Nr. 138
Freitag den 17. Juni
1892
Der Gießener Z»-ei»er erscheint täglich, mit Au-nahme de» MontagS.
Die Gießener W.Mitie.-rLlter »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Unzeiger.
viertel^hriger AöounemeutsprelA« 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog» 2 Mark 50 Pfg.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Kch»kfir«ße Ur.I.
Fernsprecher 51.
Amts- und Anzeigeblatt fiir den Ureis Gieren.
] Hralisöeikage: Hießener Iamitienötätter.
Nnnohm« von Anzeigen zu der Nachmittags für bat folgenden tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
Amtlicher Therl.
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg.
Die Maul- und Klauenseuche in Ober-Erlenbach (An- -eiger Nr. 75) ist erloschen.
Gießen, den 15. Juni 1892.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Gießen, den 15. Juni 1892.
Betr.. Ablieferung der allgemeinen evangelischen Kirchensteuer von 1891/92.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a» dte Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreises.
Einem Ersuchen Großh. Ober-Consistoriums entspechend, beauftragen wir Sie, die Gemeinde-Einnehmer anzuweisen, die bis jetzt eingegangene Kirchensteuer von 1891/92 — soweit noch nicht geschehen — unverzüglich in runder Summe an den Rechner des evangelischen Centralkirchenfonds abzuliefern.
v. Gagern.___________________
Gießen, 14. Juni 1892.
Betr Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
sm die Gretzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichniffe der von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine binnen 8 Tagen entgegen.
v. Gagern.
Deutsches Reich.
Berlin, 15. Juni. Der wiederholt verschobene Gegenbesuch der italienischen Majestäten am Berliner Hose, der nach einer kürzlichen Mittheilung aus Rom sogar erst im Herbste vor sich gehen sollte, wird nun endlich in den nächsten Tagen doch erfolgen. Eine anscheinend halbamtliche Berliner Meldung besagt, daß der König und die Königin von Italien am nächsten Montag Abend in Berlin eintreffen werden. Ueber die Dauer des Besuches liegen noch keine zuverlässigen Meldungen vor, indessen wird in dieser Beziehung zweifellos Näheres baldigst bekannt werden, ebenso auch hinsichtlich des nicht bedeutungslosen Umstandes, ob König Humberr aus seiner bevorstehenden Berliner Reise vielleicht von einem Mitgliede des neuen italienischen Cabinets begleitet sein wird. Mit den Empfindungen freudigster Genug- rhuung blickt das deutsche Volk dem Besuche der italienischen Majestäten am kaiserlichen Hose entgegen, denn wenn auch durch diese italienische Königsreise zunächst nur eine unabweisbare Pflicht der höfischen Etikette erfüllt wird, so ist sie schließlich doch zugleich ein erneutes Symbol der unverbrüchlichen Fortdauer des dem europäischen Frieden so ersprieß- ltchen deutsch - italienischen Freundschasts - Bündnisses. Hie und da ist der wiederholte Aufschub der Deutschlandsfahrt der italienischen Majestäten als auffällig bekrittelt worden. Es bedarf indessen wohl kaum des besonderen Hinweises daraus, daß diese Verzögerung mit der bisherigen ungewissen parlamentarischen Lage in Italien zusammenhing. Nachdem dieselbe durch den großen Sieg des Ministeriums Giolitri in der Frage des provisorischen Budgets eine wesentliche Klärung erfahren hat, ist auch vom König Humbert der definitive Entschluß zum Antritt der längst geplanten Berliner Reise gefaßt worden.
— Der Verbrauch an reinem Alkohol zu Trinkbranntwein ist in den acht Monaten von October 1891 bis Mai 1892 weiterhin um 3 pCt. zurückgegangen. Es wurden in diesem Zeiträume 1,508,554 Hectoliter reinen Alkohols nach Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den inneren freien Verkehr übergeführt. Das sind 46,721 Hectoliter weniger als im gleichen Zeiträume des Vorjahres.
Arr-land.
Die Präsidentenwahl in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wird im November ds. Js. für die Dauer von vier Jahren sür die am 4. März n. I. neu beginnende Amtsperiode des Präsidenten vollzogen. Die Wahl ist formell 11111 indirekte, doch thatsächlich insosern eine directe, als die Wahl männer von ihren Wählern aus ganz bestimmte Can- verpflichtet werden. Es stehen sich die republikanische
und die demokratische Partei gegenüber. Soeben hat die republikanische Partei, zu welcher der derzeitige Präsident Harrison gehört, diesen als ihren Candidaten aufgestellt. Die demokratische Partei wird ihren Convent zu diesem Zweck erst am 2. Juli abhalten.
Neueste Nachrichten.
Wolfis telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 15. Juni. Se. Majestät der Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin begaben sich heute als am Todestage des Hochseligen Kaisers Friedrich III. mit den ältesten Königlichen Prinzen in das Mausoleum in der Friedenskirche, wo Allerhöchst dieselben am Sarge Kränze niederlegten und in stiller Andacht einige Zeit verweilten. Auch Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich und die anderen Höchsten Herrschaften ließen am Grabe des Hochseligen Kaisers Kränze niederlegen.
Berlin, 15. Juni. Das Abgeord netenhauS nahm in der heutigen Sitzung die Vorlage betreffend das Tertiärbahngesetz im Wesentlichen nach den Beschlüssen der Commission an. Ferner wurde der Antrag Tiedemann Bomst angenommen, wonach die Capitalien des Dotationssonds auch sür den Bau von Kleinbahnen verwendet werden dürfen, die Resolution dagegen, der Staat möge bei dem Bau von Kleinbahnen für wirthschaftlich schwächere Gegenden sich mit Capitalien betheiligen, abgelehnt. Die Minister Thielen und Miquel hatten sich in zustimmendem Sinne ausHesprochen. Der Finanzminister Miquel erklärte ferner in Beantwortung einer Anfrage aus dem Hause, der Finalabschluß der Eisenbahnverwaltung dürfte voraussichtlich um 58 Millionen hinter dem Voranschlag zurückbleiben. Der Antrag betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts aus Helgoland wird von dem Antragsteller, Abgeordneten Dr. Kelch zurückgezogen, nachdem Geheimrath Blank sich dagegen erklärt und bewiesen hat, daß die bestehende Einrichtung völlig genüge. Freitag um 11 Uhr beginnt die nächste Sitzung. Aus der Tagesordnung steht die dritte Lesung des Tertiärbahngesetzes.
Berlin, 15. Juni. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht einen Königlichen Erlaß betreffend die Einsetzung eines Aus- schuffes zur Prüfung und Beantwortung folgender Fragen: Welches sind die Ursachen der neuerdings vorgekommenen Ueberschwemmungen? Hat namentlich das bisherige Regulirungssystem der preußischen Flüsse zur Steigerung der Hochwassergefahr beigetragen? Durch welche Maßregeln kann in Zukunft der Hochwassergefahr und den Heben schwemmungsschäden vorgebeugt werden.
Celle, 15. Juni. Oberlandesgerichtspräsident Bardeleben ist gestorben.
Brüffel, 15. Juni. Die Ruhe ist im ganzen Laude wieder hergestellt.
Barcelona, 15. Juni. Die Unruhen dauernsort. Die Arbeiter halten aus den nahen Bergen Versammlungen ab. 21 Socialisten wurden verhaftet. Patrouillen durchziehen die Stadt und die Umgebung; Fahrzeuge mit bewaffneter Mannschaft circuliren im Hasen. In einer von Arbeitgebern und Arbeitern besuchten Versammlung, in welcher der Maire präsidirte, wurde über die Grundlage eines Einvernehmens berathen.
Washington, 15. Juni. Sämmtliche Mächte, ausgenommen Rußland, haben die Einladung zur Münzconserenz angenommen. Auch von Rußland wird eine günstige Antwort erwartet. Der Ort der Conserenz ist noch nicht gewählt.
Depeschen deS Bureau „Herold".
Berlin, 15. Juni. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht den Erlaß vom 28. Februar und die Ernennung des Ausschusses zur Untersuchung der Wasserverhältnisse in den der Ueberschwemmung ausgesetzten Flußgebieten unter dem Ehrenvorsitz des Reichstags-Präsidenten v. Levetzow.
Berlin, 15. Juni. Der Stadtdirector Tramm von Hannover soll in der heutigen Audienz beim Ministerpräsidenten befriedigende Erklärungen in der Hostheatersrage erhalten haben.
Bremerhaven, 15. Juni. Mehrere Verhaftungen hiesiger Geschäftsleute haben stattgefunden. Sie beziehen sich auf Unterschlagungen in der Magazinverwaltung des Norddeutschen Lloyd.
Brüffel, 15. Juni. Definitiv wurden in die Kammer gewählt: 90 Katholiken und 54 Liberale, in den Senat 45 Katholiken und 29 Liberale. Stichwahlen finden statt in den urliberalen Kreisen Charleroi, Mons, Tournai, Ver- viers, Nioelles nnd Soignies.
Alle Armoncen-Bureaux de» In- und lulleebfi nehme» An-eigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
ikoealer un- provinzielle».
Gießen, 16. Juni 1892.
— Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberheffe» am 15. Juni 1892. Zur Verhandlung kam heute die Strafsache gegen Heinrich Wiedersum von Büdingen wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit. Die Anklage wurde vertreten von Staatsanwalt Schilling-Trygophorus, vertheidigt wurde der Angeklagte von Rechtsanwalt Hirschhorn, als Geschworene wurden ausgeloost die Herren: Heinrich Ludwig Mylius, Wilhelm Reichert I., Johannes Diehl III., Wilhelm Hensel, Georg Faber IV., Heinrich Ganß IX., Conrad Herber II., Johann Peter Wagner, Philipp Lenz V., Wilhelm Gail, Ludwig Scheich und Beigeordneter Philipp Lenz. Auch diese Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit ftatt; der erst 18jährige Angeklagte wurde, nachdem die Geschworenen (Obmann: Fabrikant Heinrich Ludwig Mylius) die Schuldfrage und die Nebensrage nach dem Vorhandensein mildernder Umstände bejaht hatten, in eine Gesängnißstrase von einem Jahre und einem Monat nebst Kosten verurtheilt.
— Die Stadt Gießen hat mit den Bankhäusern A. Heichelheim-Gießen, Mauer L Plaut-Cassel und Ephraim Meyer & Sohn-Hannover die Vermittelung einer Anleihe in Höhe von 500,000 Mk. abgeschlossen.
— Der Gesetzentwurf, welcher die neuen reichsgesetzlichen Beschränkungen der Sonntagsarbeit durch ein polizeiliches Landesgesetz zu ergänzen bestimmt ist, hat nach dem vorliegenden Bericht des Gesetzgebungs-Ausschusses im Einverständniß mit der Großh. Regierung folgende wesentlich veränderte, sür weitere Kreise bemerkenswerthe Fassung erhalten: Das Aushängen und Ausstellen von Maaren Seitens der Kauf- und sonstigen Gewerbsleute ist an Sonn- und Festtagen untersagt, -ausgenommen jedoch diejenigen Stunden, während welcher nach der Gewerbeordnung (Gesetz vom 1. Juni 1891) und den aus Grund derselben erlassenen behördlichen Verfügungen und statutarischen Bestimmungen in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb stattfinden darf. Insoweit nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung an Sonn- und Festtagen in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb nicht stattfinden darf, ist auch den nicht unter die Gewerbeordnung fallenden Consumvereinen jeder Absatz von Maaren untersagt. Sind die Vorschriften des vorhergehenden Absatzes von Personen übertreten worden, welche der Vorstand des Consumvereins zur Führung der Geschäfte ober eines Theiles derselben bestellt hatte, so trifft die Strafe diese Letzteren. Die Mitglieder des Vorstandes sind neben denselben strafbar, wenn die Uebertretung mit ihrem Vorwissen begangen ist, oder wenn sie bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Betriebes oder bei der Auswahl oder der Beaufsichtigung der geschästssührenden Personen es an der erforderlichen Sorgfalt haben fehlen lassen.
— Erledigte Stelle für Militäranwärter im Bezirk der Großh. Hess. (25.) Division: Großh. Direction der Oberhessischen Eisenbahnen, Bahnwärter, widerruflich, 664 bis 862 Mk.
— An Kohlenoctroi kam im Etatsjahr 1890—91 in den größeren Städten Hessens zur Erhebung in Darmstadt (6 Pf. pro Str.) 87414 Mk., in Offenbach (11,5 Pf. pro Doppelcentner) 82281 Mk., in Gießen (4 Pf. pro Str.) 22822 Mk , in Mainz (6 Pf. pro Str.) 77 934 Mk., in Worms (5 Pf. pro Str.) 74 289 Mk.
— Die Eheschließungen zwischen Ausländern, namentlich russischen Untertanen und deutschen Frauen, haben vielfach dadurch Mißstände im Gefolge, daß die Frauen gemäß § 13 Ziffer 5 des Bundesgesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit oft schon nach sehr kurzer Zeit mit ihren Kindern als lästige Ausländer ausgewiesen werden und in dem fremden Lande, dessen Sprache sie nicht kennen, dem Elend entgegen gehen. Um der Gefahr zu begegnen, daß die einen Ausländer heirathenden deutschen Frauen aus Unwissenheit in eine solche Lage gerathen, sind die Standesbeamten in einzelnen Theilen des Reiches mit Anweisung dahin versehen worden, bei Eheschließungen deutscher Frauen mit Ausländern die Bräute aus den durch ihre Verehelichung eintretenben Verlust ihrer Staatsangehörigkeit und die damit verbundenen Folgen ausmerksam zu machen.
— Eine interessante Frage ist es, ob vom 1. Juli ab an Sonn- und Festtagen auch der Gewerbebetrieb durch Automaten während der vorgeschriebenen Ruhezeit unterbleiben muß. Der § 41 a der Gewerbeordnung jußt; „Soweit nach den Bestimmungen der §§ 105 b bis 105 h Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an £>onn» und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen,


