Das hessische Bolksschulwesen.
Die statistischen Ausstellungen über den Stand des Mädchenunterrichts, welche das Berliner Centralcomit^ für die deutsche Frauenabtheilung bei der Weltausstellung in Chicago 1893 für das Großherzogthum Hessen dem Director Dr. Wulkow in Darmstadt übertragen hatte, sind nunmehr beendet und werden in diesen Tagen nach Berlin gesandt werden. In der Annahme, daß es manchen Leser interessiren wird, wenigstens einige Gesammtresultate dieser Zusammenstellungen zu vernehmen, setzen wir einzelne uns zur Verfügung gestellten Angaben her. Im Voraus bemerken wir, daß das Bild, das hier ausgerollt wird, ein durchaus erfreuliches ist, daß für die Geistesbildung der Mädchen aller Gesellschaftsklassen in durchaus genügender Weise gesorgt ist und daß auch die Theilnahme des weiblichen Geschlechtes am Lehreramt eine weite und ausgedehnte ist. Die Volksschulen, die erweiterten Volksschulen, welche in den größeren Städten als Mittelschulen organisirt sind und in den kleineren dem Lehrplane der unteren und mittleren Klassen der höheren Mädchenschulen folgen, die große Zahl der Privatschulen, die sämmtlich unter den Großh. Kreisschulinspecrionen stehen und nach besten Kräften den Leistungen der Staatsschulen nachstreben , endlich die höheren Mädchenschulen, welche vom Ministerium des Innern und der Justiz ressortiren: sie alle bilden einen festen in sich geschlossenen pädagogischen Organismus, welcher der weiblichen Jugend den ihr zukommenden Antheil an der für die Gegenwart nothwendigen Geistesbildung sicher gewährleistet. Nur eine leicht erkennbare Lücke weist dieser Organismus auf, welche sich durch keineswegs tief eingreifende Maßnahmen aussüllen läßt: das ist die Ausbildung der Volksschullehrerinnen. Während das Großh. Lehrerinnen-Seminar in Darmstadt den Aspirantinnen für das höhere Schulfach die genügende wissenschaftliche und pädagogische Bildung vermittelt, um mit gutem Erfolg an höheren Mädchenschulen wirken zu können, fehlt es an einer Einrichtung, welche die geeigneten jungen Mädchen mit dem für den Berus der Volksschullehrerin nothwendigen Rüstzeug versieht. Die Mädchen müssen sich privatim auf irgend eine mehr oder weniger geeignete Weise vorbereiten und können dann ihre Prüfung an einem der drei Lehrer^Semi- nare: Friedberg, Alzey, Bensheim, ablegen. Es liegt aus der Hand, daß hierbei ein nach gleichmäßigen pädagogischen Principien geschultes Lehrerinnenmaterial nicht erzielt werden kann und daß ein ungewöhnliches Maß von Energie erfordert wird, diesen dornigen Weg der selbstständigen Vorbereitung furchtlos zu betreten. Durch eine Erweiterung der Mädchenmittelschule in Darmstadt, d. h. durch Hinzufügen von einer Selectenklasse mit zweijährigem Cursus, würde dem Uebelstande in genügender Weise abgeholfen werden können.
Was nun zunächst die sechs höheren Mädchenschulen des Landes betrifft (Alzey, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Worms), so werden auf denselben 2172 Schülerinnen unterrichtet. Die Zahl der an ihnen wirkenden Lehrerinnen beträgt 42 und zwar 32 wiffenschaftliche und 10 technische, wobei zu bemerken ist, daß in einigen Fällen der Hand- arbeitsunterrtcht auch von wissenschaftlichen Lehrerinnen gegeben wird. Von den wissenschaftlichen Lehrerinnen sind 14, also über ein Drittel, aus den drei oberen Klassenstufen thärig. Der Cursus dieser sämmtlichen Anstalten ist zehnjährig- er verlangt die Schülerinnen vom 6. bis zum 16. Lebensjahre.
Die Zahl der privaten höheren Mädchenschulen erscheint auf den ersten Anblick unverhältnitzmäßig groß. Wenn man indessen die große Zahl der kleineren Städte in Betracht zieht, wo eine öffentliche höhere Schule sich nicht halten ' kann, dagegen eine private Schulanstalt für die die Volksschule nicht besuchenden Mädchen eine sociale Nothwendigkeir ist, so wird man die hohe Ziffer begreifen.
Die Provinz Starkenburg hat 14 Privatschulen für Mädchen, 46 Lehrerinnen, 863 Schülerinnen. Eine solche Schule für beide Geschlechter hat Pfungstadt.
Die Provinz Oberhessen hat neun Privatfchulen, 17 Lehrerinnen, 223 Schülerinnen. Gemischte Anstalt ist in Schlitz.
Die Provinz Rheinhessen hat 16 Privatschulen, 87 Lehrerinnen, 1422 Schülerinnen, darunter in Mainz allein 870. Gemischte Anstalten hat Mainz (1), Sauerschwabenheim, Wörrstadt je 1.
Die Gesammtzahl der privaten höheren Mädchenschulen beträgt hiernach 39, die Zahl der in ihnen unterrichteten Kinder 2508, die der Lehrerinnen 150.
Hier ist die Scheidung zwischen wissenschaftlichen und technischen Lehrerinnen schwer ausrecht zu erhalten, da die Thätigkeit der Lehrerinnen dem Schulbedürsniß gemäß eine vielseitige ist. Der Unterricht wird demgemäß auch in den obersten Klassen vorzugsweise von Damen gegeben.
Zu den Volksschulen ist vorweg zu bemerken, daß in den Städten Darmstadt, Offenbach, Gießen der getrennte Unterricht der Knaben und Mädchen völlig durchgesührt ist. In Mainz und Bingen besteht neben der Volksmädchenschule die gemischte. Im Uebrigen ist selbstverständlich die getrennte Mädchenschule, wie die untenstehenden Zahlen ergeben, sehr in der Minderheit.
Ein sehr beachtenswerthes Glied bilden hier die oben erwähnten erweiterten Volksschulen, deren Zahl voraussichtlich sehr bald zunehmen wird. Sie sind in den nach- folgenden Gesammtzahlen mit einbegriffen, doch bemerken wir, daß ihre gegenwärtige Zahl 18 beträgt, 6 ausschließlich für Mädchen, 12 für beide Geschlechter. Als Lehrerinnen sind an ihnen thätig 32, die Zahl der in ihnen unterrichteten Mädchen beträgt 1725.
Im Großherzogthum Hessen bestehen Volksschulen ausschließlich für Mädchen 29, für beide Geschlechter 962, ins- gesammt 991 Schulen.
Die Zahl der in diesen Schulen unterrichteten Mädchen beträgt 80,730, die Zahl der Lehrerinnen 169 (gegen 2188 Lehrer).
Wir lassen gelegentlich diesen statistischen Zusammenstellungen noch einige Nachweise über die Fortbildungsschulen folgen. R. W. in der „Darmst. Ztg."
Locale» rntfr provinzielle»,
Gießen, 15. August 1892.
— Bestätigung. Seine Königliche Hoheit der Groß- herzog haben Allergnädigst geruht: am 9. August der am 21. Juli l. I. durch die Stadtverordneten-Versammlung zu Gießen erfolgten Wahl des Tabaksabrikanten Stadtverordneten Ludwig Georgi zu Gießen zum Bürgermeisterei-Beigeordneten der genannten Provinzialhauptstadt die Bestätigung zu ertheilen.
— Herr Polizeirath Fresenius hat nach beendigtem Urlaub seine Dienstsunctionen wieder übernommen.
— Die Nr. 14 des im Auftrage des Evang. Pfarr- vereins im Großherzogthum Hessen von Herrn Pfarrer Dr. Naumann hier herausgegebenen „Hessischen Kirchenblattes" hat folgenden Inhalt: 1. Vorschriften belehren, Beispiele ziehen! 2. An die Arbeit! 3. Correspondenzblatt für die Pfarrvereine. 4. Verbandstag der evang. Psarrvereine in Deutschland. 5. Feindseligkeit gegen die Psarrvereine. 6. Ein Stück Strafgesetz in der Kirchenverfassung — aufgehoben oder übersehen? 7. Noch ein Wort über den „Widerspruch" in der kirchlichen Gesetzgebung. 8. Zusammenkünfte der Pfarrvereinsmitglieder. 9. An die Vertrauensmänner 10. Briefkasten.
— Marineverein. Am 13. l. M., Abends, feierte der hiesige Marineverein im festlich becorirten Vereinslocale den Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen. An Se. Königliche Hoheit wurde ein Glückwunschtelegramm abgefandt.
— Verhaftet wurde gestern ein Mensch wegen Trunkenheit und Ruhestörung.
— Wichtig für Viehbefitzer. Wie gerathen es für die Viehbesitzer ist, von den unter ihrem Vieh stattfindenden Seuchenausbrüchen rechtzeitig Anzeige zu erstatten, möge daraus entnommen werden, daß innerhalb des Kreises Gießen schon häufig recht empfindliche Strafen wegen schuldhafter Verheimlichungen auferlegt werden mußten. So erhielt eine Anzahl von etwa 15 Besitzern einer Gemeinde wegen unterlassener Anzeige der Maul- und Klauenseuche Strafen von je 25 Mk., ein Besitzer einer anderen Gemeinde wegen derselben Unterlassung eine Strafe von 40 Mk. Wegen unterlassener Anzeige der Räude wurden schon mehrmals Schäfer mit 30—40 Mk. bestraft. Es ist anzunehmen, daß die Gerichte, wenn die Verheimlichungen fraglicher Art sich mehren, noch weit schärfere Strafen aussprechen werden, und es muß deßhalb den Viehbesitzern, um sich vor solchen zu schützen, die rechtzeitige Anzeige dringend empfohlen werden.
— Oberhesfischer Obstbauverein. Vereinsbezirke Büdingen und Schotten. Sonntag den 21. August 1892, Nachmittags 2 Uhr, findet im Saale des Herrn Gastwirths Uhl (zum Gambrinus) in Nidda eine gemeinschaftliche Hauptversammlung der Vereinsbezirke Büdingen und Schotten des Ober- hessffchen Obstbauvereins statt. Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die Vereinsthätigkeit. 2. Besprechung der Ausgaben der Geschäftsstelle, des Geschäftsführers, der Sectionen und der Vertrauensmänner. 3. Veranstaltung einer Obstausstellung zu Nidda im October d. I. 4. Bildung eines Ausstellungs-Comires. 5. Sonstige Anträge und Mit- theilungen.
— lieber die Pflichten der Gaftwirthe ihren Gästen gegenüber hat daß Reichsgericht eine interessante Entscheidung gefällt. Nach derselben ist jeder Gastwirth zwar nicht gesetzlich, jedoch durch seine gewerbliche Stellung verpflichtet, allen Gästen, die sich anständig betragen, Speisen und Getränke zu verabfolgen. Es stehe durchaus nicht in dem Belieben eines Gastwirths, irgend welchem anständigen Gaste die Verabreichung zu verweigern. Die grundlose Zurückweisung würde eine Beleidigung sein. Habe aber der Gast das Bestellte erhalten und verzehrt, oder habe er verständigem Ermessen nach Zeit genug gehabt, dasselbe zu verzehren, dann brauche ihn der Wirth nicht länger zu dulden. Mache aber der Gast eine neue Bestellung, dann müsse sie der Wirth auch ausführen.
— Angesichts der Choleragesahr und der in Folge der gegenwärtigen Witterung überhaupt näher gerückten Gefahr der Verbreitung epidemischer Krankheiten sei auf einen Gegenstand das Augenmerk der Hausfrauen besonders gerichtet: Das ist auf den Eis sch rank. Das täglich in demselben schmelzende Roheis läßt eine ganze Anzahl faulender Schlammproducte zurück, welche auf die in den Eisschränken aufbewahrten Nahrungsmittel eine üble Einwirkung äußern. Es ist deshalb recht häufige Reinigung der Eisbehälter in den Eisfchränken sehr geboten. Auch vor dem Genuß von Roheis, wenn dasselbe nicht von ganz reinen und klaren Gewässern herrührt, muß gewarnt werden, da in demselben sich häufig pflanzliche und sonstige Rückstände befinden, welche bei Genuß der Gesundheit nachtheilig werden können.
— Gegen das Anfaffen der Backwaaren in den Läden von Seiten des Publikums nimmt jetzt die „Bäckerzeitung" angesichts der drohenden Choleragefahr sehr energisch das Wort, indem sie sich wie folgt vernehmen läßt: „Das Anfaffen von Backwaaren Seitens des Publikums ist von uns vor etwa zwei Jahren so nachhaltig und energisch bekämpft worden, daß wir zu der Annahme berechtigt waren, es müsse diese Unsitte gänzlich ausgerottet sein. Leider ist dies nicht der Fall, und wenn wir heute nochmals darauf zurückkommen, so geschieht dies angesichts einer im fernen Osten den deutschen Grenzen bereits unheimlich genug drohenden Krankheit, bei der die geringsten Unterlassungssünden gegen unbedingte Reinlichkeit die Gefahr der Ansteckung, bezw. Uebertragung herausbeschwören, bezw. vermehren können. Es gibt nichts Unappetitlicheres und für die
Gesundheit der Nebenmenschen Gefährlicheres, als diese- meist mit schweißigen oder unsauberen Händen ausgeführte Befassen von Eßwaaren. Kann nicht in einem anscheinend gesunden Menschen schon lange ein Krankheitsstoff schlummern, der durch die Poren der Haut Theilchen von sich abgehen läßt, die dann aus die beschriebene Art zu Krankheitsträgern werden? Ist nicht schon das Unästhetische und Unappetitliche dieser Sitte Grund genug, daß dagegen von allen Seiten sollte eingeschritten werden? Ebenso verhält es sich mit dem Zurücknehmen der Backwaaren. Kein anständiger Geschäftsmann kann und wird Backwaare, die aus dem Laden gewesen ist, zurücknehmen, denn er ist nicht im Stande, zu beurteilen, wer die Backwaare in der Hand gehabt hat. Wir sind sest überzeugt, daß uns das vernünftige Publikum Recht geben und unterstützen wird."
Heuchelheim, 15. August. In der Nacht von Samstag aus Sonntag wurden unsere Ortsbürger gegen 1 Uhr wieder durch Feuerlärm erschreckt. Trotz der seit dem letzten Brande täglich durch acht Mann freiwillig ausgeübten Sicherheitswache gelang es, Feuer zu legen. Es wurden trotz der energischsten Löschbemühungen fünf große Scheuern ein Raub der Flammen. Möchte es doch bald gelingen, den ober die Brandstifter der gerechten Strafe zuzuführen und den Bewohnern die Ruhe und das Gefühl der Sicherheit wiederzugeben. Die durch den Brand Beschädigten sind: Ederh. Rinn, Ludwig Brückmann Wittwe, G. Löber, Phil. Reuschling, Phil. Sack.
Holzheim, 13. August. Daß man in unserer Gemarkung, welche durch ihre vorzügliche Kartoffelcultur in weitesten Kreisen aufs Beste bekannt ist, auch dem Körnerbau die nötige Aufmerksamkeit zuwendet, und hierdurch in diesem Jahr reichen Segen erntet, das erhellt aus einem vorgenommenen diesjährigen Weizendruschergebniß. Der Director der hiesigen Spar- und Darlehenskasse, Herr Wilh- Grieb II. ließ nämlich gestern den Weizen (Sherry) von zwei Morgen (a 320 Klafter) dreschen, wobei dieser Ausdrusch das erstaunliche Resultat von 37 Centner Körner ergab. Möchten sich! doch recht viele unserer Landwirthe ähnlicher Erntesegen in diesem Herbste erfreuen.
-u. Altenstadt, 13. August. Von den in Lindheim erkrankten fünf Haushaltungsschülerinnen hat der Tod gestern Abend ein Opfer gefordert: Fräulein PH. aus Oppershofen.
Büdingen, 12. August. Die seit Jahren in Breitenborn, Kreis Gelnhausen, bestandene Glasfabrik, die Wein, Bier- und Champagnerflaschen fabricirte, hat beschlossen, ihren Betrieb, infolge der sehr ungünstigen und teuren Transportverhältnisse nach Breitenborn, hierher zu verlegen. Die Stadt Büdingen hat ein Gelände von ca. 2T/2 Morgen in der Nähe des Bahnhofes erworben und an die Glashüttengesellschast mit der Bedingung verkauft, daß der Kaufpreis für fünf Jahre unverzinslich gestundet, vom sechsten Jahre ab das Capital zu 4pCt. verzinst und in 20 Jahren zurückbezahlt wird.
A. Aus Starkenburg, 14. August. Die Ernte der 1892er Halmfrüchte ist in unserer Provinz bis auf einige kleine Partien Hafer beendigt. Die Körnererträge sind an manchen Orten geradezu colossal zu nennen. So z. B. ist es nichts Seltenes, daß der Haufen (= 10 Gebund) Roggen 125—145 Pfund gibt. Ganz ähnliche Gewichtsverhältniffe liefern Weizen, Spelz, Gerste und Hafer, alle geben bis P/i Centner Körner und darüber. Dabei sind die Körner klar und hell wie Crystall und besitzen ein höchst feines Mehl, denn die Früchte sind unter stetem Sonnenschein gereift und besitzen dader lauter edle Eigenschaften. Die kräftigen Regen, welche in den ersten zehn Augusttagen niedergingen, waren von vorzüglicher Wirkung. Es gibt eine große Masse Spätkart osseln von großer Güte. Das Frühobst an der Bergstraße wurde mit hohen Preisen bezahlt. (Landwirthe pflanzet und pfleget Obstbäume!) Das Spät obst, wo welches vorhanden, wird sehr gut bezahlt werden. — An der Bergstraße gibt es bereits reife Trauben. So etwas hat man blos in den berühmten Weinjahren 1834, 1846, 1857, 1865 und 1868 erlebt. Der 1892er Jahrgang wird sich diesen berühmten Marken würdig an die Seite stellen. Der einzige Punkt, wo zu wünschen übrig bleibt, ist der Futterertrag. Wenn es heiß ist, bleiben die Futterpflanzen zurück. Die Landwirthe können sich dadurch einigermaßen helfen, daß sie jetzt gleich auf die Stoppeln und, wo es angängig ist, Lupinen, Stoppelrüben, Wickfutter oder noch besser ein Gemenge von Oelrettig, weißen Sens und Buchweizen säen, welches zusammen sehr gutes und reichliches Futter gibt. Das diesjährige Futter zeichnet sich durch große Güte aus. — Wir hatten im vorigen Jahre eine gute Ernte gehabt, welche große Massen lieferte, die aber durch den» vielen Regen in der Qualität etwas beeinträchtigt war. Die I diesjährige Ernte ist in der Masse geringer, aber in der / Dualität bedeutend besser. Unsere Landwirthe dürfen mit/ den beiden Jahren 1891 und 1892 sehr zufrieden sein.
Seligenstadt, 11. August. Unsere vereinigten Landwirthe faßten in einer neulichen Versammlung den Beschluß, sich künftig bei vorkommenden Wildschäden von Ob st bäumen nicht mehr auf blosen Ersatz der mitunter schon feit Jahren. gepflegten und dann beschädigten Bäumchen durch junge Setz- ’ linge einzulassen, vielmehr volle Geldentschädigung zu verlangen. Der Anspruch für ein Gebund beschädigten Hafers wurde von 60 auf 70 Psg. erhöht. Bei entstehenden Differenzen trägt der Verein die erwachsenden Kosten. Durch diese Ansprüche dürsten sich die Beträge für Wildschäden, die sich im Vorjahre in unseren Jagdrevieren allein auf 4000 Mk. bezifferten, noch wesentlich erhöhen.
A Mainz, 14. August. Von militärischer Seite verlautet, daß der Gouverneur der hiesigen Festung, General von Reibnitz, mit dem 1. October in Ruhestand treten wird. Wie man in Officierskreisen versichert, ist ein Personenwechsel bei dem hiesigen Gouvernementsposten durch die Ernennung des Generallieutenants v. Wittich zum comman-


