Nr. 68
189’2
Amt
Kret« Gieren
angenommen,
Art. 25, wie
tieftener -«zeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MonlagS
Die Gießener P««ikieu5tä1ter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gefunden: 1 Sturmlaterne, 1 Haarbürste, 1 Tischtuch, 1 Pferdedecke, 2 Taschenmesser, 2 Paar und 2 einzelne Handschuhe, 1 Theil einer Spindeluhr nebst Kette, verschiedene Porzellangegenstände und 3 Fässer Bier.
Gießen, den 19. März 1892.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Vierteljähriger Montu’mentspreUt 2 Mark 20 Pfg. mH Bringerlohn. Durch die Poft bezogen 2 Mark 50 Pig
Redaktion, Expedition und Druckerei: Kch»tSr«ße 3h.?.
Fernsprecher 51
Bekanntmachung, betreffend die Schafräude zu Burkhardsfelden.
Nachdem die Schafräude in Burkhardsfelden erloschen ist, haben wir die über die Gemarkung Burkhardsfelden unter dem 12. August v. Js. verfügte Sperre heute wieder aufgehoben.
Gießen, den 19. März 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___v. Gagern.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nun i ier bi» vorm. 10 Uhr
Reichstag
196. Plenarsitzung. Donnerstag den 17. März, 12 Uhr.
('(Schluß.)
Abg. Wurm (Soc.): Er habe so viel Vertrauen zu der ärztlichen Wissenschaft, daß sie schon selbst mit der Kurpfuscherei werde fertig werden; es bedürfe dazu des Antrags v. d. Schulenburg nicht. Der Kranke müsse vor Allem Vertrauen zu dem Arzt haben, in dessen Behandlung er sich begibt, sonst befolge er dessen Anordnungen nicht. Bertrauen werde er aber nur haben, wenn man ihm die Wahl des Arztes und der Heilmethode überlasse. Man verstaatliche den Aerzte- Üand und die Curpfuscherei werde aushören.
Abg. Prinz v. Car olat h (fracttvnslvs) befürwortet den Antrag des Abg. Frhrn. v. Stumm.
Adg. Dr. Gutfleisch (bfr.) vertheidigt den von ihm mit- unterzeichneten Antrag Hirsch, bedauert aber, für den Antrag o. d. Schulenburg nicht stimmen zu können, indem er dagegen protestirt, deshalb ein Freund der Curpfuscherei zu sein. Die Frage sei durch die Gewerbeordnung zu regeln.
2lbg. Dr. Meyer (bfr ): Er wolle ja Niemand verhindern, die Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ihm gefalle; aber aus den Kassen soll nur die Behanblm.g durch approbirte Aerzte bezahlt werden und wenn es Einer für heilsam halte, barfuß im nassen Grase herumzulausen, so möge er dies auf eigene Kosten thun.
Nachdem noch Abg. En bemann (nall.) den Antrag Schulenburg mit dem Zusatzantrage Möller befürwortet hat, wirb ber Zusatz- antrag Möller mit 130 gegen 107 Stimmen abgelehnt; mit demselben Stimmenoerhältniß wird der Antrag v. d. Schulenburg abgelehnt. Abgelehnt wird ferner der Antrag Hirsch, während der Antrag Stumm einstimmig Annahme findet. Mit diesem wird schließlich S 55a angenommen.
Der Rest der gemeinsamen Bestimmungen für die Gemeinde- Krankenoersicheruna und die Ortskrankenkassen wird nach den Anträgen der freien Commission angenommen, ebenso die Bestimmungen über die Fabrik- und Innungs-Krankenkassen.
Bei den Bestimmungen über das Verhältniß der' Knappschaftskassen und der eingeschriebenen und anderen Hilfskassen zur Krankenversicherung beklagt Abg. Stötze! (Ctr.), daß auch dieses Gesetz oorübergehe, ohne einen Theil der Unzufriedenheit der Bergarbeiter durch Gewährung freier Aerztewahl zu beseitigen.
Abg. Leuschner-Eisleben (Rp.): Freie Aerztewahl sei sehr hübsch, aber es ständen finanzielle Schwierigkeiten entgegen und über bte hohen Kassenbeiträge werde schon jetzt geklagt.
Abg. Möller (natl.) weist daraus hin, daß man in dem großen westphälijchen Knappschaftsverbande den Arbeitern die Wahl unter den vorhandenen Aerzten lasse.
Abg. Szmula (Ctr.): Uebelftänbe in der ärztlichen Behandlung von Knappschaftskassenmitgliedern seien allerdings vorhanden, namentlich tn zweisprachigen Gebieten wie in Oberschlesien.
Abg. Dr. Hirsch (bfr.): Stötzel und Szmula hätten als Anhänger des Zwangskassrnwesens vernichtende Kritik an demselben qtubf. Die Mißstände in den Knappschaften seien groß und die Unzufriedenheit darüber im steten Wachsen.
Zu den Bestimmungen über die freien Hilfskassen beantragen Abgg. Dr. Hirsch und Dr. Gutfleisch (bfr.) einen Zusatz, wonach durch Statut ber freien Hilfskassen bestimmt werden kann, daß den Wlitgliebern an Stelle sieter ärztlicher Behandlung, Arznei und Heilmittel der Ersatz der Aufwendungen, welche sie hierfür gemacht haben, in Hohe der Halste des ortsüblichen Tagelohns ihres Beschäftigungs- oues gewährt werde.
Abg. Dr. Hirsch (bfr.) begründet diesen Antrag. Wenn man wirklich nicht die Vernichtung der freien Kassen wolle, so biete sich bier Gelegenheit, die Bedingung,n für ihre Lebensfähigkeit zu erhalten. Es weide nichts Neues für sie verlangt; man solle ihnen nur die
(6tr.), o. Jagow-Rühstädt (conf.), Hermes (frs.), Graf v. Arnim (Rp.), ®riJJ™t (Rp.) und Zangemeister (frs.); beanstandet werden dagegen die Wahlen der Abgg. v. d. Osten (cons.), v. Janta-Polczynski (Pole), Dr. Lanel (frs.), v. Henk (cons.) und Dr. Giese (cons.)
Abg. Hermes (frs.) beantragte, die Wahl Grumbts für um gültig zu erklären und zwar in Folge Wahlbeeinflussung durch die Kriegervereine.
Abg. v. H e 11 m a n n (Rp.): Der Aufruf des Kriegervereins habe sich nicht gegen die Freisinnigen, sondern gegen die Socialdemokraten gewendet. Socialdemokraten gehörten nicht in die Kriegervereine, da ihre Bestrebungen zu denen dieser Vereine in strictem Gegensatz stunden. Er freue sich des Aufrufs der sächsischen Vereine, der mit so kräftigen geistigen Waffen gegen die Socialdemokraten kämpfe.
Abg. Auer (Soc.): In Sachsen würden auch die Freisinnigen als Umsturzpartei behandelt. In einem von Herrn v. Friesen-Rötha unterzeichneten Erlaß der sächsischen conseroativen Partei seien die Deutschsrersinnigen ausdrücklich in eine Linie mit der „social- demokratischen Umsturzpartei" gestellt.
Abg. Baumbach-Altenburg (Rp.) bestreitet, daß in den Kriegervereinen Politik getrieben werde. Die Kriegervereine hätten noch nie einen Pfennig für Wahlagitation ausgegeben. Sie träten ein für Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland und diese Politik werde man ihnen gewiß lassen wollen.
. , Abg. Rickert (frs.): Der Reichstag sei es seiner Würde schuldig, den Agitationen der Kriegervereine eine Ende zu machen. Wie weit man mit der seitherigen Politik in Sachsen gekommen sei, hätten die letzten Tage gezeigt. Daß die Freisinnigen als Umstürzler hingestellt wurden, seien sie von den Junkern, die zu Beginn dieses Jahrhunderts Preußen an den Rand des Abgrunds gebracht, gewöhnt
Abg. Schneider (nl.) führt aus, daß ein Einfluß auf das Wahlergedniß in Folge des Aufrufs des Kriegervereins nicht nachweisbar sei.
Abg. Bebel (Soc.): Wenn in den Kriegervereinen Politik getrieben werden solle, so möge man dies in den Statuten aus sprechen und die Vereine auch als politische behandeln.
Sächs. Gesandter Gras Hohenthal giebt Aufschluß über die Stellung der Kriegervereine zum sächsischen Vereinsgesetz.
Schließlich wird, wie schon erwähnt, die Wahl des Abg. Grumbt für gültig erklärt.
Morgen 12 Uhr: Telegraphengesetz Gesetz betr. Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht.
Rechte belassen, die sie besitzen und Dank deren sie die bedeutende Entwickelung nehmen konnten, die sie genommen haben.
Abg. Molkenbuhr (Soc.) führt aus, daß eine ganze Reihe non Kassen aufhoren müßten zu existiren, wenn man sie zwinge, ihre Leistungen zu hoch zu spannen, und empfiehlt die Aufrechterhaltung der bestehenden gesetzlichen Bestimmung.
Ministerialdirector Lohmann: Der Antrag Hirsch würde große Ungleichheiten schaffen.
Nachdem noch Abg. Dr. Gut fiel sch für den Antrag eingetreten, wird derselbe gegen die Stimmen der Freisinnigen und Svcialdemv- kraten abgelehnt und S 75 mit mehreren von der freien Commission vorgeschlagenen Amendements angenommen.
Herauf wird die Weiterberathung aus morgen vertagt. Außerdem
Neueste Nachrichten.
WolstS telegraphisches Eorrespondmz-Bureau.
Berlin. 18. März. Der Kaiser ist, um sich von dem jüngsten Unwohlsein zu erholen, mir kleinem Gefolge nach dem Jagdschloß Hubertusstock abgereist.
Berlin, 18. März. Der „Reichsanzeiger" meldet: Der Cultusministrr wies die Provinzial-Schulcollegien an, bei den ihnen unterstellten Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungs- anstalten 2C. aus eine angemessene Feier des auf den 28. März fallenden 300jährigen Geburtstages des berühmten Volksschulmannes Comenius hinzuwirken.
Karlsruhe, 18. März. Beide Kammern beschlossen in geheimen Sitzungen, zum 40jährigen Regierungsjubiläum, 24. April, eine Huldigungsadresse an den Großherzog zu richten.
Paris, 18. März. Der heutige Jahrestag des 18. März ist bisher in Paris vollständig ruhig verlaufen- keinerlei! Kundgebung hat stattgesunden, auch die Polizeimacht wurde nicht aufgeboten. — Die Polizei setzt die Haussuchungen wegen der jüngsten Explosion fort.
Amtlicher Theil.
9?r. 14 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 12. d. Mts., enthält:
(Rr. 2000.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten. Vom 11. März 1892.
(Nr. 2001.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Draht- ziehereien mit Wasserbetrieb. Vom 11. März 1892.
Gießen, den 18. März 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
bestimmt, daß das Gesetz mit dem 1. Januar 1893 in Kraft treten soll. Dieser Bestimmung beantragt Adg. Dr. Gutfleisch folgende Fassung zu gfben:
„Dieses Gesetz tritt, soweit es sich um die zu seiner Durchführung erforderlichen Maßnahmen handelt, sofort, im Uebrigen mit dem 1. Januar 1893 in Kraft."
Ferner beantragt Abg. v. Strombeck (Ctr.) an Stelle der Bezeichnung „Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter" zu setzen „Krankenverstcherungsgesetz".
Der Antrag Gutfleisch wird angenommen, ebenso der Antrag v. Strombeck.
Damit ist die dritte Berathung des Gesetzentwurfs selbst erledigt Die Gefammtabstimmung findet nach Drucklegung der Beschlüsse der dritten Lesung statt.
Abg. Roes icke (lib.) begründet folgende von ihm beantragte Resolution: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auch eine anberroeite Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne in Kraft tritt, sowie periodische Veröffentlichungen der festgesetzten ortsüblichen Tagelöbne von Reichswegen herbeigeführt werden."
Die Resolution wird einstimmig angenommen.
Es folgt Bericht der Gcschäitsordnungscommission über die Frage, wer zur Erhebung einer Wahlanfechtung berechtigt fei. Die Commission antwortet: jeder zur Reichstagswahl Berechtigte.
Abg. Gröber, Spahn und Krebs (Ctr.) beantragen: Zur Erhebung einer Wad'anfechtung ist jeder Deutsche berechtigt.
Abg. Gröber (Ctr.) begründet diesen Antrag. Die Commission knüpfe das Anfechtungsrecht an das active Wahlrecht; aber die Voraussetzungen für das active und passive Wahlrecht seien nicht dieselben. Das active Wahlrecht sei an einen Wohnsitz gebunden, das passive nicht; das erstere ruhe für den Soldatenstand, während Militärs wählbar seien.
Abg. Klemm (cons.) spricht sich gegen den Antrag Gröber aus, indem er barlegt, daß bas Wahlanfechtungsrecht nur ein Correlat bes Wahlrechts sein könne.
Abg. Träger (frs.) befürwortet den Commissionsantrag. In Consequenz des Gröber'tchen Antrags müßten auch die Frauen das Wahlansechtuvgsiecht haben.
Der Commissionsantrag wird angenommen.
Es folgen Wa hlprüfungen.
Für gültig werben erklärt die Wahlen ber Abgg. Dr. Porsch
ÜHr Ännonren-Biireanr befl In- und Auslande« nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Depeschen des „Bureau Herold".
Berlin, 18. März. Es geht das Gerücht, in dem gestrigen Kronrath sei die Rede von einer Kron-Anleihe von 40 Millionen gewesen, welche hypothekarisch auf die Krongüter eingetragen werden solle.
Berlin, 18. März. Heute Vormittag fand eine Sitzung des Gesammt-Staats Ministeriums in der Wohnung des Ministers Bötticher statt, da derselbe noch das Zimmer hüten muß. Es ist sicher, daß in dem gestrigen Kronrath über das Volksschulgesetz verhandelt wurde. Ziemlich sicher ist, daß eine partielle Ministerkrisis eintritt, besonders werden Herrsurth und Graf v. Zedlitz genannt.
Berlin, 18. März. Es ist Thatsache, daß der Cultu s- minister gestern unmittelbar nach dem Kronrath sein Entlassungsgesuch einreichte. Die heutige Sitzung des Staatsministenums bezweckte besonders, ihn zur Zurücknahme des Gesuches zu bewegen. Alle Versuche blieben bisher erfolglos. Der Minister nimmt nicht Theil an der Abend sitzung der Volksschulgesetz Commission. Als Nachfolger wird der Chef des kaiserlichen Civilcabinets, v. Lucanus, genannt. - Die Meldung, daß Rauchhaupt aus Wunsch des Kaisers nach Berlin gekommen sei, wird bestritten.
Berlin, 18. März. Auf dem Kirchhose wurden die Gräber der im März Gefallenen seit 6 Uhr von Kränzen niederlegenden Arbeiterdeputationen besucht. Die Polizei ist tark vertreten, duldet aber rothe Kranzschleifen und Kränze mit Aufschriften wie „Hoch die Anarchie", „Vom Lumpen- Proletariat" rc.
197. Plenarsitzung. Freitag den 18. März, 12 Uhr.
Die dritte Berathung der Novelle zum Krankenver- sicherungSgeseh wird fortgesetzt und zwar bei den Bestimmungen über die freien Hilfskassen, soweit dieselben nicht gestern ihre Erledigung gefunden.
Zu 8 7t» hat Abg. Dr. Gutfleifch (bfr.) den gestern bei S 75 abgelehnten Antrag wiederholt, daß die freien Hilfskassen ermächtigt sein sollen, an Stelle ärztlicher Behandlung und Arznei die dafür gemachten Aufwendungen bis zur Hälfte des Krankengeldes zu vergüten. Antragsteller weist auf die Schwierigkeiten bin, welche den freien Hilfskassen daraus erwachsen würden, wenn sie ihren zerstreut wohnenden Mitgliedern ärztliche Behandlung und Arznei in natura gewahren sollten.
Abg. Goldschmidt (bfr.) befürwortet den Antrag unter Hinweis auf die Verhältnisse ber Kassen bet Handlungsgehilfen.
Abg. Hitze (Ctr.) wird für feine Person für den Antrag stimmen, um auch nur den Schein zu vermeiden, als ob er bie freien Kassen unterdrücken wolle.
Abg. Möller (natl.) kann in bem jetzigen Stadium ber Ver- h an bl un gen für ben Antrag nicht stimmen.
- i » b. ©djulenburg (conf.): Das Gesetz gewähre ben freien Hilfskassen genau biefelben Rechte wie den übrigen Kassen und räumen Wn ®runb Dor' ^nen eine Ausnahmestellung einzu-
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) wendet sich gleichfalls gegen ben Eintrag. Am richtigsten wäre es gewesen, bie freien Kassen überhaupt nicht in ben Rahmen bieses Gesetzes einzubeziehen.
Abg. Ulrich (Soc.): Mit bem, was sonst bas Gesetz enthalte, sei das Schicksal ber freien Kassen schon besiegelt; ber Antrag würbe, wenn er angenommen würbe, baran nicht viel änbern. Doch stimmten seine Freunde dafür.
Geh. Rath Woedtke spricht sich entschieden gegen ben Antrag aus, ber eine ungleiche Behanblung ber Versicherten ber verschiebenen Kassen im Gefolge haben würbe.
Aog. Hirsch (bfr.) vertheibigt ben Antrag unb bittet den Reichstag, durch Annahme desselben ben freien Kassen bie Möglichkeit zu geben, auch unter bem neuen Gesetze sortzubestehen.
. Abg. Frhr. v. Stumm: Der Antrag laufe auf eine Begünstigung ber großen becentralifirten Kassen auf Kosten der kleinen localen Kassen.
Der Antrag Gutfleisch wird mit geringer Mehrheit angenommen unb bamit 8 76.
Der Rest ber Bestimmungen über bie freien Hilfskassen wirb in ber von ber freien Commission beantragten Fassung angenommen.
Bei ben Schluß- rc. Bestimmungen beantragt Abg. v. Strombeck (Ctr.) Gebühren- unb Stempelfreiheit für freiwillig Versicherte


