Ausgabe 
8.3.1941
 
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macht. Ueberaus erfolgreich waren dagegen die Fahrten desWolf", der sich 15 Monate lang im Indischen und Stillen Ozean aufhielt, in einem Korallenatoll sogar eine Ueberholung des Schiffes durchführte und dann wohlbehalten, mit Beute reichbeladen heimkehrte. Für Aufklärerdienste hatte er ein Flugzeug, dasWölfchen" an Bord, das sich aut bewährt hat. Als er in Kiel am 25. Februar 1918 einlief, hatte er 35 Schiffe mit etwa 210 000 Tonnen versenkt, darunter durch Minen den japa-

Aus Sei

Der Weg

zum Volksschullehrerberuf.

Don den Schülern, die zu Ostern aus der Schule entlassen werden, wollen viele den Beruf des Volks« fchullehrers ergreifen, dem besonders nach dem Kriege Aufgaben von höchster nationalpolitischer Bedeutung Zufällen und der überdies einen so drin­genden Nachwuchsbedarf hat wie nur wenige andere Berufe, Hur Klarstellung der Weae und Möglich­keiten, die zum Lehrerberuf hinführen, gibt der Reichserziehun-gsminister folgendes bekannt:

1. Volksschullehrer werden künftig in einem Aus- brldungsgang von fünfjähriger Dauer an eigens dafür bestimmten An st alten ausgebildet. In die Lehrerbildungsanstalten werden Jungen und Mädchen aufgenommen, die mit Erfolg die Haupt­schule besucht und in einem Musterlager ihre Eig­nung nachgewiesen haben. Solange die Hauptschulen noch nicht überall eingerichtet sind, werden auch V o l k s s ch ü l e r nach erfolgreichem Besuch der achten Klasse zugelassen. Nach Einrichtung der Hauptschulen werden Volksschüler nur zugelassen, wenn sie besonders gute Zeugnisse aufweisen. S ch ü- ler der höheren Schulen, die Volksschul­lehrer werden wollen, können nach Abschluß der sechsten Klasse in die entsprechende Klasse der Leh­rerbildungsanstalt übertreten, ebenso Mittel­schüler nach erfolgreich abgeschlossenem Besuch chrer Anstalt.

2. Um auch Jugendlichen, die die Reifeprü­fung abgelegt haben, einen Zugang zum Volks­schullehre roe ruf offenzuhalten, werden an mehreren Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten beson­dere Ausbildungslehrgänge eingerichtet. Diese dauern ein Jahr und schließen mit der ersten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen ab. Sie beginnen im April und sollen im unmittelbaren An­schluß an die Reifeprüfung besucht werden. Arbeits­

nischen Linienschiffskreuzer a r u n a* mit 28 000 Tonnen sowie einen großen englischen Kreuzer.

Die ziffernmäßigen Leistungen dieser Hilfskreu­zer sind gewiß beachtlich und verdienen die An­erkennung, die ihre Führer und Mannschaften ge­funden haben. Doch wertvoller noch ist das Bei­spiel, das beide der Nachwelt gegeben. Daß es die­ser als leuchtender Ansporn vorschwebt und Ver­wirklichung findet, bezeugen die stolzen Wehrmacht­berichte der letzten Monate.

n Reich.

dienstpflicht wird bei der Uebernahme in den Dolks- schuldienst, dagegen noch nicht bei der Aufnahme in den Ausbildungslehraang verlangt. Die Teilnehmer (--innen) können Beihilfen erhalten. Eine Ausbil­dungsgebühr wird nicht erhpben.

3. Neben diesen beiden Wegen besteht noch die Möglichkeit, über die Schulhelferausbil­dung in den Lehrerberuf zu gelangen. Lehrgänge für Schulhelfer (-innen) werden an den Lehrerbil- oungsanstalten in Hirschberg im Riesengebirge und Lauenburg in Preußen abgehalten. Zugelassen wer­den Bewerber und Bewerberinnen von mindestens 19 und höchstens 30 Jahren mit dem Abschlußzeug­nis einer Mittelschule oder einem entsprechenden Zeugnis einer anderen Schule, wenn sie ausreichende Kenntnis und sonstige Eignung nachweisen. Die Ausbildung ist kostenlos. Während der Ausbildung erhalten die Teilnehmer Unterhaltsbeihilfen bis zu 80 RM. im Monat. Die nächsten Lehrgänge-begin­nen am 16. April, 15. September 1941 unö 5. Ja­nuar 1942.

Nach dem Lehrgang werden die Teilnehmer unter Anleitung erfahrener Lehrer im Schuldienst einge­setzt und erhalten eine Vergütung von 150 RM. im Monat (Verheiratete 190 RM.) Schulhelferinnen er­halten die Beträge um 10 v. H. gekürzt. Nach ein- bis zweijähriger Bewährung im praktischen Dienst werden die Schulhelfer zu einer Schlußausbildung an einer Lehrerbildungsanstalt zugelassen, nach deren Abschluß sie die erste Prüfung für das Lehr­amt an Volksschulen ablegen können. Die Schluß­ausbildung wird ein Jahr betragen.

Die Schulhelferausbildung ist für solche fangen Menschen gedacht, die aus natürlicher Veranlagung heraus den Wunsch und die Eignung haben, Lehrer au sein, aber aus wirtschaftlichen oder anderen Grün­den bisher auf die Verwirklichung dieses Wunsches verzichten mußten. Da die Lehrgangsarbeit recht hohe Anforderungen stellt, haben nur gesunde und

leistungsfähige junge Menschen Aussicht auf Zulas­sung.

Keine Geburt ohne Hebamme.

Das zum Schutze von Mutter und Kind ergangene neue Hebammengesetz ist zwar schon seit etwa zwei Jahren wirksam. Dennoch trifft man in der Oeffentlichkeit vielfach auf Unkenntnis über seine Bestimmungen. ImDeutschen Aerzteblatt" gibt des­halb Ministerialrat Dr. Z i m d a r s vom Reichs- Innenministerium praktische Hinweise. Oberstes Ziel des Gesetzes ist es, dafür Sorge zu tragen, daß jeder Mutter sachgemäße Hebammenpslicht geleistet wird. Deshalb wird der Anspruch jeder Frau aus Heb­ammenhilfe festgestellt, zugleich mit der Ver­pflichtung, rechtzeitig eine Hebamme zu ihrer Entbindung zuzuziehen. Wenn dies nach den Um­ständen nicht möglich war, hat sie sofort nach der Ge­burt zu ihrer und des Kindes weiterer Versorgung eine Hebamme zu rufen. Daß die Hebamme jedem Ruf ohne Unterschied des Standes und des Ver­mögens Folge zu leisten hat, war bisher schon zwingende Vorschrift. Aber auch der Arzt, der neben den als Hebamme anerkannten Frauen a I e i n zur Ausübung der Geburtshilfe befugt ist, darf sich keinesfalls damit begnügen, zu seiner Hilfe­leistung irgendeine andere H'lfsperson oder eine Krankenschwester hinzuzuziehen; wenn vielmehr keine Hebamnte zugegen ist, so hat der Arzt seinerseits die nötigen Schritte zur Heranziehung einer Hebamme zu unternehmen, da nur das Zusammenwirken von Arzt und Hebamme eine wirkliche Dauerüber­wachung der Geburt gewährleisten kann. Wirtschaft­liche Gründe scheiden hierbei völlig aus, da durch Krankenkassen und Fürsorgeverb ande kostenlose Heb­ammenhilfe gegeben ist und andererseits die Heb­amme zur Hilfeleistung ohne jede Rücksicht auf spä­tere Honorierung verpflichtet ist. Im Interesse des unbedingten Schutzes der Mutter von Infektionsge­fahren dürfen Krankenschwestern, die mit der Pflege von Kranken beschäftigt sind, zur Entbindung nicht herangezogen werden. Ueberhaupt ist auch solchen Personen abgesehen von Notfällen die Ge­burtshilfe untersagt, die sie nicht geroerb^ ober ge­wohnheitsmäßig vetreiben. Damit soll der in ein» zelnen Landesteilen noch immer oorkommenden Heb­ammenpfuscherei ernstlich begegnet werden.

Oie Brennholtversorgung 1941.

Der Reichsforstmeister hat für die Brennholzauf- bringung und -Versorgung im Forstwirtschaftsjahr 1941 bestimmt, daß eine Einkaufsscheinpflicht ober eine andere Form der Zwangsbewirtschaftung für die Abgabe von Brennholz durch Brennholzhändler

an die 'einzelnen Verbraucher nicht vorzusohen kst» Eine gerechte Verteilung des Holzes an bie Verbrau­cher muß durch Einflußnahme der Forst- und Holz­wirtschaftsämter, gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Bezirkswirtschaftsämtern, Bürgermeistereien, Landräten und den anderen Brennstoffverteilungs­stellen erreicht werden. Bei Feuerungsholz muß mit Nachdruck eine weitere Einschränkung der Holzfeuerstätten und des Bedarfs, angestrebt werden. Vor allem ist eine Doppelbelieferung mit Feuerungs- holz aber eine Ueberbelieferung mit Holz und Kohle au vermeiden. Beim Anzündeholz ist eine mög» liehst gerechte Verteilung zu veranlassen und durch Aufklärung zu erwirken,' baß der Bedarf durch spar­same Holzoerwendung und richtige Ueberschüttung der Hauptbrennstoffe auf eine Mindestmenge herab- gedrückt wird.

Funkentstörte Krafffahrzeuae.

Der Reichsverkehrsminister erläßt Vorschriften über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Danach müssen Kraftfahr­zeuge, die vom 1. August 1941 ab erstmals in den Verkehr gebracht werden, so eingerichtet sein, daß sie keine Funkstörungen verursachen.

Wirtschastspersonal für Die erweiterte Kinderlandverschickung.

Nachdem der Reichsinnenminister bereits die An­wendung des Reichsleistungsgesetzes auf die Beschaf- fang von Unterkunft für die erweiterte Kinberland- verschickung der NSV. ermöglicht hatte, regelt er nunmehr die Beschaffung des für die wirtschaftliche Leitung und Verwaltung der Heime und Lager er­forderlichen Personals. Soweit diese Kräfte von den Dienststellen der NSV. nicht im Weae freier Vereinbarung gewonnen aber gesichert werben kön- nen, kommt nach dem ministeriellen Erlaß für die Heranziehung geeigneten Personals die Anwen­dung der Notdienst-Verordnung vom 15. 10. 1938 in Betracht. Der Minister hat bie nachgeorbneten Behörden ersucht, etwaige entsprechende Anträge ber NSV. beschleunigt zu erlebigen. Die Notdienst- beschäftigung dieses Personals erfolgt in einem dem Arbeitsvertrag entsprechenden Beschäftigungs- Verhältnis.

Arterienverkalkung

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Watzenborn-Steinberg, 8. März 1941.

Die Beerdigung findet Sonntag, den 9. März, nachm. 3 Uhr statt

1168 D|

Steinbach, den 7. Mfirz 1941.

Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 9. März, nachmittags 3 Uhr, statt

1204 D|

Gieren, den K Mfirz 1941.

Donnerstag abend 11 Uhr verschied nach kurzer, schwerer Krankheit, nach tagelangem bangen Hofien, in einem Reserve Lazarett mein lieber, guter, unveigeblicher Mann, der treusoigende Vater seines Kindes, unser lieber Schwiegersohn, unser herzensguter Bruder, Schwager, Onkel und Pate

Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß verschied Donnerstag vormittag nach langem schwerem mit großer Geduld ertragenem Leiden meine liebe unvergeßliche Frau, meine treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Schwägerin, Gote und Tante

Mi

In tiefem Schmerz:

Rosa Pfann, geb. Zinner

Werner Pfann-

Statt Karten.

Belm Heimgang meines lieben Mannes und meines guten Vaters sind uns so überaus zahlreiche Beweise herzlicher Teilnahme und des Mitempfindens zuteil geworden, dafi es uns unmöglich ist, jedem Einzelnen zu danken. Wir bitten auf diesem Wege unseren innigsten Dank entgegenzunehmen.

Schütze Jakob Briegel

im blühenden Alter von 29 Jahren.

In tiefer Trauer: Anna Briegel. geb. Haas Söhnchen Herbert und alle Angehörigen.

5

Koller

bei 75»a Fahrrad- Ahmann

Gießen, Neustadt 20.

Frau Katharine Kloos

geb. Schmandt

im 67. Lebensjahre. In tiefer Trauen

Karl Kloos

Katharine Hirz, geb. Kloos Theodor Hirz.

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0841

0819

Regierungsrat Dr. Schmidt und Familie Ingenieur Willy Schmidt und Familie.

Für die beim Heimgang unserer lieben Mutter erwie­sene Teilnahme sagen wir unseren aufrichtigen Dank.

Gießen, den 8. März 1941.

Kalseraliee 62.

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Marktplatz 19 L:e erantallei Krankenkass.

Lollar, 8. März 1941.

1199D

0843

Frau Margarete Geißler Wwe. und alle Angehörigen.

Für die überaus vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei unserem schweren Verluste danken wir allen recht herzlich.

Meine liebe, gute Frau, unsere Mutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Frau Johannette Pflüger, geb. Schmidt

ist Freitagmorgen 2 Uhr nach langem schwerem, mit Ge­duld ertragenem Leiden im Alter von 68 Jahren von uns gegangen.

Statt Karten.

Für die überaus vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unserer lieben Entsch atenen sagen wir auf diesem Wege unseren aufrichtigen Dank.

In tiefer Trauer:

Karl Pflüger

Elisabeth Bues, geb. Pflüger

Adolf Bues.

Wilhelm Wagner nebst allen Angehörigen.

Gießen, 8 März 1941.

Gießen (Kaplansgasse 17 und Schottstr. 17), 8. März 1941.

Die Trauerfeier findet am Montag, dem 10. März, nach­mittags 2% Uhr auf dem Neuen Friedhof statt.

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Montag, den 10. März 1941

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