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Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, <n:t Aus- nähme SonntagS.

Expedition: Canzletbera, Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kiessen.

Nr. Montag oen 15. Dcccmber S8V3.

Nmlsicher Th eil.

B e k a n n t m a ch u n g.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß an Stelle des verstorbenen Großh. Bürgermeisters Horn zu Steinbach Herr Ludwig Rehe, Gemeinderathsmitglied zu Lich, zum g e sch äfts leite »den Mitglied der Pferdemusterungs - Commission des Musterungsbezirks Lich und daß als drittes Mitglied dieser Commission Herr Pachter Christian Güngerich zu Hof Alb ach ernannt worden ist.

Gießen, am 10. December 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Gießen, am 10. December 1873.

Betreffend: Reglement über die Musterung, Abschätzung und Aushebung der bei eintretender Mobilmachung für die Großh. Division erforderlichen Pferde.

Das GrsßHerzogiiche Kreisamt Gießen

(ui die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Annerod, Burkhardsfeiden, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Hattenrod, ~ Lich, Münster, Nieder- und Ober-Besstngen, Oppenrod und Steinbach.

Indem wir Sie auf die vorstehende Bekanntmachung verweisen, beauftragen wir Sie, von derselben Notiz zu Ihren einschlägigen Acten zu fertige», v. Röder.

Gießen, am 8. December 1873. Betreffend: Die Versorgung der Militärpersonen durch Uebertragung von Civilstellen.

Das Großh erzo gliche Kreis amt Gießen

an die GrohherzogUchtn Bürgermeistereien des Kreises.

Nach §. 21 der Verordnung vom 25. April 1873, die Civil - Versorgung und Civil-Anstellung der Militär-Personen des Heeres und der Marine vom Feldwebel abwärts betreffend, kann allen in der Controle des Bezirks - Kommandos befindlichen, nach den Bestimmungen jener Verordnung nicht ver­sorgungsberechtigten. Soldaten, welche bis zum Tage der Einführung der Verordnung eine Dienstzeit von 12 Jahren zurückgelegt haben, auf Verlangen und im Falle sie nach der Verordnung vom 31. März 1852, die Versorgung von Unterofficieren und Soldaten durch Uebertragung von Civilstellen betreffend, auch im Urbrigen versorgungsberechtigt gewesen sind, der Civil - Anstelluugsschein ausgestellt werden. Derselbe hat jedoch nur für das Großherzogthum Gültigkeit.

Zum Zwecke der Ermittlung aller derjenigen, welche hiernach Auspürche an Verabfolgung des Civil-Anstellungs-Scheines zu haben glauben, beauf­tragen wir Sie in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß alle diejenigen, welche vor dem 24. Mai l. I. wenigstens 12 Jahre im Großherzoglich Hessischen Militär oder der Gendarmerie gedient, auch über Betragen und Diensteifer gute Zeugnisse aufzuweisen haben, ebenso alle diejenigen, welche von Großherzoglich Hessischen Militärbehörden für invalid erklärt worden sind, und gleichfalls gute Zeugnisse über ihre Militärdienftzeit besitzen, aufge­fordert seien, innerhalb vier Wochen bei Ihnen ihre Ansprüche auf Verabfolgung des Civil - Anstellungsscheines unter Beischluß aller Doeumente über ihr früheres Militär-Verhältniß anzumelden.

Bei dieser Aufforderung wollen Sie zur Vermeidung von Mißverständnissen und Abschneidung von zu weit gehenden Hoffnungen darauf Hinweisen, daß den zur Meldung ihrer Ansprüche auf den Civil-Anstellungsschein aufgeforderten nichtinvaliden früheren Militärs Ga uz invalid en des HeereS und der Gendarmerie, Halb invalid en des stehenden Heeres und der Gendarmerie, welche 12 Jahre gedient haben, Gendarmen nach 5jähriger ununter­brochener Dienstzeit in der Gendarmerie, wenn die Personen solcher Kategorieeu Angehörige des Großherzogthums sind, unbedingt vorgehen.

Die in Folge hiervon bei Ihnen eingehenden Meldungen und Militärpapiere werden sie alsdann sammeln und nach Ablauf der Frist, unter Angabe des Tags, an welchem die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, an uns eiusendeu.

v. Röder.

Betreffend: Unterricht im Hufbeschlag.

Herr Professor Dr. Pflug dahier hat dem Unterzeichneten eine Einladung zu der Dienstag den 16. l. M., Nachmittags 2 Uhr, in der Veterinär- Anstalt stattfindenden Prüfung der Hufschmiede für die Mitglieder des Vereins, welche sich hierfür interessiren, zugehen lassen, wovon die verehrlichen Vereins­mitglieder hiermit in Kenntniß gesetzt weroen.

Gießen, den 13. December 1873. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen:

v. R ö d e r.

politischer T h e i t.

großen Katastrophe von Metz einzudringen.

legt worden

wo in

sich weiterhin ganz genau auf die Katastrophe von Sedan anwenden

Feinde übergeben worden ist, und wo die Capitulation gleicher Maßen zur Folge hatte, daß die Armee die Waffen streckte. Was nun die Antwort in Bezug aus Sedan betreffen würde, so wird in Frankreich wohl ziemlich allge­mein eingeräumt, daß in diesem Falle die Mittel des Widerstandes erschöpft gewesen seien ; während die ebenfalls ziemlich allgemeine Stimme Frankreichs in Bezug auf Metz nicht zugeben will, daß au erster Stelle ein Durchbruch durch die feindlichen Linien, au zweiter eine Verlängerung des Widerstandes unmöglich gewesendsei. In Deutschland, wo man einer ruhigen und unparteiischen Er­wägung fähig ist, wo man vor Allem keinesVerräthers" bedarf, um der na- «türlichen Eitelkeit zu Liebe die kriegerische Gloire zu retten, herrscht die nicht tumber nff npniptnp 11pftpriPllAiniA 9ArrinillP Viwßl alles das U)0üte . Was

lieber die Berurtheilung Bazaine s

schreibt dieKöln. Zeitung" Folgendes:

Einstimmig hat das Kriegsgericht zu Versailles den Marschall Bazaine zum Tode verurlheilt; einstimmig hat zugleich diese Versammlung französischer Generale sich selbst das Zeuguiß ihrer Unfähigkeit ausgestellt, ein objectives Urtheil in einer militärischen Untersuchung zu fällen. Für den Präsidenten des Kriegsgerichts, den Herzog von Aumale, bedurfte es allerdings dieses ferneren Beweises nicht mehr; seine hervorragende Stellung hatte ihm in dem ganzen Verlaufe des Processes Gelegenheit geboten, seine kriegswissenschaftlichen Lücken , v .

und seine militärische Urtheilslosigkeit zu verratheu. Wie der Präsident durch'minder allgemeine Ueberzeugung, daß Bazaine wohl alles da- wollte, was seine Fragen und Bemerkungen während der Verhandlungen, so haben nun Frankreich von ihm verlangte, es aber nicht konnte. Wir enthalten uns hier, auch die Beisitzer des Gerichts durch ihren Wahrspruch dargethan, daß flemochmalö die Grüudc für diese Ueberzeugung vorzulegen. Wir würden nur nicht im Stande sind, mit fachmännischem Verständnisse in die Entwicklung der.die durchaus zutreffenden Ausführungen zu wiederholen haben, die wir vor großen Katastrophe von Metz einzudringen. einigen Tagen aus der Feder eines unserer Kriegsberichterstatter Mitgetheilr,

Die vier Thatfragen, welche dem Kriegsgericht zur Beantwortung vorge- der zuerst als Augenzeuge im Hauptquartier des Prinzen Friedrich Karl und

legt worden, lassen sich praktisch in die eine Frage verwandeln, ob Bazaine sodann durch daö Studium der einschlägigen Militärliteratur auf em competen-

vor der Capitulation alle Mittel der Vertheidigupg erschöpft hatte. Sie lassen tes Urtheil Anspruch erheben kann.

sich weiterhin ganz genau auf die Katastrophe von Sedan anwenden, wo in Schwerer als viele theils von- Natwnaldunkel, thei s von persönlicher ähnlicher Weise auf offenem Felde capitulirt und zugleich eine Festung dem'Feindseligkeit eingegebenen französischen Zeugenaussagen fallt nach unserem Er