Rr. 1 Erstes Blatt.
Dienstag den 1. Januar
Der
Oießeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.
Die Gießener Aamikienvkätier werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Mchener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
1895
Vierteljähriger
Avonnemeutspreis r
2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezog«» 2 Mark 50 Pfg.
Rcdaction, Expeditio» und Druckerei:
Schutstraße Ar.7.
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Aints- uitfc Anzeigeblcrtt für den Tkveis Giefzen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
chratisöeitage: Gießener Iamilienökätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
2(tntiid?er Theil.
Gießen, am 28. December 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an das Gr. Polizeiamt Gießen, die Gr. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmerie des Kreises.
Wir sehen uns veranlaßt, die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. October 1883, betr. Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe-Ordnung in Erinnerung zu bringen, indem wir die genaueste Ueberwachung dieser Bestimmungen und zwar durch Einsichtnahme der Legitimationspapiere der Hausirer empfehlen.
Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, daß die mit einer Legitimatiouskarte versehenen Reisenden nur Proben und Muster, nicht Maaren selbst — mit Ausnahme von Taschenuhren, sowie Gold- und Silber- und Bijouteriewaaren, welche im Verhälmiß zu ihrem Umfang einen hohen Werth haben*) — mit sich führen dürfen, und daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift der Bestrafung nach § 148 Ziffer 5 der Gewerbe-Ordnung unterliegen.
Ausländer, welche entweder das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, oder durch ihre Persönlichkeit zu erheblichen polizeilichen Bedenken Anlaß geben, sino zum Gewerbebetrieb im Umherziehen nicht zuzulassen.
Der ertheilte Wandergewerbeschein kann zurückgenommen werden, wenn solche Bedenken nachträglich sich ergeben.
Der Wandergewerbeschein berechtigt den Inhaber nach Entrichtung der Landessteuer sein Gewerbe im Bezirk derjenigen Behörde zu betreiben, welche den Waudergewerbeschein ertheilt hat. Zu dem Gewerbebetrieb in einem anderen Bezirke ist die Ausdehnung des Wandergewerbescheins durch die zuständige Behörde dieses Bezirks erforderlich. Die Ausdehnung wird versagt, wenn ein Bedürfniß zur Ausübung des betreffenden Gewerbes in dem Bezirke der Behörde nicht besteht oder sobald für die den Verhältniffen des Bezirks entsprechende Anzahl von Personen Wandergewerbescheine bereits ertheilt, oder auf den betreffenden Bezirk ausgedehnt worden sind.
Sowohl die Ausstellung als auch die Ausdehnung eines Wandergewerbescheines kann für eine kürzere Dauer, als das Kalenderjahr oder für bestimmte Tage während des Kalenderjahrs erfolgen.
Wer beim Gewerbebetrieb im Umherziehen andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen will, bedarf der Er- laubniß derjenigen Behörde, welche den Wandergewerbeschein ertheilt oder ausgedehnt hat. Die Erlaubniß wird in dem Wandergewerbescheine unter näherer Bezeichnung der Personen vermerkt.
Personen, welche den an die selbstständigen Gewerbetreibenden zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht mitgeführt werden. Diese Bestimmung findet auch auf die Mitsührung eines Inländers durch «inen ausländischen Gewerbetreibenden und eines Ausländers durch einen inländischen Gewerbetreibenden Anwendung.
Die Erlaubniß zur Mitführung von Personen anderen Geschlechts, mit Ausnahme der Ehegatten und der über 21 Jahre alten eigenen Kinder und Enkel, kann auch dann versagt werden, wenn keiner der aus Ziffer 3 bis 5 (der vllg. Bekanntmachung) sich ergebenden Versagungsgründe vorliegt.
v. Gagern.
*) Anmerkung. Die bezeichnete Ausnahme gilt nur für Reifende inländischer Firmen und kommt daher den Reisenden ausländischer Uhren-, Gold- und Silber- und Bijouteriewaarengeschäfte «richt zu gut.
Bekanntmachung, betreffend die Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach bei Gießen.
In der Zeit vom 3. bis 11. Januar 1895 liegen die Geldausgleichungs - Verzeichniffe vom 3. Bereinigungsfelde rubr. Gemarkung, nämlich:
1. Das Geldausgleichungs-Verzeichniß der übergehenden Obstbäume,
2. Das Verzeichniß über zu wenig empfangenes Gelände, 3. Das Verzeichniß über zu viel empfangenes Gelände.
4. Das Ausgabe-Verzeichniß über Pachtentschädigung pro 1894 für diejenigen Grundbesitzer, welche bei der Zutheilung des 3. Feldes Gelände zu wenig erhalten haben,
5. Das Einnahme-Verzeichniß über Pachtentschädigung pro 1894, fü; diejenigen Grundbesitzer, welche bei der Zutheilung des 3. Feldes, Gelände zu viel erhaltm haben,
6. Das Einnahme-Verzeichniß für diejenigen Grundbesitzer, welche bei der Gemarkungsgrenzregulirung mit Albach Gelände zu viel erhalten haben,
7. Das Ausgabe-Verzeichniß für diejenigen Grundbesitzer, welche bei der Gemarkungsgrenzregulirung mit Albach Gelände zu wenig erhalten haben, und
8. Vom 1. Felde das Abschätzungs Verzeichniß der übergehenden Obstbäume
auf dem Rathbaussaale der Gemeinde Steinbach zur Einsicht der Betheiligten offen. Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Verzeichniffe sind spätestens in dem Termin Freitag den 11. Januar 1895, Vormittags von 10—11 Uhr schriftlich einzureichen.
Gießen, den 31. December 1894.
Der Vollzugscommiffär.
Dr. Wallau.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unsere Gerichtsschreibereien für die Rechtsuchenden täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von Vormittags 10 bis 12 Uhr geöffnet sind. Wer dagegen, ohne vorgeladen zu sein, einen Richter sprechen will, hat sich hierzu Mittwochs Vormittags einzusinden.
Gießen, 27. December 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
Lan germann.
G' - ' .»i, uen 28. December 1894.
Betr.: Die Strafregister, hier: die Nachweisungen der im II. Halbjahr 1894 verstorbenen bestraften Personen.
Der Großherzogl. Erste Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Öberhessen
an sämmtliche Ortspolizeibehörden des Kreises.
Sie werden ersucht, die obenerwähnten Nachweisungen beziehungsweise die Fehlanzeigen bis zum 1. Februar 1895 ohne nochmalige Erinnerung an mich einzusenden.
Dr. Güngerich.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 29. December. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben heute Mittags im Neuen Palais den von Ihrer Majestät der Königin-Regentin von Spanien in der Eigenschaft als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglichen Hofe beglaubigten Botschafter in Berlin Don Mendez de Vigo, den von Seiner K. und K. Apostolischen Majestät dem Kaiser von Oesterreich zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglichen Hofe ernannten Grafen Zichy zuZichundvonVäsonykeo, sowie den von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland in der Eigenschaft eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bestätigten Geheimerath Grafen vonOsten-Sacken, behufs Entgegennahme ihrer Creditive in besonderen Audienzen zu empfangen geruht.
Berlin, 29. December. Die „Nationalzeitung" erklärt die Mittheilung, wonach der Handelsminister dem Staatsministerium den neuen Handelskammergesetzenlwurf vorgelegt habe, für ungenau. Der in Rede stehende Entwurf stelle nur die Grundsätze einer Umfrage bei sämmtlichen Handelskammern auf. Die allerdings unumgänglich noth- wendige Ausarbeitung sei einer späteren Zeit Vorbehalten.
— Die „Post" meldet unter Vorbehalt, an den Katser- manövern im nächsten Herbste werden voraussichtlich die Garde und das 2. Armeecorps theilnehmen.
— Wie die Blätter melden, ist eine aus fünf Personen bestehende Falschmünzerbande festgenommen worden, eine Menge Falsifikate und Formen wurden beschlagnahmt.
Berlin,29. December. DteEinweihung der Apoststl - Paulus-Kirche fand heute Vormittag in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin statt. Der Feier wohnten der Cultusminister Boffe, der Präsident des Oberkirchenraths, Backhausen, u. A. bei. Generalsuperintendent Faber vollzog den Weiheact, die Liturgie und die Predigt hielt Superintendent Birberg. Gemeindegesang eröffnete und schloß die Feier.
Berlin, 29. December. Der' „Staatsanzeiger" veröffentlicht einen Erlaß des preußischen Finanzministers, der
die bisher wiederholt vorgekommene Doppelbesteuerung bei Nachlassenschaften von in Hessen befindlichen Preußen, sobald das Erbe einem Ntchthessen zufällt, und in Preußen befindlicher Hessen, sobald das Erbe einem Nichtpreußen zusällt, beseitigt.
Berlin, 29. December. Der preußische Hof legt heute für den König Franz II. von Bourbon *bie Trauer auf zehn Tage an.
Berlin, 29. December. An der gestrigen Sitzung des Staatsministeriums nahmen Fürst Hohenlohe, sowie die Minister v. Berlepsch, Thielen und v. Köller nicht Theil. Die Sitzung währte drei Stunden.
Berlin, 29. December. Die bereits angekündigte Novelle zum Zolltarif ist dem Reichstage heute zugegangen. Danach erfahren 7 Positionen des Zolltarifs Abänderungen.
Berlin, 29. December. Die „Voss. Ztg." berichtet aus Konstantinopel: Im Vilajet Siwas brachen angeblich Ruhestörungen aus. Eine Menge Armenier wurden ge- tödtet oder verwundet. Die Lage der Armenier im Kreise Wan wird als beklagenswerth geschildert.
Erfurt, 30. December. Im Thüringerwald find infolge heftigen SchneesturmeS zwischen Großbreitenbach und Gehren und zwischen Gehren und Langewiesen die Züge im Schnee stecken geblieben. Zwischen Ilmenau und Langewiesen ist der Verkehr unterbrochen.
München, 29. December. Wie verlautet, sind 150 Personen aus Fuchsmühl und Umgebung vor die Strafkammer des Landgerichts in Weiden geladen. Die Verhandlung findet wahrscheinlich Ende Januar statt.
Ausland.
Budapest, 30. December. Der König empfing heute in Privataudienz den Patriarchen Brankovics, sowie die Abgeordneten Horanszky, Daranyi, Theophil Fabinyi, Graf Andreas Bethlen und Baron Carl Huszar. Morgen früh begibt sich der König nach Wien, der Zeitpunkt seiner Rückkehr nach Budapest ist noch unbekannt.
Rom, 30. December. Der Papst empfing heute den außerordentlichen russischen Gesandten Fürsten Lobanoff in feierlicher Audienz, die eine halbe Stunde dauerte und einen äußerst herzlichen Character trug. Fürst Lobanoff und der Cardinal'Staatssecretär Rampolla tauschten später Besuche aus; letzterer überbrachte dem Fürsten Lobanoff das Groß- kreuz des Christus-Ordens .in Brillanten. Zu Ehren des russischen Abgesandten findet heute Abend ein Dtuer beim Cardinal-Staatssecretär statt.
Paris, 29. December. Der deutsche Botschafter Graf Münster übergab gestern dem Präsidenten Casimir- Perter die Insignien des Großkreuzes des Falken-OrdenS, welches ihm vom Großherzog von Sachsen-Weimar zum Danke für die dem in Cannes verstorbenen Erbgroßherzoge erwiesenen Ehren verliehen worden ist.
Loudon, 29. December. Aus Anlaß seines 85. Geburtstages erhielt Gladstone heute zahlreiche Glückwunschtelegramme. Er empfing unter Anderen in Hawarden eine Deputation der in London und Paris ansässigen Armenier, welche einen vergoldeten Becher für die Kirche in Hawarden überreichten als Dank für Gladstones Sympathien für die Armenier.
Loudon, 30. December. Die Bark „Osfia", von Belfast kommend, erlitt heute früh bei Holyhead Schiffbruch. Obgleich eine Verbindung mit der Bark mittelst des Rettungsapparates hergestellr war, wurde die gesammte Mannschaft, aus 24 Personen bestehend, von den Wogen fortgeriffen und ertrank.
Hiroshima, 30. December. Reutermeldung. Amtliche Depeschen des Generals Katsura bringen weitere Einzel- heiten über das Gefecht vom 19. d. M., aus denen hervorgeht, daß der Kampf ein erbitterter war und daß eine starke chinesische Truppenmacht noch immer das Gebiet südlich von Mukden besetzt hält. Am 18., Abends, bemerkte die japanische Vorhut unter General Oseko auf eine Entfernung von zwei Meilen eine Abteilung chinesischer Infanterie. Am 19., Morgens, ging Oseko mit drei Bataillonen Infanterie, einer Schwadron Cavallerie und drei Compagnien Artillerie vor und stieß auf die chinesische Armee, die 10 000 Mann stark unter Sungking Kyanwatsai besetzt hielt und eine starke Front bildete, deren rechter Flügel sich auf einen Wald stützte. Die Japaner eröffneten das Feuer, das von den Chinesen energisch erwidert wurde. General Oseko, der an den Com- mandeur des HauptcorpS Depeschen gesandt hatte, in denen er um Verstärkung bat, hielt bis zur Ankunft des Gros der Armee daS Feuer aufrecht. Sofort nach Eintreffen der Der- stärkungen wurde zum allgemeinen Angriff vorgrgangen. Die


