Ausgabe 
24.12.1892
 
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Nr. 301 Erstes Blatt Samstag den 24. December

1892

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folgenden lag ^scheinenden Nummer bi- Vor».hI Hratisöeitage: Kießener Jamikienötätter.

Anrtlicher* Lheil.

Nr. 47 des R-ichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 17. d. M., enthält:

(Nr. 2060.) Gesetz, betreffend die Einführung des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes. Vom 14. December 1892.

(Nr. 2061.) Verordnung über die Führung der Reichs­flagge. Vom 8. November 1892.

(Nr. 2062.) Verordnung wegen Ergänzung der Ver­ordnungen vom 16. August 1876 und vom 22. Mai 1891, betreffend die Cautionen der bei der Militär- und der Marine­verwaltung angestellten Beamten. Vom 4. December 1892.

(Nr. 2063.) Verordnung, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Helgoland, Vom 14. December 1892.

Gießen, den 22. December 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________v. Gagern.___________________

Bekanntmachung,

betreffend das deutsch - österreichisch ungarische Viehseuchen- Uebereinkommen vom 6. December 1891, hier Aufhebung des Verbots der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh und frischem Fleisch aus Oesterreich-Ungarn.

Die im Abdruck nachstehende Verfügung Großh. Mini­steriums des Innern und der Justiz bringen wir zur öffent­lichen Kenntniß.

Gießen, den 21. December 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Darmstadt, am 14. December 1892.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz

an die Großherzoglichen Kreisämter.

Da nach Artikel 12 Abs. 2 des deutsch-österreichisch­ungarischen Viehseuchen-Uebereinkommens vom 6. December v. I. die mit den Bestimmungen dieses Uebereinkommens nicht vereinbarten Beschränkungen und Verbote, welche beim Inkrafttreten desselben am 1. Februar l. I. noch bestanden, nur noch bis zum 1. Februar 1893 in Geltung bleiben können, werden mit diesem Zeitpunkt die nachverzeichneten auf Bundes- rathsbeschluß beruhenden Erlasse außer Wirksamkeit treten:

1. der Beschluß des Bundesraths vom 27. Juni 1879 § 396 der Protocolle durch welchen die Ein- und Durchfuhr von lebendem Rindvieh, sowie des frischen Fleisches von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus Oesterreich-Ungarn verboten ist,

2. der Beschluß des Bundesraths vom 29. Januar 1885 § 54 der Protocolle, soweit er die Ein- und Durchfuhr von lebenden Schafen aus Oesterreich- Ungarn betrifft, und

3. die Kaiserliche Verordnung vom 14. Juli 1889 Reichs-Gesetzbl. S. 149, soweit ste die Ein­fuhr von lebenden Schweinen aus Oesterreich-Ungarn betrifft.

Ferner weisen wir Sie darauf hin, daß mit dem 1. Fe­bruar k. I. die bisher für die dispensweise eingeführten Viehsendungen üblichen Bedingungen in Wegfall kommen, das Vieh österreichisch-ungarischen Ursprungs somit in den freien Verkehr zuzulassen ist.

Finger.

_____________Schliephake.

Bekanntmachung

betreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großherzogthums; hier aus Anlaß des Frühjahrs- und Herbst- Pferdemarkts zu Friedberg.

Der Orisvorstand zu Friedberg beabsichtigt mit den nächstjährigen Frühjahrs- und Herbstpferdemärkten zu Friedberg je eine Verloosung von Pferden, Fohlen und sonstigen Gegen­ständen zu verbinden. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur I Veranstaltung dieser Verloosungen unter der Bedingung ertheilt, daß bei jeder derselben nicht mehr als 10000 Loose zu 1.50 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und min­destens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum ! gestattet worden.

Gießen, den 21. December 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Auszug

auS der von Großherzoglicher Oberrechnungskammer ab­geschlossenen Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1890/91.

Einnahme. x

1. Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen 145 097.

3. Gebühren fürDuplicate von Militärpapieren 23.

4. Strafen 4834.

6. Capitalzinsen 1391.83

7. Ersatzposten 6 842.72

8. Proceßkosten 134.40

9. Bezüge des Kreisingenieurs und der Bezirks­

bauaufseher 2 371.51

10. Beitrag aus der Provinzialkaffe zu den Unterhaltungskosten der Kreisstraßen 39554.85

11. Beiträge zu den Kosten der Erbauung von

Kreisstraßen 16 697.25

12. Aus Gras und anderen Naturalien 6.

13. Beiträge des Kreisingenieurs und der

Bezirks-Bauaufseher zu ihrer Wittwenkasse 282.25

14. Agiogewinn 566.36

18. Zurückzuempfangende Capitalien 23 099.99

19. Ausstände aus vorhergehenden Jahren 23.61

20. Kassevorrath _________24 555.79

Gesammtsumme der Einnahme 265 480.56

Ausgabe.

X

21. Kapitalzinsen

1015.

22. Besoldungen und Pensionen

14 333.43

23. Diäten und Gebühren

2 973.05

23a. Belohnung des Polizeiaussichtspersonals

4 991.

24. Botenlohn und Verkündigungskosten

112.23

25. Für Bureaubedürsniffe und Geräthschaften

1 389.85

26. Kreisunterstützungen

19647.10

27. Unterhaltung von Kreisstraßen

82050.11

28. Erbauung von Kreisstraßen

21892.10

29. Für den Lesezirkel der Lehrer-Conserenzen

227.89

30. Beitrag zur Provinzialkasse

60 392.49

31. Beitrag zu der Versicherungs-Anstalt der Hessen - Nassauischen Baugewerks - Berufs­genossenschaft

22.43

32. Beitrag zum Wetterauer Obstbauverein

200.

35. Uneinbringliche Posten und Nachlässe

286.70

37. Auszuleihende Kapitalien

1 530.50

38. Zurückzuzahlende Kapitalien

23000.

Gesammtsumme der Ausgabe 234 063.88

Abschluß. x

Gesammtsumme der Einnahme 265 480.56

// Ausgabe ___________234 063.88

Verglichen bleibt Rest 31416.68 und dieser besieht:

a. in baarem Vorrath 31 387.28 X

b. in Vorlagen. ,,

c. in liquidirten Ausständen 29.40

Zusammen wie oben 31416.68

Gießen, den 20. November 1892.

Der Rechner der Kreiskaffe: Grüneberg, Rendant.

Revidirt, ohne daß sich für den vorstehenden Abschluß eine $Unberung ergeben hat.

Darmstadt, den 7. December 1892.

Großherzogliche Ober-Rechnungskammer.

Lorbacher. Fritzges.

In Gemäßheit des Art. 43 der Kreisordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 17. December 1892.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen, v. Gagern.

Das Gr. Steuer-Commiffariat Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Land-

Bezirks.

Die Anhänge zu den Brandkatastern, welche die, einer Erhöhten Feuersgefahr ausgesetzten, Gebäude enthalten, sind, wenn überhaupt in den betreffenden Gemeinden solche vorhan­den waren, mit Ausnahme Lollars, den Brandkatastern ent- weder beigebunden, oder in einem besonderen Heftchen am Schluffe angelegt worden.

Gießen, den 22. December 1892.

Süfsert.

Deutsches Reich.

Berlin, 21. December. Die definitive Fertigstellung der Pläne zum Nationaldenkmal .für Kaiser Wil­helm I. in Berlin soll so beschleunigt werden, daß dem Reichstage noch in dieser Session die erste Rate für den Bau zur Forderung zugehen kann, lieber den Kostenpunkt hat der Kaiser bekanntlich in einem früheren Erlaß sich dahin aus­gesprochen, daß hierbei der eben nicht erfreulichen Finanzlage des Reiches thunlichft entsprochen werden soll.

Berlin, 22. December. Der Bundesrath hat erst am Donnerstag seine Weihnachtsferien angetreten, nachdem von ihm an genanntem Tage die übliche WochenplenarsiHung abgehalten worden war. In derselben stand u. A. ein An­trag des Reichskanzlers auf der Tagesordnung, wonach die durch den Reichstagsbeschluß vom 26. November d. I. den rumänischen Erzeugnissen eingeräumten deutschen Zoll-Ver­günstigungen, deren Dauer mit dem 31. December dss. Js. erlöschen würde, bis zum 31. Januar 1893 weitergewährt werden sollen. Es ist dieses Zugeständniß an Rumänien in Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der deutsch-rumänischen Handelsvertrags-Unterhandlungen wünschenswerth erschienen, weßhalb der .hieraus bezügliche Antrag im Bundesrathe ein­gebracht wurde. Dem Vernehmen nach hat derselbe dem Anträge in der Donnerstagssitzung nach kurzer Debatte zu­gestimmt.

Die innere Politik weist unter dem Einflüsse des Weihnachtsfestes nichts sonderlich Neues an erwähnens- wertheren Ereignissen auf, weßhalb sich die Tagesdiscussion vorzugsweise mit Erörterungen von Vorgängen der jüngsten Woche beschäftigt. So hat namentlich derZwischenfall" Loewe-Boulanger eine lebhafte Preßbesprechung der Frage hervorgerufen, inwieweit die Lieferungen von Kriegs­material seitens deutscher Firmen an ausländische Regierungen überhaupt zulässig seien. Man weist hierbei daraus hin, daß z. B. noch jetzt Krupp Kanonen, Gruson Panzerplatten, Schichau Torpedoboote an das Ausland liefere, daß fremde Regierungen vielfach Pferde, die in ihrer Art doch ebenfalls ein wichtiges Kriegsmaterial bilden, aus Deutschland bezögen, daß deutsche Conserven fortwährend zur Truppen-Verpflegung an fremdländische Heeresverwaltungen geliefert würden u. s. w. und es wird betont, daß hiermit Deutschland zum Theile Staaten mit Kriegsbedürfnissen aller Art versorge, welche Staaten dem Deutschen Reiche künftig einmal feindlich gegen­überstehen könnten. Bei der Erörterung dieser ganzen Frage haben sich indessen bedeutende Schwierigkeiten ergeben, welche einer Lösung des genannten Problems entgegenstehen. Denn es kommen hierbei neben den staatlichen, politischen und mili­tärischen Interessen auch gewichtige Interessen der deutschen Gewerbethätigkeit und des Handelsverkehrs in Betracht, und unter einer einseitigen Berücksichtigung der einen Interessen würden unzweifelhaft die anderen Interessen zu leiden haben. Aber irgendwie muß der Frage, um die es sich hierbei han­delt, nähergetreten werden, speziell was die Lieferung von Kriegsmaterial an Frankreich anbetrifft, und Sache der Reichs­regierung wird es fein, dem Parlamente baldigst entsprechende gesetzgeberische Vorschläge zu unterbreiten.

Die Einsetzung des neuen liberalen Cabinets Sagasta in Spanien hat einen durchgreifenden Wechsel in der diplo­matischen Vertretung Spaniens zur Folge gehabt, von welchem auch der spanische Botschafterposten in Berlin be­troffen worden ist. Derselbe wird nach der Abberufung seines jetzigen Inhabers durch den gegenwärtigen Gesandten Spaniens in Lissabon, Mendez-Vigo, neu besetzt werden.

Im Namen der freiconservativen Partei richtet deren Organ, diePost", an die Deutsch-Conservativen die Aufforderung, die antisemitische Agitation nicht zu fördern:Wenn auch zeitweilig in Zeiten der Er­regung die Extreme einen weiten Vorsprung zu gewinnen scheinen, und die Gefahr, das Staatsschiff von dem einen zum andern schwanken zu sehen, naheliegt, so lehrt doch die Ge­schichte anderer Länder, wie des eigenen, daß, zumal wenn eine ruhige und sichere Hand das Steuer führt, die Wogen sich nach kürzerer Zeit wieder verlausen und die gemäßigten Richtungen sich wieder geltend zu machen vermögen. Voraus­setzung für die Entwickelung ist freilich, daß die gemäßigten Parteien, und dies gilt insbesondere von der gemäßigt con- servativen Partei, fest und unbeirrt durch falsche, wenn auch populäre Strömungen, und ohne den Volksleidenschaften wegen vorübergehender Parteierfolge zu schmeicheln, ihren Weg foit- gehen und so in der Fluth leidenschaftlicher und unruhiger Bewegung den festen Punkt erkennen zu lassen, von welchem aus in die Bahnen stetiger und gedeihlicher Fortentwickelung zurückgelenkt werden kann.