Sonntaa den 17. I
• Nr. 14 Erstes Blatt
1892
Januar
Der erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener Inmitien bkälter werden dem ?lnzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Meßmer Anzeiger
Henerat-Anzeiger.
Vierteljähriger
Monnenttnteprtftt
2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schntstraje Ar.7.
Fernsprecher 51.
Amts- und Anzeigeblutt für» den Aveis Gieren.
Hratisöeikage: Hießener Ilamitienökätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausführung des Jnvaliditäts - und Altersversicherungsgesetzes, hier Erneuerung der Quittungskarten.
Wir machen die nach dem Gesetz, betr. die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, Versicherten darauf aufmerksam, daß, nachdem sämmtliche 52 Markenftlder der ersten Quittungs- karten mit Beitragsmarken beklebt sein werden, neue Quittungskarten für sie zur Ausstellung gelangen.
Die alten Karten werden bei dieser Gelegenheit aufgerechnet. Da hierbei bescheinigte Krankheiten und militärische Dienstleistungen, soweit sie für die Zeit zwischen dem Ausstellungstage der alten und dem Ausstellungstage der neu ausgestellten Quittungskarte nachgewiesen werden, regelmäßig als Beitragszeit anzurechnen und demgemäß einzutragen stnd, so werden diejenigen Versicherten, welche derartige Bescheinigungen (Militärpapiere, Krankheitsbescheinigungen der Gemeindekrankenversicherungen, sonstiger Krankenkaffeu oder der Bürgermeistereien) beizubringen vermögen, gut daran thun, dieselben alsbald den mit Ausstellung rc. der Quittungstarten betrauten Stellen ihres Beschäftigungsortes vorzuzeigen.
lieber das Ergebnis der Aufrechnung der Quittungskarte ist den Versicherten von biefen Stellen eine Bescheinigung zu ertheilen, deren sorgfältige Aufbewahrung den Versicherten dringend anempfohlen wird, da sie den Ausweis für ihre Forderungen gegenüber den Versicherungs- anstalten bilden. Gegen den Inhalt der Bescheinigung steht dem Versicherten binnen zwei Wochen nach deren Aushändigung der Einspruch zu. 2)q Einspruch ist unter Vorlegung der Bescheinigung bei derjenigen Stelle zu erheben, welche die Quittungskarte ausgerechnet und die Bescheinigung ausgestellt hat; dieselbe Stelle hat yuch über den Einspruch zu befinden. Gegen die völlige oder theilweise Zurückweisung des Einspruchs ist binnen zwei Wochen nach Mittheilung der Entscheidung Rekurs an uns statthaft; für Mitglieder der Orts- und Betriebskrankenkassen in Gießen geht der Rekurs an Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Da die Quittungskarten der meisten Versicherten bei den mit deren Ausstellung rc. betrauten Stellen hinterlegt sind, so richtet sich unsere Aufforderung, die Quittungs- karten, sobald das letzte Feld mit einer Beitragsmarke beklebt ist, den erwähnten Stellen zum Umtausch gegen eine neue Quittungskarte vorzulegen, nur an diejenigen Versicherten, welche ihre Quittungskarten in ihren Händen haben, das sind insbesondere die unständigen Arbeiter und die Selbstversicherten.
Alle Versicherten aber fordern wir wiederholt auf, den Jnvaliditäts- und Altersversicherungsstellen die Bescheinigungen über ihre Beschäftigung, etwaige Krankheiten und Militärdienste während der Jahre 1886 bis 18 90 (einschl.) alsbald abzugeben, damit dieselben mit der ersten Quittungskarte an die Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt „Großh. Hessen" in Darmstadt zur sicheren Aufbewahrung überschickt werden können. Wie wichtig dies ist, darauf haben wir wiederholt, zuletzt in unserer Bekanntmachung vom 5. December v. Js. (Anzeiger Nr. 296) hingewiesen.
Gießen, am 11. Januar 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, am 11. Januar 1892. Betreffend: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien unb sämmtliche mit Eirrziehnrrg der Beiträge betraute Erhebnngs- stellen.
Indem wir die Großh. Bürgermeistereien beauftragen, vorstehende Bekanntmachung wiederholt ortsüblich zu veröffentlichen und zu veranlassen, daß die unständigen Arbeiter den Erhebungsstellen ihre Quittungskarten zwecks Ausstellung neuer Karten vorlegen, empfehlen wir sämmtlichen Stellen dringend 1) sowohl bei Erneuerung dieser, wie der bei ihnen aufbewahrten Karten, 2) bei der Aufrechnung der alten Karten, 3) bei der Ausstellung der Bescheinigungen über das Ergebniß der Aufrechnung, 4) bei der Entwerthung der in den alten Karten befindlichen Marken, 5) bei der Einsendung der Karten an den Vorstand der Versicherungsanstalt genau die Vorschriften des Amtsblatts Nr. 6 der Versicherungsanstalt und der Anweisung vom 23. October 1890, Reg.Bl. 9tr. 44, unter Ziff. 11 ff. zu beachten.
Insbesondere machen wir Ihnen zur Pflicht, die Aufrechnung der eingeklebten Marken aufs sorgfälligste zu vollziehen und die Bestimmungen unter Lit. b des cit. Amtsblattes bezüglich des Eintrags von Krankheiten und militärischen Dienstleistungen gewissenhaft zu befolgen, da später entdeckte Fehler nur schwer zu berichtigen sind.
Dabei darf nicht unterlassen werden, den Versicherten über das Ergebniß der Aufrechnung (Anzahl der Marken, Krankheiten und militärischen Dienstleistungen) eine Bescheinigung zu ertheilen. Wegen der Zustellung derselben und etwaigem Einspruch gegen den Inhalt der Bescheinigung verweisen wir Sie auf Ziff. 25 ff der cit. Anweisung.
Ausdrücklich machen wir noch darauf aufmerksam, daß der Umtausch bezw. die Ausstellung neuer Karten erst dann zu erfolgen hat, wenn sämmtliche 5 2 Felder mit Marken beklebt sind. Für diejenigen Personen aber, welche seit 1. Januar 1891 bis jetzt noch keine 52 Wochen in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältniffen gestanden haben und für welche mithin noch keine 52 Beitragsmarken eingeklebt sind, werden vorerst noch keine neuen Karten ausgestellt.
v. Gagern.
Gefnnden: 2 Taschentücher, 1 Serviette, 3 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Schurze, 1 Handsäge, 1 Handschuh, 1 Reisebündel, 10 Mark, 2 Armbänder, 1 Fächer, 1 Halstuch und 1 Taschenmesser.
Gießen, den 16. Januar 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 15. Januar. Wegen des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen A^be^t Victor von Großbritannien und Irland, Herzogs von Clarence und Avondale, ist aus Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 11. Februar l. I. angeordnet worden.
veutzcher
148. Plenarsitzung. Freitag den 15. Januar 1892, 1 Uhr.
Etngegangen: Gesetzentwurf betr. die Verzolluna der nach dem 1. Februar voÄTransillägern in den freien Verkehr übergehenden Getreidemengen.
Die zweite Berathung des ReichshaushaltSetats wird beim Reichsamt des Innern fortgesetzt.
Abg. Metzger (Soc.) bringt bei der Position Ober-Seeamt die Mißbandlung eines Negers auf dem Woermann'schen Dampfer „Aline Woermann" zur Sprache und ktilistrt das secamtliche Urtheil, wonach nicht feftgestellt sei, daß der Tod des Negers durch die Mißhandlungen herbeigeiührt worden. Warum greife die Staatsanwaltschaft nicht in das Wespennest der Mißhandlungen auf den Schiffen ein. Warum drängen die Commtssare nicht darauf, daß die Schiffsjournale hinsichtlich der Bestrafungen ordnungsmäßig geführt werden? Es sei nothwendig, den auf den Schiffen herrschenden Barbatismus aus der Welt zu schaffen.
Bundescommissar Geh. Rath Rottenburg erwidert, daß die Quellen, aus denen der Vorredner geschöpft, wohl nicht sehr zuverlässig seien, da er vielfach übertriebene Mtttbeilungen gemacht. Die Untersuchung sei in dem angeführten Falle sehr gewissenhaft geführt worden und das Urtheil des Seeamts sei unanfechtbar. Mißhandlungen seien vorgekommen und es sei Alles geschehen, um diese zur Strafe zu bringen. Aus einem einzelnen Falle dürfe man übrigens nicht auf die Allgemeinheit schließen.
Abg. Schwarz (Soc.): Die auf das Seeamt gesetzten Erwartungen hätten sich nicht erfüllt. Die Mißstände feien da und würden durch alle Ableugnungen nicht aus der Welt geschafft. Die Annahme, daß es an Arbeitskräften fehle und daß man deshalb Schwarze nehmen müsse, sei unrichtig und es sei ein großer Fehler, daß man die Rücksicht auf die Billigkeit der Arbeitskl äste ooranstelle. Die bestehenden Bestimmungen gelangten vielfach nicht zur Ausführung, ebenso die zur Unfallverhütung erlassenen.
Geh. Rath v. Rottenburg erwidert, daß die CommissaredeS SeeamtS angewiesen seien, streng auf die Durchführung der Seemanns- ordnung zu achten.
Abg. Jebsen (natl.) tritt den Uebertreibungen der socialdemokratischen Redner entgegen.
Abg. Metzger (Soc): Er habe aus denselben Quellen ge- chöpft, die auch dem Vertreter der Regierung zu Gebote ständen. Nicht um etwas für seine Partei herauszuschlagen, sondern um seiner Pflicht als Volksvertreter zu genügen, bade er den Fall mit dem Neger hier zur Sprache gebracht. Die Seemannsordnung sei nicht nur dazu da, widerspenstige Seeleute zu bestrafen, sondern auch dazu, die Pflichten der Capttäne und Offiziere fefizusktzen.
Abg. Bebel (Soc.): Der Fall mit dem zu Lode gemißhandelten Neger stehe nicht vereinzelt; es komme gar nicht selten vor, daß das Schiffspersonal durch Mißhandlungen direct oder tndtrect getödtet würde. Solche Fälle machten dem deutschen Namen keine Ehre. Man sollte tüchtige und mit dem Seewesen vertraute Leute als Schiffspersonal engagiren und dieselben ordentlich bezahlen; dann werde man auch keine Ursache haben, sich über mangelhafte Leistungen zu beschweren. Eine entsprechende Bestimmung würde am besten in die Seemannsordnung ausgenommen.
Die Positionen Ober-Seeamt und ReichScommissare bei den Seeämtern (zus. 34800 Mk.) werden genehmigt.
Beim Statistischen Amt weist Abg. Samhammer (fif.) darauf hin, daß die Waarenstatistik, da sich dieselbe dem Zolltarif mit seinen vielfachen, durch die neuen Handelsverträge noch vermehrten Zersplitterungen anschließe, kein übersichtliches Bild gewähre.
Geh.-Rath Roltenburg erwidert, daß eine Vereinfachung erwogen werde.
Abg. Frhr. v. Münch (wild-dem.) bemängelt die Aufstellung unserer Handelsbilanz und spricht sich insbesondere dagegen aus, daß die Fkstst^llung des Werthes der Waaren bei der Ausfuhr nach anderen Grundsätzen erfolge, als bei der Einfuhr.
Abg. Graf Kanitz (cons.) hält -die feine Gliederung unserer Statistik für sehr wünschenswerth. Wollte man die Waarenstatistik ganz unabhängig von dem Zolltarif aufstellen, so würde man noch viel weniger zu einer zuverlässigen Statistik gelangen.
Abg. Dr. Bamberger (frf.) constattrt, daß die Spielwaaren- Industrie infolge mangelhafter Statistik bei der zollpolitischen Behandlung schwer geschädigt werde. Alle Welt sei darüber einig, daß die Handelsbilanz keinen Werthmesfer für den Nationalwohlfiand abgeben könne. _
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) tritt letzterer Behauptung ent- aegen. Arme Staaten würden durch schlechte Handelsbilanzen anbeten Ländern gegenüber in Verschuldung gebracht.
Abg. Graf Kanitz bedauert, daß Dr. Bamberger seine Bemerkung nicht dem Reichskanzler Graf v. Caprivi gegenüber bei den Handelsverträgen gemacht habe.
Abg. Dr. Bamberger (frs? Es hat dazu keine Veranlassung Vorgelegen, da es ihm nicht auf die Erwägungsgründe ankomme, wenn er das Dispositiv theile. Von der Theorie der Handelsverträge schienen die Schutzzöllner nun doch zurückgekommen zu sein.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) Die Schutzzöllner seien nicht Leute der Theorie, sondern der Praxis.
Abg. Dr. Bamberger (frs.) Für die Herren sei Theorie, was sie nicht widerlegen, Praxis, was sie nicht beweisen konnten.
Die Position Statistisches Amt (846785 -X) wird genehmigt.
Beim Gesundheitsamt befürwortet Abg. Siegle (n.-l.) Einführung der Staatsprüfung für technische Chemiker. Bundescommissar Geh.-Rath v. Rottenburg erwidert, ein bezüglicher Gesetzentwurf sei ausgearbeilet, doch stünden insofern Schwierigkeiten entgegen, als es an einem reichsrechtlichen Titel zur Einführung einer solchen einheitlichen Einrichtung fehle.
Die Position ^Gesundheitsamt (198380 JC) wird genehmigt, ebenso die Position Patentamt (1049530 •*)
Der Rest des Ordinariums des EtalS des ReichsamtS des Innern wird angenommen, mit Ausnahme der Position Reichs- Versicherungsamt, über welche die Berathung ausgesetzt wird.
Morgen: Fortsetzung der Etatsberathung.
Neueste Nachrichten
rlSoiffS telegraphisches Lorrefpondenz»Burran.
Berlin, 15. Januar. Abgeordnetenhaus. Auf Vorschlag des Abgeordneten Stengel werden das bisherige Präsidium und die Schriftführer wiedergewählt. Hierauf wurde von dem Finanzminister Miquel der Etat für 1892/93 eingebracht. Der Minister bemerkte in den begleitenden Ausführungen, der Etat balancire mit 1 851 150 647 Mk. Das Ordinarium belaufe sich auf 1804 422035 Mk., das Extraordinarium auf 46 663 662 Mk. Gegen den Etat be£ laufenden Jahres sei also ein Mehr von 130 Millionen in Einnahmen und Ausgaben angcsetzt. Infolge des Abschlusses der Handelsverträge würden die Ueberweisungen an die Communen nach der lex Huene sich um etwa 50 Millionen verringern. Damit der Minister besser in der Lage sei, den günstigen Zeitpunkt für eine neue Anleihe zu wählen, werde vorgeschlagen, die Summe der Schatzanweisungen auf 100 Millionen zu erhöhen. — Hieraus wurde von dem Cultusminister Grasen Zedlitz-Trützschler der Entwurf eines Volksschulgesetzes eingebracht. Der Minister empfahl in seiner Rede die Annahme desselben und schloß mit der Bemerkung, derselbe stehe durchaus aus gesetzlicher Grundlage. Die Regierung bitte um eine wohlwollende Prüfung. Hierauf wurde die Sitzung geschloffen. Die nächste Sitzung wird am 21. Januar stattfinden.
Rom, 15. Januar. Kammer. Pantano führt aus, der Vertrag mit Deutschland verschlechtere zwar die italienisch-deutschen Beziehungen nicht, könne auch lebensfähige Elemente enthalten, schütze aber Volkswirthschast, Industrie und Ackerbau Italiens nicht wirksam genug. Pantano bemängelt den Vertrag mit Oesterreich, der die unvortheilhafte Lage Italiens auf Grund des 1887er Vertrages nicht ändere und für den italienischen Handel im Orient verhängnißvoll werden könne, da der Einfluß Oesterreich-Ungarns in den Balkanstaaten wachse. Matieri spricht für den Vertrag, verlangt indessen gegenüber Oesterreich-Ungarn die Anwendung der Klausel aus Zulassung italienischer Weine zum Zollsätze von 5,77. Saponiti spricht gegen den Vertrag.
Petersburg, 15. Januar. Bisher sind den RothstandS- Gouvernements neunzigMillionen Rubel vorgeschossen. Weitere Bewilligungen sind unentschieden.
Madrid, 15. Januar. Bei XereS kamen neuerdings anarchistische Unruhen vor. Die Ansrührerischen griffen daS Dors BornoS mit Steinwürfen an. Die Cavallerie stellte die Ordnung wieder her und verhaftete mehrere Personen.


