Freitag den 29. November
18SS
Erstes Blatt
Nr. 281
Amts- und Anzeigsblatt Mr den 'Kreis Gissten.
Hratisöeitage: Gießener Jamitienökätter
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8.
9.
*
Lllr Annoncen-Vureaux bei In- und LullandeS nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den hotgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.
Oeffnungen an Gebäuden, in denen leicht entzündliche Gegenstände lagern, sind während deS Gebrauchs bis zu einer Entfernung von 3 Meter geschloffen zu halten. Stroh, trockener Mist und leicht feuerfangende Gegenstände müffen mindestens 3 Meter entfernt, Reisig und Holz mindestens 1,5 Meter entfernt vom Stedkeffel gelagert werden.
Während der Nachtzeit darf nicht gefeuert werden. Die Ortspolizeibehörde hat hierüber streng zu wachen.
14. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden in jedem einzelnen Falle mit 1 bis 30 Mark bestraft.
Gießen, den 21. November 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Vierteljähriger
2 Mark 20 Psg. mit vringerlohn.
Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Rtbaction, Expedition und Druckerei:
-ch>ttftratzeZlr.7.
Fernsprecher 61.
Xkuefte Uad?rid?tcii*
WolffS telegraphisches Correipoudenz-Bureau.
Berlin, 27. November. Zu dem heutigen Diner bei Minister Miquel wird der Kaiser erwartet. Unter einigen 30 Geladenen befinden sich der Reichskanzler, die Staats- Minister, das Directorium und die Mitglieder der Genoffen- schaftSkaffe.
Hamburg, 27. November. Bürgermeister BerSmann stellt dle in der Hamburger „Freien Presse" ihm zugeschriebene Aeußerung, die Bürgerschaft müffe dem Senatsantrag wegen Bewilligung von 70000 Mark zur Loigny-Feier in Rücksicht auf die in Berlin herrschenden militärischen Neigungen zusttmmen, im „Hamburgischen Correspondenten" in Abrede. Er habe eine derartige Aeußerung zu keiner Zeit und zu Niemandem gethan.
Lübeck, 27. November. Der Kaiser richtete vom Neuen PalatS auS an den hier lebenden. Generalmajor z D. v. Eonring heute folgendes Telegramm: „In der Schlacht bei Am'ens gaben Sie an der Spitze des 2. Bataillons der 4 Grenadiere Ihr Blut für König und Vaterland dahin. Ich erinnere mich beute dessen dankbar und verleihe Ihnen hierdurch den Character als Generallieutenant. Wilhelm Rex."
Schwerin (Mecklenburg), 27. November. Dem Vorstande des Ersten Mecklenburgischen Jnnungs- und Handwerkertages ging auf ein an den Kaiser ge- richteteö Huldigungstelegramm folgende Antwort zu: „Berlin, den 26. November 1895. Seine Majestät der Kaiser lassen dem Ersten Mecklenburgischen Jnnungö- und Handwerkertag für den Ausdruck treuer Gesinnung danken. Auf allerhöchsten Befehl: v. LucanuS, Geh. EabinetSrath."
Kolo, 27. November. W.e die „Köln. VolkSztg." meldet, ermäßigte die Generalversammlung deS Vereins für den Verkauf des Siegerländer Roheisens die Productions» e i n s ch r ä n k u n g von 25 auf 15 Proceot. Diese Ermäßigung
Deutscher Reich.
Berlin, 26. November. D-e „Berliner Correspondenz" schreib,: In landwirthschafilichen Kreisen ist die Bewegung, GenossenschaftSsiloS zu errichten, bekanntlich in neuerer Zeit In zahlreichen Versuchen in Fluß gekommen und die Anlage solcher Speicher vielfach inS Auge gefaßt worden. Mir der steigenden Elkenntniß von der Nützlichkeit derartiger SiloS wird voraussichtlich auch, wie überall sonst bei den Verwaltungen großer Speicheranlagen, die Ueberzeugung von der Nützlichkeit, wenn nicht Nothwendigkeit der Ausgabe übertragbarer Lagerscheine in landwirthschaftiichen Kreisen mehr und mehr Verbreitung und Anhänger finden. Deswegen wird der gesetzlichen Regelung deS LagerwssenS und der Lagerscheine erneute Aufmerksamkeit zugewendet. Bisher war die Stimmung der Landwirthe dem Warrant-System gegen- über nicht günstig. Der Deutsche LandwirthschaftSrath hat bekanntlich gelegentlich seiner 18. Plenarversammlung in der Sitzung vom 26. Februar 1890 mit großer Entschiedenheit und Etnmüthtgkeit fich gegen die gesetzliche Ausbildung des Warrant-SystemS ausgesprochen. Ehe weitere Schritte in dieser Angelegenheit erfolgen, soll daher die gegenwärtige Auffassung der landwirthschaftiichen Kreise über diese Frage geprüft werden. Insbesondere soll sestgestellt werden, ob die früheren Anschauungen über das Warrant-System sich schon jetzt mit Rücksicht auf die genossenschaftliche Verwerthung und Beleihung deS Getreides an den Silo-Anlagen zu dessen Gunsten geändert haben, oder ob die landwirthschaftiichen Kreise auch zur Zeit noch an ihren, an den Erlaß eines Warrant-Gesetzes geknüpften Befürchtungen festhalten zu müssen glauben. Der LandwirthschaftSminister hat daher die land- wirthschaftlichen Provinzial-, Central- und Hauptvereine Preußens um einen gutachtlichen Bericht ersucht.
Berlin, 26. November. Die zur Revision deS Handelsgesetzbuches tagende Conferenz hat folgenden Arbeitsplan lür die nächste Zeit entworfen. Die Discussion über die Handelsgesellschaften soll bis zum Donnerstag einschließlich zu Ende gesührt werden. Am Freitag bezw. Samstag will man den Abschnitt über die Handlungsgehilfen in Erwägung ziehen. Alsdann wird die Conferenz ihre Be- rathungen auf kurze Zeit auSsetzen, um in der nächsten Woche wieder zu beginnen. Die Conferenz wird voraussichtlich bis Weihnachten ihre Aufgabe erledigt haben.
10. Ohne besondere Genehmigung darf der Kessel an anderer Stelle nicht tn Gebrauch genommen werden.
11. Während der Gebrauchnahme muß neben dem Sied- ktssel ein mit Wasser gefüllter, mindestens 10 Liter fassender Eimer stehen.
12. Nach beendetem Gebrauch muß daS Feuer tn den ' Aschenkasten fallen gelassen und mit Wasser abgelöscht werden.
13. Sobald die Aufstellung des tranSportabelen Siedkessels in einem Gebäude erfolgt, haben die für Errichtung von Feuerungsanlagen tn Gebäuden in der Ausführung-- Verordnung zur Allgemeinen Bauordnung erlassenen Vorschriften (§ 64 ff.) Anwendung zu finden.
Anrtlkhc* Theil.
Bekanntmachung,
Betreffend die Aufstellung von transportablen Stedkeffeln.
Zur Verhütung von Feuerschäden und da sich Zweifel ergeben haben, inwieweit die Ausstellung transportabler Stedkeffel nach den Bestimmungen der Allgemeinen Bauordnung einer pol'zetltchen Genehmigung unterliegt, wird nachstehende Holtzetverordnuvg für den Kleis Gießen erlaffen und hiermit z«r öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, den 26. November 1895.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Der chte-ener Zizetger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener JiamtrienSkätler werben bem Anzeiger wöchentlich dreimal öeigelcgt.
Polizeiverorduuug, dle Aufstellung und Benutzung von transportablen Stedkeffeln betreffend.
Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzial- »rdnung wird unter Zustimmung des KreiöauSschuffeS und *lt Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. November 1895 zu Nr. M. I. 31 041 für den Kreis Gießen verordnet wie folgt:
1. Zu der Aufstellung und Benutzung eines transportablen StedkesielS ist die Genehmigung deS KretSamts erforderlich.
2. Wer einen tranSportabelen Stedkeffel in Gebrauch nehmen will, hat ein Gesuch, in dem daS Bedürfntß zur Ausstellung und Verwendung deffelben näher zu begründen ist, bei der Bürgermeisterei einzureichen und Metern eine Hrndsktzze des HofraumS beizuschließen, d,e über den Ort der beabsichtigten Kcffelausstellung, die Lage, Bauart und Entfernung der nächststehenden Gebäude und der an diesen etwa vorhandenen Vordächer und weiter auch über die Entfernung der Miststätte genaue Auskunft gibt.
r Nach der Ertheilung der Genehmigung zur Gebrauch, nähme des Kessels ist die Handskizze auf der Bürgermeisterei auizudewahren und von den Feuervisitatoren und den Polizeibehörden bet der Vornahme der periodi- fchen Btsilartonen zu benutzen.
4 Der Stedkeffel, dessen Ausstellung nur auf feuersicherer ' Grundlage erfolgen darf, muh mit verschließbarem oder unten angehängtem Aschenkasten und der zugehörige Tisenblechkamtn mit Funkcnfänger versehen sein. Schadhafte Stedkesselanlagen dürfen nicht in Gebrauch genommen werden.
5. Die Aufstellung deS SiedkeffelS an massiven Wänden ist gestartet. Don Fachwändeu und Holzpsosten ist er mindestens 1,5 Meter entfernt zu halten. Bei allzu beschränktem Hofraume kann ein Heranrücken bis zu 25 Clm. gestattet werden, wenn daS Holzwerk gut verputzt oder mit Eisenblech beschlagen ist.
S. Der Eisenblechkamtn muß vom Holzwerk mindesten- 25 Ctm. entfernt bleiben, und falls er in einem geringeren Abstand als 3 Meter von einer Fachwand bezw. einem hölzernen DachgrfimS emporsteigt, mindestens 75 Ctm. über Dach führen.
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General-Anzeiger.
sei vorläufig nur nominell, da bis zum 1. April 1896 mehr als die volle Production verkauft sei.
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Bettln, 27. November. Der Kaiser und die Kaiserin ließen am heutigen Todestage der Fürstin BiSmarck einen, für deren lebensgroßes Oelporträt, da» fich im Familiensaale zu FriedrichSruh befindet, bestimmten, das ganze Bild umschließenden Kranz dem Fürsten über» reichen.
Berlin, 27. November. Der Stellvertreter des Reichs- kanzlerS, StaatSsecretär v. Bötticher, erläßt eine Bekannt» machung, wonach die Eröffnung deS Reichstages am 3. Dccember, Mittags 12 Uhr, im weißen Saale deS königlichen Schlaffes hterselbst in der üblichen Weise erfolgt. Wik die „Post" hört, wird die feierliche Eröffnung und die Der- lesung der Thronrede diesmal nicht durch den Kaiser in Person erfolgen.
Berlin, 27. November. Dem Reichstage werden, wie die „Nordd. Allgem. Ztg." hört, sofort bei seinem Zusammentritt alle bereits angekündigten Vorlagen, insbesondere das Börsenreformgesetz, zugehen. Da« bürgerliche Gesetzbuch dürfte dem Reichstage erst später zugehen.
Berlin, 27. November. Der Reichötagsabgeordnete Dr. Böckel ist auS dec Redaction des „Deutschen Volks- rechtS" als Chefredacteur ausgetreten wegen Zerwürfnissen, die infolge einer von ihm am Montag gehaltenen Rede über „Jrrthümer und Wahrheiten der Socialdemokratie" zum AuSbruch kamen. Dr. Böckel erklärte, daß er von nun an keiner Partei angehören, sondern seine eigenen Wege gehen werde. _ „ e
Berlin, 27. November. In der heutigen ersten AuS- schuß'Sitzung der preußischen Central-Genofsen- sch aftSkässe sprach Finonzminister Dr. Miquel die Hoffnung aus, daß auch für die Zukunft die Beziehungen der Central- stelle mit den Verbänden sich immer vertrauensvoller und inniger gestalten würden. Schon aus der bisherigen kurzen Thärtgkelt der Centralstelle würden die Verbandsvorsteher die Ueberzeugung geschöpft haben, daß di.s lbe nicht entfernt daran denke, in die freie Bewegung, tn die selbstständige Entwickelung deS GenoffenschaftSwesenS von oben hemmend oder reglementirend einzugreifen. Vielmehr sei e6 lediglich die Aufgabe der neuen Bank, diese Entwickelung zu fördern und zu erleichtern. Die Staatsregi'erung sei sich der Ausgabe wohl bewußt, auch ihrerseits mitzuwirken, daß die Mittelklaffen in dem großen Wettbewerb der Zeit Schritt halten könnten und wisse wohl, daß die Anstrengungen der einzelnen Genossenschaften und Verbände zu erleichtern und zu unterstützen seien.
Berlin, 27. November. Der socialistische Reichstag-- abgeordoete Stadtdagen wurde heute von der 8. Strafkammer des Landgerichts I wegen Beleidigung, begangen in drei Versammlungen gegen alle möglichen Kategorien von Beamten, zu einem Jahre Gefängniß verunheilt - wegen weiteren Beleidigungen, begangen tn einem im „Vorwärts" veröffentlichten Artikel: „Wie wird man auf Berliner Poli- zeiwachen behandelt", welchen Stadthagen verantwortlich zetchnete, wurde der Termin vertagt.
Berlin, 27. November. Die Haussuchungen bei den socialdemokratischkn Leitern und Vertrauensmännern sind, der „Post" infolge, durch eine Aeußerung in e uer öffentlichen Versammlung im 4. Berliner RetchStagSwahlkreise pro- vocirt worden. Dort hatte der Vertrauensmann, als er um eine genauere Abrechnung der eingegangenen Gelder gebeten wurde, erklärt, wenn er dies thäte, so könnte man leicht mit Plötzensee Bekanntschaft machen.
München, 27. November. Gelegentlich der Manöver- Uebungen wurde am 17. September der Kanonier Heinrich HaaS vom 4. Feldartillerie-Regiment, der fich beim Ab- feuern eines Schusses gerade vor der Geschützmündung befand, getödtet. Das Militärgericht öerurtbcilte gestern den Secondlieutenant Hermann Mayr zu 43 Tagen Festung. Ecn mitangeklagter Unteroffizier und Kanonier wurden frei- gesprochen.
Lnzern, 27. November. In dem benachbarten Badeorte Lenk am Fuße der Gemmi wüthet ein verheerender Brand Diele Wohnhäuser, sowie das Hotel „zur Krone" sind eingeäschert. Mehrere Personen sind verletzt.
Wien, 27. November. Der Berliner Zeitung „Volk-- recht" wurde daS Postdebit für Oesterreich entzogen.
Rom, 27. November. Die zunehmende Heiserkeit deS Papstes, welcher fast vollständig außer Stande ist, zu sprechen, ruft in vattcanischen Kressen große Beunruhigung hervor, obschon der Arzt erklärt, die Erkrankung sei nur leichter Natur und nehme einen normalen Verlauf. Die An»
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