1892
Donnerstag den 5. Mai
Nr. 104 Erstes Blatt
Der Gtetzeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS
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Gießener Anzeiger
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2lmilid?cr Theil.
Nr. 25 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 27. v. M., enthält:
(Nr. 2019.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Febr. 1882, 16. März 1886, 22. Februar 1892, 30. März 1892 und 10. April 1892. Vom 20. April 1892.
Gießen, den 4. Mai 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung, betreffend Ausführung der Bestimmungen des Bundesraths über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen.
Mir Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Bundesraths v. 26.Märzl892 (Reichsgesetzblatt Nr. 17), sowie auf unsere Bekanntmachung vom 23. April d. I. (s. Gießener Anzeiger Nr. 100) fordern wir alle Unternehmer von Fabriken resp. diesen gleichstehenden Anlagen, insoweit sie ihrer Anzeige- vflicht hinsichtlich der Beschäftigung von erwachsenen Arbeiterinnen seither etwa noch nicht in genügender Weise entsprochen haben sollten, unter Hinweis auf die Strafbestimmung oes § 149 Ziffer 7 der Gewerbeordnung hierdurch wiederholt auf, der zuständigen OrLSpolizeibehörde alsbald, spätestens aber binnen 8 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung an, s ch r i s t l i ch e M i t t h e i l u n g über die Z a h l der von Ihnen am 1. April 1892 beschäftigten über 16 Jahre alten Arbeiterinnen einzureichen. — Die Mittheilung muß ersehen lasten, wie viel minderjährige (von 16—21 Jahren) und wie viel großjährige Arbeiterinnen (über 21 Jahre alt) beschäftigt wurden. Unternehmer von solchen hier in Betracht kommenden Anlagen, welchenureinenTheil des Jahres über im Betriebe sind und ihren Betrieb am 1. April 1892 bereits eingestellt oder noch nicht begonnen hatten, haben nach II der nachstehend abgedruckten Bundesraths-Bekanntmachung die Hoch st zahl der von ihnen im vergangenen Jahre beschäftigten Arbeiterinnen über 16 Jahren anzugeben.
Gießen, den 2. Mai 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
-(Nr. 2006.) Bekanntmachung, betreffend die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleich- stehenden Anlagen beschästigtenArbeiterinnen. Vom 26. März 1892.
Aus Grund des § 139 b Absatz 5 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom I.Juni 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) hat der Bundesrath nachstehende
Bestimmungen über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen
Erlassen:
I. Arbeitgeber, welche Arbeiterinnen in Fabriken, Hüttenwerken, Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, in Werften, in Ziegettien, welche nicht blos vorübergehend oder in geringem Umfange betrieben werden, in Bergwerken, Salinen, A rsbereitungsanstalten, unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben beschäftigen, sind verpflichtet, der Ortspolizeibehörde bis spätestens zum 2. Mai 1892 die Zahl der von ihnen am 1. April 1892 beschäftigten über sechszehn Jahre alten minderjährigen und großjährigen Arbeiterinnen schriftlich mit- zutheilen. Die Mittheilung kann mit der nach § 138 der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gesetzbl. 'S. 261) zu erstattenden schriftlichen Anzeige verbunden werden.
II. Auf Anlagen der unter Nr. I fallenden Art, welche nur einen Theil des Jahres im Betriebe sind und ihren Be- l ieb am 1. April 1892 bereits eingestellt oder noch nicht begonnen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen nut der Maßgabe Anwendung, daß die Arbeitgeber verpflichtet sind, der Ortspolizeibehörde eine schriftliche Anzeige über die Höchstzahl der von ihnen innerhalb der Zeit vom 1. April 1891 bis zum 31. März 1892 beschäftigten Arbeiterinnen über jechszehn Jahre zu erstatten.
Berlin, den 26. März 1892.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
Gießen, den 2. Mai 1892. Betreffend: Ausführung der Bestimmungen des Bundes- I raths über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen.
Das Großherzoglichr Kreisamt Gießen
an die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme aus die vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, auf Grund der Ihnen erstatteten schriftlichen Anzeigen eine Ueb er sicht der Fabriken und der diesen gleichstehenden Anlagen, in welchen Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigt werden, nach Formular G der Ihnen zugegangenen Anweisung vom 26. März d. I. in der Weise aufzustellen, daß nur die Spalten 3, 5, 6 und 7 dieses Formulars ausgefüllt werden.
Diese Uebersicht haben Sie spätestens bis zum 30. Mai d. I. an uns einzureichen.
Das Formular G ebenso wie die Formulare ABC und F der Anweisung können Sie von der Wittich'schen Hofbuchdruckerei zu Darmstadt (Preis 40 Pfg. pro Buch) oder von Heinrich Elbert daselbst beziehen.
__________ v. Gagern._________________
Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der für die Landes-Waisenanstalt zu erhebenden Collecten und Büchsengelder.
Im Kreise Gießen sind in der Zeit vom 1. Februar 1891 bis dahin 1892 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die Landeswaisenkaffe eingegangen. » ■>.
Man bringt dies' mit herzlichem Danke für die Geber zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 3. Mai 1892.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Verzeichnis
der im Kreise Gießen in der Zeit vom 1. Februar 1891 bis dahin 1892 eingegangenen Waisenvüchsengelder.
Gemeinden
zu übertragen 273 21
1. Albach.....
-.58
2. Mendorf a. d. Lahn
2.03
3. Allendorf a. d. Lda.
1.05
4. Allertshausen. . .
—.—
5. Alten-Buseck . . .
1.38
6. Annerod . . . •
11.34
7. Bellersheim . . .
220
8. Beltershain . . .
4.—
9. Bersrod ....
2.62
10. Bettenhausen. . .
1.41
11. Beuern.....
5.80
12. Brrklar.....
—.83
13. Burkhardsfelden
160
14. Climbach ....
2.10
15. Daubrtngen . . •
3.32
16 Dorf-Gill ....
— 60
17. Eberftadt ....
1.09
18. Ellingshausen . .
2 —
19. Garbentetch . . .
3.51
20. Geilshausen . • •
—.90
21. Gießen.....
135.35
22. Göbelnrod....
4.—
23. Großen-Buscck . .
4.95
24. Grotzen-Linden . .
8 80
25. Grünberg ....
6.50
26. Grüningen . . .
1.87
27. Harbach ....
—.22
28. Hattenrod ....
—.50
29 Hausen.....
1 22
30. Heuchelheim . . .
4.65
31 Holzheim ....
2 —
32. Hungen ....
5.60
33. Inheiden ....
—.90
34. Kesselbach ....
—.—
35. Metn-Linden . . .
2 29
36. Langd .....
6 97
37. Lang Göns . . -
5.72
38. Langsdorf....
1231
39. Lauter.....
—.—
40. Leihgestern . . .
4.-
41. Lich......
17 —
Gemeinden JL Uebertrag 273.21 42. Lindenstruth . . . —
43. Lollar..... 2.62
44. Londorf .... —.75
45. Lumda.....—
46. Mainzlar .... —.—
47. Münster .... —.80
46. Muichenheim. . . 5.20
49. Nieder-Bessingen . —.42
50. Nonnenroth . . . 1.40
51. Obbornhofen . . . 3.—
52. Ober-Bessingen . . —.40
53. Ober-Hörgern . . —.—
54. Odenhausen . . . —.—
55. Oppenrod .... 3.09
56. Queckborn . . . —.90
57. Rabertshausen . . 2.—
58. Reinbardshain . . 3.80
59. Reiskirchen . . . 1.28
60. Rodheim .... 3.31
61. Rödgen.....—
62. Rölhgel .... 1.—
63. Rüddingshausen . 1.23
64. Ruttershausen . . 3.—
65. Saasen..... 2.90
66. Stangenrod . . . 1.30
67. Staufenberg ... 3 60
68. Steinbach .... 4.30
69. Steinhetm.... 1.20
70 Stockhausen . . . —
71. Trais Horloff . . 2 38
72 Treis a. d. Lda. . 130
73 Trohe.....—
74. Utphe.....— 20
75. Billingen .... 2.92
76. Watzenborn mit
Steinberg . . . 8 07
77. Weickartshain . . 1.50
78. W iterShatn . . . —.67
79. Wreseck . ... 31.80
Summa 369.55
Bekanntmachung,
betreffend die Verminderung der Herbstzeitlose.
Nachstehende, von Großb. Kreisamt Gießen in Nr. 98 des Gießener Anzeigers erlassene Bekanntmachung in obigem Betreff bringen mir hierdurch zur besonderen Kenntniß der Wiesenbesitzer in der Gemarkung Gießen.
Gießen, den 2. Mai 1892.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
G n c u t h.
Bekanntmachung,
betreffend Verminderung der Herbstzeitlose.
Im Jntereffe der Wiesencultur ordnen wir auf Grund des Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung auch für das laufende Jahr an, daß die auf den Wiesen wachsenden Herbstzeitlosen zur Zeit des höchsten Saststandes durch Ausrupfen der Stengel beseitigt werden. Das Ausziehen hat möglichst bei feuchtem Boden zu geschehen, damit der Schaft der Pflanzen nicht schon dicht unter dem Boden abbricht. Gegenüber den im vorigen Jahr theilweise erhobenen Bedenken, daß bei dem Ausrupfen der Herbstzeitlose die Wiesen zu sehr zertreten würden, bemerken wir, daß in den meisten Fällen das zertretene Gras, ohne daß irgend ein Nachtheil bleibt, sich wieder stellen wird, daß aber auch dann, wenn ttwa ein Theil des Grases sich nicht wieder hebt, der durch das Beseitigen der Herbstzeitlose erzielte Nutzen weit größer ist, als der durch das Niedertreten des Grases entstandene Schaden. Die ausgerupften Pflanzen sind nicht, wie wir eS im vorigen Jahr gesehen haben, auf die Wege zu werfen, woselbst die Schafe durch das Fressen derselben Schaden nehmen können, sondern abseits von den Wegen unterzubringen.
Die Beseitigung der Herbstzeitlose hat bis zum 20. Mai l. I. zu erfolgen, die bis dahin säumigen Besitzer haben sich der Erhebung von Strafanzeß^i zu gewärtigen.
Gießen, den 26. April 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung.
Auf dem am 3. L Mts. dahier abgehaltenen Viehmarkte blieb ein herrenloses Mutterkalb von brauner Farbe zurück und mußte verkauft werden.
Der Eigenthümer wird aufgefordert, seine Ansprüche bei der unterzeichneten Behörde binnen 4 Wochen geltend zu machen, ansonst der Erlös als gefundener Gegenstand behandelt werden wird.
Gießen, am 4. Mai 1892. 14255
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Mai. Mit bewundernswert her Consequenz werden die Meldungen von dem angeblich bevorstehenden Besuche des Czaren am Berliner Hofe wiederholt. Erst jüngst ist eine solche Nachricht wiederum von „Hirschs Telegr.-Bureau" verbreitet worden, wonach ber Besuch des russischen Kaisers in Berlin sogar noch vor dessen Besuch in Kopenhagen erfolgen würde, die Vorbereitungen am kaiserlichen Hofe zum Empfange des Czaren seien bereits in Gang. Trotzdem erscheint allen diesen doch nur gerüchtweise austretenden Nachrichten gegenüber auch fernerhin noch Reserve geboten, dies um so mehr, als es der bedenkliche Krankheitszustand des Großfürsten Georg, des zweiten Sohnes des Czarenpaares, als fraglich erscheinen läßt, ob überhaupt nächstens eine Auslandsreise des Kaisers Alexander stattfindet.
— Die ehemaligen Reichsunmittelbaren in Preußen sind mit der Entschädigung, welche ihnen die Regierung für Aufhebung ihrer Einkommenstcuerbesreiung durch das dem Abgeordnetenhause vorliegende Gesetz anbietet, nicht zufrieden. Sie verlangen anstatt des 13l/zfachen Betrages ihrer künftigen Einkommensteuer den 29fachen Betrag, stellen daneben aber auch noch andere Forderungen aus. Die Herrschaften haben diese ihre Ansprüche in einem dem Äbge- ordnetenhause übersandten Protest sormulirt, von welchem Schritt sich nur der Fürst zu Stollberg-Wernigerode ausgeschlossen hat. Die ehemaligen Reichsunmittelbaren sind bekanntlich sehr reiche Leute, einen um so ungünstigeren Eindruck dürste daher ihr erwähntes Auftreten in der Volksvertretung wie im Lande machen.
Neueste n<id>rid>tcn.
Wolffs telegraphische- Correivondenz-Vurean
Berlin, 3. Mai. Das Abgeordnetenhaus berieth heute in zweiter Lesung den Nachtragsetat. Finanzminister Dr. Miquel erklärte, die jetzige Gestaltung der aus den Präsidenten und Vicepräsidenten deö Ministeriums bezüglichen Etatspositionen greife nicht einer späteren anderweitigen Regelung vor. Abgeordneter Rickert beantragt die Rückverweisung an die Commission. Die Abgg. Gras Limburg- Stirum und Bachem halten die Erklärung des Finanz Ministers für eine hinreichende Garantie, daß das HauL


