Anzeigeblatt

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Stadt und des Regierungsbezirks

Gießen.

Jjf. <>9»Sonnabend den 28. Juli IS ft 9.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige incl.

Postaufschlag 1 fl. 42 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Corpuszeile 2 kr.

Amtlicher Theil.

Auszüge aus den Gr. Regierungsblättern.

Nr. L8 vom 12. Juli 1849.

Inhalt: 1) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Friedberg für 1849; 2) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg für 1849; 3) Desgl in den Ge­meinden des Regierungsbezirks Nidda für 1849; 4) Concurrenzeröffnungen.

R , Nr. 49 vom 14. Juli 1849.

Inhalt: 1) Gesetz, die Eidesleistungen betr.; 2) Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes vom 2. Mai 1849 wegen Aufhebung des Lehnsverbandcs betr.; 3) Nachträgliche Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürsniffen in den Gemeinden Birklar und Gruningen, im Regierungsbezirke Friedberg für 1849; 4) Dienstnachrichten; 5) Dienstentlassung; 6) Versetzungen in den Ruhestand; 7) Concurrenzeröffnungen.

Nr. 30 vom 23. Juli 1849.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Ausschlag der Brandentschädigungsbeiträge für 1848 betr.; 2) Umlagen zur Bestrei­tung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Alsfeld für 1849; 3) Bekannt­machung, die Niederschlagung eines TheilS der Umlage dritter Klaffe der Gemeinde Kleinhausen für 1848 betr; 4) Dienstnachrichten; 5) Sterbfälle.

Bekanntmachung,

bett Ausschlag der BrandetttschädlguugSbelträge für 1848 betreffend.

Mittelst der, in Nr. 44 des diesjährigen Regierungsblattes erschienenen Bekanntmachung vom 11. Juni dieses Jahres haben wir, nach eingeholter Ermächtigung des Großh. Ministeriums des Innern, zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, daß zur Deckung des erschienenen Bedürfnisses der Großh. Brandversicherungokasse für das Jahr 1848 ein Ausschlag von zehn Kreuzer ein Heller von Einhundert Gulden Brandvcrsicherungs- Kapital erforderlich sei, und daß die nach diesem Ausschläge sich berechnenden Beiträge erhoben werden würden.

Hierauf sind uns von verschiedenen Theilen des Landes nicht allein Anfragen und Gesuche um Erläu­terung des in Vergleichung mit den Beiträgen früherer Jahre allerdings hohen Ausschlages zugekommen, sondern es ist auch zu unserer Kenntniß gelangt, daß von Uebelgesinnten hieraus Veranlassung genommen worden sei, durch böswillige Ausstreuungen die Verwendung eines Theils der zur Erhebung angeordneten Beiträge im Publikum zu verdächtigen.

Um den bei der Erhebung der angeordneten Beiträge interessirten Gebäudebesitzern die gewünschte Er­läuterung der Gründe des hohen Ausschlages zu geben, lassen wir nachstehende summarische Uebersicht der im Jahre 1848 von der Großh. Brandyersichcrungskasse geleisteten Entschädigungen nach den damaligen Verwaltungsbezirken folgen.