .tneondi Wildel» tfaege Stellvertreter Wt Haupt,chn-tleuer- Srnst vlrrmschein. Kerantroortii* vr FonH und Bilder Dr. ikr. W. Lange für das ^en-.'.eton: tr. (>art3 Hjrriot; Ar Slatn Gießen. Provm-, Win>cha«. u. Sport: i£rn-> itimuudif i.

Drull unc 3-erlag tbrühbdir Qnioccttat^orurferei R. tange G. ikleriaa-leuer. Tr.-Inq. Hamann Wnjetpenie »er Hane Veit.

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begründung aus, daß unsere Gesetzgebung darauf hinauslaufe, die Ehe mehr denn je zu schützen.

Gefängnis für eine Kurpfuscherin.

Dor dem Landgericht München hatte sich die 53jährige Margarete B. wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Die Angeklagte betrieb seit geraumer Zeit in Gräfelfing bei München eine

strafe gesühnt werden könne. Nach erfolgter Ehe- s Heilpraxis und hatte auch großen Zulauf, obwohl icheidunq hatte eine Frau gegen ihren Mann und ihre Kenntnisse gleich Null waren. Die Mittel, die dessen Geliebte Strafantrag wegen Ehebruchs sie allen Patienten verschrieb, waren Gesundheitstee gestellt, der nunmehr zur Aburteilung stand. Wie! undBlutsaft". Die Anklage warf ihr vor ein en sich herausstellte, hatte die geschiedene Frau während Krebskranken ein Jahr lang behandelt und ihrer Ehe an einer Krankheit gelitten und ihr ihn dadurch abgehalten zu haben, sich einer Ope» Mann hatte sich von ihr abgewandt und Bezie- ration zu unterziehen, die sein Leben mit einer an Hungen zu der Mitangeklagten ausgenommen. Im Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit erhalten dem Scheidungsverfahren hatten die beiden die ' hätte. Das Gericht sah in der Tatsache, daß die Aussage verweigert, gaben aber in der jetzigen Angeklagte dem Kranken nicht gleich beim ersten Verhandlung ihr ehebrecherisches Treiben zu. Der Besuch mit aller Bestimmtheit erklärt hatte sie Verteidiger verwies auf die früher geübte Praxis könne und dürfe fein Krebsleiden nicht behandeln, bei Gericht und war der Meinung, daß seine Man- ein schweres Verschulden. Wenn sie in dem Pa« danten nur mit einer Geldstrafe belastet werden tienten nicht die Hoffnung auf Heilung ohne Ope» müßten. Der Vertreter der Anklage aber beantragte ration erweckt hätte, wäre dieser rechtzeittg zu eine Freiheitsstrafe. Das Gericht erkannte auf je einem Arzt gegangen und hätte sich der notwm- drei Wochen Gefängnis und führte in der Urteils-; digsn Operation unterzogen. Das Urteil lautete begründung aus, daß unsere Gesetzgebung darauf auf sechs Monate Gefängnis.

Für Führer, Volk und Vaterland verstarb fern der £7«^ Heimat im 35. Lebensjahr mein innigstgeliebter Mann, unser lieber Vater, unser einziger heißgeliebter, guter Sohn, Schwiegersohn und Schwager

Direktor der Landesheilanstalt Pfafferode-Mühlhausen/Thür.

Obermedizinalrat Dr. Karl Kolb

Oberarzt der Reserve der Luftwaffe.

, In tiefer Trauer:

Margrit Kolb, geb. Fein

Ursel Kolb, Gudrun Kolb Adolf Kolb, Oberpostinspektor Dina Kolb, geb. Schmidt

Hugo Fein, Direktor Anna Fein, geb. Keller a. D. Hermann Fein.

Gießen -Wieseck, Hamburg, Pfafferode-Mühlhausen/Thür., den 6. Mai 1941.

Von Beileidsbesuchen bittet man abzusehen.

01584

Heute abend verschied nach längerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden, meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwägerin und Tante

Frau Katharine Rüspeler, geb. Strack

im 72. Lebensjahre.

In tiefer Trauer:

Karl Rüspeler, Reichsbahn-Lokführer !. R.

Rudolf Rüspeler, Reichsbahn-Inspektor und Familie Willi Rüspeler, Reichsbahn-Oberinspektor und Familie Katharine Rüspeler Wwe. und Angehörige Dina Gerlach, Oberschwester.

Gießen, Danzig, Fellingshausen, Frankfurt a.M., 6. Mai 1941. Kaiserallee 54.

Die Beerdigung findet Freitag, den 9. Mai, nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofs aus statt.

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Hinscheiden unserer lieben Entschlafenen

Katharina Lölkes

Krankenschwester a. D., aus Treis

sowie für die zahlreichen Kranzspenden sprechen wir allen unseren herzlichsten Dank aus. Gleichzeitig danken wir Herrn Pfarrer Schmidt für die trostreichen Worte und allen, die ihr das letzte Geleit gaben, sowie allen, die ihr während ihrem langen Leiden hilfreich zur Seite standen.

Die Geschwister.

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