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Gießemr Ameiqer.
Erscheint täglich, mit «*• nähme Sonntags.
Expedition : Tänzlet berg 8it. B. Rr. 1.
Anzeige- und Amtsölatt für den Areis Kießen.
Nr. 27. Samstag den I. Februar 1873.
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger UUtL N^ÄndW-Li ®'11 “I? au*6ei oUen w,=
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition adholen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und März zu 10 kc.
Brodpreife vom L bis 7. Februar 1873,
nach eigener Erklärung der Bäcker: -
2 Kilo gemischtes Brod 20 fr. 1 Kilo gemischtes Brod 10 fr. 2 Kilo Roggenbrot: erste Sorte 17 fr., zweite Sorle 15 fr.
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Polizeiliche Bekanntmachiing.
Die Trichinen betreffend.
In einer kreisamtlichen Bekanntmachung vom 11. December 1872 (Anzeigeblatt vom 17. December) ist das Publikum darauf aufmerksam gemacht worden, daß in aus Amerika importirten Speckseiten wiederholt das Vorhandensein von Trichinen constatirt worden und daß das Feilhalten und der Verkauf trichinenhaltigen Fleisches strafbar sei.
Demohngeachtet haben einige Geschäftsleute Speckfetten aus Amerika (über Antwerpen oder Frankfurt) bezogen, ohne dafür zu sorgen, daß sie einer Untersuchung unterworfen wurden.
Bei einer in den letzten Tagen vorgenommenen Untersuchung hat der Fleischbeschauer in derartiger Waare verschiedener Geschäftsleute Trichinen gefunden, so daß schon zweimal Fleisch auf den Wasen vergraben werden mußte.
Wir sehen uns daher veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß bei abermaligen Auffindens von Trichinen der Verkäufer nach § 367 pos. 7 des Reichs-Strafgesetz-Buches behandelt werden wird.
Diese Gesetzstelle lautet:
„Mit Geldstrafe bis zu 50 Thaler oder mit Haft wird bestraft: wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Eßwaaren, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch feil hält oder verkauft."
Gießen, den 27. Januar 1873. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
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Die württembergische Abgeordnetenkammer
steht vor einer wichtigen Verhandlung, deren Ausgang voraussichtlich der nationalen Sache günstig sein wird. Der Minister von Mittnacht hatte auf die bekannte Interpellation des Abg. Oesterlen Aufklärungen über den bisherigen Gang der Verhandlungen, betreffend die Gerichts - Organisation des Reichs, gegeben, die im Allgemeinen die bereits bekannt gewordenen Mittheilungen bestätigen. Die Ergebniffe der Ministerconserenz in Berlin seien von einem preußischen Justiz- beamten in die Form eines Gesetzentwurfs gebracht worden, der demnächst von Cowmiffarien von Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen und Baden wird berathen werden. Sodann werde die Ministerconserenz wieder zusammen treten, um die Vorlage an den Bundesrath festzustellen. Eine Mittheilung über die Entschließung der württembergischen Regierung könne, da in den bisherigen trau- lichen Beraiyungen sich die Minister nur persönlich, nicht im Namen ihrer Regierungen, ausgesprochen, noch nicht gemacht werden.
Sodann sprach sich der Minister eingehend über seine persönliche Ansicht aus. Nach einer Recapitulation des bisherigen Ganges der betreffenden Ange- legenhetten erklärte Herr v. Mittnacht, daß er Vie Schaffung eines gemeinsamen CivilrechtS durch die Organe der Rkichsgewalt für ein erstrebendes Gut und daneben für Etwas halte, dem man sich nicht entziehen könne, mit dem Vorbehalt jedoch, daß eigenartigen berechtigten Rechtsbildungen Raum zu lassen sei. Dee Minister will bas Ziel durch ein bürgerliches Gesetzbuch, nicht durch eine unbe- stimmte Zahl von Specialgesetzen erreichen, da der letztere Weg den Einzelstaaten die Perspective empfindlicher Störungen des Zusammenhangs ihrer Gesetzgebung eröffnen würde. Für den Erlaß eines allgemeinen Gesetzbuches nimmt Herr v. Mittnackt die Initiative der Regierung in Anspruch und bemerkt dabei, daß auch der Iastizminister Leonhardt dem Gedanken den Entwurf mit den Einzel- staaten zu vereinbaren, schon Rechnung getragen habe.
Im Allgemeine» auf den Stand der Reichsjusttzarbe-ten eingehend, erklärte Herr v. Mittnacht sich für Beibehaltung der Geschwvreuengerichte Eine Verpflichtung, an den OberlandkSgerichten als höchster Instanz festzuhalten wie solche von den Particularisten gefordert wird — könne er nicht emgehen, wett ja jchon ein Reichsgericht, das Reichsoberhandelsgericht, vorhanden sei Das Institut eines ReichSobergerichiS könne nicht vorenthalten werden. Hier spielten aver noch verschiedene Kragen hinein, namentlich die Frage der Rechtsmittel. Sem l'tztes Wort über die letzte Instanz könne er indessen noch nicht auSsprecheu und behalte sich freie Action vor. „ Q fl.
Eg ist aus dieser Erklärung ersichtlich, daß der württembergische Justiz' Minister ,-ine«w'g« den p'incipiellen Gegnern «er Reich-einhe» b«>jUjahIen ist. Er betrachtet dieselbe al« ein erstreben««,rthe« und »or Allem al« ein nicht vor-
zuenthaltendes Gut. Er hat jedem Auskunstsmittel, um der Errichtung eines obersten Reichsgerichts zu entgehen, entsagt und spricht sich unumwunden für die Rothwendigkeit eines solchen «uS. Dir Weg zum Ziele, den er vorschlägt, ist langwierig; aber eS handelt sich hier ja in der That um eine Angelegenheit, bei per es mehr auf die Sicherheit, als auf die Schnelligkeit des Vorgehens ankommt und deren Erledigung durch eine vorhergegangene vollkommene Vereinbarung der Regierungen wesentlich erleichtert, wenn auch vielleicht nicht gerade beschleunigt werden wird.
Daß Herr v. Mittnacht sich über manche Einzelheiten seine Ansicht vorbehält, daß er das als nothveadig Anerkannte nicht ohne gewisse Einschränkungen gelten lassen will, ist erklärlich bei einer Angelegenheit von so außerordentlicher Beden- tung und Tragweite, lieber diese ohne Zweifel von verschiedener Seite zu machenden Vorbehalte eine Ausgleichung zu erzielen, das wird ja eben die Aufgabe der besorsteheuden comm.ssarischen Berathungen und der Ministerconferenzen sein. Daß in diesen Berathungen auch engherzige partikularistische Ansichten sich Geltung zu verschaffen suchen werden, läßt sich freilich nicht bezweifeln. Aber das Sträuben des ParticulariSmuS wird überwunden werden, wenn die nationalen Parteien in den einzelnen Staaten ihre Schuldigkeit thun, und wenn namentlich die Lanoes- vertretungen sich mit voller Entschtebenheit im Sinne der nationalen RcchtSent- roidelung*' im Reiche und durch die Organe des Reichs aussprechen. Hier bietet sich den nationalen Parteien in den einzelnen Ländern die schönste Gelegenheit, dem Reichstage wirksam vorzuarbeiten, schwankende Regierungen zu kräftiger Hal- tung zu ermuthigen, widerstrebende auf den rechten Weg zu lenken. Wenn dies von allen Landtagen geschieht, so läßt sich voraussehen, daß aus den Conferenzen ein segensreiches Ergebmß hervorgehen und baß in nicht ferner Zeit das Ziel der RechtSeioheit erreicht werden wird.
In der württembergischen zweiten Kammer ist man sich der Pflichten, die aus der angegebenen Lage der Dinge für die Volksvertretungen erwachsen, bewußt. Von 14 Abgeordneten (die nicht ausschließlich der streng nationalen Partei angehören) ist der Antrag gestellt worden, daß die Kammer ihre Befriedigung über die Erklärungen des Herrn v. Mittnacht, sowie die Erwartung auösprechcn wolle, 1) daß die Staatsregierung im Bundesrathe für Die Ausdehnung der ver- füssungswäßigen Zuständigkeit Der ReichSgesetzgebung auf das Gebiet de» Privatrechts, sowie für Herstellung eines allgemeinen deutschen Eivil-Gesetzbuches unter Beachtung der auf einzelnen Gebieten desselben für eine eigenartige Rechtsbildung wünschenswcrthr Freiheit tbätig fei, 2) daß dieselbe für Die Errichtung eines Reichsgerichtshofeü als oberste Instanz eiatvete, 3) daß sie bei Entwerfung Der neuen Slrasproceßordnung für das deutsche Reich auf Die Erhaltung der Schwurgerichte hinwirke. Die Annahme dieser Anträge mit großer Majorität scheint ge- sichert zu fein.


