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Neueste Nachrichten.

Wolfis telegraohischeS Lorrespondenz-Bureau.

Dresden,6. Januar. Prinz Georg hatte in der Nacht wenig Schlaf und klagte über Kopfschmerzen- gleichwohl ist daS Allgemeinbefinden befriedigend. Fieber ist nicht mehr vorhanden, die Körpertemperatur betrug 37,2. Der Prinz kann aus einige Zeit das Bett verlassen.

Hamburg, 6. Januar. Infolge des schweren Schner­stürm eS, welcher in der vergangenen Nacht hier herrschte, find die meisten telephonischen Verbindungen in der Stadt, wie nach auswärts gestört. An vielen Stellen hängen zer- rissene Drähte von den Häusern herab. Die Ausbesserung wird voraussichtlich einige Tage dauern- der Schaden ist bedeutend.

Washington, 6. Januar. Es wird allgemein ange­nommen, daß die Finanzcommission des Repräsentantenhauses dem Mac Kinley-Tarif mittelst Vorlagen über Abschaff­ung oder eine wesentliche Herabsetzung der Zölle aus ver­schiedene Artikel entgegentreten werde. Gestern wurden im Congresse etwa zwanzig Vorlagen eingebracht, nach welchen mehrere Artikel aus die Freiliste gesetzt werden sollen, darunter namentlich Wolle, Kohlen, Eisenerz, Zinn, Weißblech. Andere Vorlagen bezwecken die Abschaffung der Zuckerprämien.

Depeschen desBureau Herold".

Berlin, 6. Januar. Dem Reichstage sind heute die Ausnahmetarise der deutschen Eisenbahnverwaltungen zugegangen, welche die Ausfuhr der deutschen Kohlen im Wettbewerb mit den ausländischen Kohlen begünstigen.

Berlin, 6. Januar. Seit heute Nacht herrscht hef­tiger Sturm- zahlreiche Beschädigungen sind vorge­kommen. Viele Telegraphen- und Telephonleitungen wurden zerstört.

Berlin, 7. Januar. Nach denBerliner Politischen Nachrichten" ist seitens der preußischen Eisenbahnverwaltung die Einführung von Arbeiter-Ausschüssen nahe bevor­stehend.

Breslav, 6. Januar. Das Dorf Rückenwaldau steht vollständig in Flammen. Wegen des furchtbaren Sturmes ist das Rettungswerk schwierig.

Posen, 6. Januar. In Lodz sind 50 Personen an der Trichinosis erkrankt.

Münster, 6. Januar. Auf der ZecheMonopol" fand eine Explosion von Kohlenstaub statt. Drei Bergleute wurden gelobtet.

Iserlohn, 6. Januar. Der Anarchist Winner wurde wegen Hochverraths und Aufreizung zum Klassenhaß ver­haftet.

Wien, 6. Januar. Die Steischen Eisenwerke haben ihren Betrieb wegen Kohlenmangel eingestellt.

Paris, 7. Januar. Ein Brief an denTemps" aus Groß-Popo erzählt, daß die Dahomeer in das franzö­sische Gebiet eingefallen seien, um Sclaven zu jagen und die­selben an den Congostaat zu verkaufen. Ein deutsches Haus in Widah vermittele den Handel, dasselbe habe bereits tausend Sclaven ausgekauft. Letztere seien für den Bau der belgi­schen Congobahn bestimmt.

Brüssel, 6. Januar. Belgien ersuchte die fremden Re­gierungen um Angabe der Brüsseler Universitäts- Diplom-Besitzer zwecks Feststellung der stattgehabten Fälschungen.

Heber die Begründung der Entwürfe der revidirten Itädteordnung und der Abände­rung der Landgemeindeordnung

entnehmen wir demD. Tägl. Anz." folgendes:

In dem Gesetzentwurf der revidirten Städteordnung sind die Grundlagen der bisherigen städtischen Berfasiung beibehalten. Aus der Begründung der einzelnen Abänderungen ist folgendes hervorzuheben:

1) Zur Zeit müssen diejenigen Nichtortsbürger, welche seit zwei Jahren den Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde erworben haben, für die Stadtverordnetenwahl persönlich ihr Stimmrecht in Anspruch nehmen. Die Regierung will diesen Zwang wegfallen lassen. Derselbe habe vielfach gerade solche Personen bei der Wahl ausgeschlossen, welche im Uebrigen dauerndes Interesse für die Gemeinde besäßen. Die neue Gesetzesbestimmung, daß die Abgabe des Stimmzettels auch in der Liste der Stimmberechtigten zu bemerken ist, entspricht der seitherigen Praxis.

2) Die Bürgermeister und besoldeten Beigeordneten sollen durch Bestätigung ihrer Wahl immer unter Ausschluß eines Vorbehalts hessische Staatsangehörige werden. Der Bürgermeister soll fortan allgemein dieGemeindebeamten" nur auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung anstellen. Hierunter ist jedoch nicht das nur gegen Vergütung angenommene Bureaupersonal verstanden, und rnodificirt sich danach unsere Mittheilung aus dem Entwurf.

3) Nach Art. 50 soll der Bürgermeister nach Anhörung der Stadtverordneten in sachgemäßer Weise die besondere Bearbeitung der einzelnen Zweige der Stadtverwal­tung unter sich und die Beigeordneten, unter Festsetzung der Stellvertretung, vertheilen. Hierdurch würde die Stellung des Bürgermeisters gegenüber den Beigeordneten genauer bestimmt und geregelt. Die Disciplinarbefugniß des Bürgermeisters gegen Gemeindebeamte rc. wird durch Erhöhung der Strasbesugniß verschärft. Daß der Bürger­meister bei Erkennung der vorläufigen Suspension eines Ge- meinbebeamten vom Dienste nicht mehr an die Zustimmung der Stadtverordneten gebunden sein soll, entspreche seiner Stellung, da er die Verantwortung für die Verwaltung trage, unb ben tatsächlichen Verhältnissen, ba meist Gefahr im Ver­züge liege. '

4) Was das Polizeiwesen aiüangt, so will die Re- gierung zwar gewisse polizeiliche Gebiete, wie Feuer., Bau-, Markt-, Straßen-, Armen-, Feldpolizei und das Meldewesen

den Städten belassen, hält es aber im übrigen nach den Er­fahrungen für richtig, die Polizei einem staatlichen Beamten zu übertragen.

5) Den Titel über die Verfassung mit c o l l e g i a l i s ch e m Magistrat hat die Regierung gestrichen, da sie nicht erwartet, daß dessen Bestimmungen zur Anwendung kommen werden.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Land­gemeindeordnung, enthält eine ganze Reihe von Bestimm­ungen, welche solchen in dem Entwurf der Städteordnung entsprechen und für deren Begründung auf jene Bezug ge­nommen wird.

Die Regierung hält es für zweckmäßig, dem Kreisrathe, ähnlich wie dem Bürgermeister in der geltenden Städteordnung, die Ausübung der Disciplin über die Gemeindebeamten und niederen Diener der Landgemeinden zu übertragen.

Betreffs der Neuerung der Ernennung der Bürgermeister in den Landgemeinden durch das Ministerium aus der Zahl der Mitglieder des Gemeinderaths für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu derselben, führt die Regierung aus:

Die Selbstständigkeit der Gemeinden in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten, welche das Gesetz von 1874 gewähr­leistet habe, habe im Allgemeinen den Wünschen und Bedürf­nissen der Bevölkerung entsprochen. Die Bestimmungen über die Wahl der Bürgermeister und Beigeordneten habe jedoch zu Bedenken Veranlassung gegeben und seien als der Abänderung dringend bedürftig bezeichnet worden.

Als besondere Mißstände seien hervorgehoben worden: 1) das Werben um die Stimme der Wähler durch Gewährung freier Zeche und 2) die Abhängigkeit des Bürgermeisters von seinen Wählern. Durch ersteren Umstand seien selbst rechtlich denkende Bürgermeister-Candidaten genöthigt gewesen, Mittel anzuwenden, welche von Wahlbestechungen nicht viel unter­schieden gewesen seien. Die Frage der Wiederwahl übe einen maßgebenden Einfluß auf die Thätigkeit des Bürgermeisters aus und benehme ihm jede Energie bei Erfüllung feiner wich­tigen Ausgaben, insbesondere bei der Handhabung der Local­polizei und bei den örtlichen Geschäften der Staatsverwaltung. Die dem Bürgermeister bei Durchführung der schwierigsten Reichs- und Landesgesetze gestellten Ausgaben hätten eine solche Ausdehnung erfahren, daß dieses wichtige Amt nur einem durchaus zuverlässigen, qualifkirten Manne anvertraut werden könne, welcher nicht abhängig sei von den zweifel­haften Aussichten einer direkten Wahl, in der oft eine Stimme den Ausschlag zu Gunsten eines gar nicht Geeigneten geben könne.

Diese Vorgänge und Beurtheilungen hätten die Regierung veranlaßt, die Provinzialdirectionen und Kreisämter gut­achtlich zu hören. Dieselben hätten sich einstimmig für Ab­änderung der seitherigen Bestimmungen und größtentheils für Beseitigung der direkten Wahlart ausgesprochen. Gleicher Ansicht war auch die Commission, welche sich weiter mit über­wiegender Mehrheit gegen die direkte Wahl der Bürgermeister und Beigeordneten durch den Gemeinde­rat h erklärte und die im Entwurf aufgenommene Ernennung durch die Regierung empfahl. Die Regierung hat sich diesem Vorschlag angeschlossen, da sie denselben den Interessen der Gemeinden, wie der Staatsverwaltung in gleicher Weise ent­sprechend hält.

Daß die oben erwähnten Mißstände, welche wohl allseitig anerkannt werden, eine Aenderung dringend erheischen, wird Niemand leugnen können- wir zweifeln aber nicht, daß die Abänderung, wie sie vorgeschlagen ist, auf vielseitigen heftigen Widerspruch stoßen und von der Zweiten Kammer der Stände mit großer Majorität, wenn nicht einstimmig abgelehnt werden wird."

Cocate» unb provinzielles.

Gießen, 7. Januar 1892.

Neues Theater. Die Vorbereitungen zum Gastspiel des Fräulein Thessa Klinkhammer sind bereits in vollem Gange. Wir machen noch darauf aufmerksam, daß Herr Direktor Reiners zu diesem interessanten Gastspiel Abonnements-Scheine, gitig für alle fünf Gastspiele, im Preise von 9 Mk. für einen Parquetplatz und Mk. 6,50 für einen Sperrsitzplatz ausgiebt. Morgen Freitag zum zweiten Male Das verlorene Paradies", welches Stück wir noch besonders empfehlen wollen.

In der gestern Abend im Bereinslocal (Safe Ebel stattgefundenen sehr zahlreich besuchten General-Versammlung der Rudergefellschaft erstattete der Vorstand eingehenden Ge­schäfts- und Kassenbericht, welcher sich günstig über die Ergeb­nisse des vergangenen Geschäftsjahres aussprach und mit Beifall ausgenommen wurde. Die finanziellen Verhältnisse der Gesell­schaft sind günstige, indem 23500Mk. Aktiva nur 8500 Mk. Passiva gegenüberstehen und sind im Budget wiederum acht Boothaus-Antheilscheine zur Ausloosung bezw. Rückzahlung für dieses Jahr vorgesehen. Der Mitgliederstand beträgt: 2 Ehrenmitglieder, 45 aktive und 137 passive Mitglieder. Die sportliche Thätigkeit war eine rege und errang die Gesell­schaft in der vergangenen Saison mehrere Preise, worunter den Pokal für dieMeisterschaft vom Rhein". Für kommende Saison wurde die Anschaffung eines neuen üierruberigen Dollenbootes beschlossen. In den Vorstand wurden neu- resp. wiedergewählt die Herren: Jean Kirch, Ehr. Reiber, Alb. Scheel, Hr. Fillmann, Louis Petri III., I. Sauer, A- Klingspor, C. Krailing, E. Balser, Ph. Hartmann, A. Weigand, A. Montanus und Architekt Meyer. Letztere beiden Herren als Vertreter der passiven Mitglieder. Für das am 23. Januar in Steins Saalbau stattfindende Ballfest" ist die ganze hiesige Regiments-Capelle (LI Mann) engagiry z

Nachdem wiederholt Unglücksfälle durch Verwechselung von Medikamenten vorgekommen, und zwar derartig, daß zum äußerlichen Gebrauch bestimmte Arzneien, z. B. (Karbol­

säure), welche neben innerlichen Medikamenten auf beit Krankentischen ftanben, irnhümlich eingenommen finb, finbet bom 1. Januar ab in allen beutschen Apotheken die Ein­richtung statt, daß alle äußerlichen Arzneien in sechs­eckigen, mit Längsrippen versehenen Gläsern, alle inner­lichen Arzneien in runden Gläsern abgegeben werden, so daß auch in der Dunkelheit des Krankenzimmers eine Ver­wechselung nicht wohl möglich ist. Mit Recht macht aber die MünchenerAerztliche Rundschau" darauf aufmerksam, bafc die Kenntniß dieses neuen Verfahrens in die weitesten Kreise bringen muß, wenn es wirksam fein soll. Sie bittet beshalb alle Rebactionen von Tagesblättern um ben Abbruck dieser Mittheilung, welche bisher nur in ben vorn großen Publikum nicht beachteten Verorbnungsblättern geftanben hat.

§ Von der Ohm, 6. Januar. Die Ergebnisse ber Jagden, über bie bei der Eröffnung derselben im Herbste allseits von den Jagdpächtern lebhafte Klagen geführt wurden, haben sich doch in letzterer Zeit viel besser gestaltet. Aller­dings bleibt der Ausfall der Hühnerjagd bestehen, die Hasen- unb Rehjagb-bagegen weist meist günstige Resultate auf.

Vom Vogelsberg, 6. Januar. Seit gestern Abenb tobt ein sehr starker Sturm, der heute von heftigem Schneegestöber begleitet ist. Der feine Schnee bringt burch alle Ritzen in bie Gebäude.

Darmstadt, 5. Januar. Hiesige Blätter berichten: Die Vorkommnisse am Gießener Gymnasium scheinen Veranlassung geworben zu fein, baß man sich an ben höheren Unterrichtsanstalten Hessens ganz allgemein bas Thun und Treiben ber Schüler etwas näher ansieht. Gegenwärtig wirb wenigstens an ben hiesigen Gymnasien burch ben Oberschulrath Herrn Solban nach ben bestehenden Schülerverbindungen recherirt und es sollen deren bereits fünf entdeckt fein. Die Untersuchung ist noch im Gange und zweifellos werden schwere Strafen für bie Betheiligten refultiren, von benen freilich bie Eltern am schwersten getroffen werben. Die Statuten ber einen Schülerverbinbung sollen sogar bie ehrenwörtliche Verpflichtung enthalten, daß alle Mitglieder später einmal beim Kösener S. C.-Verbandactiv" werden müssen. Wie behauptet wird, soll sich bie eingeleitete Untersuchung auf alle höheren Unterrichtsanstalten des Lanbes erstrecken.

Zellhaufen, 4.Januar. Wie Raubanfälle entstehen- Am letzten Samstag Nachmittag lief ein hiesiges Mädchen athemlos nach Seligenstabt unb erzählte in seiner Erschöpfung von einem auf ber Staatsstraße tauernbenRäuber". Die Seligenstäbter Genbarrnerie würbe von bemRaubanfalle" verstänbigt unb biefer gelang auch halb bie Verhaftung ber von bem Mäbchen näher bezeichneten Person. Bei ber Consrontirung besRäubers" mit bem Mäbchen vor ber Seligenstäbter Amtsgerichtsbehörbe erklärte letzteres, ber verhaftete Hanbwerksbursche habe ihm gar nichts zu Leib ge- than. Er sei nur hinter ihm nachgegangen unb aus Furcht habe es bie Flucht ergriffen. Selbstverstänblich würbe ber harmlose, unschuldig feftgenommene Handwerksbursche sofort wieder in Freiheit gesetzt.

' verrnischtes.

* Aus Thüringen, 5. Januar. Seit gestern Abend wüthet in Ost he im v. d. Rhön ein großer Brand, der viele Wohnhäuser und Scheunen in Afche gelegt hat.

* Heidelberg, 4. Januar. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Leichenverbrennungsanstalt sind nun­mehr veröffentlicht worben. Dieselben bestimmen u. A., daß die Leichen von Personen unter 18 Jahren und Willens- unsähigen nur auf Wunsch ber Bestattungspflichtigen verbrannt werben können, auswärts Verstorbene nur auf Grunb einer Beurkunbung ber zustänbigen auswärtigen Polizeibehörde. Ferner, baß aber, wo der Verdacht eines gewaltsamen Todes vorliegt, bie Verbrennung nicht vorgenommen werben darf. Die Aschenreste werben in Holz- ober Blechbehältniffen ober in Thongesäßen den Angehörigen übergeben, welche dieselbe bei sich bewahren ober auf bem Friebhofe beisetzen, bezw. aufstellen können.

IlnitxrfUät». Nachrichten.

Aus Göttingen schreibt man der ,Fr. Ztg.": Auch der Studentenausschuß der hiesigen Universität hat eine Petition an ben Cultusminister adgefaßt, in welcher um Beibehaltung ber bisherigen Ferienordnung gebeten wird- Die Petition ist von 130 Stubtrenven unterschrieben unb bem Prorector überreicht worben.

Die Universität Leipzig ist den Bestrebungen derjenigen Damen, welche sich in Deutschland eine akademifche Bildung an- eignen wollen, ein wenig entgegengekommen. Dort dürfen gegen­wärtig 20 Studentinnen, meistens Amerikanerinnen und Englände­rinnen den Vorlesungen der Professoren beiwohnen. Sie zahlen, jedoch kein Honorar, müssen sich auch vorher den betreffenden Docentm vorstellen und um Eintrittserlaubniß zu den Collegien bitten. So lange ihnen diese nur unentgeltlich gewährt wird, gelten sie selbst­verständlich auch in Leipzig nicht alS akademische Bürgerinnen.

Verkehr, Land» «nd Volkrwirthfchaft.

PoftpaSetverkehr mit den Neuen Hebriden, Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe im Gewicht bis zu 3 kr nach ben Neuen Hebriden versandt werden. Die Packete müssen srankirt werden. Ueber die Taxen ,unb Versendungsbedtngungeu erthetlen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Telegrapheuverkehr mit Luxemburg. Vom 1. Januar 1892 ab beträgt bte Wortgebühr für Telegramme nach Luxemburg 5 Pfg. Die Mindeftgebühr von 50 Psg. für ein gewöhnliches Tele­gramm bleibt unverändert.

Postverkehr mit dem OceubaiionSgebiet von VoSuierr» Herzegowina und dem Sandschak Novivazar. Seit dem 1. Januar 1892 finden die Bestimmungen und Taxen des Deutsch- Oefterreichisch-Ungartschen WechselverkehrS auch Anwendung auf die gewöhnlichen unb eingeschriebenen Brtespostsendungen deS Verkehrs mit dem OccupationSgebtet von Bosnien und Herzegowina, aus­schließlich des Sandschaks Novtbazar. Von demselben Zeitpunkte ad werden ferner unter den gleichen Bedingungen Postanweisungen bis zum Metftbetrage von 400 Mk. im Verkehr mit demselben Occupa- lionSgebiet, jedoch einschließlich des Sandschaks Novtbazar, zugelaffen