Ausgabe 
30.6.1892
 
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Donnerstag den 30. Juni

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*U|twr erscheint täglich, mit Ausnahme bei

Montags.

Die »trimer

rnerdrn dem «»-eiger

»zchentlich dreimal beigelegt

Meßmer Anzeiger

Henerat-Anzeiger.

1892

Vierteljähriger AvounementspretAJ 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Kcboction, Expedition und Druckerei:

-chutSratze >r.1« Frrnsprecher 51.

Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis <6ief;en.

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Hratisöeitage: Hießener Jamitienötätter

Annahme von Anzeigen zu brr Nachmittags für be­folgenden Lag erscheinenden Nummer dis vorm. 10 Uhr.

Alle Annoncrn-Bureaux des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener eiger* rntqeg«.

Atntlichcv Theil.

Gießen, den 27. Juni 1892.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen n Grostherzogliches Polizeiamt Gießen und die ürostherzoglichen Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Der Vorstand der Deutschen Buchdruckerei-Berufsgenossen­haft hat den Buchdruckereibesitzer Curt von Münchow

zu Gießen zum Vertrauensmann im Sinne des Unfall.Ver­sicherungsgesetzes für den Kreis Gießen und den Buchdruckerei­besitzer A. Scheyda zu Gießen, in Firma Brühl'sche Druckerei zu Gießen, zu besten Stellvertreter ernannt. Wir weisen Sie hierdurch an, die Benachrichtigung über die Ein­leitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern der Deutschen Buchdruckerei-Berufsgenostenschaft eingetretenen Un­fälle an den Vertrauensmann bezw. dessen Stellvertreter in Gemäßheit des § 54 des Unfall - Versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 zu richten.

v. Gagern.

Depeschen deS BureauHerold".

Kiel, 28. Juni. Der Kaiser traf um 11 Uhr Vor­mittags hier ein. Mittags wohnte er der Uebung der Marinemannschaften im Transport von Verwundeten vom Bord der Kriegsschiffe an das Land und in die Lazarelhe bei.

Nürnberg, 28. Juni. DemFränk. Curier" zufolge ist der Antrag der Münchener nationalliberalen Rathsherren, Bismarck das Ehrenbürgerrecht zu verleihen, in geheimer Sitzung gegen die geringste Minderheit durch - ge fall en.

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Erhebungen über den Taatenftand im Großherzogthum Hessen.

Monat Juni 189 2.

Rote 1 sehr guter, 2 guter, 3 mittlerer, 4 geringer, 5 sehr geringer Stand.

Erhebungsbezirke.

Win­ter-

Som­mer-

Win- ' ter-

Som­mer-

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Win­ter-

Som­mer-

1

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Provinz Starkenburg.

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2

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1

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2,5

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Durchschnitt für Starkenburg |

1,6

2

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2

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1 2,1

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Provinz Oberhessen.

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2

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3

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1

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Friedberg......

2

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Gießen.......

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Lauterbach.....

2

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Schotten . . .

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2

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Durchschnitt für Oberhessen

2

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Provinz Rhein Hessen.

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Ldw. Vereinsbezirk Alzey . . .

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Flonheim . !

1,5

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2,5

2,5

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Ingelheim .

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2

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2

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3,5

3,5

- Main, . .

2

2

3

3

2

3

3

3

Rieder-Olm

1

3

3

3

3

2

4

3,5

Oppenheim .

1

-

1

1

1

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1

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Osthofen. .

1

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3

Pfeddersheim

1

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2

2

1

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1

1

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1

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* Wörrstadt .

1

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Durchschnitt für Rheinhessen

1,3

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2

1

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2,6

Durchschnitt für das Großh. Hessen

1,6 |

2 ||

2 2

1,7

2,3 |

2,1 ||

2 1

1,8 ||

3

3,1

2,6 ||

Bemerkungen. 8. Vom 13. zum 14. Nachtfrost; vielleicht Schaden an der Roggenblülhe. 11. Sommerhalmfrüchte beginnen rch Trockenheit zu leiden. 17. Saaten und Wiesen leiden an Trockne. 18. Winterraps 3; durch die lange Trockenheit blieben Gerste und rfer in der Entwicklung zurück. 20. Sämmtliche Getreidearten, Klee und Weinberge habe» sich nach Eintritt der wärmeren Witterung ld reichlichen Regen außergewöhnlich erholt. 21. Raps 1. Klee hat sich in Folge des Regens feit letztem Bericht wesentlich gebessert, enso Weizen und Gerste. 23. Zweijähriger Klee (Esparsette) ist gering; für diesen kam der Regen zu spät. 24. Durch guten Regen rfangS Juni gebessert.

Dcutfche» Reich.

Berlin, 27. Juni. Der commandireude General des ). Armeecorps, Gras Waldersee, welcher zur persön- hen Dienstleistung dem Könige von Italien während seines asenrhalts in Deutschland altachirr war, ist in Kiel ein­troffen, um dem Kaiser persönlich die Danksagungen des üienischen Königspaares über den herzlichen Empfang in eutschland zu übermitteln.

Der Umstand, daß die Franzosen sich mit dem edanken tragen, im Jahre 1900 eine große Welt- usstellung in Paris abzuhalten, hat für Deutschland e Wirkung gehabt, daß die Kreife, die für das Zustande­mmen einer Berliner Weltausstellung lebhaft eingetreten id, sich zu erneutem Eifer angespornt fühlen. Sie werden tzt alles ausbieten, um das Zustandekommen der Welt- rsstellung in Berlin spätestens im Jahre 1898 zu ermög- ien. Der Reichskanzler hatte nicht nur mit dem Geheime- .rh Werner v. Siemens, sondern auch mit anderen rvorragenden Industriellen aus verschiedenen deutschen raaten und auch mit einigen Parlamentariern, die für diese rage ein gewisses autoritatives Ansehen haben, längere iterredungen, aus denen einzelne der Detheiligten den chluß ziehen, Gras Caprivi werde das Project nach Kräften rdern.

Ausland.

Die Verhaftung der Pariser Anarchisten, die an dem ynamirattentate im Restaurant Very betheiligt waren,

wird von Pariser Blättern als bedeutsames Ereigniß erör­tert. DerTemps" enthält über die Urheber der Explosion beachtenswerthe Enthüllungen, aus denen erhellt, daß der Anarchist Francis, der mit seiner Frau und seinen drei Kindern in dem Hause Nr. 55 der Rue Veaubourg wohnte, das Attentat bereits seit längerer Zeit vorbereitet hatte. Seit dem Monat Januar", heißt es in dem Berichte des Temps",war es nicht mehr möglich, in dem Hause zu schlafen- während der Nacht war ein fortwährendes Gehen und Kommen. Francois empfing bei sich eine große Anzahl Anarchisten, Männer und Frauen, unter diesen Bricou und seine Frau, sowie Meunier, der den Beinamen der Bucklige führt, sowie Lecuyer.

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Eorrespondenz-Bureau.

Hamburg, 28. Juni. Nach einem heutigen Telegramm derHamburgischen Börsenhalle" aus Moskau wurde im Congreß der Spiritusbrenner und Spritfabrikanten Rußlands lebhaft über eine Wiedereinführung der Export­prämien für Spiritus diskutirt, jedoch nichts Positives beschlossen. ES wurde beantragt, das Brennen von Spiritus aus Rüben und Melasse vollständig zu verbieten. Wahr­scheinlich wird dieser Antrag die Genehmigung der Regie­rung finden. Sprit zu chemischen Zwecken soll zukünftig accisesrei sein.

Wien, 28. Juni. Von den nach den vom Flecktyphus heimgesuchten Bezirken delegirten Aerzten erlagen sechszehn Doctoren der Seuche.

Wien, 28. Juni. Polnischen Blättern zufolge wies die Behörde die Lodzer Fabrikanten und Beamten an, die Arbeiter deutscher Herkunst schleunigst zu ent­lassen.

Warschau, 28. Juni. Der Generalgouverneur Gur ko wies in schroffer Weise die Deputation der deutschen Fabrikanten in russisch Polen ab, welche baten, daß er die Verfügung, wonach vom 1. Januar 1893 ab nur russisch sprechende Meister in den Fabriken Polens beschäftigt werden dürfen, ausheben oder den Termin hinausschieben möge.

Tie Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.

Mit dem kommenden 1. Juli tritt wiederum ein sehr wesentlicher Theil des vom Reichstage als Novelle zur Gewerbeordnung beschlossenenArbeiterschutzgesetzes" in Kraft, derjenige, welcher die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe enthält. Den Begriff des Handels­gewerbes selbst definirt das erwähnte Reichsgesetz allerdings nicht näher, aber aus seinen bezüglichen Vorschriften erhellt doch, daß diesen Begriff in entschieden weiterem Sinne auffaßt, als das Handelsgesetzbuch dies thut. Denn die am L Juli in Kraft tretenden Bestimmungen hinsichtlich der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe beziehen sich nicht nur aus die Beschäftigung in den kaufmännischen Comptoirs und Lagern, sondern auch auf jene in den Verkausslocalen, ferner unterliegen ihnen andere gewerbsmäßig ausgeübte Handels­geschäfte, wie die Verlagsthätigkeit, das Versicherungswesen, das Bankwesen, das Speditions- und Commissionsgeschäft. Auch der Hausirhandel wird durch diese neuen Bestimmungen betroffen, denn er ist laut denselben vom 1. Juli 1892 ab im deutschen Reiche an Sonn- und Festtagen gänzlich ver­boten, abgesehen von zuzulaffenden Ausnahmen. Dagegen findet der von der Sonntagsruhe handelnde Theil des Arbeiter­schutzgesetzes aus das Schank- und Gastwirthsgewerbe, sowie aus das Verkehrsgewerbe keine Anwendung. Im Ueb- rigen sind für Gewerbe, welche tägliche und dabei an Sonn- und Festtagen besonders hervortretende Bedürfnisse der Be­völkerung befriedigen, also für Fleischereien, Bäckereien und Conditoreien, Vorkost- und Milchgeschäfte u. s. w. Aus­nahmen derartig gestattet, daß die Sonntagsarbeit in solchen Betrieben von den höheren Verwaltungsbehörden unter Umständen bis zu zehn Stunden genehmigt werden kann. Weitere Ausnahmen von demSonntagsgesetz" sind für Zeitungsexpedjtionen, Blumenhandlungen, schließlich auch für den Handelsverkehr in Bade- und Lustcurorten und in sonstigen Plätzen mit starkem Touristenverkehr zugelassen. DieAusnahmen" bilden überhaupt einen bemerkens- werthen Theil des die handelsgewerbliche Sonntagsruhe betreffenden Abschnittes der Gewerbeordnungsnovelle, aber es erscheint dies vollkommen begreiflich. Schon deßhalb, weil sich das neue Reichsgesetz mit den in Hinblick aus die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ja bereits bestehenden Ge­setzen der deutschen Einzelstaaten eigenthümlich verquickt, in der Weise eben, daß die reichsgesetzlichen Bestimmungen hier­über vielfach erst aus Grund von Maßnahmen der Einzel­regierungen ins Leben treten können. Nun bleibt allerdings der Haupt- und Kernpunkt des am l.Juli in Kraft tretenden Abschnittes des Reichsgewerbegesetzes immer der, daß den im Handelsgewerbe beschäftigten Gehilfen, Lehrlingen und Ar­beitern am ersten Feiertage der drei hohen Feste überhaupt rei zu geben ist, während an den übrigen Fest- und Sonn­tagen die Beschäftigung der genannten Personen die Maximal- arbeitszeit von fünf Stunden betragt, aber die Ausführung dieser Bestimmungen kann sehr verschieden erfolgen. Auch ist wohl zu beachten, daß ihnen weitergehende Vorschriften der bis­herigen Sonntagsgesetzgebung in den Einzelstaaten nicht hin­dernd entgegenstehen sollen, und daß ferner neben den höheren Verwaltungsbehörden auch die Ortsbehörden und die weiteren Communalverbände die Befuqniß haben, die vom Reichsgesetz, über die Sonntagsruhe im Princip vorgeschriebene Maximal-