Rr. 127
Donserstag den 2. Juni
1892
Aiiits- und Anzcigeblntt für den Ureis <6iefzen.
Hratisöeikage: Hießener Aamitienökätter.
Alle Lnnoncen-Bureaux de- In» unb Lu-landc- nehme» Anzeigen für den „Gietzener Anzeiger* entgegen.
Annnhme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.
Die Gießener Wamttten-k-ltsr »erden dem Anzeiger »Schentlich dreimal beigelegt.
Der
Otetener Znze-Ger erscheint täglich, mit Ausnahme de- MontagS.
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Kch»tftratze Ilr.1.
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KcheiM Anzeiger
Kenerat-Anzeiger.
2lintlichev Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Unterhaltung der Kreisstraßen.
Fuhrwerksbesitzern wird hierdurch zur Kenntniß gebracht,' | oaß von Donnerstag den 2. Juni d. I. ab auf der Kreisstraße Großen-Buseck—Beuern eine Dampfstraßenwalze in Thätigkeit ist.
Gießen, den 30. Mai 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 30. Mai 1892.
Betr.: Die regelmäßigen Ergänzungswahlen der Mitglieder des Gemeinderaths
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
am die Grotzh. Bürgermeistereien de» «reise».
Unter Bezugnahme auf unser in obiger Angelegenheit unterm 27. l. M. im Kreisblatt Nr. 124" erlassenes Aus- schreiben bemerken wir zur Vermeiduug etwaiger Mißver- ; ständniffe das Folgende:
Wenn in diesem Ausschreiben gesagt ist: „Die in der Wahlanleitung Anlage A angegebene Abtheil. B der Stimmberechtigten fällt weg", so ist hierunter die in der Wahlan- s leitung vom 19. Juni 1874 angeordnete Abtheilung B der Stimmberechtigtenliste „Auswärts wohnende, in der Gemeinde gründ- oder gewerbsteuerpflichtige Einwohner" zu verstehen. I Es ist hiernach die Abtheilung C, jetzt B, „In der Gemeinde wohnende stimmberechtigte Nichtortsbürger" neben der Ab- 1 theilung A „In der Gemeinde wohnende Ortsbürger" in der Liste der Stimmberechtigten beizubehalten.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Mittwoch den 15. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, wird im Gasthof zum Hirsch in Grünberg eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen abgehalten werden.
Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins und der landwirthschaftlichen Ortsvereine, der Viehzucht- genoffenfchaft, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.
' Tagesordnung: Vortrag des Herrn Landes-Oecono- mieraths Müller zu Darmstadt über die Vorzüge der Vogelsberger Rindviehrace.
Gießen, den 31. Mai 1892.
Der Director des landwirthschastl. Bezirksvereins Gießen. Jost, Negierungsrath.
Bekanntmachung,
Die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1893/94 betr.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Capi- talrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Ein- schätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fast besondere Aufforderung der EinschätzungScommiffion ergeht, Diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar oorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht zewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich ^reichende Einkommensverbefferung aus Capitalzinsen eräugt haben.
Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben )ie Capitalrentensteuererklärung abzugeben.
1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genoffenschasten, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezuges, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Capitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Erreichung von Capitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. I. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungs- commiffion übersendet werden.
Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1892. Die Großherzoglichen Steuercommiffariate.
Süffert. Bähr. Snell. Pfannmüller.
Bekanntmachung.
Bei dem in Folge der außerordentlichen Hitze eingetretenen starken Wasserverbrauch und zur Vermeidung der damit verbundenen Unzuträglichkeiten und Gefahren wird hiermit die Entnahme von Wasser aus den öffentlichen Ventilbrunnen der Quell- wafferleitung für gewerbliche und landwirth- schastliche Zwecke auf Grund des Art. 56 pos. 2 der Städteordnung bei Meidung einer Polizeistrafe bis zu 90 Jt untersagt.
Des weiteren wird davor gewarnt, durch Offenstehen- laffen der Brunnenventile, sowie unnöthiges Ausspülen von Gefäßen und ähnliche Handlungen, Wasser aus der Wasserleitung zu vergeuden.
Gießen, den 31. Mai 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Deutsche- Reich.
Berlin, 29. Mai. Der zur Zeit den betreffenden Bundesrathsausschüssen zur näheren Berathung vorliegende Gesetzentwurf über die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung in Deutschland ist ziemlich eingehend begründet. In der Begründung wird besonders die Nothwendigkeit betont, die mitteleuropäische Einheitszeit, wie sie in Deutschland für den Post-, Eisenbahn- und Telegraphenverkehr schon jetzt in Bayern, Baden u. s. w. besteht, auch für diese Verkehrsverwaltungen des übrigen Deutschland, weiter aber auch für das gesammte bürgerliche Leben einzuführen. Neben dringenden Verkehrs- und Berriebsintereffen, welche eine derartige einheitliche Zeitregelung dringend erheischen, sind es auch militärische Interessen, die, wie die Begründung weiter hervorhebt, ebenfalls die Einheitszeit entschieden fordern. An den Beispielen der Vereinigten Staaten von Nordamerika und derjenigen europäischen Ländern, in denen die Einheitszeit bereits besteht, zeigt dann die Begründung, daß diese Zeit- normalisirung nirgends Belästigungen hervorgerufen habe. Schließlich wird die.Frage erörtert, ob eS geboten sei, die Einheitszeit in das bürgerliche Leben aus gesetzgeberischem Wege einzuführen; die Begründung bejaht die Frage unter Ausblick auf die betreffenden Verhältnisse in Frankreich und in Schweden. Diese reichsgesetzliche Zeit für Deutschland soll bereits mit dem 1. April 1893 beginnen.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 31. Mai. Seine Majestät der Kaiser wird sich am 3. Juni nach Ober-Glogau begeben, um an der Hochzeit des Fürsten Radolin und der Gräfin Oppersdorf theil- zunehmen. Seine Majestät gedenkt am Samstag Abend von dort nach Wildpark zurückzukehren.
। Berlin, 31. Mai. Abgeordnetenhaus. In der heutigen Sitzung wurde § 1 des Gesetzentwurfs, betreffend das Diensteinkommen nichtstaatlicher Lehrer, unverändert an
genommen. § 2, welcher den Gemeinden freistellt, daß das Ausrücken statt nach dem System der Dienstalterszulagen nach dem für einzelne Anstalten oder für mehrere Anstalten zugleich aufgestellten Besoldungsetat erfolgen dürfe, wurde mir einem vom Abg. Busch beantragten Zusatz, daß der Beschluß der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörden bedarf, angenommen. Cultusminister Boffe erklärte sich gegen den Antrag, weil dadurch die Verantwortung, ob die Nichtgewährung der Alterszulagen genehmigt werden sollte oder nicht, allein aus die Regierung abgewälzt werde. Der Rest: des Gesetzes wurde ohne weitere Debatte genehmigt, ebenso wurde das Gesetz, betreffend die Anstellung von Militäranwärtern in der Comunalverwaltung, mit unwesentlichen Aenderungen in dritter Lesung angenommen. Nächste Sitzung Montag den 13 Juni, 11 Uhr. Tertiärbahngesetz.
Berlin, 31. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Verzeichniß der Mitglieder des Landeseisenbahnraths. Zum Vorsitzenden ist der Director am Arbeitsministerium, Brefeld, zu dessen Stellvertreter der Director am Arbeitsministerium, Fleck, sür eine dreijährige Dauer ernannt worden.
Berlin, 31.Mai. Die heute veranstaltete Frühjahrsparade verlies, vom herrlichsten Wetter begünstigt, äußerst glänzend. Gegen 9 Uhr begaben sich Ihre Majestät die Kaiserin mit der Königin-Regentin der Niederlande, die Prinzessin Friedrich Leopold mit der Herzogin von Edinburg und deren Töchtern aus das Tempelhoser Feld, wo die hohen Damen von Sr. Majestät dem Kaiser empfangen wurden. Während Seine Majestät dann die Front der in Parade aufgestellten Truppen abritt, folgten Allerhöchstdemselben die Wagen mit den fürstlichen Damen. Die Truppen formirren sich hierbei zum Vorbeimarsch, der zweimal abgenommen wurde. Nach Schluß der Parade, welcher auch der Reichskanzler Graf Caprivi beiwohnte, begaben sich die Herrschaften in das Königliche Schloß, wo um 1 Uhr Familientafel stattfand. Se. Majestät der Kaiser ritt an der Spitze der Fahnencompagnie in die Stadt zurück.
Berlin, 31. Mai. Die „Vossische Zeitung" veröffentlicht ein im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers von Lucanus an Assessor v. Forckenbeck eingegangenes Beileidsschreiben, in welchem der Verdienste Forckenbecks um die Entwickelung Berlins dankbar gedacht wird. Ein Anschreiben des Oberhosmeisters der Kaiserin hebt im Namen Ihrer Majestät die besonders rege, erfolgreiche Theilnahme Forckenbecks an allen Werken der Barmherzigkeit aus christlichem, humanen Gebiete hervor, sowie seine freudige Unterstützung zur Linderung des kirchlichen Nothstandes. Kaiserin Friedrich richtete an Fräulein v. Forckenbeck ein Telegramm folgenden Inhalts: Unter Vielen, die ihn aufrichtig und tief betrauern werden, Niemand mehr als ich.
i Hamburg, 31. Mai. Prinz Heinrich traf heute Morgen hier ein und nahm an der Sitzung der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Theil. Er hielt dort eine Ansprache, worin er die Bestrebungen der Gesellschaft anerkannte.
Paris, 31. Mai. Die Auffassung einzelner Blätter betreffs des Wegfalles der Truppenrevue bei Malzeville wird in den hiesigen politischen Kreisen als unzulässig bezeichnet. Für Deutschland sei es gewiß vollständig belanglos, ob gelegentlich der Nancyer Feste eine Truppenschau oder ein einfaches Defiliren stattfinde. Dieser Maßnahme dürften lediglich rein sachliche Erwägungen zu Grunde liegen.
Petersburg, 31. Mai. Es wird eine Verordnung publi- cirt, wonach für die bestehenden fünf Schützenbrigaden des europäischen Rußlands am 1. October je zwei leichte Batterien mit dem Friedensetat und der Bespannung für acht Geschütze gebildet wird. Die kaukasische Schützenbrigade erhält die beiden Gebirgßbatterien der 19. Artilleriebrigadeletztere erhält zwei neue leichte Batterien. In Kriegszeiten hat die 19. Artilleriebrigade zwei Batterien mit Patronen, zwei mit Artillerie-Geschossen. Der Etat der regulären berittenen Artillerie wird um neun Unter-Militärs und sechs Pferde pro Batterie gekürzt.
Alexavderien, 31. Mai. Meldung des Bureau'Reuter. Der flüchtige Kassirer Jäger ist heute nach Triest eingeschifft worden.
Depeschen des Bureau „Herold".
Berlin, 31. Mai. Die Königin der Niederlande wurde ä la suite des vierten Garderegiments zu Fuß gestellt.
Berlin, 1. Juni. Nach den „Berl. Pol. Nachr." dürfte wahrscheinlich die nächste Reichstagssession mit Gesetzentwürfen handelspolitischer Natur beschäftigt werden.
Berlin, 1. Juni. Die „Nationallib. Corresp." schreibt: In Abgeordnetenkreisen werde ernstlich überlegt, ob nach der


