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von Nöthen ist.

3. November.

Redaction, Druck und Verlag der Brüdl'scken Dr-uckeret (Fr. Ehr. Bietsch) in Gießen.

2. November. I

Die Eröffnung des Suez-Canals wird mit großem Pompe in Scene gesetzt und viele Souveräne Euro­pas reisen dorthin, um dieser politisch-commerziellen Phantasie anzuwohnen. Rechnet man jedoch die Ko­sten, welche aus dieser Feier erwachsen, so werden dieselben das nette Sümmchen von 70 Mill. Francs repräsentiren. Zweckdienlicher hätte der Beherrscher I der Gläubigen dieses Sümmchen zur Vollendung der Häfen, die von dem Suez-Canal profitiren, und zu dessen Vervollkommnung verwendet, der Handel und die Industrie hätten so besser ihre Rechnung ge- funden. Man befürchtet, daß die Türken am Zahl­tage ihre schwere Noth haben werden, und daß nach den prächtigen Festtagen ein gräulicher Katzenjammer folgen wird.

Der letzte bestimmte Grad sifr die Demission des Herrn v. v. Heydt war die Prämien-An- leihe, wenn schon auch die Stellung des bisherigen preußischen Finanzministers seit geraumer Zeit aus ! bekannten Gründen notorisch erschüttert war. Seine wechselnde Darstellung der Finanzlage soll dazu bei- getragen haben, so wie die Gewißheit, daß seine Vorlagen im Abgeordnetenhause bei allen Parteien gleichmäßig der Ablehnung entgcgcngingen. Der officiell ernannte Nachfolger, ScehandlungS-Präsident Otto (nicht Ludolf) Camphausen, auf dessen Ernen­nung, wie es heißt, namentlich Graf Bismarck be- stimmend eingewirkt hat, gehört bekanntlich zu der gemäßigt-liberalen Fraktion des Herrenhauses. Er soll wegen der Annahme des ihm angebotenen Porte­feuilles, für welches er schon eine Zeit lang in's Auge gefaßt war, geschwankt und sich erst vorgestern dafür entschieden haben. Ueber die Mittel und Wege, mit welchen Herr Camphausen daö Deficit zu decken gedenkt, kann selbstverständlich noch nichts verlauten. Zm Abgeordnetenhause wird u. A., wie man weiß, auf die vorhandenen Bestände der Seehandlung hin­gewiesen werden, und Herr Camphausen wird als bisheriger Präsident der Seehandlung dieses Deckungs» mittel mit Sachkenntniß zu prüfen in der Lage sein. Otto Camphausen ist der jüngere Bruder Ludolf Camphausen'S, der im Jahre 1848 Ministerpräsident war; die ursprüngliche Nachricht, daß Ludolf Camp­hausen selbst Finanzminister an Stelle v. d. Heydt's geworden sei, beruhte auf einer Verwechselung. Es wäre auch ein wahres Wunder gewesen, den Mann, der in den Märztagen des sturmbewegten Jahres 1848 das preußische Staatsruder in die Hand nahm, jetzt in einem Ministerium Bismarck sitzen zu sehen. Sein Bruder Otto, der gegenwärtige Finanzminister,

hat weniger liberale Ideen verfochten, wenn auch nicht gerade reactionäre. Am 21. Oktober 1812 geboren, trat er 1834 in den Staatsdienst und wurde allmälig Finanzrath, dann Ober-Finanzrath, endlich (1854) Präsident der Seehandlung, welche Stellung er bis jetzt bekleidete. Eine parlamenta­rische Thätigkeit entfaltete er als Mitglied der zweiten preußischen Kammer (18491852) des Erfurter Parlamentes und (seit 1860) als Mitglied des Herrenhauses. Vor zwei Jahren wurde er (für Neuß) auch in den norddeutschen Reichstag gewählt.

Aus Rom läßt sich das neue Blatt des Herrn Gregory Ganesco,Le Parlement", die Analyse einer wahrscheinlich apokryphen Circularvepesche über das Concil telegraphiren, die der franzö­sische Minister des Aeußern, Fürst Latour d'Auvergne, am 8. September versendet haben soll. In derselben heißt es, die Zeiten seien jetzt ganz anders als jene, in welchen die Päpste Vie Concilien im Einvernehmen mit den Souveränen ernberiefen. An dem jetzt be- vorstehenden Concil könne Kaiser Napoleon sich nicht vertreten lassen, schon darum nicht, well die Sou- veräne zur Theilnahme nicht eingeladen wurden. Doch werde die französische Regierung sich des Eon- cordates erinnern, die Arbeiten des Concils daher mit Aufmerksamkeit verfolgen und nöthigenfalls auf dem diplomatischen Wege ihre Vorstellungen machen.

Wir glauben zu wissen", äußert derConstitu- tionnel",daß in den Berathungen von Com- piegne niemals davon die Rede gewesen ist, den gesetzgebenden Körper zu einem anderen Datum als den 29. November einzuberusen. Alles, was über besondere Besprechungen gesagt worden ist, die hier­über zwischen dem Kaiser, Herrn Schneider und zwei dis drei Ministern stattgehabt haben sollen, kann als falsch angesehen werden. Die Regierung behält sich offenbar die Freiheit ihrer Entschließungen vor, aber in dem Augenblicke, in dem wir uns befinden, war sie nicht berufen, den Entschluß zu fassen, den man ihr leiht. Die Principien der dem gesetzgebenden Körper vorzulegenden Gesetze sind in Compiegne fest- gesetzt worden, eS bleibt übrig, denselben einen Kör-

DerMoniteur Universel", welcher Verbindungen mit Herrn Olozaga hat, versichert, daß der Austritt der unionistischcn Mitglieder des spanischen Cabinets aus demselben nicht zu gewärtigen sei, daß die Can- didaturen des Dom Fernando und des Herzogs von Montpensier beide aufgegeben wären, und daß die Krone von Spanien wahrscheinlich schon in wenigen Tagen officiell dem jungen Herzog von Genua angetragen werde.

DemP. Ll." geht aus Wien die Nachricht zu, die Pforte erlaube den österreichischen Truppen ihre Operation gegen die Insurgenten auf dem türkischen und montenegrinischen, weil souzeränem Gebiete sortzusetzen, wogegen Montenegro Protests«. Der Correspondent warnt vor der Benützung der Montenegro betreffenden Erlaubniß, weil dieselbe zu einem Conflicte mit Rußland führen könnte. Bezüg­lich der letzteren Befürchtung schreibt ein Wiener Blatt: Der Einwand, daß zum Betreten des tür­kischen Gebiets seitens fremder Truppen nach dem Pariser Friedensvertrage die Zustimmung aller Ga- rantremächte erforderlich sei, zerfällt in sich selbst, wenn man sich nur die Mühe nimmt, den Pariser Vertrag aufmerksam zu lesen. Die Artikel 27 nnd 29, auf die man sich noch zumeist berufen mag und welche allerdings feststellen, daß einer bewaffneten Intervention das Einvernehmen aller Vertragsmächte mit der Pforte vorausgchen müsse, beziehen sich le­diglich , wie es dort auch ausdrücklich heißt, auf die Donaufürstenthümer und auf Serbien, haben so- , mit auf das übrige Gebiet der Türkei durchaus keine i Anwendung. Bezüglich dieser letzterwähnten Gebiete ist die Pforte durch denselben Vertrag in das allge­meine Völkerrecht eingetreten, denn Artikel 7 des Pariser Friedensvertrages sagt:Es verpflichten sich zugleich die contrahirenden Mächte, die Unabhängig­keit und territoriale Integrität des osmanischen Rei­ches zu achten rc.," womit doch evident bargethan ist, daß keine fremde Macht darüber zu entscheiden hat, ob nichttürkische Truppen das Gebiet der Türkei betreten dürfen oder nicht, wohl aber muß die Pforte, die durch diesen Artikel eben völkerrechtlich allen an­deren Mächten gleichberechtigt ist, darüber das Ent­scheidungsrecht besitzen, und ebensogut wie ihr das Recht der Weigerung zusteht, ist ihr das Recht der »Bewilligung unbenommen.

Von besonderer Wichtigkeit für die Beurtheilung und den Verlauf der ganzen Bewegung sind die Vor­gänge in Cettinje, der Hauptstadt Montenegro'S. Nach übereinstimmenden Berichten soll die Aufregung dort von Tag zu Tag steigen. Das Volk drängt den Fürsten, daß er sich für die Aufständischen er­kläre und an ihren Kämpfen Theil nehme. Aehnliche Aufregung herrscht in Bosnien. Einer Correspon- denz derCorresp. Slave" aus Brod (Bosnien) zufolge ist dort Alles reichlich mit Waffen versehen und könne man an den nahen Ausbruch eines Auf­standes zählen, wenn die Bewegung an der dalma­tinischen Grenze nicht bald unterdrückt werde. Ein französischer Agent sei auS Paris eigens in Serajewo angekommen mit dem Aufträge, die Situation genau zu prüfen und sofort seiner Regierung zu berichten. Er machte aus dieser ihm übertragenen Mission kein Geheimniß. __________

Preußen. Berlin, 29. Oct. Gestern hat der Regie-' rungscommiffär in »er Justizcommission eine für die Stadt Frankfurt nicht unwichtige Erklärung abgegeben. Bekanntlich wurden nach der Annexion die Funktioncn deS ObergenchtS in Lübeck für Frankfurt auf das preußische Obertribunal übertragen und eS bleiben dieselben bei dem Obertribunal, trotzdem später für die übrigen annectirten Provinzen das Ober-AppellationSge- richt eingesetzt wurde. Jetzt soll da« Ober-AppellationSgericht, I bei der Ueberhäusung der Arbeiten deS Obertribunals, auch für

Frankfurt die höchste richterliche Instanz werden.

Berlin, 30. Oct. Der heutige "Staatsanzeiger" ver­öffentlicht die Ernennung deS Obersteuerraths Goering zum hes­sischen Bevollmächtigten im BundeSrathe deS Zollparlaments.

Berlin, 1. Nov. Ein Erlaß des Königs an den Kultus­minister bestimmt, unter Bezugnahme auf die großen Bewegun­gen, welches die Gegenwart im religiösen Leihen der Völker wie der Einzelnen aufweist, und welche zu ernsten Entscheidungen drängen, daß der Geburtstag Luthers (10. November) künftig als allgemeiner Bettag in den evangelischen Kirchen Preußens gefeiert werden soll.

Baden. Karlsruhe, 30. Oct. Die Erste Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung einstimmig die von de- Regierung vorgelegte RheinschifffahrtSakte und nahm dann ebenr alls mit Einstimmigkeit einen Gesetzentwurf, das Verfahren bei Ministeranklagen betreffend, mit unwesentlichen Abänderungen nach dem Vorschlag der Commission an.

England. Plymouth, 27. Oct. Der Dampfer TaSmanian" ist mit 920,777 Dollar Contanten angekom. men. Er bringt Nachrichten aus Callao, nach welchen da­selbst eine allgemeine Panique herrschte. Die Einwohner ver­ließen die Stadt; eben ist die ganze Küste von Peru von den Einwohnern verlaffen. Die Geschäfte find gelähmt. Man er­wartet, daß Mitte September bis Anfangs Oktober neue Erd-

per zu geben. Das ist's, woran jetzt jeder Minister ; innerhalb der Grenzen seiner speciellen Sphäre und , unter Mitwirkung des StaatSratheS arbeiten wird. ; Die Periode, in die wir eintreten, ist also der Re­daction der in Compiegne beschlossenen Gesetzentwürfe ; gewidmet.

Wie derP. Ll." erfährt, hat sich die Pforte aus freien Stücken bereit erklärt, den österreichischen Trup­pen, falls die Operationen gegen die dalmatini­schen Insurgenten dadurch erleichtert werden könnten, das Ueberschreiten der türkischen Grenze zu gestatten. Daß die Gefahr, welche den österreichischen Truppen von den Montenegrinern, wie von den klima­tischen Verhältnissen droht, keine geringe, sowie ein ganz entschiedenes Verfahren gegen die Aufständischen

erschütterungen stattfinden werden. Die Erdstöße in Südperu und Guayaquil dauern fort.

Pesth, 25. Oct. Der Kaiser von Oesterreich hat heute seine Orientreise angetreten, nachdem noch vorher die wegen der Vorgänge in Dalmatien zu ergreifenden Maßregeln in einem Mintsterrathe festgestellt waren

Spanien. Madrid, 27. Oct. In den Abendversammlungen der Cortesparteien fanden DiScusstonen über die Kroncandida- turen Statt. Die Unionisten sprachen fich einstimmig für den Herzog von Montpenfier aus.

Türkei. Konstantinopel, 28. Oct. Der Kaiser von Oesterreich ist heute Mittag auf dem DampferSultanic" hier angekommen und wurde vom Sultan an Bord deS Schiffes begrüßt. Der Hafen war mit Flaggen geschmückt, Der Kai­ser ist im Palast DolmabagSche abgestiegen.

Konstantinopel, 28. Oct. Der Kronprinz von Preußen reiste heute Nachmittag über Rhodos nach Jerusalem ab.

Belgrad, 27. Öct. Die Pforte ist beunruhigt über die Lage in Albanien, setzte den Gouverneur Essad Pascha ab und sendete schleunigst einen anderen General dorthin.J

Vermischtes.

Darmstadt, 1. Nov. DaS gestern erschienene Regie­rungsblatt Nr. 50 enthält:

I. Publikation der in dem Bundesgesetzblatt des Nord­deutschen Bundes für die zu diesem Bund« gehörigen Theile deS GroßherzogthumS bereits publicirten Erlasse: 1) des Ge­setzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Cautionen der Bun­desbeamten (B.-G.-B. Nr. 19) und 2) der Verordnung vom 29. Juni 1869, betreffend die Cautionen der bei den Verwal­tungen der Post und der Telegraphen angestellten Beamten (B.-G.-B. Nr. 27), zur Nachachtung in den nicht zum Nord­deutschen Bunde gehörigen Theilen des GroßherzogthumS.

II. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission für Post Angelegenheiten, die Corresponden; nach dem Fürstenthum Serbien betreffend.

III. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. Sept, den OverappellationS- und CassationSgerichtSrath bei dem Ober- appellations- und Caffationsgcricht, Dr. Ludwig Moriz Trygo- phoruS zum Director deS Hofgerichts der Provinz Starkenburg; am 7. Oct. den Vicepräsidenten deS Bezirksgerichts Mainz, Wilhelm Mvhrmann, zum Obergerichtsrathe bei dem Oberge- ric! le der Provinz Rheinhessen, den Vicepräfidenten bei dem Bezirksgerichte Alzey, Nikolaus Carl Antvnin Molitor, zum Präsidenten dieses Gerichts, den BezirksgerichtSrath bei dem Bezirksgerichte Alzey, Dr. Peter Keller, zum Vicepräsi­denten des Bezirksgerichts Alzey, den Friedensrichter deS FriedenSgerichtö Alzey, Dr. Carl Wagner, zum Friedensrichter des Friedensgerichts Nieder-Olm, den Friedensrichter des Friedensgerichts Wöllstein, Rudolph Laist, zum Friedensrichter des Friedensgerichts Alzey, den Gerichtsaccessisten und Ergän- zungörichter bei dem Friedensgerichte Ober-Ingelheim, Dr. Hugo Schmitt, zum Friedensrichter des Friedensgerichts Wöllstein; am 14. Oct. den Ministerialsecretär erster Klaffe bei dem Ministerium der Finanzen, Johann Arnold Ottmar Göring, zum Rath bei der O^er-Steuer-Direction und der Ober-Zoll- Direction mit dem Amtstitel als Oberstcuerrath, den Hof­jagdjunker und Forst-Accesfisten Ludwig v. Werner auS Darm­stadt zum Secretär bei der Ober-Forst- und Domänen-Direc- tion mit dem Amtstitel als Oberforstfecretär, den Forst- Accesststen Franz Stumpf aus Lehrbach, zum Oberförster der Oberförsterei Münzenberg, den Geheimen Hofgerichtsrath bei dem Hofgericht der Provinz Starkenburg, Gustav Schenck und am 15. October den Hofgerichtsrath bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen, Friedrich Moriz Eitel Ebel, zu Ober- appellations- nnd CassationSgerichtSräthen bei dem Oberappel- lations- und CaffationSgericht zu ernennen.

Darmstadt, 2. Nov. Das heute erschienene Regierungs­blatt Nr. 51 enthält:

I. Verordnung, die polizeiliche Aufsicht über die Eifen- bahnstrecke von Bensheim nach Hofheim betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen KriegSministermmS, das Gesetz über die PensionSverhältniffe der Officiere und oberen Militärbeamten, insbesondere die zur Disposition gestellten Offi­ciere betreffend.

III. Bekanntmachung Großherzoglicher Commrsfion für Post-Angelegenheiten, den PersonenpostcourS(hier diejPersonen- gcldsätze) zwischen Dieburg und Erbach betreffend.

IV. Bekanntmachung derselben Behörde, den Personenpost­courS (hier die^Personengeldsätze) zwischen BenSheim und Lin­denfels betreffend. _ . f(f, c.

Berlin. Die Norddeutsche PacketbeförderungS-Gesellschast, Commanditgesellschaft auf Aktien, hat fich vor Kurzem con- stituirt und ist nunmehr von sämmtlichen persönlich hastenden Gesellschaftern die Anmeldung behufs Eintragung in das Han­delsregister des Berliner Stadtgerichts bewirkt worden. Die Eröffnung des Geschäfsbetriebs ist bereits am 1. November ^Cobura. Am 28. Oktober fand im benachbarten Neuses, in Ruckert'S Garten, die feierliche Enthüllung deS Denkmals Friedrich Rückert'S unter lebhafter Theilnahme der Bevölkerung, der Behörden und künstlerischer Kräfte statt. D,e Festrede hielt Cabinctsrath Tempcltey, und ein von Beethoven comPonirteS Lied Rückert's bildete den Schluß des Festes.