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§• 3 kommt mit einer unbedeutenden redaktionellen Aenderung zur Annahme
der Bezeichnung „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich" «om 1. Januar 1872 Oas Bedenken Reichensperger's (Grefe(D), bei der Abschätzung der Entschädiauna
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nach der verminderten Erwerbsfähigkeit könne es passtren, daß einem „Coupon- abschneiver" beide Bn'ne abgefahren werden, ohne daß er irgend welchen Anspruch auf Entschädigung hat, erledigt der Bundesbevollmächtigte Dr. Falk mit dem Bemerk n, daß, wo keine Erwerbsfähigkeit beschädigt wird, auch keine entschädigt werden könne.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung morgen 12 Uhr. Tagesordnung: Fort- sehung der heutigen, dritte Lesung der redactionellen Aenderung des Strafgesetz, buchs, dritte Lesung des Gesetzes über die KriegSdenkmünze. Wahlprüfungen.
Graz, 4. Mai. In Bezirke Neumarkt hat der Pfarrer die Schule eigenmächtig geschlossen und versiegelt, unter dem Vorwande, sie sei Stiftseigenthum. Oie Gemeinde, welche die Schule allein erhält, hat dieselbe wieder öffnen lassen.
(N. Fr. Pr.)
Dr. Schwarze (Dresden) tritt den Behauptungen Bebel'S entgegen, cS sei über das letzte Zwickauer Grubenunglück keine eingehende amtliche Untersuchung angestellt worden.
Dos Haus tritt nun in die Specialdebatte ein. Zu §§. 1 und 2 hat Schulze (Berlin) seinen srühcrn Antrag bezüglich der Ausdehnung der erweiterten Haftpflicht für Eisenbahnen auf alle anderen größeren Industrien wieder auf- genommm; er motivirt dies mit der nothwendigen Gleichstellung aller Arbeiter. — Reichensperger (Olpe) befürwortet eine Declaration des Ausdrucks „höhere Gewalt" dahin, daß als solche nicht das Verschulden der Angestellten oder Arbeiter eines Betriebsunternehmers erachtet werden solle. — Ulrich (Geldern) beantragt die Gleichstellung der Bergwerke mit den Eisenbahnen. Jeder Fachmann wisse, daß der Nachweis der Verschuldung des Werkbesitzers bei Bergwerksunfällen geradezu unmöglich sei; die Befürchtung, das Gesetz möchte bei der principiellen Ausdehnung desselben nicht perfect werden, theile er nicht, denn die Regierung werde nicht die Verantwortung für die Zurückweisung des amendirten Gesetzes auf sich laden wollen. — Bundescommiffar Geh. Rath Achenbach. Als That- sache siche fest, daß die Protokolle über vorgrkommene Grubcnunsälle stets sehr erschöpfend bearbeitet werden, so daß sie einen ganz vorzüglichen Anhalt zur Be- urtheilung der Schuldfrage geben, wenn überhaupt ein Verschulden vorliegt. In dieser Beziehung entspreche die Vorlage sowohl dem Bedürsnisse als auch der auswärtigen Gesetzgebung, und es sei sehr bedenklich, über letztere hinauszugehen. In Deutschland ruhe der Bergbau zum großen Theile in den Händen des Mittelstandes, der kleinen Leute, das möge das Haus bet der Beschlußfassung wohl bedenken und mit Mäßigung vorgehen. — Dr. Hammacher empfiehlt die Annahme der Regierungsvorlage. Mit der obligatorischen Entschädigungsverpflichtung würden die Grubenbesitzer doppelt in Anspruch genommen, denn auf allen Gruben, welche von schlagenden Wettern heimgcsucht werden, sei der Lohn ein viel höherer wie auf den ungefährlichen Gruben. Nichtig sei ja allerdings, daß sich die Entzündung schlagender Wetter nach geschehenem Unglück nicht mit mathematischer Gewißheit nachweisen lasse, nicht minder richtig aber, daß fast jeder solcher Unfälle durch die Sorglosigkeit dcr Arbeiter entstehe. Mache man den Grubenbesitzer auch für die unabwendbaren Zufälle verantwortlich, so schädige man den Bergbau aus's Empfindlichste, indem man dem Arbeiter den Sporn für seine Aufmerksamkeit, Umsicht und Ausbildung nimmt. — Bnndesbevollmächtigter Geh. Ober-Justizrath Falk wendet sich gegen das Reichensperger'fche Amendement, das höchstens neue Zweifel über den Begriff der „höhern Gewalt" herausbeschwöre. — Gegen den Antrag des Dr. Bähr (Kassel): statt „höhern Gewalt" zu sagen: „unabwendbarer äußerer Zufall" wendet sich Dr. Schwarze (Dresden); erstere Bezeichnung impfehle sich schon deshalb, weil sie sich dem deutschen Handelsgesetze eng an- schlicße. — Bundesbevollmächtigter Justizminißer Dr. Leonhardt. Das vorliegende Gesetz weiche so weit von dem bisherigen Wege der Rechtspflege ab, daß die Jurisprudenz sich viel mit dcr Deutung desselben werde befassen müssen; das Haus möge deshalb die unvermeidlichen Schwierigkeiten nicht noch künstlich vermehren durch die Annahme der Amendements Bähr und Reichcnsperger. Auch Lesse (Danzig) bezeichnet diese beiden Anträge nicht nur als überflüssig, sondern sogar als gefährlich. — Bei der Abstimmung werden mit großer Majorität sämmtliche Amende- inrnls ubjjUrhnl und §. 1 in vrr Fassung dcr zwritrn Lesung definitiv genehmigt.
Zu §. 2 liegen alle die Anträge wieder vor, welche bei der zweiten Lesung theils abgclehnt, theils zurückgezogen wurden; sie bezwecken einerseits die Aus- dehnung der Haftpflicht auf alle gewerblichen Anlagen, auf die landwirthschaft- lichen Gewerbe, auf die durch Dampf-, Wasser- oder Windkraft bewegten Triebwerke u. s. w., anderseits wollen sie die Haftpflicht des Unternehmers dadurch verschärfen , daß er im gegebenen Falle die Anwendung der erforderlichen Schutzvorrichtungen zu beweisen habe. — Nach unwesentlicher Debatte werden aber auch alle diese Amendements abgeworfen und §. 2 nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.
△ Parts, 8. Mai. Cluseret, welcher sich in Mazas befindet, soll Morgen nach dem Stadthaus: gebracht werden. — Nach dem „Salut Public" von Lyon soll früher DombrowSky einen Handlungsreisenden um 2000 Fr?, bestohlen Haden und deshalb zu acht Monaten Gefängniß verurtheilt worden sein. — Deguerry Pfarrer der Madeleine, gelang es durch Bestechung des Gefängnißwärters ru entkommen. 5
△ Paris, 8. Mai. Motd'Ordre enthält folgende Depesche aus Vincennes 10 Uhr Abends: Die vollkommenste Ruhe ist überall witder eingetretm Zahlreiche Verhaftungen haben stattgefunden. Einigen der Rädelsführer gelang es unseren Nachforschungen, welche so eifrig und sorgsam als möglich waren ru entgehen. ' »
Vielseitigkeit der Aufgaben, welche die Frankfurter Conferenzen haben, läßt sich das Ende derselben natürlich nicht im Voraus bestimmen. Jedenfalls dürften die wichtigen Beratungen, welche jetzt im Reichstage bevorstehen und feine Anwesenheit fast unentbehrlich machen, kerne Verzögerung erleiden.
Die erste Conferenz, welche am 6. staitfand, dauerte von 1—4i/2 Uhr. Favre fuhr, Frankfurter Blättern nach, zu der angegebenen Zeit in sein Hotel zurück; seine Miene war ernst und keineswegs zutrauensvoll. Kurz darauf trat Fürst Bismarck aus dem Schwan-Hotel und begab sich ohne Begleitung zu Fuß über den Steinweg nach der Zeil, wobei ihm die Menge stürmische Hochs brachte.
Die zweite Sitzung der Conferenz, welche noch an demselben Tage folgte, währte von 8 Uhr Abends bis Mitternacht. Englische Blätter können sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, einige Sensationsnachrichten über die Veran- lassung zur Conferenz in die Welt zu senden. So wird der „Daily News" aus Versailles geschrieben, daß das Resultat (?) der Unterredung zwischen Jules Favre und Fürst Bismarck in Frankfurt große Besorgniß einflöße und daß die Beziehungen mit Preußen entschieden kritischer Natur seien. Der Glaube an eine deutsche Intervention greise immer mehr um sich und man spräche sogar von einem seitens Preußens angedrohten Plebiscit. Die Versailler Regierung verdoppele deshalb ihre Anstrengungen, um Paris zu nehmen. Noch weiter geht ein Korrespondent des „Daily Telegraph", welcher mittheilt, daß die deutsche Regierung Herrn Thiers telegraphisch benachrichtigt habe, wenn die Versailler Truppen nicht am 8. Mai in Paris seien, würden die Deutschen am Tage darauf dort ihren Einzug halten. Jules Favre habe den Auftrag, vom Fürsten Bismarck einen Aufschub zu erzielen, aber es sei fraglich, ob er mit demselben reussrren werde.
t Eine Zusammenstellung der Verluste des norddeutschen Heeres in der Zeit vom 24. Juli 1870 bis 22. Februar 1871 liefert folgenoeS Gesammtergebniß: Offiziere, Aerzte, dienstthuende Fähnriche, Vicefeldwebel und Wachtmeistir 1167 todt (darunter auch 3 Pfarrer), 3098 verwundet, wovon 878 bereits wieder genesen, 16 vermißt. Feldwebel, Unteroffiziere und Mannschaften 15,244 todt, 65,552 verwundet, von 32,512 bereits wieder genesen, vermißt ca. 2000 Mann.
Mit dem 1. Juli d. I. kommen neue Reichsbriefmarken zur Verwendung.
f Herrn ThierS, dem „thränenden Manne von FerricreS", wird das Leben aber doch gar zu schwer gemacht! Die Pariser Communisten sitzen ihm so dicht an der Gurgel, daß er eben jetzt — ob mit oder ohne Thra'nen, bleibt vorläufig noch dahingestellt — den „eisernen Fürsten" um den Vandalismus anflcht, die „heilige Stadt" Paris durch die deutschen Barbaren zur Raison zu brin en, und schon belästigen ihn die belgischen Katholiken in einer von angeblich 100,000 Personen unterschriebenen Adresse mit der Forderung, die weltliche Macht des Papstes mit gewappneter Hand wiederherzustellen. — Die Belgier müssen übrigens doch recht naive Leute sein!
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Jnsurrcctlon Herr zu werden, sich wieder in den Vollbesitz der ihr übertragenen1 SaUe Schöffengerichte über Schuld oder Unschuld des Werkbefltzers entscheiden.— Machtvollkommenheit zu setzen und so die gesetzliche Ordnung al« Grundlage eine« ~' ' '
materiellen Gedeihen« der französischen Republik wieder herzustellen. Bei solcher
A l'ims, 8. Mal. Ein Decr-t der Commune belegt alle beweglichen und unbeweglichen Guter ter Kirchengenoffensch-ft mit Beschlag. Ein andere» Deceet sagt: All- P,ander in den öff-tMich n Lnhdausern, welche vor Dem 25. April
Telegraphische Depeschen.
△ Frailkflirt, 9. Mai. Die Franks. Presse meldet: Am Montag fand um .......r ... HVs Ufr eine weitere Conferenz statt. Abends von 9 bi» 1 Uhr wurde die weiche der Gesetz,eber! Berathunz fortgesetzt. W e verlautet, wird an die Abreise Bismarck'» noch nicht gedacht, da noch bei den Brüsseler Verhandlungen beth-ilizte Diplomaten erwartet werben.
t Berlin, 7. Mai. Deutscher Reichstag. Die heutige 30. Plenarsitzung eröffnet Präsident Dr. Simson um 14 V» seschästllchen Mittheilungen.
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sehr stark besitzt. — Aus der Tagesordnung stehen:
1) Zweite Lesung der redactionellen Aenderungen des Strafgesetzbuchs. §§. 1—119 werden ohne Debatte angenommen. Bei §.20 kündigt Dr. Wigard für die dritte Lesung einen auf das Verhältniß zwischen Gefängniß- und Festungsstrafe bezüglichen Antrag an, da es ihm scheine, als sei die Festungsstrafe nur für die höheren Stände bestimmt. — §§. 21—79 geben zu keiner Debatte Anlaß. Bei §. 80 (Verbrechen gegen das Reich und die Bundesstaaten) bittet Lasker um Erlaß einer besonvern Bestimmung bezüglich der Sonderstellung von Elsaß und Lothringen. — Die übrigen Paragraphen und endlich das EinsührungSgesetz: „DaS Strafgesetz'ouch für den norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 erhält unter
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an die beiliegende Fassung" werden fast einstimmig angenommen.
2) Zweite Lesung des Gesetzes über die KriegSdenkmünze für das Reichs- Heer. Dasselbe kommt mit einer von v. Brrnuth beantragten redactionellen Aenoe- rung zur Annahme, wonach die KriegSdenkmünze nicht für „das Reichsheer", sondern für „die bewaffMe Macht des Reiches" bestimmt ist. — Frbr. v. Hoier- deck monirt, daß das Gesetz kein Kosten-Maximum normire und keine Detaillirung der einzelnen Posten aufweise. — Minister Delbrück entschuldigt dies mit den besonderen Umständen, welchen das Gesetz seine Entstehung verdankt. Mehr wie 250,000 Thlr. würden voraussichtlich nicht gebraucht werden.
3) Dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken rc. herbeigefü'irten Tödtungen und Körperverletzungen. Zu demselben liegen wiederum eine Reihe von Amendements vor, die zumeist schon bei der zweiten Lesung das Haus beschäftigten; wir kommen auf dieselben bei der Specialberatbung zurück.
Zur Generaldiscussion ergreift als erster Redner das Wort der Abg. Schulze (Berlin). Das Hereinziehen der Assecuranzkassen der Arbeiter in dieses Gestt; mache die Haftpflicht der Unternehmer ganz illusorisch, eS verletz; das Princip des Gesetzes auf's Gröblichste, führe die erhöht? Haftpflicht, toucyc ver Ge,eyjever oem Unternehmer gefährlicher Industrien auflegen will, zur Hinterthür wieder 1 , Die jetzigen Arbeiter - Zwangskassen seien bereits möglichst unpopulär,
cur$ kte für dieses Gesetz in Aussicht genommene Maßregel würden sie geradezu unmogllch, eine Versöhnung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
7e u}an nicht. — Bebel. Die ohnehin geringen Hoffnungen der Ar- <ir<. Haftpfllchtgesktz feien durch die Beschlüsse der zweiten Lesung gründ-
(ttrJ? V toor?en- ör könne gar keinen andern Grund dafür finden, daß al» 7^°'/ H^tpfllcht al» Den übrigen Industrien auferlezt,
wk-rtito ^bsetzzcber sich sagen, sie selber müßten hin und wieder ihre
dem AnL E L^l-"b"hn anvertrauen. Aber wa» Dem Einen recht, ist »erffdmft» e'n lan8ci Schriftstück De« internationalen ®e=
Mit St ', Dergarbeit.-r in Zwckau, welches beweisen soll, daß in Den seltensten wa iefung die Grubenbesitzer niemals oder Doch nur
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sondere Bekan öe^ntiidje ?luj WM) Nachdem der Kar Mr von Mßen mit f Mtshekannteli Gläi IN abgeschloffm, des Menten in der Regis, finden Gerichtes freisteh «nbefannte Gläubia binnen 11 ragen 1 unterzeichnetem (9i
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