600
Ordn.-Nr.
Kreis oder Regierungs-
Zahl der stattge-
Betrag der geleisteten
bezirk.
habten Brände.
Entschädigung.
I.
Provinz Oberhessen.
fl.
fr.
1.
Alsfeld.
10
8012
44%
2.
Biedenkopf.
10
5622
— .
3.
Büdingen.
2
3562
—
4.
Friedberg.
19
19851
31
5.
Gießen.
4
1533
28
6.
Grünberg.
5
4190
—
7.
Hungen.
13
10867
8%
8.
Nidda.
12
8361
7
9.
Bezirk Vöhl.
4
2941
23
10.
Landrathsbezirk Lauterbach.
3
Hauptsumme für die Provinz Oberhessen
5020
69962
40
2
II.
Provinz Starkenburg.
11243
•
11.
Bensheim.
10
54
12
Dieburg.
Darmstadt.
20
11804
45
13.
7
2409
50%
14.
Großgerau.
7
47171
39
15.
Heppenheim.
23
19255
16.
Offenbach.
6
3165
59
17.
Wimpfen.
1
35860
17
18.
Landrathsbezirk Breuberg.
4
2449
36%
19.
„ Erbach.
23
Hauptsumme der Provinz Starkenburg
21900
158261
40% .59%
III
Provinz Rheinhessen.
20.
. . . . .88
Summe der Brandschäden in der Provinz Oberhessen Starkenburg Rheinhessen
110606
69962
158261
110606
26%_
2 59% 26%
Summe aller Brandschäden für 1848
338830
27%
Aus dieser Uebcrsicht ergibt sich, daß die Gesammtsumme der im Jahr 1848 geleisteten Brandentschädigungsgelder auf 338830 fl. 27% fr. sich belaufen hat, und daß, da die für 1847 entrichteten Entschädigungen 149306 fl. 42 fr. betrugen, die Entschädigungen im Jahr 1848 diejenigen für 1847 um die bedeutende Summe von Einmal Hundert neun und vierzig Tausend Gulden 42% fr. überstiegen haben. , , , , u ,
Wer die hier daraelegten Verhältnisse in Erwägung zieht, dem wird es emleuchten, daß die Ursache der Erhöhung des Ausschlages für das Jahr,1848 lediglich in dem so bedeutend sich erhöht habenden Betrage der geleisteten Brandeutschädigungen liegt.
Darmstadt den 18. Juli 1849.
Großh. Hess. Brandassecurations - Commission.
G i l m e r. vdt. Heumann.
Edictalladung.
1371) Grünberg.
Oeffcntliche Ladung.
Christoph Heinrich Landmann von Oberschmitte« hat gegen Johannes Leiser
von Niederohmen wegen verschiedener Forderungen für erkaufte und empfangene Getränke und Fässer eine Klage auf 45 fl. 32% fr. heute bei hiesigem Gerichte erhoben.
Da Beklagter sich heimlich von Hause entfernt hat und sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird


