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aber dem Staate eine für die Zukunft ganz unerträgliche Last auferlegt werden

Telegraphische Depeschen.

Wien, 8. Ium. Zu Anfang der heutigen Abgeordnetensitzung verlas Plener eine Zuschrift, worin derselbe die Niederlegung seines Mund«'« für t, Pflicht erklärt, weil er nicht mit den Anschauungen seiner Wäbl» iifmJ»» 6 ne 3n der Budgetdebatte sprach Kovat für'und weil durch die Autonomie der Landtage das Gefühl der Zusammenurbüri^ , » ' nicht-t werde. Die Arme- müsse wie bisher ein Korpet bleiben dam °g . in Zersetzungsgefahr komme. Alle Regierungshandtungen »eiaen « 15 *l,N ' -°-» 77 s'Si

entsendet jedes Infanterie-, Jäger- und Pionnier-Bataillon der Feldarmee, sowie das Seebataillon je 1 Mann; diesen Mannschaften tritt eine Abtheilung Land- wehr hinzu, welche das Berliner Reserve - Landwehr - Bataillon Nr. 35 aus sich freiwillig Meloenoen bildet. An Offizieren commandiren das 1., 2., 3., 7., 9., 11. und 1. bayerische Armeecorps und die württembergische Division je 1 Haupt- mann, das 4., 5., 6., 8., 10., 12., 15. und 2. bayerische Armeecorps, sowie die 17. Infanterie- und die badische Division je 1 Lieutenant, ferner jedes Armee­corps 4 Unteroffiziere und 1 Spielmann, die württembergische, badische und 17. Infanterie-Dio-fion je 2 Unteroffiziere. Zur Bildung der combinirten Schwadron bat jedes Cavallerie-Regiment und jede reitende Abtheilung der Artillerie 1 Mann zu entsenden, zur Bildung der combinirten Batterie von 6 Geschützen jede Fuß- abtheilung 1 Mann und jedes Festungs-Artillerie-Regiment 2 Mann. Auch die Feldgeistlichen, die Militärärzte rc. werden besonders vertreten sein. Die Marine entsendet eine Deputation von 1 Offizier und 20 Matrosen. Die nach Berlin zu Entsendenden sollen möglichst aus den Rittern des Eisernen Kreuzes gewählt werden, und können an Stelle der Unteroffiziere auch Feldwebel und Wacht- meister gewählt werden. Die militärischen Anordnungen über di- Ausführung des Einzuges werden in den nächsten Tagen entlassen werden. Die Enthüllnna des Standbildes Friedrich Wilhelm III. wird am 16. im unmittelbaren Anschlüsse an den Einzug durch eine kurze Handlung inmitten der im Lustgarten versammelten Truppen stattfinven. Am 17. wird im k. Schlosserin großes militärisches Fest, mahl stattfinden; am 18. nimmt der Kaiser mit den Prinzen und den Heerführern an dem feierlichen Dankgottesdienste Theil.

Die städtischen Behörden werben dem Kaiser und den Heerführern ein arostes Festmabl im Festsaaie des Rathhause« geben. u B

Berlin, 8. Juni. Der Kaiser von Rußland und der Großfürst Alexis w?rken"^ S°tmlttaS h'" °'"g"roffen und vom Kaiser am Bahnhöfe empfangen

v Gotha, 3. Juni. Der bisher im Bureau des Rechtsanwalts Adolph Müller betchaftigte Vorstand der hiestgen Socialbemokraten, Rippold, ist, um der V-rbüßnna einer ihm zuerkannten mehrmonatlichen Gefängnißstrafe zu entgehen, nach Amerika gefluchtet. (Dorfztg.)

Versailles, 3. Juni. In den Wäldern von St. Germain und Fontainebleau werden Vorbereitungen für die Hinrichtung der Insurgenten getroffen. Nack derTimes" ,st die Leiche Lullier's, der auf einer der letzten Barrikaden in Belle, vtlle getaktet wurde, aufgesundcn worden. - Es ist der Vorschlag angeregt war- den, in ganz Europa Sammlungen zur Wiederherstellung der zerstörten öffentlichen Gebäude von Paris zu veranstalten. y

Versailles, 7. Juni. DasJournal ofsicicll" bringt einen Bericht des santtatS-Natbs des SemedepartementS, welcher varlegt, daß keine Epidemie dort ^xistlrt und alle nöthigen Maßregeln getroffen sind, um die verwesenden Stoffe in deftigen. Der Gesundheitszustand von Paris sei daher sebr zufriedenstellend und könne man mit Recht hoffen, daß es derselbe auch ferner bleibe

Rom, 5. Juni. Auf Befehl des Papstes wurde beute für die in Paris erschossenen Geißeln eine Trauermesse gelesen.

h . Wien, 7. Juni. Der Reichsrath hat mit 77 gegen 67 Stimmen den gegen das Ministerium gerichteten Antrag, aus die Berathung des Budgets dermalen Nicht einzugehen, abgelehnt. ä 8 Cmnalen

Zürich, 7. Juni. Da« Schwurgericht hat in dem Prozeß, betreffend die Epecsse in der Tonhalle, von 41 Angeklagten 35 schuldig erklärt und 6 freiae- iprochen. Der Strafspruch de« Gerichtshofes erfolgt noch heute. u

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de« norddeutschen Reichstages zu entsprechen, welcher in der letzten Scsston bei der Berathung mehrerer Petitionen den Wunsch aussprach, baß dem nächsten Reichstag ein allgemeines Gesetz zur Regelung der PenffonSoerhältnisse der Offiziere, Sol- baten und Hinteibliebenen vorgelegt werde. v. Hoverbeck: Durch diesen Beschluß sollte in keiner Weis- der Frage vorgegriffen werden, ob für die Invaliden de« jetzigen Krieges nicht ein besondere« Gesetz zu erlassen wäre. Es ist roch ein Unterschied, ob wir nach einem unglücklichen Kriege fünf Milliarden zu bezahlen haben, oder ob wir nach einem glücklichen Kriege fünf Milliarde» empfangen. Ludwig bemängelt den Unterschied in der Frist zur Zahlung von Erziehungsgeldern zwischen den Kindern der Offiziere und denen Der Mannschaften. Er behält sich bezügliche Anträge eor. Lasker t.itt den Ausführungen Hoverbeck's entgegen. Der Soldat kämpft nicht für feine Person, sondern für« Vaterland. Auch nach einem unglücklichen Kriege müssen die Invaliden angemessen versorgt werben, denn sonst ist der Staat bankerut. Angriffskriege führt Deutschland nicht, sondern nur Kriege für seine gerechte Sache. v. Bonin hält an einem bestehenden Unter­schied zwischen den Kindern der Offiziere und denen der Mannschaften fest. Letztere werden gewöhnlich schon mit dem 15. Jahre erwerbsfähig. v. Hoverbeck findet diese Unterscheidung ganz kongruent der Abwägung de« Ehrg-fühls zwischen Oifi- zieren und Soldaten. Damit ist die Debatte geschlossen. Bei der Abstimmung wird §. 95 in nachstehender Fassung angenommen: ,Fur jedes Kind der im §. 93 bezeichneten Militärpersonen wird bis zum vollendeten 15. Lebensjahre eine Er- ziehungsbeihilfe von 3>/, Thaler monatlich gewährt. Eine Beihilfe im gleichen Betrage erhält der Hinterbliebene Vater und die Hinterbliebene Mutter, desgleichen die Großeltern, sofern d-r Verstorbene der einzige Ernährer derselben war. Doppel- Waisen erhalten eine Erziehungsbeihilfe von 5- Thlr. monatlich." Die übrigen Paragraphen der Regierungsvorlage werden ohne Debatte mit geringfügigen redaktionellen Aenderungen angenommen.

Die freie Commission zur Beratung de« Gesetzentwurfs hat schließlich der Vorlage noch einen dritten Theil angefugt, welcher über die Ansprüche auf Pension teil Rechtsweg eröffnet. Nach diesem Vorschlag- sollen die Entscheidungen der Militärbehörden darüber, a) ob und in welchem Grabe eine Dienstunfähigkeit ein- getreten ist; b) ob im einzelnen Falle das Kriegs- oder Friedensverhaltniß als voraanden anzunehmen ist; c) ob eine Beschädigung als eine Dienstbeschädigung anzusehen ist; d) ob einer der im §. 44 al. 1 und 2 gedachten Falle verbanden ist und e) ob sich der Invalide gut geführt hat, für die Beurtbeilung der vor v Q,/rld,t geltend zu machenden Ansprüche maßgebend fein. Ein Amendement be« Abgeord. Zedlitz (Sagau), in die Lit. a.Dienstunsähigkeit" einzuschalten, ruft eine längere Debatte hervor und wird schließlich zu Gunsten eines Amende- menis ».Bon,n zurückgezogen: eine neue Litera,k> welcher Pensionsklasse der In- vauve nach 6569 zu überweisen ist", einzusügen, und wirb der letztere Antrag schließlich mit 129 gegen 96 Stimmen abgclehnt. Die übrigen Para­graphen des Anhangs werden mit unbedeutenden Modifikationen angenommen. , folgt bie erste und zweite Lesung des Gesetzentwurfes, betr.ffenv die

rc<r 1 o Bundesoberhandelsgericht« zu Leipzig zum obersten Gerichtshof von Elsaß-dothringen. Die erste Lesung leitet der Bunbesbevollmächtigte Geh. Ober- zustizrath Dr. Falk mit einer warmen Empfehlung des Entwurfes ein. Daß ein obtrüer Gerichtshof für Elsaß-Lothrinzen bestellt werden müsse, wird Niemand bc- flreiten, für die Einsetzung eines Cassationshofes liege aber zur Zeit noch kein Be- dursmß vor. Die Befähigung des Bundesoberhandelsgerichts jvr Wahrnehmung be« Strafrechts könne nach ber Auswahl feiner Mitglieder nicht zweifelhaft fein. Re chensperger (Olpe) erklärt sich gegen das Gesetz. Wenn ber Reichskanzler eine Ahnung von den Gefühlen hätte^ die meiner Ueberzeugung nach in Elsaß- Lothringen durch Annahme diese« Gesetzes hervorgerufen werben, würde er gewiß »on bem Vorschläge abstehen. Dem französischen R-chtsspstem muß Rechnung ge­tragen werden; 1813 kam es der preußischen, wie der hessischen und baherischen Regierung nicht in den Sinn, den Cassationshof für die Rheinprovinz abzuschaffen, man wurde den Vorschlag, die oberste Instanz der Rechtspflege mit Männern aus ben alten Landestheilcn zu besetzen, wie eine Ironie aufgefaßt haben. Die lieber» toeifunß ber obersten Instanz an den rheinischen Cassationshof oder an die analo­gen Gerichte in München und Darmstadt würde bei den Elsässern das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit Deutschland viel besser pflegen. Ob ein guter Handels- lichter auch ein guter Strafrichter sein muß, diese Frage ist noch durchaus nickt entschieden. Der Herr BundeScommiffar hat auf das Bedürfniß der Errichtung eines obersten Gerichtshofes in Deutschland hingewiesen und meint nun, hier sei beste Gelegenheit zum Anfang. Das sch-int mir aber doH ein falscher Grund- , 2^ bin der Ansicht, daß Die oberste Instanz für Elsaß-Lothringen nicht nach Leipzig, sondern nach Berlin oder München, oder Kassel hingeleitet werden muß Graf Rittberg ist direkt entgegengesetzter Ansicht; die Qualifikation dcS Bundes- vblrhanvklsgerichtS fei unzweifelhaft und gerade diese Institution werde in der neuen Provinz bald die Zugehöiigkeit zum Reiche krästigen und festigen. Dr.

ist em Gegner der Vorlage; die unteren Instanzen in Elsaß und Lothringen wurden es übel empfinden, von Leipzig aus rectificirt und belehrt zu werden. Die ca«. u ^"^icklung müsse durch eine derartige Regelung der Rechts erhältniffr aus werken. v. Lenthe spricht sich vom juristischen Standpunkt

selben ».re k SorIfl3e aus, wie er auch die politischen Erwägungen, die für die-

beutfebe sind, al« zutreffend nicht anerkennen kann. Wie andere

tbüiteiten auch da« Elsaß das Recht ans Schonung seiner Eigen-

einen Satfation^nf're,m6erSer: ®ani abgesehen davon, daß wir 1816 auch ständen feinen »ouL? Ceu,tf$cn Richtern erhielten, wird man unter allen Um­ti« handelt |i* ^°"bigen Ersatz für den Pariser Cassationshof schaffen fönn.n. richtshof ter aetian.in? °'^>^^°"SSstadium, und biefür ist der Leipziger Ge- Lothringen nicht warten f°ntKn ®ft tem cbcrftcn Gerichtshof für Elsaß- haben, wir muffen an tie Vn ^"beitliches Rechtsverfahren in Deutschland !

i eine Commission Vo b-^'" Justitutionen anknüpsen. Die Ueberweisung !

Um 4 U vertagt sich ^gelehnt. ,

Berlin 7. Juni UeL . auf Freitag 11 Uhr.

und der Marine, welche md E 'a7u*n'" bet Sefammten deutschen Armee I m r Cem ^"deeorps am 16. d. in Berlin einziehen <

ffilrIo, 7. Juni. Das Theater Franeais wurde am to««.... ,, Hochzeit des Figaro eröffnet. Das Theater verdankt seine Erbaltuna h,®, re seines Archivars Guillard, der den Föverirten von Montag bis^reita^a nn ergebenen Leuten unterstützt, Widerstand leistete. Es gelang9 den Brandgik,- 1 f f in das Innere des Theaters einAuCrmgen und Feuer n legen D^BoU.ei^ noch vielen Theilnehmern an der Insurrektion aus der Svur

daß die Mehrzahl der entsprungenen Verbrecher in dem Str7sienkamvk . ^b'"' ber Rest sich unter den Gefangenen befindet. Ein Blatt macht J Menge von Flaneurs aukmerfsam, welche jetzt die Strasien der w [ ^toße hält viele ders-lben für Soldaten ber Commune, ®!e ÄnS"X Neugierige die Ruinen hetrachten, rastlos untei ber Men ber

«andern, um den Nachforschungen der Polizei in ihren " umh.r-

Lie kuriose Verfügung der Commune in^trefft beZSZä jLh Bäcker, erhält jetzt durch die in den Kanälen aufgchäust!n Tüm S

einige Aufklärung. Man wollte nicht, daß die in liefen C dae?ckoffen f,kto- ÖÄCfer ^e ""«Ä* «rbeft-ber Branjifte,

fVnttiJ, 7. Juni. Etne Anzahl Personen von Stande r.4. von der Commune veranstalteten Requisitionen widersetzten oder llck Besitz der requirirttn Gegenstände setzten wurden von d C mmune in. Lu & gebracht. Heute wird in den Blättern Klage darüber ae nbtt d g noch nicht in Freiheit gesetzt seien. Megy ist nicht 6im br Snlle

ha"e/ch in Minilmontant versteckt und wurde in Folge eintt Denune "

bem öerPorbenett ob(ag; nur muffe bahin gesehen werden, baß nur wirklich Be- sollen, sinb folgende Bestimmungen getroffen worden: Von dem KönigS-Grenadier- Ät.^ ^terstuhung erhalten. v. Hoverbeck hebt die Schwierigkeit bei ber Regiment (2. WestpreußischeS) Nr. 7 wird ein vollständig mit Offizieren, Unter- ^ieVenrn a3\^rfrr Invaliden und deren Hinter- olfizieren und Spielleuten besetztes eombinirtes Bataillon, welchem sämmtliche mit

biebenen s ,ürbe er lebe ©uinme betotüigen; durch die Heremziehung der Friedens- Oroen und Ehrenzeichen ausgezeichnete Mannschaften zuzuiheilen sind nach Berlin ^.n#a cns?u^n selbstverständlich aber entweder die Kriegsinvaliden beraubt, oder beordert. Außerdem wird au» der Armee ein aus allen Theilen der Infanterie aber dem Staate eine für die Zukunft nnm HnprtrÄnftrfc# tUR A»p»,r»A«. , r n- y,ucn ver ^"'""lerie

OrttAÄ.ntnift,, n . ctxu ~ zusammengesetzte- Bataillon und ebenso von der Cavallerie eine Schwadron und

des nordde ifckrn Reichstag w Artillerie eine Batterie gebildet. Zur Bildung de- Jnfanterie-Bataillons

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lieber Lau 'n Deutschland ein« tfjon f) schönen u Hamit gewissemDe ,!cm ganzen Ausivai jivs eine überaus n inen GesaMtüberl jncht warmer geschr iieschen aus bem Fel chwungvolles @ebid eiert den Kaiser un Wernburg. Die ganze ie bringt die Partei mnzeM, der Kaise Parlament, die Hol |lt5 Friedens. Dietz Summer von Hebt reparatdruch noch

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M Die GraSi ^ersorstereiLchi ievehmigt.

Die Absuhr^ein' von GroWrzoo -«kegeden werben .W'R, den 8.: ^vtzherzogliche O ___G

Auffo, l?2/9) Ansprüche Hd-r Heinrich. SM Onb

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