Ausgabe 
12.10.1895 Erstes Blatt
 
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ttü de, nicht bloS wegen Zusatz vsn Daffer, sondern auch wegen Entnahme des Rahmes. ES lag also nicktS näher, als ihre Zeugin zu bestimmen, zu sagen, wenn sie gefragt werde, von dem Entrahmen wisse sie nichts, und dafür hat sic der Schad ein Kleid versprochen. So wenigstens sagt die Schad. Aber die Aussage der Schad allein genügt nicht, um die Schuld der Anstifterin festzustellen- der Gendarm H imbrecht unterstützt diese Aussage der Schad durch sein Zeugniß und macht sie glaubwürdig. WaS dieser in dieser Sache gethan, war seine dienstliche Pflicht. Der Staats« o: walt plaidirte in längerer, eingehender Begründung der Anklage für Bejahung der Schuldfrage wegen der Schad, aoer auch die Witkwe Schultheis fei voll und ganz schuldig der Anstiftung. Sollten die Geschworenen aber nicht diese Meinung haben, so bliebe zu erwägen, ob hier nicht eine Bethülfe durch Rath und That zum Meineid vorliege. Sollten die Geschworenen aber die Schad freisprechen, so sei immer noch die Frage wegen versuchter Verleitung auS § 159 des R. St.-G, die der Staatsanwalt bittet, unter allen Umständen zu bejahen, damit die Frau Schultheis für ihr frev'lhafteS Thun die ihr gebührende Strafe erhalte.

R<chtSanwalt Metz erklärt, daß er mit derselben Ent­schiedenheit, mit welcher die Staatsbehörde von den Ge­schworenen ein Schuldig verlange, eine Verneinung aller an sie gerichteten Schuldfragen erwarte. Er habe nichts anderes erwartet, als der Staatsanwalt würde zum Schluß die An­klage fallen lasten. Es fei überhaupt nicht bewiesen, daß seine Clientin objrcttü falsches beschworen, die Sachlage sei nicht aufgeklärt. DaS Sitzungsprotocoll enthalte nur wenige Satz-, aus dem Zusammenhang gertsten, von dem, was in der Schöffensitzung über die Entrahmung gesagt und fest- gestellt sei.' Die vernommenen Zeugen hätten keine Klarheit nach der Richtung gebracht. Das Gfftändniß der Schad habe gar keinen Werth, die darüber aufgenommenen Proto­kolle seien entstanden durch Befragen der Schad, durch ein Vbqtälen derselben. Wenn man daS dumme, einfältige Be­nehmen der Schad während der viertägigen Verhandlung beobachtet habe, wie diese ableugnet, waS sie ruhig zugeftehen kann, wenn man den Eindruck, den das Benehmen der Schad vor der Strafkammer hervorgebracht har, erwägt, so muß man sich sagen, daS Mädchen weiß nicht, waS Recht oder Unrecht ist, daS Mädchen begreift nicht entfernt die Bedeutung des Eides. Er habe die Überzeugung, die Ge­schworenen werden nicht nur die Schad fretsprechen, sondern er sei auch fest davon überzeugt, die Wittwe Schultheis sei unschuldig des ihr zur Last gelegten Verbrechens.

Rechtsanwalt Jöckel-Friedberg vertritt wegen der Schad dieselbe Ansicht wie sein College Metz. Es sei nichts erwiesen, aber ebenso unerwiesen seien die Beschuldigungen betreffs der W ttwe Schultheis. In warmen Worten plaidirte der Redner für die Verneinung aller an die Geschworenen gerichteten Schuldfragen.

Um 3 Uhr ergriff RechtSanwalt Grünewald daS Wort zur Vertheidigung der Angeklagten Schultheis Der Angek agien Schultheis, welche bislang in geachteter Stellung, in berechtigtem Ansehen stand, habe der Vertreter der Staats- behvrde vorgeworfen, sie sei unreell, egoistisch und eigen­nützig, sie sei eine gewerbsmäßige Mtlchfälscherin. Wenn dem so wäre, würde diese Frau den Erfolg gehabt haben? Er konnte Keiner auftreten, der ihr die That, um die es sich hier handelt, zutraut. Aber auch einer eigennützigen Hand­lung gewerbsmäßiger Milchverfällchung habe sich feine Client » nicht schuldig gemacht. Die Zeugnisse der Molkerei- besitzer auS Frankfurt stehen dieser Annahme direkt ent­gegen. WaS früher nach dieser Richtung geschehen, treffe nicht die Frau, sondern deren verstorbenen Mann, nur dieser allein sei dafür bestraft. Hieraus, wie eS die Anklagebehörde thue, eine betrügerische Absicht für diese Frau zu folgern, hält der Vertheidiger für unzulässig. Und waS hat denn die viertägige Verhandlung bewiesen? Nichts sei dabei heran«- gekommen.

Fran Schultheis hat dem Oberamtsrichter gesagt: Helfen Sie mir, daß die Sache mit dem Mtlchproceß in Ordnung kommt. Hiermit soll die Frau versucht haben, einen Richter zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Aber bewiesen ist über diesen Punkt, daß der OberamtSrichter Baur eine Bceinflustung selber nicht gefunden hat. Alle diese kärglichen und kümmerlichen Momente könne man doch nicht verwenden zu einer Anklage, mit der man beweisen müste, daß ein Mensch ein so schweres Verbrechen begangen. WaS falle überhaupt seiner Clientin zur Last? Sie hat dreingeredet ohne gefragt zu fein vor Gericht! Aber daS unzulässige Schwätzen der Frauen vor Gericht kommt alle Tage vor und erklärt sich durch deren lebhaftes Temperament. Einig fei er mit feinen Miivertheidigern darüber, daß überhaupt Sicheres nicht fest- gcstellt fei, was in der Schöffengerichtssitzung in Nauheim gesagt sei. Wir wtsten zwar, ote Zeugin hat in einem Punkte die Unwahrheit gesagt, aber ob sie sich nicht nachher in diesem Punkte berichtigt hat, darüber sind die Ansichten sehr ver­schieden, wenn aber darüber nichts feststeht, so kann von einem falschen Eide nicht geredet werden. Ebenso ist nicht nach, gewiesen, daß seine Clientin einen strafbaren Einfluß aus« geübt hat, um die Schad zu veranlaffen, die Unwahrheit mit dem Eid zu bekräftigen.

Weder der Gerichtshof noch sonst Jemand habe wahr­genommen, daß Frau Schultheis die Schad stramm ange­blickt hat, als diese vernommen wurde, es fei nach dieser Richtung nicht nur nichts erwiesen, sondern eS sei sogar diese Möglichkeit hinreichend widerlegt. Die Schad, auf die der Vertheidiger durchaus nicht einen Stein werfen will, ist eine arme, bedanernSwerthe Person, eine unerzogene Menschenpflanze, in welcher ungezähmte, nicht rechtzeitig be­schnittene Triebe sortwuchern. DaS Mädchen ist eine un­eheliche Tochtcr einer Mutter, die als Taglöhnerin ihr Brod sich erwirbt, im Armenhaus fei sie groß gworden. Zwar sei nur bewiesen, daß die Schad um Kleinigkeiten gelogen habe, aber eine solche Magd habe eben keine Gelegenheit, um 100000 zu lügen. Redner geht die einzelnen Fälle, welche

beweisen, daß die Schad Geschichten auS der Lust griff, durch. Mit der umfänglichen Beweisaufnahme habe die Vertheidigung darthun wollen, daß die Schad ein Product der Sünden der Gesellschaft fei und daS fei derselben glänzend gelungen. Alle, die an dem Proceß mitwirkten, hätten die Pflicht gegen Staat und Gesellschaft, dafür zu sorgen, daß Niemand ver- urtheilt werde ohne Beweis. Allein auf die Aussage eines Mitschuldigen eine so schwere Anklage zu erheben, sei sehr bedenklich. Daraufhin eine Verurtheilung herbeizuführen, sei gefährlich und dürfe nickt geschehen. Seine Clientin sei aus der Verhandlung betreffs ihrer Wahrheitsliebe intact hervsrgegangen. Nachdem der Vertheidiger eine Kritik der Fragestellung vorgenommen, wendet er sich mit dem Gesuch an die Geschworenen, beide Angeklagte freizusprechen.

Nachdem der Staatsanwalt in längerer Replik die An fickten der Vertheidiger widerlegt, entgegnen dieselben noch ein Mal kurz.

Lange beriethen die Geschworenen. Ihr Wahrspruch lautete auf Ntch »schuldig beider Angeklagten, worauf der Gerichtshof auf Freisprechung erkannte.

Gieße», den 11. Oktober 1895.

* Personalien Seine Königliche Hoheit der Groß- Herzog haben Allergnädigst geruht, den Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz Profeffor Dr Friedrich Römheld zum Direktor der höheren Mädchenschule zu Mainz, mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. an, zu ernennen.

* Ans dem Gerichtsdienst Ernannt wurden: der Amts- gerichtSdiener am Amtsgericht Herbstein Jacob Buß zum AmtSgerichtSdiener am Amtsgericht Nidda, der Amtsgerichts diener am Amtsgericht Offenbach Wilhelm Wiegand zum AmtSgerichtSdiener am Amtsgericht Herbstein und der Ge­fangenwärter am Haftlocal in Seligenstadt Jacob Schreiner zum AmtSgerichtSdiener am Amtsgericht Offenbach, der Ge- fangenauffeher am Provinzialarresthaus in Gießen Ludwig Scharmann zum Gefangenaufseher an der Zellenstrafanstalt Butzbach.

** Das Großh Regierungsblatt Nr. 32, auSgegeben Darmstadt, 10. Oktober, hat folgenden Inhalt: Gesetz, die Aufbringung der zur Errichtung der stehenden Straßen brücke über den Rhein bei WormS erforderlichen Mittel be­treffend. Verordnung, die Ernennung der Handels­richter betreffend.

** Sitzung des Provinzialansschuffes. SamStag den 12. October d. IS., Vormittags 9 Uhr, findet im Regie- rungSgebäude eine öffentliche Sitzung deS ProvinzialauSschnffeS mit folgender Tagesordnung statt: 1. Die Enteignung von Gelänge in den Gemarkungen Jnhe'den und Feldheim für die Nebenbahn Hungen-Friedberg. 2. Klage des Ortsarmen- verbandeS Kohden gegen den Landarmenverband Büdingen wegen Unterstützung der Magdalena Brill von Hain Gründau. 3 Beschwerde deS Conrad Lotz II. zu Hain Gründau wegen Abgabe von Berechtigungsholz.

* Der Verein hessischer Zahnärzte hielt am SamStag den 5. und Sonntag den 6. Oktober dS. IS. in Gießen seine st eb e nte H auptv e rsammlung ab. Am Abend deS 5. Oktober fand im Hotel Kaiserhof eine Mitgliedersitzung statt, während auf Sonntag den 6. Oktober die Wissen- schaftliche Sitzung in das Hotel Victoria gelegt way. Herr Profeffor Dr. Bostroem eröffnete die Reihe der Borträge mit einer hochinteressanten Abhandlung über Aetni- omyrose. Bei der hohen Bedeutung, welche Herr Profeffor Bostroem in der medizinischen Welt einnimmt, ist es wohl nicht nöthtg hervorzuheben, wie sehr sich der Vortragende für seine hochinteressante Ausführung den Dank der Versamm­lung erworben. Ferner ist noch Erwähnung zu thun der Vorträge des Herrn Zahnarzt MuSzler auS Sofia, Mit- glted der zahnärztlichen Prüsungscommtssion von Bulgarien, deS Vorsitzenden deS Vereins, Herrn G. W. Koch I., welcher in erster Linie einen Verband für Kicferbrüche, bann aber auch noch eine außerordentlich große Anzahl von intereffanten Modellen aus feiner 36 jährigen Praxis bemonftrirte. ES schloffen sich hieran noch Vorträge der Herren Langheinz- Darmstadt, H o d d e S - Nauheim u. s. w. Bei der Fülle deS Intereffanten, welches der Versammlung geboten wurde, so­wie durch die überaus lebhafte DiScussion, die sich an die Vorträge anschloß, konnte erst spät daS Programm der Ver- gnügungScommission auSgeführt werden. Ein Ausflug auf den Gleiberg weckte in manchem der Theilnehmer schöne Er- innerungen an die Zeit, wo er in der schönen Musenstadt an der Lahn feinen Studien obgelegen. Und Alle strebten wohl hochbefriedigt von dem Gebotenen den heimischen Penaten zu.

* Die 21. ordentliche Hauptversammlung des Thierschuh Vereins für das Grotzherzogthnm Heften findet Mittwoch den 30. Oktober, NachmtttagS 3 Uhr, tm städtischen Spiel- und Festhause zu Worms statt. Auf der Tagesordnung stehen bte verschiedenen Rechenschaftsberichte, Voranschläge rc.

'* Allerlei Herbst-Unarten. Der Ausdruck paßt zwar nicht so ganz, aber er soll angewendet werden, weil eS nicht so leicht ist, einen anderen paffenden Sammelnamen zu finden. Obenan unter den Herbst-Unarten steht daS Lesen bis in die Dämmerung hinein, welches von Kindern so häufig mit einer Beharrlichkeit betrieben wirb, die besserer Dinge würdig wäre. Eltern und Erzieher taffen hier die erforder­liche Strenge sehr vermiffen, und wenn hintenher daS Augenlicht der Heranwachsenden Jugend eine Schwäckung erfährt, dann zerbricht man sich darüber den Kopf. Eine weitere Herbst - Unart find die so häufigen Bersäumniffe in ber Flur- und Trep penbeleu chtung während deS Herbstes und WmterS. Gewiß, begonnen wird damit schon zu einer bestimmten Stunde, aber den trüben Tagen mit ihrer ausnahmsweise frühen Dämmerung paßt man sich oft genug nicht eher an, als bis man durch Schaden klug ge­worben ist. Eine Herbst-Unart ist auch die Vergeßlichkeit

bei der rechtzeitigen Instandhaltung der Lampen, fo da es pir Zeit, wo die Lampe hellbrennen soll, erst eine« lästigen Oel- und Brandgeruch giebt. Dahm gehört auch der Mangel an Ordnungsliebe, der sich vor Allem bei spätem Tagwerden peinlich bemerkbar macht, wenn die Kinder zur Schule wandern sollen und im herrschenden Halbdunkel ba'd Dies vergeblich gesucht wird und bald Jenes. Eine Herbst-Unart ist die zu geringe Beachtung von schadhaft gewordenen Schuhen und Stiefeln- da wird in der Näffe herumspaziert, und erst ein Erkältungsleiben läßt den besten Arzt im Schuhmacher finden. Ungenügende Lüftung der Zimmer ist eine Herbst - Unart, wie sie kaum häufiger vorkommt, und ihr zur Seite steht als würdiger Zwillings - Bruder das Ueberheizen der Zimmer, die deshalb fo oft eher einem Backofen, denn einem menschlichen Wohngelaß gleichen. Eine Herbst-Unart ist auch, die Kinder zu allen möglichen Vergnügungen Erwachsener mitzunehmen, welche die Jugend nothwendiger Weise ermüden und zerstreuen müffen. Eine Herbst-Unart ist endlich noch, wenn man zum Herbst alles Mögliche zu kaufen hat, aber bei den Einkäufen hartnäck g an der Geschäftswelt im Wohnort vordeigeht.

Ergebnisse der vierbesteuernng im Grotzherzegthum Hefte». Im Rechnungsjahr 1894/95 warben, wie bereits mitgerheilt, im Großherzogthum Hessen 1 045 155 Hektoliter vier ge­braut, gegen 1 053 696 Hektoliter tm Vorjahr, ober in Jahr 1894/95 8531 Hektoliter weniger. An Getreide wurden 330 615 Kilogramm Getreide weniger, dagegen an Malzsurrogaten, insbesondere ReiS, 8455 Kilogramm mehr verwendet. Die Einnahme an Brausteuer hat im Berichts- fahr 930 926 Mk., gegen 941 645 Mk. im Vorjahre, ober 10 719 Mk. weniger ergeben. Der Marktpreis ber zur ®erwenbung gekommenen Rohmaterialien betrug: von ein­heimischer Gerste 13 bis 16 Mk., durchschnittlich 15 Mk., von aufl Bay-rn und Oesterreich bezogener Gerste, welche besonder- von größeren Brauereien bevorzugt wurde, 17 biS 18,50 Mk , von ReiSm'hl 24 Mk. für 100 Kilo­gramm; einheimischer Hopfen hatte einen Preis van 90 dis 200 Mk, badischer von 160 bis 240 Mk., bayerischer von 180 bis 300 Mk. und böhmischer von 200 dis 360 Mk.

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für 100 Kilogramm. Wie in den vorhergehenden Jahren wurde auch im Jahre 1894/95 fast nur untergährigeS vier hergestellt. AuS 100 Kilogramm Gerstenmalzschrot brzw. ReiSmehl wurden 3,64 bis 5,35 durchschnittlich 4 4 Hrcto- l'ter B'er gebraut. Die Durchschnittspreise betrugen, bet saßweiser Abgabe deS Biers aus den Brauereien, für ein Hektoliter Jung- und Lagerbier (gewöhnliches Schankbier) 15 bis 18 Mk., Exportbier und andere feinere Biersorten 18 bis 24 Mk. Mit dem Anspruch aus Steuervergütnng Wurden im Rechnungsjahr 1894/95 ca. 18 900 Hektoliter Bier aus dem Großherzogthum Hessen auSgeführt, zum größten Thetl nach der bayerischen Rheinpfalz, dem Großherzogthum Baden und nach Elsaß-Lothringen. Etwa 6000 Hektoliter wurden nach Süd - Amerika versendet. Einen beträchtlichen Umfang erreichte, wie in den vorderen Jahren, die Einfuhr aus den benachbarten preußischen Städten Frankfurt o M. und Hanau in daS Großherzogthum. Auch aus nicht zur Steuergemeinschaft gehörigen deutschen Staaten wurden be­deutende Mengen Bier eingesührt, gegen da» Vorjahr freilich um etwa 2950 Hektoliter weniger. Hingegen hat die Ein­fuhr aus dem zollvereinSauSländtschen Oesterreich um ca. 200 Hektoliter zugenommen. Die Summe fämmtlicher im Rechnungsjahr im Betrieb gewesenen Brauereien im Groh- herzogthum betrug 180, davon entfallen auf den Hauptsteuer- amtSbezirk Offenbach 38 Brauereien. Am Schluß deS Jahre« waren 218 Brauereien (im HauptftGeramtSbezirk Offenbach 44) vorhanden.

3n Amerika verstorbene Hefte». New-York E'ty. Sophie Endlich, geb. SchömbS, 57 Jahre alt, au» Hessen- Darmstadt. Rosina, geb. Holch, Gattin von August Schäfer, aus Heffen-Darmstadr. Baltimore, Md. Wilhelm Kurtz, 61 Jahre alt, auS Schlitz. Brooklyn, N. D. Anna Char­lotte Maisak, geb. Spies, 59 Jahre alt, aus Framersheim. Lincoln, Jll. Regina Kahn, W'ttwe von Felix Kahn 67 Jahre alt, auS Hessen. Cong Island City. John F. MarfiliuS, au« Heffen Darmstadt. Mahville, Wi». Fran von Johann Dieter Bender, 79 Jahre alt, auS Bechtheim. MuScoda, WiS. Valentin Grob, 75 Jahre alt, aus Heffen- Darmstadt. New-Dundee, Ont. Philipp Lautenfchläger, 85 Jahre alt, aus Herchenrode. Rookwood, Pa. Anna Maria Werner, geb. Völsing, 59 Jahre alt, au» Ober- Seibertenrod. St. Louis, Mo. Jacob Kämmerer, 56 Jahre alt, au« Lich. St. Paul, Minn. Georg Mitsch, 70 Jahre alt, au« Unter Hambach. San. Francisco, Cal. Otto von PloenninS, auS Erbach. Sweet Home, N. y . I. Babel, 65 Jahre alt, aus Biebelsheim. WilkeSbarre, Pa. Georg M. Ernst, 46 Jahre alt, au« Heffen-Darmstadt.

@tunberg, 9. Oktober. Der zur Verstärkung de« auch fernerhin tm Gebrauch bleibenden Wofferbetriebwerke« für unsere neue WafferleitungSanlage nöthige Benzinmotor ist nunmehr von der bekannten Firma Gebt. Körting i» KörtingSdorf bei Hannover geliefert worden. Seit etwa 14 Tagen ist ein Monteur genannter Fabrik mit ber Auf­stellung der fünf Pferdekräfte starken Maschine in dem neu- erbauten Maschinenhause beschäftigt und die Montage ist in der Hauptsache beendigt. Nachdem die Hauptrohrstränge gelegt find, werden gegenwärtig die HauSanschlüffe bewerk­stelligt. Darmst. Ztg.

Darmstadt, 7. Oktober. Vierzehn Tage lang ist der Maurer Georg Müller von Dietzenbach mit einer 4 Ciw. tief eingedrungenen Messerklinge im Schädel herum- gelaufen, ohne ärztliche Hilfe in An'pruch zu nehmen. AlS die» endlich geschah, konnte die Klinge nur mit Gewalt durch die Aerzte entfernt werden. Eine Hirnhautentzündung al« Folge de« Stiche« führte den Tod de« Verletzten herbei. Deßhald hatte sich heute Amt Hueguenin au« La vrewille bei Lausanne, der ihm Ende Juli mit einem Federmeffer die

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