Ausgabe 
30.1.1849
 
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Gießen. 152) Die Universitäts-Bibliothek wird, von nächstem Monate an, jeden Mitt w o ch und Samstag statt von 10 bis 12 Uhr, von 2 bis 4 Uhr Nachmittags zum Gebrauche geöffnet. An den übrigen Wochentagen bleibt es bei den bisherigen Stunden von 10 bis 12 Uhr.

Gießen den 27. Januar 1849.

Der zeitige Rektor der Gr. Landes-Universität

Dr. Heyer.

Prinz.

Edictalladung.

142) Grünberg. Zur Abwendung des förm­lichen EoncurSverfahrens haben die bekannten Gläu­biger des Heinrich Schäfer von Geilshau­sen, welcher zu deren Befriedigung sein Vermögen abgetreten hat, ein Arrangement getroffen. Es werden daher etwaige unbekannte Gläubiger hier­durch aufgefordert, Rechtsansprüche jeder Art an das fragliche Vermögen im Termin

den 1. März d. I.,

Vormittags 9 Uhr,

bei Meldung des stillschweigend erfolgenden Aus­schlusses von der Masse und der Ertheilung der richterlichen Bestätigung des Arrangements anzu­melden und zu begründen.

Grünberg den 10. Januar 1849.

Gr. Hess. Landgericht

Welcher.

Besondere Bekanntmachungen.

146) Gießen. Seither besorgte den Maul­wurfsfang in hiesiger Gemarkung ein Auswärtiger gegen die Vergütung von 150 st. jährlich, weil sich zur Zeit der Vergebung dieses Geschäfts hier Niemand fand, welcher Geschick und Neigung dafür gehabt hatte. Der Stadtvorftand, welcher diesen Verdienst einem hiesigen Einwohner zuwenden mögte hat beschlossen, abermals Concurrenz für jene Stelle zu eröffnen. Indem dieses hiermit geschieht, be­merkt mmi, daß Anmeldungen bis zum 6. Februar curr. auf der Bürgermeisterei entgegen genommen werden.

Gießen den 26. Januar 1849.

Der Bürgermeister G g. Reiber.

164) Hungen.

Allgemeine Viehversichenmgs - Anstalt zu Hungen.

Die seit 1844 für den Kreis Hungen bestandene Vichversicherungsanstalt mit einem jährlichen Um­satz von etwa 6000 st., besteht vom 1. Januar 1849 unter Zugrundlegung neuer Satzungen und

unter dem Namen //allgemeine Viehvcrsicherungs- anstalt zu Hungen" fort. Indem man die Viehbe­sitzer der -Umgegend hiervon benachrichtigt, macht man darauf aufmerksam, daß nach §. 2 der neuen Satzungen der Wirkungskreis der Anstalt a n keine Bezir ks ein theil un g gebunden ist. Es können daher namentlich auch Gemeinden rc. aus dem Regierungsbezirk Gießen der Anstalt bei­treten. Die Satzungen können bei den Herren Bürgermeistern zu Gießen, Grünberg, Laubach und Lich eingesehen und von Herrn Cassirer Funk dahier bezogen werden. Anmeldungen geschehen bei dem Unterzeichneten.

Hungen den 25. Januar 1849.

Der Director der Anstalt: Hunsinger.

148) Gießen. Die Schulgelder vom IV. Quartal 1848 sind binnen 14 Tagen zur hiesigen Stadtcasse zu bezahlen.

Gießen am 27. Januar 1849.

Der Stadtrechner Enders.

120) Gießen. Nachstehende Bekanntmachung

Für diejenigen in der Stellvertretungs-Assecu- ranzanstalt versicherten Loospflichtigen deS Jahrs 1848, für die Stellvertretung des Jahrs 1849, welche von den Reerutirungs-Commiffionen und den Recrutirungs-Rärhen für untauglich erklärt, vor der Musterung gestorben, in das Depot gesetzt oder zum Erstmarschiren bestinimt sind, und daher deren Einlagen zurückbezahlt werden, haben die Versiche­rer die in Händen habenden Versicherungsurkunden, auf welchen der Rückempfang von 95 st guittirt sein muß, bei dem Unterzeichneten abzugeben und dagegen daS Geld bis spätestens Ende April 1849 in Emgfanq zu nehmen.

Nach Abla f dieser Zeit sind die nicht zurück­empfangenen Einlagen nach §. 20 der Statuten der Anstalt verfallen und werden zum Besten der Versicherten verwendet.

Für diejenigen versicherten Loospflichtigen des Jahres 1848, welche zur Musterung deS JahreS 1849 verwiesen worden sind, müssen die Rückzah­lungen ebenfalls in dem oben be elften Zeitraum zurückempfangen werden; da es noch zur Zeit unge-