Nr. 155
Donnerstag den 7. Juli
1892
Der erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Vtegener WirnitienstLiier »«den dem Anzeiger »Hchevtlich dreimal bei gelegt.
Gießener Anzeiger
Heneral-Mnzeiger.
Vierteljähriger ASannementrpreiBi 2 Mark 20 Pfg. mü Bcingerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
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Aints- und Anzeigeblntt für den Kwis Gieszen.
Hratisöeitage: Hießener Iamitienötatter
Arntlichev Theil
Alle Lnnoncen-Bureaux des I». und Auslandes nehm« Anzeigen für den „•fegtner Angel,er entgegen.
Annahme van Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Lag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr.
Nr. 33 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 29. v. M., enthält: _
(Nr. 2038.) Verordnung, betreffend die dem Landeshauptmann der Neu-Guinea-Compagnie zustehenden rtchter- lichen und Verwaltungsbesugniffe. Vom 15. Juni 1892.
(Nr. 2039.) Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. Vom 22. Juni 1892.
(Nr. 2040). Der gegenwärtigen Nummer des Reichs- Gesetzblatts ist als besondere Beilage die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Aichordnung und der Aich- gebühren-Taxe, vom 6. Mai 1892 beigesügt.
Nr. 34 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 1. d. M., enthält.
(Nr. 2041). Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll« ermäßigungen auf die spanischen Boden- und Jndustrie-Er- zeugniffe. Vom 30. Juni 1892.
Gießen, den 5. Juli 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Vermessung zu ermhtelnden Flächengehalte der Be- reinigung zu Grund zu legen sind;
3. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten ausgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Maffegrund- stücken, sowie ferner, ob die Beitrage nach Bedürfniß erhoben oder durch Capitalaufnahme aufgebracht werden sollen.
Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme - die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen der An- wesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen gütige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat:
zu 1: die Landescomnussion die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen;
zu 2: die Ermittelung des Flächengehalts der Grundstücke durch Vermessung zu exfolgen;
zu 3: die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Gießen, den 5. Juli 1892.
Der Vollzugscommisiär:
Bekanntmachung, betr. die Unterhaltung der Kreisstraßen, hier den Umbau der Lumdabrücke bei Daubringen.
Die im Zuge der Kreisstraße Lollar—Daubringen gelegene Lumdabrücke bei Daubringen wird wegen Umbaues derselben von
Montag den 11. Juli d. I. ab bis auf Weiteres gesperrt.
Gießen, den 5. Juli 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung, betr. die Unterhaltung der Kreisstraßen, hier den Umbau der Wetterbrücke bei Ober-Bessingen.
Die im Zuge der Kreisstraße Ober - Bessingen- Ettingshausen gelegene Wetterbrücke bei Ober- Bessingen wird wegen Umbaues derselben von
Montag den 11. Juli d. I.
ab bis aus Weiteres für den Verkehr gesperrt.
Gießen, den 5. Juli 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Rüddingshausen.
Nachdem die Einwendungen, welche gegen das durch meine Bekanntmachung vom 19. Mai d. I. verkündete Ab- stimmungsergcbniß erhoben wurden, Seitens der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde verworfen worden sind, und nachdem diese Behörde den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten angeordnet hat, lade ich sämmtliche beteiligten Grundeigenthümer zu der gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887
Freitag den 22. Juli I. I., Vormittags 11 Uhr, im Schulhause zu Rüddingshausen
ftattfindenden Versammlung.
Die Versammlung hat:
1. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen;
2. darüber zu beschließen, ob die im Grund-(Flur-)Buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine
__________ Nebel, Amtmann._______________
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs, Art. 104 des PolnMrafgesetzes und des Local- Reglements vom 8. Mai Uiu'b bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß das Betreten des alten Anneröder Weges neben den Militärschießständen her bei Meidung der in den angeführten gesetzlichen Bestimmungen angedrohten Strafen, verboten ist.
Gießen, den 5. Juli 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
__________________I. V.: Bischoff.__________________ Das Gr. Steuer-Commiffariat Gießen an die Grosih. Ortsgerichtsvorsteher des Bezirks.
Diejenigen von Ihnen, welche die Cultur- und Bau- veränderungs-Verzeichnisse noch nicht anher eingesendet haben, werden ersucht dies baldigst zu thun.
Gießen, den 6. Juli 1892.
Süffert.
Deutscher Reich.
Berlin, 5. Juli. Der häßliche „Bismarckstreit" kann bis auf Weiteres als beendigt betrachtet werden. Wenigstens scheint der Altreichskanzler von neuen Kundgebungen gegen die leitenden Berliner Persönlichkeit >n und die von ihnen vertretene Politik absehkn zu wollen, da er auf bie bekanntere scharfen Artikel der „N. A. Z." gegen ihn nicht antworten will, wie sich einer Notiz in den „Hamb. Nachr." entnehmen läßt. Da man andererseits auch in den maßgebenden Berliner Kreisen gewillt ist, den Kampf nicht fortzusetzen, falls hierzu keine zwingende Veranlassung vorliegt, so ist also dieser bedauerliche Federkrieg einstweilen wieder beendigt. Hoffentlich wird die eingetretene Waffenruhe, je länger sie dauert, bei beiden beteiligten Parteien immer mehr die Ueberzeugnng befestigen, wie wenig ein abermaliges Aufflackern der bisherigen Polemik der Würde und den Interessen des deutschen Volkes entspricht. Im Uebrigen erfahren jene sensationellen Zeitungsnachrichten, welche zu melden wußten, es hätten zwischen Berlin und der bayerischen Regierung, dann wohl auch zwischen Berlin und der sächsischen und der österreichischen
Feuilleton.
Carl Vogt.
Von Georg Edward.
(2. Fortsetzung.)
Nach dem Beschlüsse des Vorparlaments sollte die deutsche Nationalversammlung am 1. Mai 1848 in Frankfurt zusammentreten. Verschiedene Ursachen aber ließen bald erkennen, daß die Wahlen in allen Theilen Deutschlands nicht mit der Schnelligkeit vor sich gehen konnten, wie man An- fangs erwartet, und die Bundesversammlung und der Fünfzigerausschuß verlegten deßhalb die Eröffnung der Sitzungen aus den 18. Mai. An diesem Tage, Nachmittags 3 Uhr, schritten die Abgeordneten unter Kanonendonner und Glockengeläute in festlichem Zuge durch die Straßen der alten freien Reichsstadt Frankfurt nach dem Sitzungslocale, der Pauls- kirche. Am ersten Tage waren nur 320 Abgeordnete anwesend, doch stieg die Zahl derselben bald aus 400, um schließlich eine Gesammtsumme von 586 zu ergeben. Uni- versitätsprosessoren, Gymnasiallehrer, Schriftsteller waren in bedeutender Anzahl vertreten und darunter gab es Namen vom besten Klang. Unter ihnen befand sich Carl Vogt. Er gehörte der ausgesprochensten Linken an, und seine Reden stehen auf gleicher Stufe mit den besten und interessantesten der hervorragendsten Abgeordneten. Ueberall stößt man darauf, daß Vogt ein ausgezeichnetes Rednertalent besaß, überall zeigt sich sein Muth, seine Unerschütterlichkeit und sein Festhalten an seinen Ansichten im glänzendsten Lichte. Und als das Parlament schließlich nach mancherlei Schicksalen, beunruhigt durch die nach der Pfalz und nach Baden beorderten preußischen Truppen, nach Stuttgart übersiedelte, gehörte auch Carl Vogt zu den unerschrockenen 103 Männern, die sich dort zusammenfanden. Die aus fünf Mitgliedern bestehende Reichsregentschaft, am 6. Juni 1849 mit großer Majorität vom Parlamente gewählt, zählte ebenfalls Carl
Vogt in ihre Mitte. Die Nationalversammlung nahm darauf mehr und mehr den Character eines revolutionären Convents an, und als die Reichsregentschaft beauftragt wurde, dem Reichsverweser Erzherzog Johann mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten, da die Fortsührung des ihm verliehenen Amtes eine gesetzwidrige Anmaßung unzuständiger Befugnisse sei, als der Entwurf eines Gesetzes über Bildung einer Volkswehr zum Schutze und zur Durchführung der Reichsversammlung angenommen wurde, da trat plötzlich die württembergische Regierung dem Parlamente mit einem Erlaß entgegen, worin sie erklärte, diese Beschlüsse nicht anzuerkennen, und allen Behörden eine Befolgung derselben verbiete. Nachdem die gespannte Stellung zwischen dem Parlament und der württembergischen Regierung durch mehrere unliebsame Zwischenfälle noch mehr verschärft worden war, fanden die Mitglieder der Nationalversammlung, als sie sich am 18. Juni Nachmittags nach drm Sitzungslocale begeben wollten, die Straßen durch Cavallerie und Infanterie gesperrt. Ein Civilcommissär erklärte im Namen des Königs, daß keine Sitzung stattfinden dürfe, und als Präsident Löwe im Namen der deutschen Nation die Soldaten aufforderte, Raum zu geben, wurden aus Befehl eines der Offiziere die Trommeln gerührt, so daß Löwes Worte überhört wurden, und langsam, wenn auch vorsichtig, rückte die Reiterei vor. Der Sitzungssaal, das Frttzi'sche Reithaus in der langen Straße, wurde von Militär besetzt, die auseinandergesprengten Mitglieder der Nationalversammlung begaben sich in den Marquard'schen Gasthof und nahmen hier Protocoll über die Begebenheit auf. Die Nationalversammlung hatte nach els- monatlicher Dauer ihr Ende erreicht, und bei einer erneuten Zusammenkunft in Karlsruhe kam es zu keiner Sitzung mehr.
Nach den Ereignissen der Jahre 1848 und 1849 trat die Reaction langsam, aber sicher in Deutschland wieder auf. Verfolgung, Ausweisung oder langes Gefängniß war der Lohn, den die Männer ernteten, welche den Muth gehabt, ihre Ansichten zu bekennen und zu verfechten. Erst das Jahr 1871 machte die Einheitsbestrebungen der vierziger
| Jahre zur Wirklichkeit. Professor Vogt aber mußte nach der Auflösung des Parlaments mit vielen Anderen sein Vaterland verlassen, nachdem er vorher noch seiner Professur an der Universität Gießen verlustig gegangen war. Er ist nie wieder zu längerem Aufenthalt in seine Heimath zurückgekehrt und mit seinem Eintritt in die Schweiz beginnt für ihn die Zeit, in der er auf wissenschaftlichem Gebiete den meisten seiner Zeitgenossen weit voraneilen und seine politische Bedeutung um das Zehnfache überflügeln sollte. Vorher aber, im September 1849, wandte er sich von Bern aus in einer Broschüre: „Die Ausgabe der Opposition in unserer Zeit" nochmals als Politiker an Deutschland.
Die Broschüre ist ein ganz eigenartiges Werk — ohne jede Rücksicht geschrieben, denn die gibt es bei Carl Vogt nicht und darf es im Leben eines ehrlichen Politikers, eines wahrheitsliebenden, uneigennützigen Forschers nicht geben. In einer scharfen, glänzenden Sprache deutet der Verfasser auf die Mißstände der damaligen Zeit hin, deutet er vor Allem auf die Gefahr hin, die Deutschland droht, in einem absoluten Preußen aufzugehen. Man muß wohl beachten, daß es das Jahr 1849 war, in welchem Vogt diese Ansichten, aussprach, und daß Deutschland, und wir mit ihm, um ein halbes Menschenalter vorwärts geschritten sind.
Das alte Wort, welches sagt, daß sich die Zeit ändert, hat einen Nachsatz. Nichts auf der Welt ist mehr dem Wechsel unterworfen, als der Mensch, sei es in seinem Aeußeren, sei es in seinem Inneren. Darum erscheinen uns die Männer, die sich durch eine lange Zeit treu bleiben, die sich stets gleich bleiben und niemals sich selbst verlieren, wie Riesengestalten, denn unser Auge hat sich daran gewöhnt, stündlich alles im Wechsel begriffen zu sehen. Wir erblicken Künstler, die Unsterbliches schaffen, Denker, die abgrundtiefe Fragen lösen, Politiker, die Gewaltiges aufbauen — aber wir sehen eine Stunde kommen, wo ihre Hand erlahmt, wo ein Still- stand eintritt in ihrem Ringen — und Stillstand ist Rückschritt. (Forts, folgt.)


