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rungen entgegen nehmen, welche jeden Tag unsere Sieger formuliren? sie mögen sich in Acht nehmen; ein Tropfen reicht hin, damit der bittere Kelch überläuft, den wir leeren sollen, und wer weiß, was sich dann ereignen wird?" Aehnlich Wie die France drücken sich auch viele andere Pariser Blätter aus. Auch ein Brief Trochu's machte in Versailles einen höchst schlimmen Eindruck. Die zwi­schen dem Grafen Bismarck und Herrn Thiers übereingekommenen Bedingungen sollten am 26. um 3 Ubr ter National-Versammlung vorg-legt werden. Dffi- ctelles war darüber am 25. in Paris noch nicht bekannt. Thiers hatte die Ab­sicht, von der Kammer zu verlangen, daß bas Votum sofort und ohne DiScussion erfolge. Was in Paris großen Scandal erregt hat, war die Stelle der Bot­schaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten, in wrlchcr gesagt wird, daß Deutschland große Aehnlichkeit mit Amerika habe. Die Journale sind ganz wüthend darüber, und selbst das sonst so ruhige DebalS ist ganz außer sich. Sie meinen, Grant habe sich nur so ausgedrückt, weil es eine so große Anzahl Deutscher in Nordamerika gebe und er diesen Rechenschaft tragen und feine Grundsätze verläugnen müsse.

Einer Mitiheilung aus Versailles zufolge wird schon jetzt an maßgebender Stelle über die Organisation, Bewaffnung und Unisormiruvg rc. des kaiserlichen Heeres berathen. Die Bewaffnung verbleibt vorläufig bis zur endgültigen Fest- stellung eines gemeinschaftlichen Systems; das norddeutsche Zündnavelgewehr er hält aber die schon vor dem Kriege begonnene, von General Stoffel für so wich­tig angesehene Umänderung. Ueber Vie Unisormirung gehen die Ansichten noch sehr auseinander; am praktischsten hat sich der braunschweigische schwarze Waffen- rock erwiesen. Während der preußische Waffcnrock nach wenigen Wochen in Folge von BivouacS und Regen kaum wieder zu erkennen war, genügten beim braunschweigischen wenige Bürstenstriche, um zur Parade bereit zu sein. Der Helm bleibt, wenn er auch wegen seines weithin sichtbaren Glanzes oft zum Verrather und bequemen Abkommen für die feindliche Artillerie wurde, er ist aber nun einmal historisch und für die preußische Armee characteristisch geworden und wird ihn der Kaiser ungern missen; dagegen soll der Beschlag außer zweck­mäßigerer Befestigung von dunkler Masse bereitet werden. Das Käppi der sächsischen Jäger bat sich durch die kleidsame Form und große Dauerhaftigkeit und Leichtigkeit sehr bewährt, demnächst die württembergische Mütze. Das auf­fallende und unpraktische weiße Lederzeug, eine wahre Qual im Krieg und Frie- den, schwindet (endlich!) ganz, eben so die beiden kleinen Patrontaschen der In­fanterie, an deren Stelle eine große verschiebbare tritt Die Seitengewehre tragen in Zukunst nur dir Avancirten, die Soldaten haben das Bayonnet in der Scheide. Das Seitengewehr sämmtlicher Osficiere der Infanterie und Jäger wird ein leichter Schlepper, der Degen durch den Rock gesteckt fällt endlich fort.

Aus Peking enthalt das Journal de St. Petersbourg höchst pikante Mit- theilungen über den weiteren Verlauf der im Juni vorigen Jahres Statt ge­habten Christenmetzkleien in Tientsin. Bekanntlich wurden im October 16 Indi­viduen hingerichter, welche als Theilnebmer an dem Morde der Katholiken be­zeichnet waren, und der französische Geschäftsträger hatte es sich nicht nehmen lassen, dieser seinem Linde gewährten Genugthuung anzuwohnen. Wie sich jetzt herausstellt, waren die Hingerichteten jenen Gräuelthaten ganz fremd geblieben; es waren zum Tode verurtheilte Verbrecher, denen man das Geständniß der Mitschuld an jener Metzelet dadurch abkaufte, daß man ihnen versprach, für ihre Familien zu sorgen; es war abgemacht worden, wie viele Verbrecher die Civil- und wie viele die Militärbehörde beizustellen habe. Gleichzeitig fiel aber auch das Haupt eines unschuldigen Studenten, dessen sich der Commanvant von Dagou aus Eifersucht entledigen wollte. Ihregemeinschaftliche" Geliebte mußte gegen den Studenten Zcugniß ablegen; die Sache kam jedoch ans Tageslicht und der Commanvant soll nun seines Amtes entsetzt werden. Besser vertraut mit der chinesischen Justiz, hat deßhalb der russische Generalkonsul in Tientsin es ver­weigert, seine Zustimmung zur Hinrichtung jener vier Chinesen zu geben, welche als die Mörder der damals gefallenen drei Russen von den Behörden bezeichnet werden. Er verlangt namentlich, daß die Schuldigen in seiner Gegenwart ver­hört werden, was bis jetzt verweigert wurde. Uebrigens ist die nach Frankreich abgesandte Mission, unter Anführung von Tschunhcu aus 27 Personen bestehend, bereits auf dem Wege; sir soll demKaiser" Oer Franzosen Genugthuung bieten für jene Gräuelthaten, die sich aber gleichzeitig nach London und Petersburg be­geben ; die Dauer der Reise ist auf 6 Monate festgesetzt. In Schanghai, wo sich die Gesandtschaft aufhiclt, soll der englische Consul den Botschafter auf offener Straße gczwungm haben, seinen Palankin zu verlassen und beim franzö­sischen Consul einzukehren, um dort Abbitte zu thun. Die Einheimischen, denen die Mission ohnehin Widerwillen einflößt, freuten sich der Demütigung des Bot­schafters und prophezeiten ihm noch viel schlimmere Dinge bei seiner Ankunft in Europa. Tientsin soll nächstens ter Sitz des General-Gouverneurs der Provinz Tschili werden, welcher bisher in Baodinfu residirte; es soll dadurch eine gewisse Aufsicht über die Fremden und Einheimischen erzielt werden; der Posten eines Commandanten der drei nördlichen Hafenstädte wird abgeschaft; die Consuln treten in timten Verkehr mit dem General-Gouverneur und die Garnisonen werden in Tientsin und Dagou erheblich vermehrt.

Durch einen Brief, den ein Soldat der französischen Ostarmee an das JournalLe Francais" geschrieben hat, ist die Aufmerkfarnkkit noch einmal auf das Schicksal der verloren gegangenen Fahne des 61. Regiments gelenkt worden. Wir berichteten, daß diese Fahne nicht erobert, sondern unter den L ichen preußischer Soldaten und unter Schwerverwundelen gesunden wurde. Der Finder war ein französischer Soldat. Als der jüngere Garibaldi von der Sache erfuhr, wünschte er die leichien Spiels erworbene Trophäe in seinen Besitz za bringen. Er bot dem französischen Soldaten 200 Franken und eine Stellung als Offizier bet dem Montirungswesen, wenn er die Fahne den Italienern überlasse. Der Franzose wies diefcn Antrag entrüstet zurück und berichtete die ganze Angelegenheit dem französischen Journal, von dem sie veröffentlicht worden ist.

Darmstadt, 25. Februar. Schluß des Regierungsblatts Nr. 7.

10) In der Anlage des Reglements treten hinzu:

§ la.

Die Gebühr für Correspondenzkarten beträgt ohne Unterschied der Ent­fernung pro Stück \ Sgr. bezw. 3 Kr.

Unzark.chend franfirte Correspondenzkarten, deren sofortige Rückgabe an den Eintieferer nicht möglich ist, werden wie unzureichend franfirte gewöhnliche Briife behandelt.

§ XI a.

Für die von den Landbriefträgern auf ihren Bestellungsgängen ein­gesammelten recommandirten Sendungen, Postanweisungen und Sendungen mit Werthangabe kommt, wenn diese Gegenstände zur Weitersendung durch die Postanstalt des Stationsorts des Lanvbriefträ'gers nach einer andern Postanstalt bestimmt sind, außer dem tarifmäßigen Porto- und sonstigen Gebühren eine Nebengebühr von V2 Sgr. bezw. 2 Kr., welche im Voraus entrichtet werden muß, zur Erhebung.

11) Der zweite Absatz des § IV. der Anlage des Reglements erhält folgende Fassung:

Für die bei der Abgabe- (Diftributions-) Postanstalt eingelieferten Postanweisungen wird sowohl im Falle der Bestellung durch die Orts- oder Landbriefträger, als auch im Falle der Abholung, ohne Rücksicht auf die Hohe des Betrages, der Satz von 2 Sgr. oder 7 Kr. in An- wenduna gebracht.

12) Der § VIII der Anlage des Reglements erhält folgende Fassung:

Für die bei anderen Postanstaiten eingelieferten Verfügungen oder Schreiben mit Behändigungsschcinen (JnsinuationSdocumentcn) werden erhoben:

1) das tarifmäßige Porto für den Hinweg der Verfügung;

2) eine JnsinuationSgebühr von 1 Sgr. bezw. 4 Kr.;

3) das tarifmäßige Porto für die Rücksendung des BehändigungS- fcheineS;

4) von einem Adressaten im Landbestellbezirke bei der Bestellung durch den Landbriefträger außerdem ein Landbriefbestellgelb von j/2 Sgr. bezw. 2 Kr.

Für die an Adressaten im Orts- oder Landbestellbezirke der Aufgabe-Post­anstalt gerichteten Briefe mit BehändigungSfcheinen (Jnstnuationsdocumenttn) kommen in Ansatz:

A. Nach dem Ortsbestellbezirke:

1) die tarifmäßige Bestellgebühr für Briefe im Ortsbestellbezirke der Ausgabe- Postanstalt;

2) eine JnsinuationSgebühr von 1 Sgr. bezw. 4 Kr.

B. Nach dem Landbestell bezirke:

1) ein Landbriefbestellgeld von j/2 Sgr. bezw. 2 Kr.;

2) eine JnsinuationSgebühr von 1 Sgr. bezw. 4 Kr.

Die Porto-, bezw. sonstigen Beträge für einen Bries mit BehändigungS- schein müssen sämmtlich entweder von dem Absender ober von dem Adressaten ent­richtet werden.

III. Abwesenbeitserklärung. Durch Urtheil Großherzoglichen Be­zirksgerichtes Mainz I. Sektion vom 28. Januar 1871 ist zur Konftatirung der Abwesenheit des Mathias Hinkel, ohne Gewerbe, gebürtig aus Framersheim, za- letzt in Hillesheim wohnhaft gewesen, die im Art. 116 des CivilgefetzbuchS vor­geschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.

IV. Namensveränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzoz haben allcrgnädigst geruht: am 27. Januar dem Salomon Jacobi von Klein- Hausen zu gestatten, daß derselbe in Zukunft statt des Vornamens Salomon den Vornamen Moses führe.

V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnävigst geruht: am 25. Januar den von dem Herrn Fürsten zu Nsenburg und Büdingen auf die erledigte Lehrerstelle an dem Gymnasium zu Büdingen prä- fentirten Gymnasiallehramts-Accessisten Dr. Ferdinand Bender von Darmstadt für diese Stelle zu bestätigen; dem Schullehrer Bloch zu Heidelbach die evangelische Schulstelle zu Ober-Breidenbach tm Kreise Alsfeld, sowie am 28. Januar dem Schullehrer Götz zu Oppenrod die zweite evangelische Schulstelle zu Alsbach im Kreise Bensheim zu übertragen; am 4. Februar den von dem Königlich Bayerischen Kammerherrn Maximilian Freiherrn von Günderove auf die evange­lische Pfarrstelle zu Lehrbach im Dccanate Kirtorf, pra'sentirten PfarramtScandi- daten Eiscnmenger aus Reichelsheim im Kreise Lindenfels, für diese Stelle zu be­stätigen, und dem Schullehrer an der siebenten evangelischen Schulstelle zu Pfung­stadt Heinrich Hahn, die dritte Schulstelle daselbst zu übertragen; am 8. Februar dem Steueraufseher Plauz die Stelle eines Controleurs bei dem Nebenzollamte I. Classe Alsfeld und Ortseinnehmcrs daselbst zu übertragen.

VI. Versetzungen in Oen Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog. haben allergnädigst geruht: am 1. Januar den Hofgartendiener Chri­stian Schnttzspan mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, am 28. Jan. den Schullehrer Heinrich Pfannmüller zu Lauterbach auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, am 8. Februar den Schullehrer an der israelitischen Elementarschule zu Angerod, Meyer Bam­berger, auf fein Nachsuchen, an demselben Tage den Brückenwärter bei der Rheinüberfahrt zu Gernsheim, Jakob Grüll, in den Ruhestand zu versetzen.

VII. Concurrenzer ösfnungen. Erledigt sind: 1) die zweite evan­gelische Pfarrftelle zu Michelstadt im Decanate Erbach, mit einem Gehalt von 1061 fl. 56 fr.; dem Herrn Grasen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentations­recht zu dieser Stelle zu; 2) die erste evangelische Schulstelle zu Horrweiler, im Kreise Bingen, mit einem Gehalt von 300 fl. und einer Heizungsentschädigung von 35 fl.; 3) die erste evang. Schulstelle zu Beuern im Kreise Gießen, mit einem Gehalt von 476 fl. nebst einer Vergütung von 24 fl. für Heizung des SFuvocals: die in der Concurrcnzausschreibung vom 17. September 1870 Nr. 15 des Regierungsblattes erwähnte Besoldungsabgabe von 50 fl. ist nicht zu ent­richten.

Berlin, 26. Febr. Durch kaiserliche Verordnung vom 14. Februar ist der Zusammentritt des Reichstages vom 9. auf den 16. März verschoben.

Telegraphische Depeschen.

4- London, 28. Febr. Der Times wird aus Versailles vom 27. Februar gemeldet: Außer Thionvitte geht auch Longwy in deutschen Besitz über, Luneville, Nancy und die Festungen der Nordgrenze bleiben bet Frankreich. Prinz Friedrich Karl ist zum General-Gouverneur für die Champagne, mit dem Hauptquartier RheimS, bestimmt.

Aus Paris, 27. Febr., wird hierher gemeldet, England habe am Freitag Abend zu Gunsten Frankreichs in Versailles vermittelt und eine Einschränkung der deutschen Militärkundgebung veranlaßt.

LautGlobe" hat -die englische Regierung unterm 17. Februar auf die preußische Beschwerde darüber, daß Gewehre mit britischem Regierungsstempel bei französischen Gefangenen vorgefunden worden seien, die Antwort gegeben, die eng»