Nr. 76.
Der Ziehen,r Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag«.
Die Gießener
Pasikien v ttiter werden dem Anzeiger «Schentlich dreimal beigelegt.
ErAes Blatt.
Mittwoch den 30. März
Giekmer
Henerat-Mnzeiger.
1892
Vierteljähriger AdonnementspreiKr 2 Mark 20 Pfg. mit Bcingerlohn. Durch die Poft bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
KchutSrahe Ar.7.
Fernsprecher 51.
Aintr- und AnzeiAeblatt für den Aiveis Gieften.
Hratisbeikage: Hießener Kamitienölätter.
Ernst Ludwig.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Darmstadt, den 27. März 1892.
An den Staatsminister Finger.
Allerhöchster AanKertah.
«via. hC« n,eI$er durch die so frühe und plötzliche Abberufung Meines inniggeliebtcn Herrn Vaters. Seiner Königlichen Hoheit des Großherzoas Ludwig IV.,
fnr?n 9^90se,r*aUVc r?e" Don ^c,nem 9ctreuel1 ®oIt -uftichtig gctheilt worden. Die Dankbarkeit, Verehrung und Liebe, welche der Hohe Entschlafene wahrend seines allzu- kurzcn Lebens sich insbesondere als Truppensührer ,n schwerer Zeit blutiger Kämpfe und später während seiner reichgcsegneten Regierung allenthalben erworben hat, haben bewirkt, ß sein ganzes Volk schmerzerfüllt nach seiner Bahre blickte. Zahlreiche Zuschriften und Telegramme, Kundgebungen verschiedenster Art von Gemeinden, Körperschaften und Vereinen, sondere den Kriegervereineu sowie von Einzelpersonen aus allen Stünden gaben Zeugniß von ausrichtigcr Trauer um Meinen Hochseligen Herrn Vater und von warmer Theil- > hmc sur Jud) und die Prinzessinnen, Meine Schwestern. Prachtvolle Blumen und Kränze wurden als Zeichen treuen Gedenkens an der Bahre des Verewigten niederqelcgt. Und
ÖU8 d°r engeren Heimath, sondern aus ganz Deutschland und weit über dessen Grenzen hinaus, ja aus fernen Welttheilen haben getreue Hessen und solche, die dem Hohen Entschlafenen im Leben naher traten, von ihrer Trauer um seinen Hintritt Kunde gesandt.
SR,rphr„„?Cn,n.rlttoa4'tmk@t«bC Mitglieder Meines Hauses herben Schmerz um den erlittenen schweren Verlust zu lindern, so ist es die treue und herzliche
o h L .9'.. C 11 dem Verewigten über Tod und Grab hinaus folgen scheu. Tiefbewegt sage Ich darum allen, welche in diesen Tagen schwerer Heimsuchung an Unserem Leid Anthc-l genommen, innigsten Dank und bitte Gott von ganzem Herzen, daß Mir beschieden sein möge. Mein geliebtes Volk auf den unter Steines Hochseligen Herrn Vaters •ncgierung eingehalteneu Wegen in stetiger und gesegneter Entwickelung weiterzusühren.
Ich ersuche Sie, diesen Erlaß zu veröffentlichen.
Allgemeine Bestimmungen der wroßherzoglichcn Landescreditkaffe bei
Darlehen an Landwirthe.
Die Landescreditkaffe gibt Landtvirthcn Darlehen unter folgenden Bedingungen:
I. Das Geld muß zur Verwendung für tandwirth- schaftliche Zwecke bestimmt sein, also für Verbefferung und Erweiterung des landwirthschaftlichen Betriebs, insbesondere durch Grunderwerb, Bauten, Anschaffung von Inventar und Vieh, aber auch behufs Abtragung von Schulden, insbesondere von Hnpothek- und Kausschillingsschulden, Erbherauszahlungen u. bergt.
2 Der Anleiher muß hypothekarische Sicherheit bieten und zwar mindestens doppelte. Hofraithen werden nicht zur Hälfte, sondern nur geringer beließen; mit wie viel? bleibt der Entscheidung jedes einzelnen Falls anheimgestellt. Grundlage ist zunächst die Schätzung des Orts- gerichts (Starkenburg und Oberheffen) ober des Bürgermeisters (Rheinhessen) bezw. bei Hofraithen der Ansatz im Brandkataster. Die VerwalungScommission behält sich für jeden Fall auf Grund der ihr sonst zu Gebote stehenden Mittel vor, diese Ansätze selbstständig zu prüfen und die betr. Anträge unter Umständen abzulehnen. Es empfiehlt sich deshalb, da, wo der Anleiher noch mehr Liegenschaften besitzt, von vornherein nicht zu wenig Unterpfänder anzubieten.
3. Die Hypotheke muß eine erste fein. Wenn also auf den angebotenen Unterpfändern nock ältere Hypotheken, Kaufschillinge oder Erbgelder haften, so sind diese (etwa aus dem neuen Anlehen) abzutragen, ober die Gläubiger müssen gegenüber der Landescreditkaffe zurücktreten. Gleichen Verzichts gegenüber der Kaffe bedarf es bezüglich etwaiger Auszug-, Einsitz- und bergt. Rechte.
4. Die Schuld- und Pfandverschreibungen sind nach von uns aufgestelltem Formular in Starkenburg und Oberhessen von den Amtsgerichten, in Rheinhessen von den Notaren ordnungsmäßig zu errichten. Die Kosten trägt der Anleiher.
5. Der Zinsfuß ist bis auf Weiteres 4 Procent. Die hinzutretende jährliche Tilgung darf nicht weniger als 1 Procent der ursprünglichen Darlehnssumme betragen. Es sind also jährlich zusammen 5 Procent Zins und Tilgung zu bezahlen. Die durch die allmähliche Herabminderung des Cchuldcapitals ersparten Zinsen haben gleichfalls zur Tilgung zu dienen. Bei solcher Leistung wird die ganze Schuld im Jahre getilgt. Die Jahresleistung wird in zwei Zielen.
1* J^pril und 1. October gezahlt und am Schluß des betr. Rechnungsjahres (Ende März) in einer einzigen Summe gutgeschrieben.
Die Zahlungen sind (in baarem Geld) an die Districts- einnehmerei des Wohnorts des Schuldners zu leisten.
6. Die Darlehen sind, falls der Schuldner seine Ver- pflichtungen erfüllt, seitens der Kasse unkündbar; sie müßen zu dem vereinbarten Zinsfuß, der dann unabänderlich rst, verzinst und getilgt werden. Doch können die Anleiher außerordentliche Capitalrückzahlungen jederzeit, nach 3monatlicher Kündigung auf den 1. April oder 1. October vornehmen.
7. Verwaltungsgebühr ist nicht zu entrichten. Ebensowenig ist bei den Darlehensgesuchen Stempel anzuwenden. Letztere werden, zur Beschleunigung des Geschäftsgangs, am
besten an die betr. Großh. Bürgermeistereien gerichtet, welche hierfür Formulare besitzen oder solche von uns auf Rach- suchen erhalten. Den Gesuchen ist Grundbuchsauszug der anzubietenden Unterpfänder mit Taxation (bezüglich der Hofraithen auch Brandkatasterauszug), und in Starkenburg^und Oberheffen zugleich die ortsgerichtliche Fragebeantwortung anzufügen.
Die Bürgermeistereien haben die Gesuche sodann mit ausführlichem Gutachten zu versehen und portofrei an uns einzusenden.
8. Wegen der richtigen Verwendung des Geldes zu den von ihm bei seinem Gesuch angegebenen Zwecken hat sich der Anleiher demnächst bei der Großh. Bürgermeisterei auszuweisen und diese hierüber an uns Mittheilung zu machen.
Wenn der Anleiher das Darlehen nicht zu Zwecken verwendet, welche den oben unter 1. angegebenen Zwecken entsprechen, kann die Kaffe sofort Lur Kündigung des ganzen Darlehens schreiten.
9. Die Geschästsstube der Landescreditkaffe ist in den Räumen der Großh. Hauptstaatskaffe dahier Neckarstraße Nr. 13.
Darmstadt, den 16. März 1892.
Großh. Verwaltungscommission der Landes-Ereditkaffe. Buchner. Lindeck. Muhl.
teurer
205. Plenarsitzung. Montag den 28. März, 12 Uhr.
Aus der Tages-Ordnung steht zunächst erste Lesung des Nachtragsetats (strategische Eisenbahnen).
Abg. Dr. Hammacher (natl.) bedauert die spate Einbringung des Nachtragsetats. ES handle sich um eine hohe Summe, 32 Millionen; eine gründliche Prüfung sei erforderlich, weshalb er Verweisung an die Budget-Commission beantrage.
Abg. Hahn (cons.) schließt sich dem an. Werde die Notwendigkeit der Forderung, woran er nicht zweifle, im Interesse der Verthetdtgung des Vaterlandes nachgewiesen, so werden seine politischen Freunde selbstverständlich dafür stimmen.
Abg. v. Kardorff (Rp.) gibt Namens seiner Freunde die gleiche Erklärung ab.
Krtegsminister v. Kaltenborn-Stachau sagt eingehende Begründung der Vorlage in der Commission zu.
Abg. Ortner (Ctr.) ist mit der Verweisung an die Commission einverstanden, spricht aber seine Verwunderung darüber aus, daß die Vorlage eingebracht werde in einem Momente, wo die Verhandlungen darüber mit dm bethetltgten Regierungen noch nicht abgeschlossen sind.
Staattzsecretär Dr. v. Boetttcher: Es sei selbstverständlich, daß der Nachweis für die Nothwendigkcit der Forderung nur in engerem Kreise geführt werdm kann. Eine Verschiebung der Vorlage bis zum Herbst sei nicht angängig gewesen; die schwebenden Verhandlungen gingen übrigens ihrem Abschluß entgegen.
Abg. Hinze (dfr.) erklärt, ohne sich damit präjusticiren zu wollen, daß er, soweit er die Sachlage prüfen konnte, schon jetzt die militärischen Gründe der Vorlage anerkenne.
Die Vorlage geht an die Budgetcommission.
Darauf wird die dritte Berathung des ReichshaushaltS- etats fortgesetzt.*
Beim Etat des Auswärtigen Amtes erklärt StaatSsecretär v. Marschall auf eine Anfrage deS Abg. v. Marquardsen (natl.), daß leider eine große Anzahl kleiner und mittlerer Capt'alisten, be- onders aus Süd- und Mitteldeutschland, ihre Ersparnisse in portugiesischer Anleihe angelegt hätten. Aufgabe des auswärtigen Amte« sei es, die deutschen Delegirten in dem Gläubiger-Ausschuß nach Kräften zu unterstützen. Die portugiesische Regierung sei offenbar von dem besten Willen beseelt, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden, andererseits seien aber auch nicht die Schwierigkeiten zu verkennen, die ihr hier entgegenstehen. Er hoffe indeß auf einen gütlichen Ausgleich. Dem deutschen Capital könne nur angerathen werden, sich sorgfältig zu informiren, bevor es sich im Auslande engagire.
Abg. Gras Kanttz (cons) würde es bedauern, wenn die Regierung die durch die Handelsverträge mit Oesterreich, Italien rc.
I festgesetzten Vergünstigungen anderen Landern ohne entsprechende Gegenleistungen gewähren würde.
StaatSsecretär Frhr. v. Marschall erklärt diese Befürchtung für unbegründet. Auch Amerika habe Concessionen gemacht.
Abg. Graf Kan ih bestreitet letzteres. Es sei Seitens der Vereinigten Staaten Alles beim Alten geblieben.
StaatSsecretär Frhr. v. Maltzahn-Gültz thetlt mit, daß in dem neuen Verzeichnttz der meistbegünstigten Länder von europäischen Ländern Rumänien und Portugal fehlten; Spanien sei nur mit Rücksicht auf das laufende provisorische Abkommen vorläufig ausgenommen.
Abg Dr. Barth (dfr.): Man sollte sich hüten, die Frage der Meistbegünstigung der Vereinigten Staaten von Amerika hier auszuwerfen, denn damit gebe man den extremen Schutzzöllnern der Vereinigten Staaten eine erwünschte Handhabe, um wettere Absperrungen zum Schaden der deutschen Industrie durchzusetzen. Redner wendet sich ferner gegen Differentialzölle.
Abg. Möller (natl.) hält eS auch für geboten, die Vereinigten Staaten im Interesse unserer Ausfuhr zu schonen.
Abg. v. Kardorff (Rp.) ist im Gegentheil der Meinung, daß Deutschland den Vereinigten Staaten gegenüber viel zu nachgiebig war. Nach der Aushebung des Verbots der Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches habe Deutschland die Zulassung des deutschen Zuckers, ohne wetlere Concession zu gewähren, fordern können.
Abg. Graf Kanttz: Mit den Grundsätzen Dr. Barths würden wir überhaupt keine Concessionen erreichen. In Frankreich, daS doch dieselben Interessen am Export nach Amerika habe, alS wir, nehme man einen andern Standpunkt ein. Gerade das Interesse der deutschen Industrie, welches Abg. Möller gefördert wissen wolle, erfordere, daß wir mit Zugeständntssen an andere Länder vorsichtig sind.
Staatssecretär Frhr. v. Marschall bemerkte, daß die deutsche Regierung der Bereinigten Staaten gegenüber genau so verfahren sei wie die französische.
Abg. Dr. Brömel (dfr.) polemisirt gegen den Abg. Grasen Kanttz.
. Abg- Ur- Barth (dfr.): Es widerstreite dem Interesse der deutschen Industrie, das amerikanische Hochschutzzöllnerthum zu unterstützen. Mit einer solchen Unterstützung beeinflusse man die amerikanische Plasidentschaitswahl. Man sollte sich hüten, einen 8ollkrtea mit Amerika zu prooociren.
Abgg. Graf Kanitz und v. Kardorff weisen die Absicht zurück, einen Zollkrieg mit Amerika prooociren zu wollen; sie wünschten nur, daß das deutsche Handels- und ProductionSmteresse Seitens des Reichs mit größerer Entschiedenheit und Konsequenz vertreten werde.
Auf eine Anfrage des Abg. Jebsen (natl.) erwidert Staats- fecretar v. Marschall, daß für daS während des chilenischen Auf- standeS bei Valparaiso zurückgehaltene Schiff aus Billigkeitsr ircksichten Entschädigung beansprucht werden könne. Auf eine bezügliche An- forverung an die chilenische Regierung sei die Antwort noch nicht zurück.
B.im Colontaletat erklärt Director Dr. Kayser, daß der Eingangszoll auf Branntwein in den Schutzgebieten ganz bedeutend erhöbt woiden sei.
Zum Etat des Innern beantragt Abg. v. Meyer-ArnSwalde, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, im nächsten Etat als ordentliche Ausgabe mtt einer den vorhandenen Mitteln entsprechenden Summe etnzuschaltcn: „zu Bewilligungen für Stipendien und Unterstützungen für talentvolle junge Künstler, sowie zur Förderung der monumentalen Malerei und Plastik in Deutschland'.
Staatssecretär Dr. v. Boetttcher steht dem Anträge zwar sympathisch gegenüber, kann denselben aber nicht zur Annahme empfehlen, da es einerseits fraglich sei, ob das Reich für solche Zwecke überhaupt engagirt werden dürfe, und andererseits mit Rücksicht auf die Finanzlage.
Abg. Orterer (Ctr.) erklärt sich unter Hinweis darauf waS bisher aus diesem Gebiete von den Etnzelstaaten geleistet worden, gegen den Antrag n Meyer.
Königl. bayrischer Bundesbevollmächtigter Graf Lerchenfeld erklärt, daß die bayrische Regierung den vom Staatssecretär Dr v. Boetttcher ausgesprochenen Standpunkt efnnebme. Sie meine, daß das Interesse der Kunst durch die Etnzelstaaten bester gefordert werden könne, alS durch daS Reich.
Abg. Dr. Krause (dfr ) spricht sich gleichfalls gegen den Antrag v. Meyer aus. DaS Retch habe nicht die erforderlichen Organe zur Pflege der Kunst. 8
Abg. Dr. Bamberger (dfr.) hat kein ästhetisches Vertrauen zur Regierung und stimmt schon deshalb gegen den Antrag.


