Weise gesichert hat, die uns die Gewißheit verbürgt, daß die im Kriege errungene Einheit Deutschlands auch für den Frieden gesichert sein werde.
Möge die Gnade Gotte- Eure Kaiserliche und Königliche Majestät noch lange an der Spitze des Deutschen Reiches erhalten und mit ihrem Beistand es Allerhöchst Ihrer gesegneten Regierung beschieden sein, dem Vaterland die hohe Stellung im Kreise der Nationen, die Eure Majestät im Kriege erkämpft, auch im Frieden zu erringen, damit Deutschland fürder auch in Staats- und Gemeinde- einrichtungen, Künsten und Industrie, Wissenschaften und Technik Mustergültiges leiste, und sich diesen Kämpfen des Friedens mit derselben unvergleichlichen Hingebung an die Sache der Nation widme, die das deutsche Heer zu so unübertrefflichen Großthaten begeistert hat. Möge es auch der Stadt Gießen vergönnt sein, in dem friedlichen Wettkampfe eine würdige Stelle einzunehmen und dadurch den Beifall Eurer Kaiserlichen Majestät zu verdienen.
In tiefster Ehrfurcht verharren
Gießen, den 16. März 1871.
Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät treugehorsamste für den Stadtvorstand der Provinzialhauptstadt Gießen.
Vogt.
Allerdurchlauchtigfter Großherzog, Allergnädtgster Großherzog und Herr!
Eure Königliche Hoheit wollen bei Allerhöchst Ihrer ersten, nach Abschluß des ruhmreichen Friedens erfolgten Anwesenheit in Ihrer getreuen Stadt Gießen die Gnade haben, den ehrfurchtsvollen Dank der Stadt entgegen zu nehmen für die bundestreue Gesinnung und die energische Anstrengung, mit der Eure Königliche Hoheit im Verein mit Allerhöchst Ihren Bundesgenossen dem unerhörten Angriff der Fremden auf deutsche Ehre und deutsches Gebiet entgegen getreten sind und deren ausnahmsloser Bcthätigung das Vaterland einen der großartigsten Erfolge zu verdanken hat, die seine Geschichte kennt.
Eure Königliche Hoheit wollen auch Allergnädigst den Glückwunsch der Stadt Gießen genehmigen zu diesen ruhmvollen Erfolgen, an denen Allerhöchst Ihre Division und unsere Söhne und Brüder einen beneidenSwerthen Antheil in Anspruch zu nehmen haben, sowie zu dem glücklich wieder hergestellten Frieden, dessen Segnungen wir noch lange unter Eurer Königlichen Hoheit milden Regierung zu genießen hoffen.
In tiefster Ehrfurcht verharren
Gießen, den 16. März 1871.
Eurer Königlichen Hoheit alleruntcrthänigste für den Stadtvorstand der Provinzialhauptstadt Gießen.
Vogt.
Gleichzeitig ist folgendes Schreiben an den Bundeskanzler abgegangen: Hochgeborener Herr Graf, Hochgebietender Herr Bundeskanzler!
Bei Gelegenheit der für heute erwarteten Durchreise Seiner Kaiserlichen und Königlichen Majestät des Kaisers und Königs durch die Stadt Gießen hoffte der Vorstand dieser Stabt der Gnade theilhastig zu werden, Seiner Majestät die beifolgende Adresse als schwachen Ausdruck der Gefühle, die in den gegenwärtigen großen Tagen die Gemüther der Einwohner dieser Stadt, wie die aller guten Deutschen, bewegen, überreicyen zu dürfen. Da der Reiseplan Seiner Majestät zu unserem tiefempfundenen Bebauern Allerhöchstdieselben nicht an unserer Stadt vor- übergesührt hat, so erlaubt sich der unterzeichnete Bürgermeister Namens des Stadtvorstandes, Eure Excellenz um Hochderen gnädige Vermittlung ganz gehorsamst zu ersuchen, damit Seine Kaiserliche und Königliche Majestät die Gnade haben möge, die beifolgende Adresse huldreichst anzunehmen.
Genehmigen Eure Excellenz den Ausdruck ausgezeichnetster Verehrung und Dankbarkeit für Hochderen unvergleichlichen Verdienste um das deutsche Vaterland, mit der die Ehre hat zu verharren
Gießen, den 16. März 1871.
Eurer Excellenz ganz gehorsamster Diener. Vogt, Bürgermeister.
Sr. Excellenz
dem Bundeskanzler/ Minister-Präsidenten rc.
Herrn Grafen v. Bismarck-Schönhausen zu Berlin. z
Als Antwort ist hierauf von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser folgendes Schreiben vom außerordentlichen Gesandten am Darmstädter Hof an Herrn Bürgermeister Vogt eingelaufen:
Eurer Wohlgeboren beehre ich mich ergebenst zu benachrichtigen, daß die BegrüßungS-Abresse an Seine Majestät den Kaiser und König, welche Sie mittelst Schreibens vom 16. v. M. Seiner Durchlaucht dem Herrn Bundeskanzler haben zugehen lassen, Allerhöchsten Orts vorgelegt worden ist.
Seine Majestät haben den darin niedergelegten Ausdruck patriotischer Ge- (Innungen und Gefühle mit Befriedigung entgegengenommen und bin ich beauftragt, den Unterzeichnern der Adresse den Allerhöchsten Dank auszusprechen.
Empfangen Euere Wohlgeboren die Versicherung meiner vorzüglichen Hoch- achtung.
Darmstadt, den 6. April 1871.
Der Königlich Preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, v. Wentzel.
Seiner Wohlgeboren
dem Grohherzoglich Hessischen Bürgermeister
Herrn Vogt zu Gießen.
Darmstadt, 22. April. Das gestern erschienene Regierungsblatt Nr. 14 enthält:
I. Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und der Justiz, die durch Einführung des deutschen Strafgesetzbuchs erforderlich werdenden Aenderungen bei den Strafanstalten betreffend. Dieselbe lautet:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben am 29. v. Mts. Nachstehendes zu bestimmen geruht:
1) der Vollzug der auf Grund des deutschen Strafgesetzbuchs erkannten Zuchthausstrafen ebenso wie der Vollzug der früher ausgesprochenen Zuchthausstrafen findet in dem Landeszuchthause zu Marienschloß statt, unter Beibehaltung der bisherigen amtlichen Benennung dieser Strafan- statt und der bei derseloen bestehenden Dienststellen;
2) die Gefängn.ßstrafe ;st in den bisherigen Correctionshäusern zu voll
strecken — mit der Beschränkung, daß Gesängnißstrafen bis zu einem Monat in den bisherigen Bezirksgefängniffen vollziehbar sind, jedoch unter Absonderung der Sträflinge von den zu Haft Verurtheilten;
3) die CorrectionShäuser in Darmstadt, Oieburg und Mainz erhalten künftig die amtliche Bezeichnung „Gefängnisse" und in dem Amtstitel der bei denselben angestellten, im Hof- und Staatshandbuch verzeichneten Be. amten und Diener ist dem Worte „CorrectionShaus" das Wort Ge- fängniß" zu substituiren;
4) die bisder zur Verbüßung der Schuldhaft bestimmten, in dem Provin. zial-Arresthause in Darmstadt befindlichen Räume sollen zum Vollzüge der Festungshaft verwendet werden;
5) die Haft ist in den bisherigen Bezirksgefängniffen zu verbüßen. Solche führen forthin die Benennung „Haftlokal" und die bei denselben ange- stellten Bediensteten die Bezeichnung „Gefangenwärter".
II. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Neustadt, die Richter. Hebung einer Umlage bei der israelittfchen Religionsgemeinde zu König im Kreise Neustadt pro 1870 betreffend.
III. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Be- streitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg.
IV. Erhebung in den Freiherrnstand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 9. November v. I. den General. Consul Horatius Günzburg zu St. Petersburg für sich, seine Ehegattin und gegenwärtigen und zukünftigen ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Freiherrnstand des GroßherzogthumS zu erheben.
V. Namensveränderungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: 1) am 21. März dem K. K. Oesterreichischen Haupt, mann Carl Georg Friedrich Heyer aus Gießen, dermalen zu Wien, zu gestatten, daß derselbe künftig den Familiennamen Heyer von Rosenfeld — und 2) ain 31. März der Elisabeth? Sopbie König zu Wolfskehlen zu gestatten, daß dieselbe statt des seitherigen den Familiennamen Rühl — führe.
VI. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 16. August 1870 den Hautboisten erster Classi 'M 2. Infanterie-Regiment, Bvrmet, zum Kanzleidiencr bet der Oberstudicn-Di- "ction zu ernennen; — am 1. März dem evangelischen Schullehrer zu Holz- mühl, im Kreise Lauterbach, Gre'o, die evang. Schulstelle zu Crainfeld, im Kr. Lauterbach, zu übertragen; — am 8. März dem evang. Pfarrer zu Langsdorf und Dekan des Dekanates Hungen, Cellarius, die evang. Pfarrstelle zu Griedel, im Dek. Hungen, zu übertragen; die characterisirten Expeditoren Alt auf der Station Bickenbach der Maiü-Ntaar-Elsenbahn und Pfannmüller auf der Station Auerbach derselben Bahn zu wirklichen Expeditoren auf diesen Eisenbahnstationen, — am 29. März der Schulamtsaspirantin Kirschstein aus Mainz die Stelle einer Lehrerin an den kathol. Stadtschulen zu Mainz — und dem evangel. PfarramtS-Candidaten Vigeliue aus Allendorf a. d. Lumda, im Kr. Gießen, die Lehrerstelle an der Fortbildungsklaffe der höheren Mädchenschule zu Gießen, im Kreise Gießen, zu übertragen und zugleich zum Schulinspector für die evang. Schulen zu Gießen zu ernennen; — am 1. April den dermalen zum Vereinsbevollmächtigten in Hannover bestellten Oberzollinspector des Hauptzollamts Mainz, Steuerrath Giller, zum Ober-Steuerrath zu ernennen.
Am 15. März wurde der Pfarrer Wagner in Bingen zum Dekan des ka- tholischen Dekanats Bingen — und am 16. März der katholische Pfarrer Freu« big zu Ober-Flörsheim zum Pfarrer in Offstein, im Dekanate Worms, - ernannt.
VII. Characterertheilung.
VIII. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 4 März den Oberdomäncnrevisor und Dirigenten der Calculatur und des Vermeffungsbureaus bei der Ober-Forst- und Domäncn-Direction, RechnungSrath Möller, auf sein Nachsuchen, — am 11. März den Schullehrer an der oberen katholischen Knabenschulstelle des Schulde- zirks Dom-Quintin-Christoph zu Mainz Hirtz auf sein Nachsuchen, — am 15. März den Schullehrer an der 2. evang. Stadtknabenfreischule zu Darmstadt Wilk auf fein Nachsuchen, — am 29. März den Schullehrer an der 1. evang. Schule zu Alt-Buseck, im Kreise Gießen, Rabenau, auf sein Nachsuchen, — den Forstmeister des ForstamtS Seligenstadt, Frhrn. v. Diemar, auf fein Nachsuchen unt mit Rücksicht auf feine geschwächte Gesundheit, sowie unter Anerkennung feiner langjährigen treu geleisteten Dienste, — und am 12. April den Schullehrer an der evang. Schule zu Trais-Horloff, im Kr. Nidda, Heßler auf fein Nachsuchen — in den Ruhestand zu versetzen.
Berlin, 24. April. Deutscher Reichstag. Um 111/4 Uhr eröffnete Präsident Dr. Simson die heutige 21. Plenarsitzung. Die Plätze im Hause unO auf den Tribünen sind ziemlich stark besetzt, am Tische des Bundesraths befinde« sich Fürst Bismarck, Minister Delbrück, Camphausen, v. Lutz u. a. Das Haut tritt sofort in die Tagesordnung ein.
1) Interpellation des Abg. Dr. Elben (Württemberg): ob die am 31. Januar c. abgelaufene Frist zur Beschaffung der Subfivien für den Bau bei St. Gotthard-Eisenbahn rechtzeitig verlängert worden ist, und ob eine Vorlag! zur Regelung der Betheiligung des deutschen Reichs, in Abänderung des norc- deutschen Bundesgesetzes vom 31. Mai 1870, in Aussicht steht? — Ministei Delbrück bejaht beide Fragen.
2) Dritte Lesung des Gesetzes über die Beschaffung weiterer Geldmittel für Den Kriegsbedarf. Fürst Bismarck gibt einige sehr schätzbare Erläuterungee der gegenwärtigen Lage. Die Regierung glaubte bei Abschluß des Präliminarfriedens nicht, mit neuen finanziellen Forderungen in dieser Session vor den Reichstag treten zu müssen, da einerseits der definitive Frieden in naher Aussicht stand, andererseits auch die französische Regierung Veranstaltungen getroffen hatte, behufs Abkürzung der Occupation die ersten zwei Milliarden in möglichst kurze! Frist zu zahlen, was freilich noch nicht die Räumung der Pariser Forts zul Folge gehabt hätte, denn dazu gehört noch Der definitive Friedensschluß. Durch die Unruhen in Paris hat sich die Situation geändert, es scheint auch fast, als ziehe die französische Regierung die Brüsseler FriedenSverhanvlungen in die Länge, um später günstigere Bedingungen zu erhalten. Eine andere Gefahr für die ruhige Entwickelung Der Verhältnisse bestand in Der Entlassung Der großen Anzahl Gefangener, die ursprünglich bis zur Ratificirung des Friedens hinter Der fcoire internet werden sollten, zur Bekämpfung des Pariser Aufstandes zetzt aber in Versailles zusammengezogen sind, wo egen die deutsche Regierung in Anbetracht Der Verhältnisse keinen Widerspruch erhob, obwohl dies direct gegen Die Be-
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