Ausgabe 
14.7.1871
 
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Stettin.

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Ue. MO. Freitag den 14. Juli ~ ,871.

BefteMrrgen auf den Gießener Anzeiger d-n

Amtlicher Theil.

Bekanntmach u n g.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthnm Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §S- 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär - Ersatz - Instruction bis

zum 10. August dieses Jahres

bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. I. stattfindcnden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung sind b e i z u l e g e n :

a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes,

c) ein Unbescholtenheitszcugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden.

Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berechtigungsschein nicht zugeschickt erhalten, baben demnächst zur Prüfung zu erscheinen, da eine specielle Einladung hierzu nicht erfolgt.

Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden.

Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen aufmerksam:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor'dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchen: das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung-Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch die Resolution der Ersatzbehörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- Nummer disponibel geblieben ist.

In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der dcßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiedcrverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis - Ersatz - Com­mission zu richten.

Darmstadt, den 5. Juli 1871. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige:

Pabst. Strecker.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1872.

Das Großher mögliche Kreisamt Gieße n an die Grohherzoglichcn Bürgermeistereien.

Die Stellung der rubricirten Voranschläge ist nunmehr zu beginnen und damit so vorzuschreiten, daß die Einsendung bis 30. August d. I. unfehlbar erfolgen kann.

Außer den bestehenden allgemeinen Vorschriften abgedruckt in den §§. 469 bis 497 von Küchlcr's Handbuch sind auch die in unserem Aus­schreiben vom 25. Juni v. I. bezüglich der Einnahmeüberschüsse getroffenen Anordnungen, welche zu den vorigen Voranschlägen vielfach außer Acht gelassen wurden, genau zu befolgen.

Indem wir sodann auf unser Amtsblatt Nr. 8 vom 17. Mai d. I. Hinweisen, wonach die anderweit redigirten Formularicn zu benutzen sind, machew wir schließlich noch darauf aufmerksam, daß dießmal die neuen Maaße zur Anwendung kommen und in den betreffenden Beilagen und dem BerathuuasproltXM somit die erforderlichen Rcductionen vorgenommen werden müssen. IP-

v. Starck.

13. Juli.

werden soll, deren EinrichtungS- und Unterhaltungskosten auf den Etat zu bringen Pnd. Gleichzeitig ist sobald als thunlich die Eröffnung eines etwa fechsmonat- lichrn akademischen CursuS auf der Artillerie- und Ingenieurschule zu Berlin für solche Offiziere de« GardecorpS anbesohlen worden, welche während des Feldzuges 4870/71 ohne O fizierexamen zu ihrer Charge gelangt sind. Nach Beendigung ^er dikSjährigen Lchrcurfe auf den Kriegsschulen hat die Heranziehung der den andern Armeecorps angehörenven Offiziere der betreffenden Kategorie zu den dazu Irgend geeigneten Kriegsschulen aus etwa sechs Monate zu erfolgen.

Wie nach dem Kriege von 1866, so auch jetzt, sind vom Kaiser Geschütz- ' nd Douceurgrlder für die im Feldzuge 1870/71 eroberten Trophäen ausgesetzt. Die darüber erlassenen Bestimmungen lauten: 1) Für jedes feindliche Geschütz, welches in off.ntr Feldschlacht oder im offenen Gefecht während seines Gebrauchs bei feindlicher Gegenwehr mit stürmender Hand genommen worden ist, erhält das otegiment, welchem die Eroberer der Trophäe angehört haben, 60 Dukaten. 2) Für jedes feindliche Feldzeichen, sei es eine Fahne, eine Standarte oder ein

anzumelden. Die Ansprüche werden durch das Kriegsministerium unter Znzrehung des großen Generalstabes geprüft und allerhöchsten Orts zur Entscheidung gebracht. 4) Die Geldbeträge, welche den Regimentern demnächst zuerkannt werden, sind nicht an die einzelnen Betheiligten zu verth-ilcn, fcntcin verbleiben dem Regiment, welches die Zinsen so zu verwenden hat, dag dieselben sowohl dem OssiziercorpS als den Mannschaften des Regiments dauernd zu Gute kommen. Falls diese Be­träge die Summe von 500Thaler bei einem Regiment nicht erreichen, bleibt dem­selben überlassen, auch das Kapital in dem angcdeuteten Sinne zu verwenden. Diese Bestimmungen finden jedoch nur auf die norddeutschen Truppentheile An­wendung.

Rach den am 2. Juli abgeschlossenen Nachweisungen der Belegung mit Kriegs­gefangenen im Bereiche des L12. Armeecorps befanden sich zur Zeit in Nord- veulschland noch intcrnirt in den Provinzen Preußen 9 Offiziere und 8138 Mann, Pommern 11 Offiziere und 10505 Mann, Brandenburg 25 Offiziere und 1485 Mann, Sachsen 11 Mann, Niedcrschlesien und Posen 13589 Mann, im übrigen Schlesien 94 Mann, Westfalen und Nicderrhcin 14721 Mana, in der übrigen

9. Juli v. I., nach welcher in den Räumen der früheren öcolc dapplicalion de larlilleric et du gänie in Metz am 1. Januar 1872 eine KriegSfchule eröffnet

. , 13. Juli. Adler, welches in offener Feldschlacht oder im Gefecht im Kampfe genommen, erhält

Der deutscheReichsanzeiger" publicirt eine allerhöchste CabinetSordr'' vom das Regiment, welchem die Eroberer angehöt haben, 40 Dukaten. 3) Etwaige Ansprüche hierauf haben die Truppen auf dem Instanzenwege dem Kriegsministerium