Ri 112
Samstag den 14. Mai
1892
Gießener Anzeiger
Henerat-Anzeiger
Kirrtt(jät)ngn Aöonnement5pretsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog» 2 Mark 50 Pfg.
Webactün, Gxpedttto« und Druckerei:
Kch»tstr«tze Ar.I.
Fernsprecher 51.
Die Gießener
W««1tienötätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, wit Ausnahme des MontagS.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giefzen.
Hratisöeikage: Hießener Aamikienökätter
Aintlichev Theil
Dr. Linß.
v. Gagern.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für b» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Corrn. 10 Uhr.
Alle Lnnoncen-Bureaux de- In- und Au«landeS nehm« Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger^ entgegen.
Berlin, 12. Mai. Der Parteikasse derSocial- demokrarie sind im Monat April wieder Spenden in besonderer Höhe zugegangen. Der „Vorwärts" verzeichnet 45,000 Mk. von Auer u. Co. in Hamburg, 9014 Mk. von der Expedition des „Vorwärts", 3000 Mk. Werther, 2500 Mk. M. L. und daneben noch Beiträge von 400, 300, 100 Mk., so daß die größeren allein sich aus über 61,000 Mark beziffern.
Nr. 26 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben den 7. d. M., enthält:
(Nr. 2020). Wellpostvertrag, abgeschloffen zwischen Deutschland und den deutschen Schutzgebieten, den Vereinigten Staaten von Amerika, der argentinischen Republik, Oesterreich. Ungarn, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, der Republik Columbien, dem unabhängigen Congostaat, der Republik Costa-Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, der Republik San Domingo, Egypten, Ecuador, Spanien und den spanischen Colonien, Frankreich und den französischen Colonien, Großbritannien und verschiedenen britischen Colonien, den britischen Colonien von Australien, Canada, Britisch- Jndien, Griechenland, Guatemala, der Republik Haiti, dem Königreich Hawaii, Honduras, Italien, Japan, der Republik Liberia, Luxemburg, Mexico, Montenegro, Nicaragua, Nor- wegen, Paraguay, Niederland und den niederländischen Colonien, Peru, Persien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, dem Königreich Siam, der südafrikanischen Republik, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis, der Türkei, Uruguay und den Bereinigten Staaten von Venezuela. Vom 4. Juli 1891.
(Nr. 2021). Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Werthangabe, abgeschloffen zwischen Deutschland, der argentinischen Republik, Oesterreich- Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, der Republik Costa- Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, Egypten, Spanien, Frankreich und den französischen Colonien, Italien, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rußland, Salvador, Serbien, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis und der Türkei. Vom 4. Juli 1891.
(Nr. 2022). Übereinkommen betreffend den Postanweisungsdienst, abgeschloffen zwischen Deutschland, der argentinischen Republik, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, der Republik Costa-Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, Egypten, Frankreich und den französischen Colonien, Italien, Japan, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Niederland und den niederländischen Colonien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Salvador, dem Königreich Siam, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis, der Türkei und Uruguay. Vom 4. Juli 1891.
(Nr. 2023). Uebereinkunft betreffend den Austausch von Postpacketen, abgeschloffen zwischen Deutschland, der argentinischen Republik, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, der Republik Columbien, der Republik Costa-Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, Egypten, Spanien, Frankreich und den französischen Colonien, Griechen- land, Italien, der Republik Liberia, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Paraguay, Niederland und den niederländischen Colonien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Salvador, Serbien, dem Königreich Siam, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis, der Türkei, Uruguay und den Vereinigten Staaten von Venezuela. Vom 4. Juli 1891.
(Nr. 2024). Übereinkommen betreffend den Postauftragsdienst, abgeschloffen zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, der Republik Costa-Rica, Egypten, Frank- reich, Italien, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Niederland und Niederländisch-Ostindien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Salvador, der Schweiz, der Regentschaft Tunis und der Türkei. Vom 4. Juli 1891.
(Nr. 2025). Uebereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, abgeschlossen zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, der Republik Columbien, Dänemark, Egypten, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Persien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Türkei und Uruguay. Vom 4. Juli 1891.
Gießen, den 12. Mai 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern. ____________
Depeschen deS .Bureau Herold*.
Berlin, 12. Mai. Das „Berl. Tagebl." meldet aus Rom: Die Reise des Königspaares nach Berlin ist aus unbestimmte Zeit verschoben, da Giolitti den König begleiten soll und in den nächsten Tagen der politischen Verhältnisse wegen nicht abkommen kann.'
Berlin, 12. Mai. Der wegen Veruntreuungen bei der Reichsbank verhaftete Cal cu lat or Schulz hat sich vergangene Nacht im UntersuchungS-Gefängniß erhängt.
Beuthen lOberschlesien), 13. Mai. Dreißig Berg, arbeiterversamml ungen beschloffen Resolutionen für Annahme der CentrumS-Anträge zur Berggesetznovelle.
Gießen, den 11. Mai 1892.
Das Großhcrzoqliche Kreisamt Gießen
MM die Grptzh. Bürgermeistereien de- Greises.
Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntuiß und empfehlen Ihnen, hiernach in Zukunft zu verjähren.
Darmstadt, am 3. Mai 1892.
Betr.: Die Ausgabe neuer Stempelmarken, hier: deren Verwendung und Entwerthung.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichen Provinzial-Direetionen und Kreisämter.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 20. September 1879, die allgemeine Emfirbrung von Stempelmarken betreffend (Reg.-Blatt S. 683) und aus die Novelle dazu vom 4. März 1891 (Reg.-Blatt S. 36) bestimmen wir Folgendes:
Die Verwendung und Entwerthung der Stempelmarken hat Seitens der Verwaltungsbehörden und -Beamten in der Weise stattzufinden, daß die Marken in der den tarifmäßigen Betrag deckenden, möglichst geringen Anzahl und nach der Ordnungsfolge ihrer Geldbeträge am oberen Rande des Schriftstücks aufgeklebt und alsdann auf dem oberen Theil jeder einzelnen Marke die Anfangsbuchstaben der Dienststelle oder die volle Benennung derselben entweoer handschriftlich oder mittelst Stempelaufdrucks vermerkt werden und außerdem an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle die Zeit der Verwendung und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, oder Monat in Buchstaben mittelst deutlicher Schriftzeichen ohne jede Rasur, Durchstreifung der Ueberschreibung eingeschrieben wird. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen (z. B. 7. Sept. 1890, 8. Oct. 1891) sind zulässig.
Die Marken dürfen nicht durchkreuzt werden.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen fügen wir bei, daß für Private die Selbsteintragung des Datums auf die Marken nicht obligatorisch vocZeschrieben ist. (Verordnung vom 21. September 1879, § 2 Abs. 1). Gelangen Eingaben an Beamte und Behörden, bei denen die zur Verwendung gekommenen Marken gar nicht oder in ungenügender Weise, insbesondere auch hinsichtlich der Einschrift des Datums entwerthet sind, so ist das Erforderliche von dem mit der Sache befaßten Beamten nachzuholen.
Sie wollen sich hiernach bemessen und die Ihnen unterstellten mit der Ausfertigung von stempelpflichtigen Urkunden befaßten Behörden und Beamten entsprechend bedeuten.
Finger.
Deutsches Reich.
Berlin, 12. Mai. An ein und demselben Tage sind in den beiden Sensationsassairen, welche durch die Berliner Schloßbauprojecte und durch die Ahlwardt'schen „Judenflinten" die öffentliche Meinung Deutschlands in Aufregung hielten, die längst gewünschten amtlichen Klarstellungen erfolgt. Während in der Montagssitzung des preußischen Abgeordnetenhauses die Mintster v. Bötticher und Herrsurth nacheinander jene Erklärungen abgaben, welche den auf das Berliner Königsschloß bezüglichen schwindelhaften Pro- jecten mit einem Schlage ein Ende bereiteten, erschien am Montag Abend im „Reichsanzeiger" die offizielle Kundgebung, welche die Beschuldigungen der Löwe'schen Gewehrsabrik seitens des Antisemiten Ahlwardt als ungeheuerliche Entstellungen erkennen läßt. In den Kreisen aller patriotischen und ehrlichen Leute freut man sich, daß es endlich zu diesen Klarstellungen gekommen ist: Es läßt sich indessen nicht verkennen, daß die Erregung, welche die Ahlwardt'sche Broschüre in Sachen der „Judenflinten" hervorgerusen hat, trotz der amtlichen Kundgebung des „Reichsanzeiger" noch nicht völlig wieder verschwunden ist, wobei namentlich der Umstand mit einwirkt, daß die betreffende Erklärung so spät erschienen ist. Jedenfalls kann nur dringend gewünscht werden, daß der bevorstehende Proceß gegen Ahlwardt eine definitive gerichtliche Feststellung des ganzen Thatbestandes betreffs der „Judenflinten" bringt.
— Heber die Vorgänge bei der Ernennung des Grenadiers Lück vom 3. Garderegiment zum Gefreiten durch den Kaiser sind verschiedene Lesarten in Umlauf, die eigentlich auch eine Richtigstellung des Sachverhalts von berufener Seite erheischten. Am Ende kommt es indeffen weniger darauf an, wie sich diese Scene in der Wirklichkeit abgespielt hat, als vielmehr auf die bedeutsame Thatsache, daß dem genannten Soldaten für sein Verhalten in der bekannten Schießaffaire in so besonderer Weise eine Auszeichnung zu Theil geworden ist. Verschiedene Blätter haben den Vorgang in HiiMick auf die thm zu Grunde liegende Ursache einer Kritik unterzogen, die jedoch der vollzogenen Thatsache gegenüber selbstverständlich von keinerlei practischer Wirkung sein kann.
Nerreste H<xd>rid>teit.
Wolffs teleyraytttsches «orrespolldenz-Burean.
Berlin, 12. Mai. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in der heutigen Sitzung die Landgemeindeordnung für Schleswig-Holstein in zweiter Lesung ohne erhebliche Debatte. Der Minister des Innern, Herrsurth, erklärte im Verlaufe der Debatte, er fy jetzt mit der Ausarbeitung der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau beschäftigt. Bei der dritten Lesung des Berggesetzes gab der Minister von Berlepsch die Erklärung ab, er hoffe von der Novelle zum Berggesetz die günstigsten Folgen besonders nach Einführung der in Vorbereitung befindlichen Berggewerbegerichte. Die Redner des Centrums erklären, obwohl sie mit den Beschlüssen der zweiten Lesung nicht einverstanden seien, würden sie dennoch für das Gesetz stimmen. Die übrigen Parteien stimmen für die Beschlüsse der zweiten Lesung. Die Generaldebatte über das Gesetz ist hiermit erledigt.
Berlin, 12. Mai. Die Commission des Abgeordnetenhauses zur Berathung des Gesetzentwurfs über die Gleichstellung von Lehrern an staatlichen und nicht- staatlichen höheren Schulen nahm heute § 3 an, wonach die Gemeinden verpflichtet sind, die erforderlichen Mittel für Lehrergehälter bereit zu halten, nebst der Resolution Dürre, die Regierung zur Subventionirung der Gemeinden auszufordern, bei denen die Mittel unzureichend sind, später jedoch die Subventionen nur Gemeinden zuzuwenden, für deren höhere Lehranstalt ein öffentliches Interesse vorhanden.
Berliu, 12. Mai. Wie die „Post" hört, sind für den Aufenthalt des Kaisers in Pröckelwitz bei dem Grasen Dohna vierzehn Tage in Aussicht genommen. Der Kaiser trifft am 30. Mai früh in Berlin ein, Abends wird der Besuch der Königin und der Königin-Regentin der Niederlande erwartet.
Berlin, 12. Mai. Rechtsanwalt Stein, der jüngst eine Broschüre gegen Ahlwardt geschrieben hat, wurde gestern verhaftet. Es handelt sich um eine Hypotheken Angelegenheit, bei der sich Stein angeblich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat.
Berlin, 12. Mai. Der „Staatsanzeiger" veröffentlicht eine Verfügung des Cultusministers an die Provinzial-Schul- collegien gegen Schülerverbindungeu an höheren Lehr- anstalten, worin den Directoren und Lehrerkollegien die genaueste Beachtung der bezüglichen Vorschriften ein« geschärft wird.
Pardubih, 12. Mai. Von 5 00 Arbeitern, die gestern bei der Flußregulirung in Sesemitz Arbeit suchten, aber nicht erhielten, drangen 60 in einen Krämerladen, erzwangen dort Branntwein, Tabak und Geld und flüchteten sodann. Die Gensdarmerie schritt ein und verhaftete die Rädelsführer.
Lüttich, 12. Mai. Die Arbeiterpartei beschloß in einer gestern stattgefundenen Versammlung, indem sie gegen die Parteilichkeit der Behörden protestirte, auf die aus Sonntag beabsichtigte Kundgebung gelegentlich einer Prozession nach der Kathedrale zu verzichten.
Lüttich, 12. Mai. Durch Geständnisse der verhafteten Anarchisten entdeckte die Polizei größere Mengen von Explosivstoffen, so in der Nähe des Etablissements v. Mathyssen, dessen Sohn verhaftet wurde, 50 Dynamitpatronen- in Esneux waren 200 Dynamitpatronen und Pulver vergraben.


