Nr. 10
1892
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^ints- und Anzeigeblatt fiw den Aveis Gieren
Hratislieikage: Hich-ner Kamiktenökätter.
Gießen, den 11. Januar 1892.
Betr.:
Feuilleton.
Mittwoch den 13. Januar
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Es ist hiernach, da die Provinz Oberhesien einen besonderen Weinbaubezirk bildet, untersagt und mit Strafe be-
Nach § 4 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883, I _____„
bett, die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, ^llv Gtotzyetfogllche KMsgMt Glk^tN rst die Versendung und Einführung bewurzelter Reben aus — <“—=•<- ---------•- • ----
einem Weinbaubezirk in einen anderen Weinbaubezirk unstatthaft.
Gießen, den 11. Januar 1892.
Betr.: Die Aufstellung der Pfandbefehle.
Die Ausführung des Gesetzes vorn 28. September 1890, „die Brandversicherungsanstalt für Gebäude betreffend."
aut Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
das Jahr 1891 Bezug haben, nunmehr direct an die Großb. Brandverstcherungskammer zu Darmstadt einzusenden. Sie wollen sich hiernach bemeffen.
Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß die OMexemplare der Brandkataster diesen Sendungen nicht beizuschließen sind. a
Vierteljähriger ^öonncmenlLpreir: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schntstrahe Ar.7.
Fernsprecher 51.
an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
an die Grosih. Bürgermeistereien des Kreises.
Rach dem Gesetze vom 28. September 1890 „Die Brandversicherungsanstalt für Gebäude betreffend», welches am 1. Januar d. I. ins Leben getreten ist, sind alle von diesem Tage an bei Ihnen einlaufenden bezw. eingelaufenen
Gießen, den 11. Januar 1892. Betr.: Maßregeln gegen die Reblaus.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosih. Bürgermeistereien und die («rosih. Gcnsdarmcrie des Kreises, sowie Grosih. Polizei- amt Gießen.
Ihr Bild.
Sctzze von Grvßmann-Waldegg.
(Nachdruck verboten.)
Das Ende des Herbstes war herangenaht. Heulend brauste der Wind durch den Bergwald, segle die Blätter von den Bäumen und rüttelte an den knorrigen Aesten einer mächtigen Eiche, welche hoch oben am Abhange einer steilen Felswand einsam in die Schluchten und Thäler hinabschaute. Manche Stürme waren über sie dahingebraust und hatten in ohnmächtiger Wuth an ihrem Riesenstamm gerüttelt, aber sie schien sich nicht im Geringsten um jene zu kümmern, ebenso wenig, wie der einsame Wanderer, der, einen Knotenstock in der Rechten, eine Doppelflinte über die Schulter geworfen, rüstigen Schrittes thalaufwärts ihr zustrebte.
Bald stand er am Fuße des Bergriesen, lehnte das Gewehr an den Stamm und ließ sich auf einen der zahlreichen, über den Erdboden hervorragenden Wurzelarme nieder, während sein Begleiter, ein prachtvoller Teckel, neben ihm niederkauerte. Wie oft hatte der alte Bromberg mit seiner treuen Diana diesen Weg gemacht, wenn er von seinem am Fuße des Berges gelegenen Waldhäuschen mit Tagesgrauen ausbrach, um dem edlen Waidwerk, dem einzigen Vergnügen, welches seine Einsamkeit ausfüllte, obzuliegen.
Ausnahmen von diesem Verbote können nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1883 gestattet werden und sind dessallsige Gesuche an uns zu richten bezw. uns von Ihnen mit Begleitbericht vorzulegen.
Sie wollen hiernach in Fällen von Zuwiderhandlung Anzeige erheben bezw. die Ihnen unterstehenden Polizeiorgane unter Hmweis auf die vorstehend angeführten Bestimmungen beauftragen, gegen Zuwiderhandelnde durch Erhebung von Anzeige einzuschreiten.
______________________I. V.: Jost.
mit den freundlich-ernsten Zügen in dem von einem martialischen Schnurr- und Backenbart eingerahmten Gesichte sein mag. ^hre Neugierde war aber nie befriedigt worden. Wohl sahen sie ihn fast jeden Tag, wenn er von der Jagd heimkehrend, quer die Dorfstraße durchschneidend seiner Behausung zuschritt, aber nicht einmal das Dorf überhaupt konnte sich rühmen, jemals mit ihm in persönliche Berührung gekommen zu fein. Nur seinen Namen hatten sie durch den Postboten in Erfahrung gebracht, mehr wußten sie nicht. Gar viel wurde in der ersten Zeit über den alten Einsiedler gemunkelt unb böse Zungen hatten zerade nicht die schmeichelhaftesten Dinge von ihm behauptet, aber bald waren auch diese verstummt und man hatte sich schließlich zufrieden gegeben.
Trotz des unfreundlichen Wetters war der Alte auch diesmal am frühen Morgen aufgebrochen, um seiner Ge- wohnheit gemäß am Fuße jener Eiche eine kleine Weile zu rasten und dabei seinen Morgenimbiß zu verzehren. Daun pflegte er seine kurze Jagdpfeise hervorzuzieheu und sinnend den Rauchwölkchen nachzuklicken, die der Morgenwind gar bald auf leichten Schwiugai entführte. Auch heute hatte er feinen Lieblingsplatz ausgesucht, aber vergeblich wartete dies- mal sein treuer Begleiter ,us die Bissen, die ihm regelmäßig beim Frühstücken zufielen. Gedankenverloren starrte jener, das Haupt in die Hand gestützt, vor sich nieder, dann, einem jähen Impuls folgend, spmng er aus, warf die Büchse über die Schulter und stieg zu Thal. Soeben zerriß die Morgen- sonne siegreich das schwarz: Gewölk und vergoldete mit ihren Strahlen die Milliarden Thautropfeu, die an Zweigen und Gräsern hingen. Der stürmischen Nacht war der herrlichste Herbstmorgen gefolgt, trotzdem schien der Alte kein Auge für bie ihn umgebende Pracht der Natur zu haben. Schneller wie sonst schritt er vorwärts und erreichte-bald den Rand einer wildromantischen Beigschlucht. Hier blieb er stehen, Herr I bog vorsichtig die Zweige eines dichten Ahorngebüsches aus-
r, . 3' D>e von bcn Händlern mitzuführenden Gesundheits- lcheme >md dann als gütig anzusehen, wenn sie die folgende oder eine von dieser in wesentlichen Punkten nicht abweichende Fassung haben:
„4. em Handelsmann N. N., welcher die nachstehend verznchneten Thiere (folgt bei Rindvieh die Angabe nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, bei Schafen, Schweinen und Ziegen die genaue Angabe der Zahl) nach ... . ver- bringen will wird hierdurch bescheinigt, daß die Thiere mindestens sieben Tage in seuchefreiem Zustand dahier gestanden haben und daß baä Gehöft, aus dem die Thiere ftainmen, sowie der hiesige Ort seuchenfrei sind. Gegen- warttge Bescheinigung gilt 5 Tage (folgt Datum, Unter- schuft und Dtenststegel)."
Der
Hießcner Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des
Montags.
Die Gießener
A««1tienötälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
einander und blickte in die von einem reißenden Gebirgsbache durchströmte Schlucht. Manches Wild war ihm von diesem Stand aus vor den Schuß gekommen und so suchte er auch letzt unverwandten Auges die leichten Nebelschleier zu durch dringen, die vor de., ersten Strahlen der Sonne fluchtend t . bC« 5?Qle °wp°rw°llten. Geraume Zeit mochte er o 'm Anschlag gelegen haben, als er näher und näher kommend das Rascheln und Brechen von geknickten Zweigen in dem nahen Unterholz vernahm. „Ein Hirsch« — 6,*tc er, und leise den unruhig gewordenen Teckel zu sich heranrufend, ging er vorsichtig dem Schalle nach.
®rJ>atle kaum den nach dem Berggipfel führenden Ge- birgspfad erreicht, da drangen menschliche Laute au sein Ohr. Erstaunt blieb er einen Augenblick stehen. Um diese Jahreszeit und in so früher Stunde war er noch nie hier einem TOenfdjen begegnet. Arn Hochsommer war der Psab wohl hie und da von einem Touristen benutzt worden der von dem Gipfel des Berges die Aussicht auf die herrliche Landschaft gemeßen wollte, aber jetzt?
Eine kleine Strecke abwärts führte der Pfad um eine Felsenkante herum in das Thal. Jener hatte die Biegung soeben erreicht und von einem Gebüsche verdeckt einen Blick in das Thal hinabgeworfen, als sein Auge wie gebannt auf emer Gruppe hafte,, blieb. Nur wenige Schritte unter ihm lehnte eine ,ugendliche Frauengestalt an dem Stamme einer PE- °m Rande des Weges. Ein graue«, knapp an- fchl,eßendes Reisekleid umhüllte ihre schlanke Figur, während Brust drückte bc8 Sagens hastig a.hmende
„Ich kann nicht mehr, Arthur, mach was Du willst ” Hang -S athemloS von ihren Lippen zu dem vor ihr in c(’e- gantcm Touristenanzuge stehenden jungen Manne.
(Schluß folgt.)
Amtlicher Theil.
Gießen, den 11. Januar 1892.
39 etr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen
•* bi« «r»tzh. v arger meist er ei en »e» fttdfci.
Nachdem wir in Erfahrung gebracht haben, daß die im Abdrucke nachstehende Bestimmung unserer Bekanntmachung vom 6 April 1891 - Kreisblatt Nr. 81 — vielfach nicht Vlchtig befolgt wird, schärfen wir dieselbe zur genauesten Beobachtung unter dem Anfügen ein, daß wir bei Fällen von Mn miirhpnbunangenehmer Verfügung genöthigt I ..... uci Psunooeseyte.
fein würden. Besonders machen wir darauf aufmerksam dass I ra r <_ ... ,
d.e Bescheinigung, „daß die Thiere mindestens sieben Tage Dtts Gt0hherz0gllche KttlsaMt ©ICftCH in seuchezretem Zustande dahier gestanden haben«, nicht etwa " ~ — — ourch bie Bescheinigung ersetzt werden kann, „daß innerhalb sieben Tagen dahier keine Seuche geherrscht hat".
I. V.: Jost.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger
Seit drei Jahren hatte er sich in diese Waldeinsamkeit zurückgezogen und jenes Waldhäuschen am Rande einer lieblichen Thalschlucht von dem früheren Inhaber, einem ehemaligen Herzoglichen Oberförster, erworben. Groß war damals die Neugier der Bewohner in dem unweit gelegenen I Dörfchen, jeder hätte gern gewußt, wer wohl der alte Herr I
Sie wollen veranlassen, daß die Pfandbefehle, in welchen das letzte, im December fällige Communalsteuerziel Aufnahme findet, spätestens bis Milte Februar eines jeden Jahres an uns gelangen. Die Gemeinde-Einnehmer sind hiernach ru bedeuten. 3
__I. V.: Jost. ____________________
Bekanntmachung,
betreffend Wassergenoffenschaft Holzheim.
Nachdem der auf 8. l. M. anberaumt gewesene Termin ausgefallen ist, wird neue Tagfahrt zur Wahl des (Yenofsenschaftsvorftandes auf Freitag, 2». Ja- nnar l. I., Nachmittags 3 Uhr, in das Gemeindehaus zu Holzheim anberaumt und zu demselben die Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder hierdurch einberufen.
Gießen, den 11. Januar 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Z. B.: I o st.
I- V.: Jost. _______________
Deutsche» Reich.
Berlin, 11. Januar. Zwischen dem Leiter des preußischen Finanzwesens Herrn vr. Miquel, und seinem Collegen vom Elsenbahn-Ressort, dem Minister Thielen, soll sich eine Spannung entwickelt haben. Es wird behauptet das von Herrn Miquel eingeleitete System einer zu großen Bor- herrschaft der Fmanzintereffen des Staates im Etat habe ben Eisenbahmmnister zu einem Proteste hiergegen veranlaßt, mit welcher Haltung Herr Thielen keineswegs vereinzelt im Staatsmmtsterium dastehe. Man versichert, Herr Thielen habe bei Uebernahme seines Ministeramtes die besten Pläne zu einer zeitgemäßen Reformirung des preußischen Eifenbalmwesens mitgebracht, aber das von Herrn Dr. Miquel 6er- tretene Sparsamkeitssystem habe den Eisenbahnminister in d,e Nothwendigkeit versetzt, seine Reformpläne einstweilen wieder fallen zu lassen. Zunächst wird noch abzuwarlen fein, ob an diesen Gerüchten in der Thal etwas Wahres ist oder ob man es in ihnen nur mit einer tendenziösen Er- bnbung zu thun hat, vielleicht, baß bie vor der Tbür stehende neue Session des preußischen Landtages in dieser Beziehung etne Aufklärung mit sich bringt. 3 8
- Ueber das neue Volksschulgesetz, welches die a Vx“86 ber bevorstehenden Session des preußischen Landtages bilden wird, ist auch jetzt noch außerordentlich wenig bekannt, so baß es müßig wäre, Betrachtungen hierüber anzustellen. Zweifellos werben aber bie nächsten Tage die Vorlage selbst bringen und dann wird man ja sehen, meß'
S,nö. der Volksschulgesetzentwurf des Grafen Zedliy- Lrutzschler eigentlich ist. Neben diesem wichtigen Reform- gesetz steht unter den des Landtages harrenden Aufgaben in erster Linie noch der Etat, welchen das Abgeordnetenhaus bet ,einem Zusammentritt vermuthlich gleich vorfinden wird. Erwartet werden ferner Gesetzentwürfe über die Ausdehnung der Landgemeindeordnung auf die Provinzen Schleswig- Holstein und Hessen-Nassau, über die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen, über die Regelung des Welfenfonds, über bte Steuerbefreiung ber ehemals Reichsunmittelbarem über Erweiterung bes preußischen Eisenbahnnetzes, über neue Canalbauten, über Verlegung des Bußtages, über die Einnahmen undAusgaben des Staates(Cvmptabilitätsgesetz)u.A.


