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1.7.1892 Erstes Blatt
 
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es heißt:T)a der König erklärte, daß er den Storthings- beschluß, betreffend die Errichtung eines eigenen norwegischen Cousulatswesens, nicht sanctioniren werde, und da keines von den Mitgliedern des Ministeriums die Verantwortung für die Nichtsanctionirung übernehmen wolle, habe das Ministerium beschlossen, seine Demission zu geben." Der König nahm das Demissionsgesuch entgegen, behielt sich jedoch seine weitere Entschließung daraus vor.

DaresSalaarn, 29. Juni. Aus Tanga wird gemeldet, Compagniesührer Johannes mit einem Theile der Ver­stärkungsmannschaften ist bereits auf dem Marsche nach dem Innern begriffen, wo er sich mit der Besatzung der Kili- mandjaro-Station in Jkungu vereinigen soll. Der Rest der Verstärkung folgt in einigen Tagen.

Depeschen des BureauHerold".

Berlin, 29. Juni. DieKreuz-Zeitung" meldet aus Catania, daß der Aetna wieder thätig sei. Ein heftiger Ausbruch habe stattgefunden, der Hauptkrater werfe große Aschen- und Sandmaffen aus. Die Lavaergüsse seien mäch- tiger als bei den Ausbrüchen des Vesuv.

Posen, 30. Juni. Der Cultusminister empfing gestern Nachmittag eine polnische Deputation in der Angelegen­heit des Sprachunterrichts in den Volksschulen.

Lübeck, 30. Juni. Furchtbare Gewitter sind gestern hier niedergegangen,- ein wolkenbruchartiger Regen überschwemmte die Straßen und Keller.

London, 29. Juni. DenTimes" zufolge schreibt die offiziellePetersburger Zeitung", daß von 512 Cholera- I erkrankungen seit dem Auftreten der Cholera 374 Fälle | tödtlich verlaufen sind.

Stockholm, 29. Juni. Durch königliche Verordnung ist I dem Prinzen Carl die interimistische Führung der Regie- I rung während der Abwesenheit des Königs und des Kron- I Prinzen übertragen worden. Nach der Rikckkehr des Kron- I Prinzen soll derselbe die Führung der Regierung übernehmen. I

Aus dem Jahresbericht des Großh. Fabrikiuspectors für die Provinzen Oberhessen und Rheinhessen, mit

Ausnahme des Kreises Worms, für 1891.

(Schluß aus Nr. 146.)

Wenn die hier geschilderten Zustände im Allgemeinen auch nicht gerade als glänzend, so doch nicht ungünstig und deßhalb erträglich zu bezeichnen sind, so sind in Bezug auf einige Gebietsteile der Provinz und einige Erwerbszweige in denselben die Zustände um so unerfreulicher. So wird berichtet:

In der Provinz Oberhessen, namentlich in den Kreisen Schotten (Vogelsberg) und Lauterbach (im Schlitzerland) gibt es sehr viele Hausweber, die infolge des wachsenden Wett­bewerbes von mechanischen Webereien und anderer Ursachen in recht bedrängter Lage sind. Es sind meist landwirthschast- liche Arbeiter oder selbstständige Landleute, die im Winter und auch im Sommer an rauhen und regnerischen Tagen, die bet dem Klima des Landes leider häufiger sind als sonstwo, zu Hause am Webstuhl arbeiten, wobei meist die ganze Familie u.ithilst. Der tägliche Verdienst ist nur 1 Mk. bis 1,40 Mk., wobei aber die Kinder das Spulen besorgen und von früh bis spät gearbeitet werden muß- betreibt einer zwei Webstühle mit mehreren Familienangehörigen, so kann er, wenn er von Morgens 3 Uhr bis Nachts 12 Uhr arbeitet, 16 Mk. wöchentlich verdienen. Für ein Stück Polsterleinen z. B., anderthalb Meter breit und etwa 50 Meter lang, woran einer 5/< bis P/2 Tage arbeitet, beträgt der Weber­lohn 1.50 Mk. Die Nahrung dieser Leute besteht aus Kar­toffeln, Milch, Eiern u. s. w.- nur Sonntags wird Fleisch gekocht. Und doch waren dieselben mit ihrem Loos zufrieden- aber die gedrückte Lage, in welcher sich gegenwärtig die ganze Textilindustrie befindet, und, wie schon gesagt, der Wett­bewerb mit den Maschinen-Webstühlen sind die Ursachen, daß selbst bei so billigen Löhnen die Nachfrage nach Arbeitskräften immer geringer wird.

So hat sich in der Gemeinde Herchenhain im Vogels­berg, unter Mitwirkung des Kreisraths, des Pfarrers u. s. w. ein Comite gebildet, welches bezweckt, den bedrängten Familien irgend eine andere Arbeit, etwa die Herstellung von Papier- düten, zuzuwenden- die Unterstützung der Regierung soll hierfür erbeten werden. Die Ausführung dieses Planes wird nicht so leicht sein, denn die Preise von Papierdüten sind jetzt ebenfalls sehr niedrig; und auch hier ist es die Fabrikation mit Maschinen, welche mitspricht, denn man hat solche, welche in einer Stunde Tausende von Papierdüten fertig machen und noch dazu den Namen einer Firma ausdrucken. Außer­dem ist die richtige kaufmännische Behandlung der Sache welche Absatz und damit Gewinn bewirkt, recht schwierig^, und die Kosten für Fracht des Rohmaterials und der fertigen Maaren müssen, da der Ort nicht an der Eisenbahn, sondern weitab von den großen Verkehrsstraßen liegt, bedeutend werden. Möchte es doch den vereinten Kräften gelingen, jenen armen Familien Arbeit und Verdienst zu verschaffen.

Infolge verschiedener Vorkommnisse wurden die Behörden aufmerksam aus die sittlichen und wirthschastlichen Verhältniffe in den sogenannten Russensteinfabriken. Die Arbeit in den Russensteinsabriken und Feldziegeleien dauert von März bis October und mancher Arbeiter bleibt im Winter in der Arbeitercolonie Ulrichstein, um im Frühling dieselbe Arbeit wieder zu beginnen- auch viele Ziegler aus dem Fürstenthum Lippe arbeiten in Hessen- sie kommen im Frühjahre und gehen im Herbst wieder nach Hause. Da aber die meisten dieser Betriebe nur klein und außerdem gewöhnlich recht ab­gelegen sind, so sind sie dadurch der Aussicht des Fabrik- inspectors größtentheils entzogen. Indessen hatte ich doch öfter Gelegenheit, auch solche Anlagen bei meinen Dienstreisen zu besuchen und habe gesunden, daß in Rheinhessen die Ver­hältniffe viel besser sind als in Oberhessen. In dieser Pro­vinz habe ich in Ziegeleien Schlafstellen gesehen, die den sitt­lichen und sanitären Anforderungen nicht entsprechen- außer-

| dem ist die Arbeitszeit, da die Arbeit sehr von der Witterung I abhängig ist, an manchen Tagen eine für jugendliche Arbeiter I viel zu lange- selbst Kinder zwischen 12 und 14 Jahren I arbeiten 10, 12 und mehr Stunden täglich. Es sollte meines I Erachtens, ganz besonders zum Schutz der jungen Leute I beiderlei Geschlechts, hier gesucht werden, Besserung zu I schaffen- aber hierzu reicht die Thätigkeit des Aussichtsbeamten I allein nicht aus. Ueberhaupt sind die Wohnungsverhältnisse I und das Schlafstellenwesen der Arbeiter Punkte, zu deren I Verbesserung noch viel geschehen kann. Bei Genehmigungen I Zu Ziegeleien, Kalkbrennöfen u. bergt wird stets die Be­dingung gemacht, daß denjenigen Arbeitern, welche über die Mittagszeit an der Arbeitsstelle verbleiben, Ausenthaltsräume, die bei kaltem Wetter heizbar sind, zur Verfügung gestellt werden, wo sie vor Staub und den Unbilden der Witterung geschützt sind, ihre Kleider wechseln und ihre Mahlzeiten wärmen und einnehmen können.

Dem Jahresbericht sind beigesügt zwei Anhänge. Von denselben dürfte derjenige über die Thätigkeit des Gewerbe­gerichts in Mainz in der Zeit vom 1. Juli bis 31. De­zember 1891 von Interesse sein deßhalb, weil verschiedene Schlüsse aus demselben über die Zweckmäßigkeit eines für den Kreis Gießen zu errichtenden Gewerbegerichts gezogen werden können. Das betr. Gewerbegericht hielt 53 ordent­liche, 6 außerordentliche Sitzungen, und zwar 32 ohne Zu­ziehung von Beisitzern und 27 mit Zuziehung solcher. Zur Verhandlung kamen 176 Fälle- davon wurden erledigt durch Vergleich 108, durch Endurtheile 61, unerledigt blieben 7. Don den Urtheilen gingen 31 zu Gunsten der Kläger und 30 zu Gunsten der Beklagten aus. Von den Klagesachen waren erhoben 11 von Arbeitgebern, 165 von Arbeitern, die Klagen waren gerichtet auf Lohnzahlung in 62 Fällen, aus Zahlung einer Entschädigung wegen Entlassung ohne Kün­digung in 89 Fällen, auf Rückgabe, bezw. Ausstellung von Zeugnissen in 25 Fällen. Von den erhobenen Klagen ent­fallen auf Maurer, Tüncher, Erdarbeiter 27, Schreiner, Zimmerleute, Schlosser, Mechaniker 37, Kellner, Metzger, Bäcker, Müller rc. 38, Schuhmacher, Schneider 24, Buch­drucker, Lithographen, Buchbinder 16, Schiffer, Fuhrleute 13, Fabrikarbeiter und verschiedene Gewerbe 21. Kurzer Hand aus der Gerichtsschreiberei wurden 35 Klageanbringungen erledigt. Als Einigungsamt war das Gewerbegericht in einem Falle, und zwar mit Erfolg, thätig.

ikvealer ttttfc provinzieller.

Gießen, 30. Juni 1892.

Zur Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. An diesem Freitag, den ersten Juli, sind die auf die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Novelle zur Gewerbeordnung, des sogenannten Arbeiterschutzgesetzes, in Kraft getreten. Bei der außerordentlichen Wichtigkeit in socialpolitischer Beziehung, welche den neuen Gesetzesbestimm­ungen innewohnt, kann man nur dringend wünschen, daß ihre Ausführung überall in dem Sinne des Gesetzgebers bezüglich der Sonntagsruhe erfolgt, daß also nicht die wohlthätige Absicht desselben durch eine falsche Handhabung der in Rede stehenden Vorschriften theilweise oder auch gänzlich verkannt und vereitelt wird. Gewiß wird es bei der Uebertragung des neuen Reichsgesetzes über die handelsgewerbliche Sonn­tagsruhe in das Practische nicht an mancherlei Schwierigkeiten fehlen, dieselben sind aber bei einigem Verständniß und gutem Willen leicht zu beseitigen. Der nächste Sonntag, 3. Zuli, wird das Gesetz, soweit es sich aus die eigentliche Sonntags« ruhe bezieht, zum ersten Male in der Praxis angeweudet finden. Wir empfehlen den dabei iuteresfirteu Geschäftsinhabern, fich mit den im amtlichen Theile des Anzeigers erschienenen und noch erscheinenden Verordnungen, insbesondere mit den in dem 2. Blatte der heutigen Nummer enthaltenen, bekannt zu machen.

Die Sonntagsruhe im Haudelsgewerbe. DieDeutsche Tabakszeitung" schreibt:Als die Berliner Cigarrenhändler, denen sich sehr schnell zahlreiche Collegen aus allen Gegenden Deutschlands anschlossen, im vorigen Jahre auf Anregung des Vorsitzenden des Vereins deutscher Tabaksabrikanten und -Händler, des Herrn A. Deter-Berlin, sich an den Bundesrath wandten, um demselben die große Schädigung zu schildern, welche ihren Geschäften durch die Einführung der Sonntags­ruhe drohe, da gipfelte ihr Petitum, welches gleiches Recht für Alle fordert, in erster Reihe darin, der Bundesrath möge eine Anordnung dahin treffen:

daß der Verkauf von Tabak und Cigarren an Sonn- und Festtagen in den Stunden, während welcher die Cigarren-Verkaufsgeschäfte geschloffen sein müssen, allen anderen Personen verboten ist"

und erst in zweiter Reihe, wenn dieser Wunsch nicht erfüllt werden könne, stellten sie das Petitum:

der Hohe Bundesrath des Deutschen Reiches möge dahin wirken, daß in dem Gesetz, welches die Sonntagsruhe einführt, eine Bestimmung eingefügt werde, dahingehend, daß der Tabak und die Cigarren, sowie alle anderen Tabakfabrikate in Bezug auf die Verkaufsfreiheit an Sonn- und Festtagen dem Bier, Branntwein und anderen Consumtibilien gleichgestellt werde."

Wir können nun jetzt, nachdem die Verordnung über die Einführung der Sonntagsruhe erschienen ist, zu unserer Genugtuung mittheilen, daß der erste Theil des Petitums erfüllt worden ist, soweit sich dies überhaupt thun ließ. Restaurateure, Schankwirthe und dergl. dürfen in den Stunden, in denen für alle anderen Geschäfte die Sonntagsruhe gilt, gleichfalls keinen Handel treiben, d. h. sie dürfen ihren Gästen wohl Gegenstände zum Verzehren (resp. in unserem Falle zum Verrauchen) in ihrem Locale ver­kaufen, aber nicht zum Mitnehmen. Ein Restaurateur darf also einem Gast eine Cigarre verkaufen, hat aber darauf zu achten, daß er dieselbe noch im Local anzündet- verkauft er ihm mehrere Stück auf einmal, so würde der

Verdacht vorliegen, daß der Gast die Cigarren, ober doch eine Anzahl derselben mitnehmen will und der Wirth würde sich durch solchen Verkauf strafbar machen. Wir meinen, ba6 die Petenten mit diesem Erfolg zufrieden sein können.

Aus dem Kreise derAlten Herren", Das am 1. c1 r sT Stober auf Helgoland stattfindende Vereinigungs- sest derAlten Herren" des Kösener 8. C. verspricht, nach- bem nunmehr das Programm festgestellt ist, zahlreich besucht zu werden. Das Interesse für dasselbe ist in allen Theilen Deutschlands ein sehr reges.

$er ertrunkene Haudwerksbursche wurde gestern (Mittwoch) in der Nähe des Launsbacher Steges gefunden.

-r. RöthgeS (bei Hungen), 28. Juni. Das Bezirks- f^e ft des Kriegervereinsbezirks Laubach, verbunden mit Fahnenweihe des hiesigen Kriegervereins, wird Sonntag den 17. Juli dahier gefeiert werden.

-r. Trais-Horloff, 28. Juni. Zur Erinnerung an ein furchtbares Hagelwetter am 28. Juni 1772, also vor nunmehr 120 Jahren, welches die hiesige Kirchenchronik in ergreifender Weise schilderte, feiern mehrere Ortschaften der ehemaligen Grafschaft Solms - Laubach , darunter auch die hiesigen Kirchspielgemeinden Trais-Horloff, Utphe und In­heiden, noch heute diesen Tag als Buß-, Fast- und Bettag. Wenn auch das Fasten, welches früher streng für Menschen und Vieh auf diesen Tag gehalten wurde, im Laufe der Zeit nachgelassen hat, so wird der Tag doch immer als Feiertag durch zweimaligen Gottesdienst gefeiert.

nn. Darmstadt, 30. Juni. Die erste Kammer der hessischen Stände tritt am 1. und 2. Juli zusammen, wobei u. A. auch die Civilliste Seiner Königl. Hoheit des Großherzogs zur Berathung gelangt. Sicher ist, daß der Finanzausschuß und das Plenum der ersten Kammer die volle angeforderte Summe von 1,265,000 Mk. bewilligen wird. In der Sitzung der zweiten Kammer der Stände, welche ebenfalls am 2. Juli stattfindet, wird dann diese An­gelegenheit zur nochmaligen Berathung in geheimer Sitzung gestellt werden. Dabei ist fast mit Sicherheit anzunehmen, daß diesmal der Antrag der Regierung auf volle Be­willigung des eingestellten Betrages Annahme finden wird, falls nicht vor der Abstimmung die Regierung zu einem Compromiß geneigt ist.

A. Au8 Starkenburg, 30. Juni. Die letzten heißen Tage haben die Heuernte bedeutend gefördert. Der vor­hergegangene Regen hat günstigen Einfluß auf Wiesenwachs, Klee, Kartoffeln und Dickwurzeln gehabt. In trockenen, warmen Lagen wird das Kornschneiden längstens Mitte Juli seinen Anfang nehmen. Die große Hitze hat auf Pflaumen- und Frühbirnbäume nicht günstig eingewirkt, denn die wenigen Früchte fallen auch noch ab. In der Ebene ist es mit dem Obstertrage sehr gering, dagegen haben fast alle Thäler des Odenwaldes einen reichen Obstsegen zu erwarten.

Frankfurt, 27. Juni. Die Untersuchung gegen den ehemaligen Kassirer Jäger und Genossen ist nunmehr geschlossen worden, die Acten befinden sich in den Händen der Staatsanwaltschaft. Wann der Prozeß zur Verhandlung kommen wird, steht noch nicht fest, wahrscheinlich während der Gerichtsferien. Die Untersuchung hat Material zu Tage gefördert, welches einen zweiten Prozeß im Gefolge haben durfte: eine Wuchersache. In diesem zweiten Prozeß spielt der inhaftirte Eierhändler Hensel, welcher mit Jäger Jahre lang Geldgeschäfte gemacht hat, eine Rolle. So wenige beglaubigte Nachrichten in die Oeffentlichkeit bringen, so läßt sich doch schon jetzt mit annähernder Sicherheit mit- theilen, daß der zweite Prozeß die faulen und wurmstichigen Verhältnisse gewisser hiesiger Elemente, die in derGesellschaft" eine Rolle spielen, ans Tageslicht bringen wird. Ein hiesiges Blatt meldet heute die Verhaftung des Kaufmanns Gustav Kirchheimer, eines sogenannten Elegants. Ob diese Ver­haftung mit dem oben erwähnten zweiten Prozeß im Zusammen­hang steht, ist einstweilen nicht anzugeben.

* Magdeburg, 29. Juni. Die Buntrock, sowie Erbe wurden in der heute zu Ende geführten Verhandlung zweimal zum Tode und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt.

* Stettin, 28. Juni. DieNeue Stett. Ztg." meldet aus Swinemünde über einen Unglücksfall bei der Fahrt des Kaisers durch den Swinemünder Hafen: Als der Kaiser gestern Abend 7 Uhr mit demKaiseradler" die Festungswerke passirte, entzündete sich beim Salutschießen eine Kartusche beim Einsetzen in das Rohr und es wurden dadurch zwei Mann schwer, der Unteroffizier leicht ver­wundet.

* Elektrotechnische Schule. Eine electrotechnische Monteur­schule soll am 1. October 1892 in Berlin bei der städti­schen Handwerkerschule eröffnet werden. Der von dem Electrotechnischen Verein bei dem Magistrat eingebrachte An­trag wird in Fachkreisen die lebhafteste Billigung und Unter­stützung finden. Als Beitrag für das erste Schuljahr hat der Electrotechnische Verein 1000 Mk. in Aussicht gestellt. DaS Schulgeld ist auf 100 Mk. festgestellt worden. Der Unter­richt umfaßt die Elemente der Wärmelehre, Electricitätslehre und Electrotechnik.

* Die Jubelfeier der 40vjährigeu Entdeckung Amerikas, welche die Welt bekanntlich in diesem Jahre begehen wird, hatte dieLiebigs Compagnie" doppelten Grund, auch ihrerseits nicht unbeachtet zu lassen. Bot sie ihr doch Anlaß, der Fülle ihrer hübschen Chromos-Karten eine neue Serie hinzuzufügen, welche die Entdeckung der neuen Welt durch Columbus behandelt und in trefflich wiedergegebenen Bildern das wechselvolle Geschick des großen Entdeckers schildert. Zugleich entrichtet die Compagnie aber auch, indem sie den­selben feiert, ihren Tribut der Erkenntlichkeit- denn bekannt-