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etwas Anderes, wenn die ganze Bürgerwehr ausrückt und nimmt nochmals für die Bürgerwehr das Recht in Anspruch, mit Waffen zusammen kommen zu dürfen.

Ferber spricht noch lebhafter für den Antrag.

Schmand verwahrt sich gegen jeden Zwang sonst stimme er nicht mit.

Der Bors, nimmt die Abstimmung vor und der Antrag wird in solgendcr Fassung angenommen: Der Bez.-Rath wolle sich an Gr. Ministerium mit der Bitte wenden, den Reisemärschen und gcmeinschast- lichen Hebungen der Bürgerwehrmannschaften kein Hinderniß in den Weg zu legen. Ebenso das Amen­dement Dieterichs, daß bei solchem Ausrücken ein Oberanführer aus ihrer Mitte gewählt werde, sowie das von Ferber um Aufhebung des ganzen Ministerialerlasses vom 2. Febr. 1849.

4) Antrag Engels, bctr. Anstellung und Entlassung der Forstschützen.

Ferber erstattet mündlichen Bericht und unterstützt den Antrag.

Bernbcck cbensalls, führt Beispiele an.

Kliebe fordert, wie bei den Feldschützen, so auch bei den Forstschützen für die Gemeinden das Recht der Anstellung.

Dieterich bemerkt, es sei ein großer Unterschied zwischen Feld- und Forstschützen, dieser müsse bedeutend mehr Kenntnisse haben und sei auch einem Eramen unterworfen.

Menkel meint das Eramen könne so bedeutend nicht sein, denn er habe einen Forstinspector ge­kannt, derselbe sei der jetzige Forstmeister Winheim in Burggcmnnden, welcher seinen jeweiligen Knecht zum Forstschützen gemacht habe.

Dieterich, die Gemeinde habe ja das Vorschlagsrccht.

Menkel führt Fälle an, wo sie ihr aufgedrungen wurden.

Reg.-Comm. Es sei dies möglich, wenn Waldungen verschiedener Eigenthümer nur einen Schutz- bezirk bildeten, sonst muß der Vorschlag des Gcmeinderaths berücksichtigt werden.

Engel, cs haben sich vielfache Klagen gegen die Forstverwaltung erhoben. Die Wünsche der Ge­meinden würden von der Forstbchörde fast gar nicht berücksichtigt. Wir müssen der Gemeinde die ihr zu- stehenden Rechte einräumen und ihre Selbstständigkeit in jeder Hinsicht wahren. Er beantragt Ab­stimmung.

R e g. - C o m m. ist der Ansicht, man könne allerdings den Gemeinden eilte größere Freiheit in die­ser Beziehung gewähren, ist aber gegen unbedingte Freiheit, der Wald sei nicht allein Eigenthum der jetzt lebenden Generation und die Oberaufsichtsbehörde dürfe nicht zugeben, daß die künftigen Gem.-Mitglieder durch Verschwendung oder Vernachlässigung der jetzigen benachtheiligt werden.

Steinberger will den Zusatz: aus der Zahl der Beschädigten.

Engel will ohne Zusatz Abstimmung.

Dieterich bemerkt man müsse die Forstschützcn gegen Willkühr schützen. Das Eramen sei keines­wegs so leicht und ohne solches könne kein Forstschütze angestcllt werden, da er sonst nicht nutzenbrin­gend sei.

Menkel stimmt Engel bei, hält das Eramen nicht so wichtig für einen gemeinen Waldschützcn da diese ja nicht anzulegen, nur zu überwachen hätten.

Lindenstruth für den Antrag, wozu ihn Erfahrung bestimmt.

Es erfolgt Abstimmung und der Ausschußantrag

die Staatsrcgicrung zu veranlassen, daß den Gemeinden auch bezüglich der Forstschützen das gleiche Recht ertheilt werden möge, wie bei den Feldschützen wird angenommen.

Dieterich will im Protocoll bemerkt haben, daß er dagegen gestimmt habe.

Der Reg.-Comm. beantwortet noch die Interpellation Steinbergers über Militärverlegung nach Grünberg und erklärt:

Nicht sowohl um in Grünberg selbst, als vielmehr um in einigen Gemeinden der Umgegend die Ordnung aufrecht zu erhalten, sind Soldaten dahin gelegt worden, nach Grünberg selbst, wohl nur der besseren Quartiere wegen.

Steinberger erklärt sich beruhigt.

Als neue Eingaben wurden von dem Reg.-Comm. eingcrcicht:

1) Gesuch des Spahr von Lich, an den II. Ausschuß.

2) Recursschrist des Laz. Bär von Langgöns um Aufnahme als Ortsbürger daselbst, an den II. Aussch, 3) Rckursschrist des Süßkind Mayer um Aufnahme daselbst, an den II. Ausschuß.

4) Voranschlag der Gemeinde Fellingshausen an den I. Ausschuß.