Gießener Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen
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Mittwoch den 24. Mai
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Gießen, am 20. Mai 1871.
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wärtigcn Krisis in Oesterreich nur Vorthetl ztehen.
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"und tat Reich erworben, auch nur zuruckschen ,u wollen, zeugt von einer solchen wnd - stürzen muh sic >a koch, sicher, w.e sie s-Ibsi di^me ^ul- nieder
Befancenheit, nm nicht zu sagen Unsähigkeil, daß der Wiener Hof, wenn er cm geworfen hat. Für den Zweck, daß die ersten 500 Millionen ume e n.n halben
solches Uaternehmm wirklich zulLht, die Dynastie und das Land den grohten Ge- oder auch ganzen Monat früher .» den deutschen ^0 fU-h°n °vcn , werden
schien auesitzen laufe. Wurde selbst Graf Hobenwart jeszt noch zuruckireten, so wir gewiß einen tropfen deutschen Blutes v« p' tz n w°llen. Der Enst auch
wäre doch immer bei den Deutsch Oesierrcichern ein Mifetrauen erweckt, dos unter nut eine« einzigen unserer tapferer, BaterlandSoerthedige»
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Preis viiteljLhrig i fL 12 Er. mit Brürgerloh«. Durch die Post sezogm vierteljährig 1 «. 27 fr.
f Oesterreich, das seit zwanzig Jahren mehr als ein Dutzend Minister- Wechsel erlebte und sich in allen möglichen politischen Problemen versuchte, scheint aus dem Provisorium nicht herauskomwen zu sollen. Das Reich befindet sich jetzt abermals in einer VerfaffungSkrisis, die es allerdings ebenso wie alle früheren überwinden wird, die aber geeignet ist, dem Glauben an den Zerfall Oesterreichs, der sogar in Oesterreich selber ganz öffentlich discutirt wird, wesentlichen Vorschub zu leisten, denn dasjenige Mittel, welches der gegenwärtige Ministerpräsident Gras Hohenwart gewählt hat, um ein österreichisches Staatsbewußtsein zu erschaffen, ist das denkbar schlechteste, das zu dem gerade entgegengesetzten Ziele sichren muß. Die Verfolgung und Unterdrückung des deutschen Elements in Deutsch-Oesterreich, das beispieleweise in Böhmen dem Fanatismus der Ezechen völlig preiSgcgeben werden soll, muß uaturnothwcndig dazu führen, daß dir Deutsch - Oesterreicher, welche die deutsche Ostmark gegründet und bis auf dm heutigen Tag allen Stürmen zum Trotz erhalten chaben, sich für die Geschicke, ihres Mutterlandes, des großen, frischen und mächtig cmsblichenden deutschen Reiches, mehr intenssircn werden als für die fernere Entwickelung des in sietem Sinken begriffenen morschen, alternden KaiserstaateS. Den gebildetsten, gesittetsten, reichsten, tapfersten und tüchtigsten Voikestamm, der sich die größten Verdienste um das österreichische Herrsche'.Haus
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v Das General-Postamt macht bekannt: „In der Nacht vom 12. zum 13. Mai ist in dem Dienstlocale einer Feldpostanstalt zu St. Denis eine Postladung, bestehend aus mehreren Packeten und Briefsäcken, welche Correlpondcnzen und Geldsendungen von den Postsammelstellen zu Berlin, Kassel, Köln, Frankfurta.M.,
Erscheint täglich, mtt Dr«. nähme MontagS.
Expedition: Canzletbers Lit. B. Nr. 1.
Leipzig und Saarbrücken für die in St. Denis und Umgegend cantonnirenden deutschen Truppen, insbesondere für die erste Garde-Jnfanterie-Divtsion, für die achte Jnsanterie-Drvision, für das Gardc-Husaren-Regiment und für die erste Fuß- abtheilung des Garde-Feld-Artillerie-Regiments, enthalten haben, auf bisher nicht ermittelte Weise — wahrscheinlich in Folge von Selbstentzündung — in Brand gerathen. Es ist dabei ein Thcil der Sendungen, so wie der Geldbeträge be- schädigt worden oder verbrannt. Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Krnntniß gesetzt, daß die Ober-Pestdirection in Berlin beauftragt worden ist, Reklamationen wegen der beschädigten Sendungen cntgegenzunehmcn und erforder» lichcn Falls für dcn Verlust den gesetzlichen Schadenersatz zu gewähren."
v Gon dcn in Dresden befindlich gewesenen Tutkos haben circa 60 vor ihrem Abgänge an die Militärbehörde das charakteristische Gesuch gestellt: — in die königlich sächsische Armee übertreten zu dürfen.
Die hartnäckig wiederholten Gerüchte, daß die deutschen Truppen in den nächsten Tagen das Schicksal von Paris mit dem Schwerte entscheiden würden, mußten schon an cer einen Frage zerschellen, welchen entsprechenden Vorthcil Deutsch, land cu- einem solchen kriegerischen Auftreten ziehen könne. Es ist uns doch vernähe gleichgültig, ob die Commuge in dieser oder der nächsten Woche umgkschmtssen
ließe sich nicht verantworten. Wir wiffcn aber auch, daß der Kronprinz von Sachsen das Leben seiner Soldaten zu hoch hält, als daß er sie |o einem -Kampfe in den Straßen von Paris Preis gebm möchte. Er hat zwar feit einigen Tagen sein Hauptquartier in größere Nähe von Paris gerückt, nachMargency; doch tcle- grophirt ein Berichterstatter der Daily News, welcher sich jetzt an demselben Orte befindet: .Ich habe aus einer Quelle, die gar nicht anzuzweifeln ist, die Versicherung erhalten „ daß olle die deutschen Truppenbewegungen vor Paris kernen wirklichen ^wcck, höchstens dcn einer Täuschung haben, und daß es die Deutschen nicht im mindesten gelüstet, bcn Versailler Truppen die Arbeit abzunehmen und für sie den Aufstand zu unterdrücken."
Die Partei, welche 1793 vollständig nachäffen will, hat also in Paris die Oberhand behalten. Dieselbe votirt zugleich, daß, in Erwägung der gehässigen Handlungen, welche die Versailler bei VanvrcS begangen haben, das Dccrct vom 7. April sofort in Ausführung gebracht werde. Dasselbe bestimmt bekanntlich, daß die Geißeln, die sich in dcn Händen der Commune befinden, alt Repressalien erschossen werden sollen. Ungeachtet dieses Votums glaubt man jedoch, daß cs nicht zu Executioncn kommen, sondern bei den Drohungen bleiben werde.
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ollen Umständen die Deutsch-Oesterreietnr dazu bewegen müßte, wirksame Garantien gegen die Wiederholung solcher Versuche zu erlangen, wodurch der Gegensatz zwischen den einzelnen Nationalitäten nur verschärst werden kann. Bleibt aber Graf Hohenwart im Agrte — und alle Anzeichen sprechen dafür, daß der Kaiser Joseph, dessen Vertrauen der Ministerpräsident im reichlichsten Maße besitzt, das Verlangen des ReichSrathS noch Entlassung des Premiers nicht berücksichtigt — so ist mit Sicherheit daraus zu rechnen, daß die deutsch-nationale Partei in Oesterreich sich nach allen Seiten hin wesentlich verstärken und der Anschluß Deutsch- Oesterreichs an Deutschland in der österreichischen Presse auf die Tagesordnung gefetzt werden wird. Unter allen Umständcn wird Deutschland aus der gegen-
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Achtet, btt öcrbtn uner- jjcflectanteU/ (bcn, punkt' l.tzberechnung
Betreffend: Die Verminderung der Singvögel und die Maßregeln gegen das Wegfangen der Jnsecten vertilgenden Vögel. * ♦ i CV
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an die Großheyo^tchen ^ürgcrmriflcrettn des Kreises.
Es werden zahlreiche Klagen darüber laut, daß die Zahl der Singvögel von Jahr zu Jahr abnimmt. Dio höchste Staatsbehörde hält cs daher für dringend geboten, dem Unwesen des Eiufangens, resp. Zerstörung von junger Brut oder Eiern solcher Bogel und der Jnsecten vertilgenden Bogel nut allem nur möglichen Nachdruck zu steuern und hat uns zu diesem Behufe angewiesen, dre bestehenden Bestimmungen mit S renge handhaben zu lasten.
W-ir lassen daher nachstehend die betreffenden Vorschriften, §• 368 pos. 11 des deutschen Strafgesetzbuchs, Art. 2 o und 214 des Poliznstrafgesctzes, k, 2 der Verordnung vom 7. April 1837 abdrucken und beauftragen Sie, dieselben in Ihrer Gemeinde wiederholt bekannt machen zu lasten und d,e Polizcr- diener und Feldschützen zur uuuachsichtlichcn Anzeige etwaiger Coutraveutiouen anzuweisen, auch dieselben darin, daß sic der erthcilten Anweisung mit Eifer und pünktlich nachkommen, gehörig zu überwachen.
v. Starck.
Deutsches Strafgesetz.
S 368. Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Thalcrn oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft:
H) wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln ausmmmt.
Polizeistrafgesetz. '
Art. 213. Wer Vöael derjenigen Arten, deren Einfangen, Tödten und Verkatif durch Verordnung der Staatsregierung untersagt worden ist, em- fängt, tödtet oder verkauft, ebenso Derjenige, welcher Zicster, Eier oder Nestbrut solcher Vögclarten außerhalb der Hofraithen aushebt eter zerstört, wird nut ^^Ar^ 214. Das unbefugte Fangen und Tödten solcher Vögelarten, welche einen Gegenstand des Jagdrechts ausmachen, sowie auch das Aushcben oder Zerstören von Nestern, Eiern oder Nestbrut derselben, wird nach den dcßfallo bestehenden Vorschriften bestraft.
Die bestellende Jagdberechtigung auf einzelne Vögclarten soll durch Artil', 213 nicht beschränkt werden. , , .
Art 2 der Verordnung vom 7. April lb37. Es ist ferner verbeten das Emfangcn und Tödten, sowie der Verkauf nachstehender Vogelarten' der Würger- oder Neuntödter-Arten, der Kucknke, Spechte, Spechtmeisen, Wendelhälse, Baumläufer, Wiedehopfe, Nachttgallcn, Grasmücken, ülwgcn- fänger, Bachstelzen, Nothkehlchcn, Rothschwänzchen, sowie überhaupt aller Sänger-, Meisen- und Schwalben-Arten.
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