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Abg. Frbr. v. Huene (Ctr.): Man müsse vor Allem die ab­solute Kostenziffer ins Auge fassen und fragen, ob man dieselbe auf­bringen könne. Das platte Land werde bet der Erhöhung der Frie- denSpräsenz am schärfsten berangezogen werden. Das Eentrum yabe bisher geschwiegen, weil es eine ernste Prüfung der Vorlage vornahm. DaS Ergebntß dieser Prüfung sei, daß die Vorlage in ihrem Ge- sammtumfange für daS Eentrum unannehmbar sei (hört, hört!), daß aber daS Centrum bereit sei, diejenigen Mittel -u bewilligen, dte er­forderlich seien, um dte Durchführung der zweijährigen Dienstzeit ohne Schädigung unserer Wehrkraft zu gewährleisten. Durch die Vorlage würden 83000 Mann ihrem bürgerlichen Leben entzogen werden. Es sei dankenswerrh, daß der Reichskanzler dte Kosten er­heblich herabgedrückt habe; aber etz bleibe doch noch sehr viel übrig und die wirtschaftliche Lage sei wenig aussichtsvoll. Die zweijährige Dienstzeit müsse gesetzlich frstgelegt werden, damit dte Regierung nicht davon abgehen könne. Einen entsprechenden Antrag werde er in der Commission stellen. Mit Mißtrauen bl«cke man auf die vor geschlagenen vierten Bataillone"; man hätte hier besser von E'satzabtheilungen gesprochen. Die zweijährige Dienstzeit werbe in der Bevölkerung mit größter Genugthuung b grüßt werden, da man darin mit Recht eine Erleichterung erblickt. Die alljährliche Bewilligung der Frtedens- präsenz wäre das grundsätzlich Richtige, da ja der >ötat für ein Jahr festgeslellt werde. Mit dem Septennat habe man eigenthümltche Er­fahrungen gemacht. Die verbündeten Regierungen seien für eine Reihe von Jahren gegen eine Herabsctzung der Fricdentzpräsenz ge­schützt gewesen; gegen eine Heraufsetzung der Pcäfrnz habe das Sep­tennat aber keine Garantie gegeben. Auf dem Boden einer Ver« einigung der wirtbschallltchen Interessen mit denen der Wehrkraft werde sich hoffentlich eine Verständigung erzielen lassen.

Adg Richter (dfr.) bemerkt, daß der Standpunkt seiner Partei der Stellungnahme des Centrums sehr nahe komme, doch verwahre er sich dagegen, daß es sich jetzt etwa um die Bewilligung einer ersten Abschlagßrate auf die Gesammtforderung der Militärverwaltung handeln könne. Daß mehr Soldaten bester sind wie weniger und mehr Bataillone sicherer als ein einziges, brauche man dem Reichs­tage nicht erst zu sagen, daran zweifle Niemand; Aufgabe aber des Reichstags sei es, die militärischen Forderungen in Einklang mit den bürgerlich wirthschaftlichen Jnterrssen zu bringen. Es sei nicht geschickt vom Reichskanzler gewesen, zu sehr den milttältschen Fach­mann herauszukehren; die jetzt vorgeschlagene zweijährige Dienstzeit sei ja gerade ein Triumph des bürgerlichen Laienverstandcs. Die negative Haltung der freisinnigen Partei früheren militärischen For­derungen gegenüber war bedingt durch die ablehnende Haltung der Regierung hinsichtlich der zweijährigen Dienstzeit. Aber ganz falsch sei es, daß die freisinnige Partei verpflichtet sei, auf Grund ihres Parteiprogramms für diese Vorlage zn stimmen. Dre freisinnige Partei habe zwar immer die zweijährige Dienstzeit gefordert, doch 1 habe sie sich nirgends bereit erklärt, einer solchen Heereserweiterung zuzufttmmen. Sie wolle volle Entwickelung unserer Wehrkraft, aber unter möglichster Schonung unserer wirthschaftlichen Kräfte. Auf die letzteren nehme die Vorlage gar keine Rücksicht. Würde dieselbe bewilligt, so würden bald Nachforderungen für Ausbildungspersonal nachfolgen. Schon jetzt habe man zu junge Offiziere, was mit der Frage der Soldatenmißhandlungen zusammenhinge. Die hieraus erwachsenden Uebelstände würden sich nach der Vorlage ganz be­deutend verschärfen. Es handle sich nicht nur um die Besoldungs­frage, sondern auch um die Pensionirung und bezw. die Civtlver- sorgung. Der Grundsatz, daß ein Offizier, wenn er übergangen wird, sich pensioniren läßt, sei unhaltbar. Wie wolle man die 100000 Mann mehr, welche die Vorlage will, unterbringen? Auch für Casernenbauten werden Millionen an Nachforderungen kommen. Auch die persönliche Belastung würde dürch die Vorlage erheblich wachsen, was große wtrthschaftliche Nachtheile sowohl für dte Industrie wie für die Landwirthschaft zur Folge haben müsse. Man spreche von der Verjüngung der Armee. In dieser Beziehung möge man doch nicht so große Erwartungen an die Vorlage knüpfen. Im Ge­folge von Kriegen stellten sich häufig Epidemien ein, die mehr Menschenleben erforderten, als von der Kugel des Feindes dahtn- gerafft werden. Wenn die Regierung die zweijährige Dienstzeit ernst­lich wolle, so mjsse das auch gesetzlich ausgedrückt werden. Kriegs- minifter v. Kaltenborn sage zwar, es solle sich um kein Experiment handeln; aber ein späterer Kriegsminister könne leicht anders denken. Seine Freunde hätten ein Interesse an dem Zustandekommen der Vorlage um der zweijährigen Dienstzeit willen, und sie wollten die Mehrkosten, welche die Herabsetzung der Dienstzeit erfordere, bewilligen, aber nur innerhalb der jetzigen Friedenspräfenz. Keine Regierung fei heute in Deutschland stark genug, die dreijährige Dienstzeit ent­gegen dem Willen des Volkes aufrecht zu erhalten. (Beifall links.) Reichskanzler v. Caprivi: Von dem innersten Wesen des soldatischen Lebens könne Richter naturgemäß nur geringe Kenntniß haben, denn dazu müsse man mit dem Soldatenleben in inniger Be­ziehung stehen. Er (Redner) sei von der Nothwendigkeit dieser Vor­lage völlig durchdrungen. Richter nannte die Gewährung der zwei­jährigen Dienstzeit einen Triumph des Laienverstandes. Aber die Verkürzung der Dienstzeit konnte Jeder fordern, die Schwierigkeit war, die nothwendigen'Compensationen zu finden. (Zustimmung rechts.) Bei der nächsten Mobilmachung würden bei dem jetzigen Verfahren ca. 1 Mtllon junger Leute ruhig zu Hause hinter dem Ofen bleiben; die Vorlage wolle diese Kräfte in den Dienst des Vaterlandes stellen. Dafür wolle man die älteren Leute zunächst zu Hause lassen.

Abg. Frhr. v. M a n t e u f s e l (cons.): Bei der großen Mehrbelastung, welche die Vorlage bringe, und bei der heutigen wirthschaftlichen Lage trete seine Partei mit der größten Zurückhaltung an die Vorlage heran. Dazu komme, daß für den größten Theil unserer Truppen von der bewährten dreijährigen Dienstzeit abgegangen werden soll. Allerdings soll die dreijährige Dienstzeit principtell nicht aufgegeben werden und darauf lege er den größten Werth. Es sei sehr fraglich, ob wir die Erfclge von 1866 und 1870/71 ohne dte dreijährige Dienstzeit errungen hatten. Es werde davon abhängen, ob die Com- miffarien der Regierung in der Commission in der Laoe sein werden, überzeugendes Material für die Nothwendigkeit der Vorlage beizu- bringen. Er befürchte, daß es nicht möglich sein werde, die durch die Vorlage bedingte Zahl an Offizieren und Unteroffizieren auizu- brtngen. Was die Dtckungsfrage anlange, so begrüße er die Börsen­steuer; aber werde dieielbe erbringen, was man von ihr erwarte 2 Es bezwe.fle das. Bei der Biersteuer dürfte wohl die Landwirthschaft zum Thcil die Kosten tragen, indem die großen Aciienbrauere.en den Preis für Gerste und Hopfen entsprechend der Steuererhöhung drücken dürfen. Noch erheblicher werde die Landwirthschaft durch die Er­höhung der Branntweinsteuer getroffen. Die Landwirthschaft habe auch bei den Handelsverträgen die Kosten zablen müssen und es geschehe nichts zur Erleichterung dieses wichtigen Zweiges unteres Volkslebens. Die angekündigte Novelle zum Unterstützungswohnsitzgesetz sei bisher noch nicht eingegangen. Hoffentlich werde die Regierung eine günstige Antwort auf die Jr.terpellat'on des Grafen Mirbach betr. die Brüsseler Conferenz haben. Die conservative Fraction werde nur bewilligen, was sie für nothwendig und für wirksam halte und daraus hin- die Vorlage einer ernsten Prüfung unterwerfen. (Beifall rechts.)

Abg. v. Komierowski (Pole) erklärt die Vorlage in der vor­liegenden Form für unannehmbar. Die Weiterberathung wird vertagt.

Montag 12 Uhr: Interpellationen betr. die Brauchbarkeit des deutschen Armeegewehrs und betr. die Brüsseler Währungsconferenz, Fortsetzung der heutigen Berathung.

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Depeschen des BureauHerold".

Bremen, 11. December. Die Auswanderung über hier nach Amerika in 11 Monaten 1892 betrug 119 670 gegen 132 739 im Vorjahre.

Dresden, 11. December. Aussehen erregt der^Concurs der Dresdener Brodsabrik Siegfried Epstein. Die Forderungen der Hauptgläubiger betragen 300000 Mk.

totale* und ^provinzielles,

Gießen, 12. December 1892.

Oeffentliche Sitzung des Provinzial-Ausschuffes der Provinz Oberheffen vom 10. December 1892. 1) Gelände­enteignung zum Ausbau der Löberstraße, hier Antrag der Stadt Gießen auf Ausspruch der Enteignung. Dem Anträge wird, nachdem die Deponirnng der festgesetzten Entschädigungssumme nachgewiesen worden ist, stattgegeben. 2) Reclamation der Brüder Hermann und Jacob Weinberg zu Gießen gegen das Heberegister der israel. Religionsgemeinde Gießen pro 1892/93. Gegen das Er- kenntniß des Kreisausschusses, das die Reclamation für be­gründet erkannte, ist seitens des Vorstandes der hiesigen israel. Religionsgemeinde Recurs verfolgt woiden. Letzterer hat behauptet, daß die Brüder Weinberg als Mitglieder der Religionsgemeinde zu betrachten seien, während die Brüder Weinberg dies bestritten mit der Begründung, daß sie in 1887 ausgetreten seien und seitdem eine Erklärung ihres Wiedereintritts nicht abgegeben hätten. Zur heutigen Ver­handlung sind seitens der Parteien verschiedene Zeugen sistirt worden, welche sich hauptsächlich über den Synagogenbesuch der Brüder Weinberg zu äußern hatten. Die Vernehmung ergab, daß die Letzteren einigemale die Synagoge besucht haben- in welchen Jahren dies gewesen, konnte nicht genauer festgestellt werden. Der Vertreter der israel. Religions­gemeinde stellt Antrag aus Stattgebung des Recurses, welchen Antrag er insbesondere darauf stützt, daß die Brüder Wein­berg ausgiebigen Gebrauch von den Gemeindeanstalten ge­macht, sich auch als Mitglieder der Gemeinde gefühlt hätten. Der Vertreter des Hermann und Jacob Weinberg vertritt dagegen die Anschauung, daß es zum Wiedereintritt seiner bereits früher aus der fraglichen Gemeinde rechtsgültig aus­getretenen Mandanten einer bestimmten Willenskundgebung bedurft habe, diese aber nicht erfolgt sei. Der Recurs der israel. Religionsgemeinde wird unter Verurtheilung derselben m die Kosten abgewiesen. 3) Reclamation des J o h. Seibert XI. zu Homberg a. O. gegen die Gemeinderaths­wahl daselbst. Seibert harte gegen die Gemeinderathswahl reclamirt, da der Ersatzmann für einen am Wahltage er­krankten Beisitzer nicht vom Gemeinderath gewählt, sondern vom Bürgermeister k. H. ernannt worden ist. Der Kreis- Ausschuß zu Alsfeld verwarf diese Reclamation, worauf Recurs an den Provinzial-Ausschuß verfolgt wurde. Der Provinzial-Ausschuß gab dem Recurse statt und erklärte dem« zufolge die fragliche Wahl für ungültig. 4)August Wenzel und Heinrich Bär IV. von Bobenhausen im Kreise Schotten suchten bei dem dortigen Kreis-Ausschuffe um Gast- wirthschaftsconcession nach, welche denselben jedoch unter Ver­neinung der Bedürfnißsrage versagt wurde. Nach Aussage des heute vernommenen Bürgermeisters von Bobenhausen entsprechen die dortigen Wirthschasten nicht den Anforderungen, die an sie gestellt werden, in einigen sollen überhaupt keine separaten Wirthßstuben vorhanden sein. Der Provinzial- Ausschuß erkannte, daß unter Aufhebung der Entscheidungen des Kreis-Ausschusses den beiden Gesuchstellern die erbetene Concession ertheilt werden soll. 5) In der Klagesache des Ortsarmenverbandes Frankfurt a. M. gegen den Ortsarmenverband Angenrod wegen Ersatz von Unter- stützungskosten für ein Kind der Katharine Oestreich von Renzendorf beschließt der Provinzial-Ausschuß dem klägeri- schen Anträge gemäß. 6) Jo Hs. Al brand von Wolf bei Büdingen hat gegen das Urtheil des Kreis-Ausschusses Büdingen (welches ihm den Fortbezug des Allmendgenusses in Wolf deshalb abgesprochen hat, weil derselbe nach Büdingen verzogen ist) Recurs erhoben mit der Begründung, daß er in Wolf noch eine vollkommen eingerichtete Wohnung habe, auch dortselbst noch Oeconomie betreibe bezw. betreiben lasse. Der Recurs wurde verworfen.

Von der Universität Herr Privatdocent Dr. A. Seitz wird, wie dieFrkf. Ztg." meldet, die am 1. April 1893 erledigte Stelle eines wissenschaftlichen Directors des Frank­furter Zoologischen Gartens annehmen.

Auf die heute Montag Abend stattfindende Vorstellung des Experimentators Albin Krause aus dem vielum- strittencn Gebiete der Suggestion sei hierdurch nochmals aufmerksam gemacht. (S. h. Inserat.)

Verhaftet wurde ein junger Gärtnergehülfe, der die verschiedenartigsten Urkunden gefälscht hat, Wechsel, Briefe, die Quittung aus einem Steuerzettel rc.

Postalisches. Beim Herannahen des Weihnachts- Packetverkehrs erscheint es uns angezeigt, aus ver­schiedene Punkte hinzuweisen, deren Beachtung für die Ab­sender von Packeten besonders wichtig und geeignet ist, das Publikum vor Nachtheilen und Unannehmlichkeiten zu schützen: 1) Die Verpackung der Packete muß fest und dauerhaft sein. Schwache Schachteln, Cigarrenkisten und dergl. sind zur Beförderung nicht geeignet und werden von der Post nurauf Gefahr des Absenders" zur Beförderung an­genommen. 2) Die Packete müssen mit einer dauerhaften, deutlichen und vollständigen Aufschrift versehen sein, so daß nöthigensalls das Packet auch ohne die Begleit­adresse bestellt werden kann. Es empfiehlt sich, daß dem Inhalte der Packetsendungen ein Zettel beigefügt wird, der die vollständige Adresse enthält. 3) Die Packetausschrift muß auf den Packeten selbst niedergeschrieben oder an denselben so haltbar befestigt sein, daß sie nicht während der Beförderung durch Zufall abgerissen oder abgestreift werden kann. 4) Sogenannte Fahnen, welche bei der Ver­sendung von Geflügel, Hasen und sonstigem Wildpret vielfach verwendet werden, müssen aus dauerhaftem Stoff bestehen und gut besestigt sein. Bei Fleischsendungen und anderen Gegenständen in Leinwandverpackung darf die Auf­schrift nicht auf die Umhüllung ausgeklebt sein. 5) Aeltere Aufschriften rc., die sich auf dem Verpackungsstoff etwa noch befinden, müssen vor der Auflieferung vollständig beseitigt oder unkenntlich gemacht sein. Ganz besonders

aber wird angeralhen, die Packete möglichst früh­zeitig und nicht etwa in den letzten Tagen vor dem Feste abzusenden, weil bei der in diesen Tagen, wie allbekannt, stattfindenden Massenauflieserung einerseits leicht Verzögerungen eintreten können, andererseits Packete, die nicht ganz dauerhaft verpackt sind, leicht Beschädigungen durch andere schwere Packete ausgesetzt sind.

§ Herbstein, 10. December. Von Seiten der Oberpost- direction Darmstadt wurde dem hiesigen Postillon Matthäus Wiegand das Ehrenhorn überreicht, mit der Inschrift: Dem Postillon Matthäus Wiegand für geschicktes Fahren 1892"; außerdem erhielt Wiegand die Ehrentressen.

U. Herbstem, 11. December. In Holzmühl hat sich am vergangenen Sonntag wieder einmal eine Messer- as faire abgespielt. Einer der Streitenden brachte mit dem Taschenmesser seinem Gegner einige nicht unbedeutende Stichwunden im Gesicht bei.

^1/ Herbstein, 10. December. Ein in den Hasen der Ehe einlaufen wollender junger Mann hatte bei einem Gastwirthe in einem Städtchen des Vogelsbergs den Saal gemiethet, um in diesem nach erfolgter Trauung den wichtigen Tag festlich zu begehen. Die glückliche Braut mußte zu diesem feierlichen Act von auswärts zureisen. Der Bräutigam hatte schon vergebens aus das Eintreffen seiner Zukünftigen gewartet; er wartete noch mehrere Stunden; er telegraphirte; er wartete bis zum anderen Tag, die Braut ließ nichts von sich hören. Ttesbetrübten Herzens reiste der Bräutigam wieder nach seinem Heimathsorte ab.

-r- Herbstein, 10. December. Vom hiesigen Schöffenge­richt wurden vier junge Leute von Freiensteinau, welche auf der Kirchweihe daselbst einen anderen mit Messern ge­fährlich gestochen hatten, verurtheilt und zwar erhielt der Hauptbeschuldigte sechs Monate und die anderen je 14 Tage Gesängniß.

Riuderbugen, 9.December. Wie Gespenstergeschichten entstehen und durch mannhaftes Vorgehen eine natürliche Aufklärung finden, zeigt folgende Geschichte. In einem Wäldchen des benachbarten Leisenwald fand kürzlich ein be­dauerlicher Selbstmord statt. Vielleich hieraus bezugnehmend machten sich nun spuklustige Gesellen neuerdings das seltsame Vergnügen, an der kritischen Stelle nächtlicher Weile ein brennendes Licht in einem großen außgehöhlten Kiel schimmern zu lassen. Dem vorderen Theile der riesigen Rübe waren menschliche Gesichtssormen eingeschnitzt, welche durch Flammen­schein der innen brennenden Kerze mattroth durchleuchtet wurden. Wahrlich ein schauerliches Bild in finstrer Nacht! Am betreffenden Abend waren zwei Burschen aus L . . . wohl in Liebesangelegenheit in Sp. und passirten aus ihrem Heimweg jene Stelle. Sie vermieden es sorgsältigst mit der bedenklichen Erscheinung in Berührung und Conflict zu kommen, zogen vielmehr aus ihrem Dorf erst wesentliche Verstärkung an sich, um alsdann dem vermeintlichen Gespenst den Kampf anzutragen. Nachdem schließlich unter den Streichen der Kühnen die (friedsam in ihrem stillen Kämmer­lein) schimmernde Kerze ihr Lebenslicht ausgehaucht hatte, klärte sich die drollige Geschichte auf. Vermuthlich wollte man gewisse Burschen durch die Schauerscene gruselig machen, um sie von ihren nach Sp. zielenden Liebesgedanken zu kurieren.

Darmstadt, 10. December. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Gymnasiallehrer Professor Dr. Weiffenbach von Gießen, den Finanzrath Burger von Gießen und den Commandant der Freiwilligen Feuerwehr zu Gießen Möhl.

Darmstadt, 10. December. Zu Beginn der heutigen Schwurgerichtssitzung in der Anklage gegen Schreck und Genossen wurden zunächst die den Geschworenen vorzu­legenden Fragen definitiv festgestellt. Das Plaidoher des Staatsanwalts findet zwar keinen unmittelbaren, wohl aber einen mittelbaren Zusammenhang mit der That Kuhmichels. Die öffentlichen Verhandlungen, sowie die Berichte der Presse, welche die Mittheilungen über derartige Prozesse in alle Welt­gegenden übermittelten, wirkten nach seiner Meinung an­steckend. Im Laufe des Plaidoyers bezeichnete der Staats­anwalt den Angeklagten Schreck als den eigentlichen Vater der abzuurtheilenden Strafthaten. Der Staatsanwalt bean­tragt gegen Schreck und Kramm die Bejahung der Frage auf Schuldig wegen vorsätzlichen, gemeinschaftlichen Mordes mit Ueberlegung, gegen Wismath aus Schuldig wegen Beihilfe entweder zum Morde oder zum Raub, gegen Joseph Stemmer Schuldig wegen Meineids und Begünstigung, gegen Peter Stemmer Schuldig wegen Hehlerei und gegen die Mutter des Stemmer Schuldig wegen Beihilfe dazu, gibt aber bezüglich der Frau Stemmer den Geschworenen anheim, ob sie dieselbe für schuldig erkennen; jedenfalls habe sie unüberlegt gehandelt. Die Reden der Bertheidiger in dem Prozesse Schreck dauerten heute Vormittag etwa andert­halb Stunden. Der Bertheidiger Schrecks, Rechtsanwalt Löb, beantragte für seinen Clienten die Bejahung der Frage auf Schuldig des Todtschlags ohne Ueberlegung und des Raubs, in keinem Falle auf Mord. Der Bertheidiger Rechtsanwalt Burghold hofft, die Geschworenen würden Kramm nur der Beihilfe tn dem Raube schuldig erkennen. Rechtsanwalt Dr. Reis beantragte für den Angeklagten WiSmath Frei­sprechung, ebenso Dr. Geiger nach glänzender Vertheidigungs- rede, welcher das Auditorium unter lebhaftester Antheilnahme folgte, für die drei Stemmer. Der Staatsanwalt hielt in der Replik seine Anträge aufrecht, ebenso die Bertheidiger. Der Angeklagte Schreck erklärte, es sei kein Mord, sondern nur Raub geplant gewesen. Joseph Stemmer habe ihm kein Geld gegeben. Kramm erklärte ebenfalls, sie hätten keinen Mord, sondern einen Raub beabsichtigt. Joseph Stemmer betheuerte nochmals, daß er kein Geld an Schreck gegeben, daß das, was er gesagt habe, wahr sei. Die Geschworene^ zogen sich nach erfolgter Rechtsbelehrung um 7 Uhr zur Be­rathung zurück, die 2</2 Stunden dauerte. Der Wahrspruch lautete bezüglich Schreck und Kramm auf Schuldig de*