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und Bezug der Accidenzien so lange mitzuversehen, bis nach Erbauung eines Pfarrhauses zu Erzhausen auch die dasig« Pfarrstellc definitiv besetzt werden kann; — die evangelische Pfarrstelle zr Oberramstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von i957 Gulden; — die evangelische Pfarrstelle zu Dorndürkheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 511 fl. 56 fr.
Stcrbsälte. Gestorben sind: am 19. November 1848 der evangelische Schullehrer Georg Klein zu Griedel, im
Reg.-Bez. Friedberg s — am f). December der pens. Schullehrer Gabriel Rheinfurth zu Engelstadt, im Reg.-Bez. Mainz; — am 10 December der Oberpfarrer Wilhelm Konrad Knoth zu Hungen, im Reg.-Bdz. Friedberg; — am 24, December der Lehrer Johann Jacob Bauer an der 1. Mädchenclasse der Musterschule zu Friedberg; — am 7. Januar 1849 der pensionirte Regierungsrath Johann Aloys Pfiilb zu Darmstadt.
V e V o e d n u tt g , die Fanggelder bei Jagd- und Fischerei Freveln betreffend. 8uDWJG in. Groß Herzog von Hessen und bei Rhein re. re.
Wir haben in Gemäßheit des Art. 73 der Verfassungsurkunde vererbet und verordnen, wie folgt, Einziger Artikel.
Die in Folge der Forst- und Jagdstrafordnungen von 1776 und 1780 bisher noch in Theilen der Provinzen Starkenburg und Oberhessen zur Anwendung gekommene Bestimmung, wonach das sogenannte Fanggeld bei Jagd-, Fischerei- oder Krebsfrevcln im Falle der Zahlungsunfähigkeit des bestraften FrevlerS ans der Forstkasse zu vergüten war, ist ansgehoben und eine solche Vergütung findet nicht mehr statt.
Unser Ministerinm der Finanzen ist mit dem Vollzüge dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und deS beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt den 29. December 1848.
(L. s.) LUDWIG.
F. v. S ch e n ck.
Bekanntmachung,
die Wahl der Geschwvreiteu in der Provinz Oberhessm für das Jahr 1849 betreffend.
Auf den Grund des Art. 31 des Gesetzes vom 28. Oetober 1848, die Einführung ' des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr., sowie in Befolgung der Vorschrift in §. 2 der Verordnung vom 6. Januar l. I. die Wahl der Geschworenen für das Jahr 1849 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr., werden die für die Provinz Oberhessen zu den Geschworenen beizuziehcnden Sechshundert Höchstbesteuerten im Verhältuiß der Seelenzahl nachfolgend auf die einzelnen Regierungsbezirke dieser Provinz vertheilt, nämlich 1) auf den Regierungsbezirk Gießen . . mit 126, 2) „ „ „ Alsfeld ... „ 127,
3) „ „ „ Biedenkopf . „ 83,
4) „ „ „ Friedberg. . „ 137,
5) „ „ „ Nidda . . . „ 127,
Wir bringen dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß.
Gießen den 19. Januar 1849.
Großh. Hess. Regier»ugs Commission des Regierungsbezirks Gießen.
K ü ch l e r.
Pietsch.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Ein kleiner silberner Löffel ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen den 29. Januar 1849. 150)


