Nr. 6
Freitag den 8. Januar
1892
Amts- und Anzeigeblatt für bett Ureis Gieren.
Hratisöeitage: Hießener Iamikienötätter,
fehlen:
c
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
(Datum und Unterschrift.)
III. Anfertigung einer Uebcrsicht.
I , Alsbald nach Abschluß des Kassenbuchs ist eine lieber, I stcht zu fertigen, aus der ersichtlich ist:
I a. der Markenbestand nach Klaffen, Stückzahl und Werth am 1. Januar und 31. December des abgelaufenen Kalenderjahrs,
b. der Kassevorrath am 31. December,
c. der Gesammtbetrag der vereinnahmten Beiträge,
ä. der Gesammtbetrag der für dctr Markenankaul verwendeten Beträge,
e- der Gesammtbetrag der von der Versicherungsanstalt in Natur erhaltenen Marken,
f. Art, Zahl und Betrag der vernichteten Marken,
g. die Summe der zurückerstatteten Beträge, h- der Betrag der Rückstände an Beiträgen, i. die als uneinbringlich niederzuschlagenden Beiträge.
Die Uebersicht ist unter Bestätigung der llebereinstimm- ung des Ergebnisses mit den Büchern bezw. unter Erläuterung etwaiger Differenzen vom Rechner zu unterschreiben und dem Kaffenvorstand, bezw. dem Vorstände der Gemeindekrankenversicherung, bei den örtlichen von der Gemeindebehörde errichteten Stellen der Bürgermeisterei, zur Einsichtnahme vorzulegen. Daß dies geschehen ist, haben die bezeichneten Vorstande, bezw. Stellen auf der Uebersicht zu vermerken Im Jalle der Bürgermeister selbst die Geschäfte der örtlichen Stelle versieht, hat der Beigeordnete bett bezeichneten Vermerk Samens der Bürgermeisterei zu vollziehen. Die Formularien zu den liebersichten werden den Kreisämtern zur Vertheiluna I an die Krankenkassen und Stellen seitens der Versicherunas- anstalt zugehen. a
JDie hiernach aufzustellende Uebersicht ist bis zum l 5. Januar jeden Jahres an den Vorstand der Versicherungsanstalt einzusenden. Glaubt der Vorstand die Richtigkeit der Uebersicht in Zweifel ziehen zu müssen, so wird er das Kreis- amt von den vorgefundenen Anständen in Kenntniß setzen, welches die Kasse, bezw. Stelle zu den erforderlichen Erlaub terungen unter Vorlage des Kassenbuchs rc. anhalten und von I dem Ergebniß den Vorstand der Versicherungsanstalt benachrichtigen wird.
Finger.
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Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schnkgraß« Ar.7.
Fernsprecher 51.
ausgeführt werden, dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschaftlichen BezirkSverem» werden und sich zu diesem Behufs bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;
3) daß Landwirthe, welche durch Vermittelung des land- wirthschaftlichen Bezirksvereins Saatftucht ober Kartoffeln zu beziehen wünschen, ihre Anmelbungen bis zum 10. Februar l. I. bei betn Unterzeichneten einzureichen haben;
4) baß bie Zahlung bei Empfang ber Saatfrucht ober Kartoffeln alsbald zu erfolgen hat;
5) daß angeboten sind an Kartoffeln loco Hamburg ober Görlitz Magnum bonum, Richters Imperator, Daber'sche, Champions Anberffen, sächsische Zwiebelkartoffel, Lata Rosa (wate Rosenkartoffel) zu 4 Mk. per Ctr., Kornblume (Paulsens Züchtung), Blauaugen, Hortensia, Weltwunber, Schneeflocken, frühe Rosa unb gelbe Rosa zu 5 Mk. per Ctr., Bis- guit, stütze blaue Sechswochen, Juno unb Simon von Paulsen unb deutscher Reichskanzler von Richter zu 6 Mk. per Ctr.. Bruce, englische Neuzüchtung aus Magnum bonum zu 9 Mk' per Ctr.;
6) daß Saatofferten bis jetzt noch nicht eingelaufen sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und längstens bis zum 10. Februar l. I. einzufenden.
Gießen, den 5. Januar 1892.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen Jost.
De«tsches Reich.
Berlin, 6. Januar. Der Reichstag nimmt am nächsten Dienstag seine durch bie Weihnachtspause unterbrochenen I Arbeiten wieder auf unb zwei Tage später tritt auch ber I preußische Landtag zu seiner neuen Session zusammen, | so daß wir uns alsdann wieder einmal mitten in einer parlamentarischen Hochfluth befinden werden. Bis Ostern werden beide Parlamente zweifellos nebeneinander tagen müssen, bann aber dürste der Reichstag dem preußischen Land- I tage das Feld allein überlassen. Regierung und Reichstagspräsidium sind übereingekommen, daß der Schluß des Reichs- I tageS, wenn irgend möglich, zu Ostern erfolgen solle, zu welchem Behufe man regierungsseitig auf die Einbringung mehrerer neuer Vorlagen, die noch für die laufende Reichstagssession angekündigt waren, verzichten will. Von wichtigeren Vorlagen sind im Reichstage nur noch der Etat, deffen Einzel- berathung vor Weihnachten zu Gunsten der Handelsverträge abgebrochen werden mußte, und die Novelle zum Krankenkassengesetze, letztere blos noch in dritter Lesung, zu erledigen, außerdem der neue Handelsvertrag mit der Schweiz, der aber nur wenige Sitzungen beanspruchen dürfte. Es kann darum allerdings für Ostern dem endlichen Schlüsse der nun schon seit dem 6. Mai 1890 dauernden Reichstagssession entgegen» gesehen werden, dagegen wird sich die Session des preußischen Landtages, vor Allem wegen des umfangreichen neuen Volksschulgesetzes, wohl bis in den Sommer hinein erstrecken.
Berlin, 5. Januar. Von der preußischen Staatsbahn veröffentlichen hiesige Berliner Zeitungen Folgendes- „Königliches Eisenbahn-Betriebsawt. § 163 la ... , den 21. November 1891. Geheim! Wegen der ungünstigen financiellen Ergebnisse der Staats-Eisenbahnverwaltung ist uns die äußerste Sparsamkeit bei Unterhaltung der Bahnanlagen zur Pflicht gemacht worden. Wir bestimmen daher, daß alle zur Erhaltung der Betriebssicherheit oder zur noih- wendigsten Instandhaltung der Bahnanlagen nicht unbedingt erforderlichen Ausgaben vorläufig zu unterbleiben haben. Es wird hierdurch sowohl eine Einschränkung der Ausgaben bei den Handwerker-Rechnungen wie insbesondere bei den Ausgaben für Arbeiterlöhne durch Herabsetzung der Lohnsätze sowohl wie Verminderung der Arbeiterzahl möglich sein. Die Arbeiterzahl ist auf dasjenige Maß herabzusetzen, welches nur für die unbedingt nothwendigen Arbeiten erforderlich ist. Allen hiernach entbehrlichen Arbeitern ist unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist sofort zu kündigen. Innerhalb drei Tagen ist uns zu berichten, wie vielen Arbeitern gekündigt ist. Die Anzahl der weiter zu beschäftigenden Arbeiter ist eingehend zu begründen. Die durch Herabsetzung der Lohnsätze wie durch Verminderung der Kopfzahl zu erzielende Ersparniß ist über« schlägig zu berechnen und anzugeben." Aus verschiedenen Eisenbahnwerkstätten, z. SB. Fulda, Neustadt-Eberswalde usw., gemeldete umfangreichere Arbeiter-Entlasiungen stehen wahr- scheinlich hiermit in Zusammenhang.
Bekanntmachung.
Nach Beschluß ber Generalversammlung bes lanbwirth- schastlichen Bezirksvereins Gießen soll in biesem Frühjahr ber Bezug von Saatfrucht unb Kartoffeln burch ben lanbwirth- schaftlichen Bezirksverein vermittelt werben.
Es wirb dies unter bem Anfügen zur öffentlichen Kennt- mß gebracht:
1) baß in bem Voranschläge bes lanbwirthschaftlichen'Be- zirksvereins pro 1891/92 600 Mark zur Deckung ber Transportkosten vorgesehen finb unb baß bei Bestellungen von Mit» ghebern bes landwirthschaftlichen Bezirksvereins, welche den Betrag von 30 Mk. nicht übersteigen, bie Kosten beS Transports der Saatftucht unb Kartoffeln bis zur Eisenbahnstation Gießen auf bie Bezirksvereinskasse übernommen werben, baß bei größeren Bestellungen dagegen bie Vereinsmiiglieber bie Kosten des Transports ber Saatftucht insoweit zu übernehmen haben, als bie Bestellung ben Bettag von 30 Mk. übersteigt;
2) baß Bestellungen von Lanbwirthen, welche nicht Mit» glieber bes landwirthschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls
Der
Kiehever Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des
Montags.
Die Gießener J Aamltieuötätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Zu M. M. 1.27764. Darmstadt, den 22. December 1891. Betr.: wie vorher.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichcn Kreisämter.
Im Anschluß an unsere Ausschreiben vom 12. Decbr. 1890 unb 17. April 1891 (Amtsblatt Nr. 11 von 1890 unb Nr. 5 von 1891) bestimmen wir weiter bas Folgenbe:
I. Verrechnung vernichteter Marken.
a. Wird der Werlh vernichteter Marken durch die Ver- sicherungsanstalt in Baar ober burch Ueberfenbung von Marken ersetzt, so ist ber Betrag im Kassenbuch in Einnahme zu stellen unb, wenn ber Ersatz in Marken erfolgt ist, gleichzeitig in Ausgabe zu buchen; in letzterem Falle finb außerbem bie Marken im Markenvorrathsbuch in Zugang zu bringen.
b. Werben vereinnahmte unb gebuchte Beträge von ber Kaffe an ben Arbeitgeber unb Versicherten roieber zurück- erfiattet, so ist ber zurückerstattete Betrag im Kassenbuch zu verausgaben, eine Aenberung ber gebuchten Einnahmesumme sonach zu unterlassen.
II. Abschluß
des Kassenbuchs und Markcnvvrraths-Buchs.
a. Am 31. December jeden Jahres sind das Kassenbuch, sowie das Markenvorathsbuch (vgl. Amtsblatt 11 Z. 4) af,ä zuschließen und die verbleibenden Reste als erste Einnahmeposten des nächsten Jahres vorzutragen.
Gleichzeitig mit dem Abschlüsse dieser Bücher hat ein Sturz der Kaffe unb bes Markenvorraths stattzufinben. Das Ergebniß bes Markenvorrath-Sturzes ist zunächst mit dem Abschluffe des Markenvorrathsbuchs und hierauf das Ergebniß I des Kaffesturzes, zuzüglich des Geldwerths der vorhandenen Marken, mit dem Abschlüsse des Kassenbuchs zu vergleichen. I Wie geschehen ist in den Büchern selbst unmittelbar unter I bem Abschlüsse in nachstehenb — unter c — angegebener I Weise zu vermerken.
b. Der nach bem Abschlüsse bes Kassenbuchs verbleibenbe I 9?efl muß entroeber in baar ober in Marken vorhanben fein. I 3ft der Rest geringer als ber vorhanbene Betrag an Gelb I unb Marken, so ist der Mehrbetrag in der Kaffe, bezw. beim I Markenvorrath zu belassen, beträgt er mehr, so ist der Unter- I fdlieb in bie Kasse einzuschießen. In beiben Fällen ist im I Kassenbuch bezw. im Markenvorrgthsbuche innerhalb Linie bie I erforderliche Anmerkung zu machen.
o. Der Abschluß ist in folgender Weise zu vollziehen: I
1) im Markenvorrathsbuch.
Noch bem heute gleichzeitig mit bem vorstehenben Ab- I Musse vorgenommenen Sturze des Markenvorraths waren an Marken vorhanden: I
Verglichen | . fo fehlen . M. H
I find mehr vorhanden . „ „
welche von mir zugeschoffen (in der Kaffe belassen) worden sind.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betr. die Maul- unb Klauenseuche zu Vollnkirchen, Kr. Wetzlar. In Vollnkirchen, Kr. Wetzlar, ist die Maul» und Klauen- seuche ausgebrochen.
Gießen, den 5. Januar 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______ ______ v. Gagern.
Gießen, den 5. Januar 1892.
Bekanntmachung,
bie Buch- unb Rechnungsführung bei ber Jnvalibitäts» unb Altersversicherung betreffend.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien, die örtlichen ^nvallditäts- und Altersversicherungsstellen, die Vorstände der Betriebs- (Fabrik ), Knappschasts- kasscn und der Ortskrankenkasse Gießen.
Nachstehenb abgebruckles Ausschreiben Großh. Ministe- rmms bes Innern unb ber Justiz theilen wir Ihnen im -Anschluß an unser Ausschreiben vorn 20. December 1890 zum Bemessen hiernach mit.
..... Die Formularien zu ben Uebersichten, welche aufs sorg- fauigfte auszufüllen finb, werben Ihnen in ben nächsten Tagen zugehen; bas eine Exemplar hiervon kann als Concept benutzt werben, bas anbere ist bis zum 15. l. Mts. an ben Borstanb ber Jnvalibitäts» unb Altersversicherungsanstalt in Darmstabt abzusenben.
v. Gagern.
WeßenerAnzeiger
Kenerat-Anzeiger.
zu 14 zu 20 H — zu 24 H — zu 30 H — zu 28 H — im Gesammt werlhe
St. — St. — St. — St. — St. — JL — A
Der Rest nach
oben beträgt:
§ find mehr
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Händen:" " " * » * «
Sonach sind im Ganzen an Werth (mehr) weniger vorhanden at H
2) im Kassenbuch.
bem heute gleichzeitig mit dem vorstehenden Ab- schlusse vorgenommenen Sturz der Kaffe, sowie des Vorraths an Marken waren vorhanden:
a- baar H
b. an Marken im
_ „ zusammen at a
Der Rest nach oben beträgt


