9h. 237 Zweites Blatt. Dienstag den 11. October
1892
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Gießener Anzeiger
Ketteral-Anzeiger.
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Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
2lmilid?er Theil.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aus- schlag« von Fünf vom Hundert, pro Monat S e p t e m b e r 1892 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 kg betragen:
Hafer JL 16.40, Heu JL 8.70, Stroh JL 5.30.1 Gießen, den 7. October 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betr. Maul- und Klauenseuche zu Muschenheim und Grüningen. . Nachdem in je einem Gehöft zu Grüningen und Muschenheim die Maul- und Klauenseuche sestgestellt worden ist, haben wir die Sperre der betreffenden Gehöfte und weiter verfügt, daß Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine aus beiden Gemarkungen bis auf Weiteres nur zur sofortigen Abschlachtung und nur aus Grund thierärztlicher Gesundheits- scheine ausgeführt werden dürfen.
Gießen, den 8. October 1892.
f ' t , Großherzogliches Kreisamt Gießen.
' _______________v. Gagern.
Gießen, den 8. October 1892. Betr.: Den Wiesengang.
t Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
1* die «rptzh. Bürgermeistereien de-
Nach Art. 7 der Wiesenpolizeiordnung ist in diesem Monat der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.
Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst auszusordern und uns die über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis längstens 10. November d. I. vorzulegen.
In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:
1) ob die Anordnungen, welche sie bei dem letzten Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht/
2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang Vorgefundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden/ hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos 2c., auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, aus die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und aus die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren/
3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Bäche und nicht ständig fließenden Gewässer (Regierungs-Blatt S. 159) erforderlich ist.
Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen aus Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen.
Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theil- nehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dieses am Schlüsse des Protokolles zu bemerken.
Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzog- lichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Er
gänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach.
Die Arbeiten des II. Abschnitts des HI. Feldbereinigungsbezirks zu Steinbach (Feld zwischen dem alten Anneroder Weg und der Staatsstraße nach Lich), nämlich die durch die Besih- standsaufnahme erwachsenen Bonitirungsarbeiten, das Besitzstandsverzeichniß, die Gütergeschoffe nebst deren Zusammenstellung, sowie das Protokollbuch liegen in der Zeit vom 12. bis 25, Cctobcr d. I. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Steinbach zur Einsicht der Betheiligten offen.
Termin zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten findet Mittwoch den 26. Oktober d. I., Nachmittags von 2*/z bis 4V2 Uhr in dem Rathhause zu Steinbach statt.
Ich lade zu diesem Termine die Betheiligten unter dem Hinweis darauf, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschloffen sind.
Gießen, den 8. October 1892.
Der Vollzugscommiffär: ________________Nebel, Amtmann.________________
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger von Alsfeld
1) Samstag den 22. October 1. I., Abends 7 Uhr zu Lich im Saale des Herrn Gastwirths Glöckner einen Vortrag „über rationelle Fütterung des Milch- und Mastviehes und Züchtung und Aufzucht des Rindes", 2) Sonntag den 23. October I. I., Nachmittags
3 Uhr zu Muschenheim im Saale des Herrn Gastwirths Konrad Roth einen Vortrag „über die Anwendung der künstlichen Dünger und die Gründüngung",
3) Sonntag den 6. November I. I., Nachmittags 3 Uhr zu Weitershain im Saale des Herrn Gastwirths Theiß einen Vortrag „über Schweinezucht und Mast",
4) Sonntag den 13. November l. I., Nachmittags 3 Uhr zu Lollar in dem Saale des Gasthauses zum Schwanen einen Vortrag über das Thema „Wie bringt der Landwirth in futterarmen Zeiten sein Vieh am Besten durch den Winter?" halten wird.
Zu diesen Vorträgen werden alle Mitglieder des land- wirthschaftlichen Vereins und alle Freunde der Landwirthschaft hierdurch freundlichst eingeladen.
Die Herren Bürgermeister der obengenannten und benach- barten Gemeinden werden ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwirken.
Gießen, den 8. October 1892.
Der Director des landwirtbschastl. Bezirksvereins Gießen. __________________________Jost._________________________
Bekanntmachung, betreffend den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg pro 1892.
Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landw. Bezirksvereins Friedberg soll Mittwoch den 26. l. Mts. zu Friedberg abgehalten werden.
Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine hierzu bestimmte Commission gemustert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt, wozu der landwirthschaftliche Bezirksverein und die Kreisstadt Friedberg entsprechende Beträge zur Disposition gestellt haben. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prä- mürung.
Von der Preisbewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen, desgl. Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind.
Für Fasel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämiirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt.
Nicht genügend gefesselte Thiere werden vom Platze weg- gewiesen.
Die zum Abschluß kommenden Verkäufe wollen dem Großh. Bürgermeister, Herrn Stein häußer, zur Anzeige gebracht werden.
Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.
Friedberg, den 4. October 1892.
Der Director des landw. Bezirksvereins Friedberg.
Dr. Braden.
Hauptversammlung
des landwirthschaftl. Vereins von Oberhessen.
Zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung beehre ich mich, die Vereinsmitglieder wie alle Freunde der Landwirthschaft nunmehr auf Mittwoch den 19. October l. I., Vormittags 111/2 Uhr, in Steins Garten zu Gießen hiermit ergebenst einzuladen.
Gegenstände der Verhandlung werden sein:
1) Versicherung gegen Hagelschaden. Referat der Ausschuß- Commission.
2) Heber den heutigen Stand des Molkereiwesens und seine weitere Entwickelung. Referent: Herr Landwirthichafts- lehrer Leit Higer-Alsfeld.
3) Die Bekämpfung der Kartoffelkrankheit. Referent: Herr Landwirthschaftslehrer Andrae-Büdingen.
Laub ach, am 6. October 1892.
Der Präsident des landwirtbschastl. Vereins von Oberhessen. Friedrich Graf zu SolmS-Laubach.
Unterstützungskaffe
der hessischen Landes-Irrenanstalten.
Unserer Geschäftsordnung entsprechend bringen wir nachstehend die Namen und den Wohnort der dem Kreis Gießen angehörenden Vertrauensmänner unserer Kasse zur öffentlichen Kenntniß und erinnern daran, daß da, wo es sich um die Aufnahme eines Geisteskranken in eine der beiden Landes- Irrenanstalten handelt, oder wo die Absicht besteht, als Krankenwärter oder Krankenwärterin oder in sonstiger Eigenschaft in den Dienst der hiesigen Anstalt oder des Großherzoglichen Landeshospitals zu Hofheim zu treten, die genannten Vertrauensmänner zur Ertheilung von Auskunft und Rath bereit sind.
Heppenheim a. B., den 27. September 1892. Die Verwaltung
der Unterstützungskaffe der hessischen Landes-Jrrenanstalten. Dr. Ludwig. Dr. Wittich. Dr. Stühlinger.
Schaum.
_ 1. Allcndorf a. d. Lahn: Bürgermeister Volk daselbst. 2. Allcndorf a. d. Lumda: Bürgermeister Rein daselbst. 3. Altcn-Buscck: Forstwart Balth. Volz I. daselbst. 4 Beuern: Lehrer Fischer daselbst. 5. Gießen: Polizeirath Fresenius daselbst. 6. Großen-Linden: Pfarrer Hepding daselbst. 7. Grünberg: Decan Pull- mann daselbst. 8. Hungen: Dr. Rouge, Medicinalrath daselbst. 9. Inheiden: Gemeinderechner Koch daselbst. 10. Klein-Linden: Schmiedmeister Schaum daselbst. 11. Langsdorf: Lehrer Bach daselbst. 12. Lich: Dr. Seipp, pract. Arzt daselbst. 13. Lollar: Oeconom C. Geißler daselbst. 14. Londorf: Pfarrer Weber daselbst. 15. Münster: Pfarrer Weber daselbst. 16. Nonnenroth: Bürgermeister Jacob daselbst. 17. Ober-Bessingen. LehrerW alz daselbst. 18. Saasen: Bürgermeister Schmitt daselbst. 19. Steinheim: Bürgermeister Niclas daselbst. 20. Villingen: Bürgermeister Koch daselbst. 21. Weitershain: Bürgermeister Faulstich daselbst. 22. Wieseck: Lehrer Katzenbach daselbst.
Cocalcs rrnd provinzielles.
Gießen, 10. October 1892.
— Der Vorstand des Verbandes deutscher Haudlungs- gehilfen ersucht in einer Eingabe die deutschen Handelskammern, „in geeigneter Weise aus die Geschäftsinhaber einzuwirken, daß sie den Ansturm gegen die eingeführte Sonntags ruhe unterlassen und daß sie für eine Abkürzung der übermäßig ausgedehmen Geschäftszeit besorgt sein möchten", unter Hinweis aus die in mehreren Orten wiederholt, aller- dings bisher vergeblich unternommenen Versuche, die Handlungsgehilfen für die Sozialdemokratie zur gewinnen. In der Eingabe wird auch betont, daß eine ungünstige Wirkung des Gesetzes aus den Geschäftsbetrieb nach so kurzer Zett entschieden noch nicht sestgestellt werden könne, zu sachgemäßer Beunheilung zweifellos eine längerer, alle Jahres- zelten umfassender Zeitraum, also wenigstens ein ganzes Jahr, gehörte.


