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Jnzcigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
2S. " Dienstag den 27 März "l8AN.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetraa ist für ein ganze- Jahr für Einheimische 1 st. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr.; für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr., Halbjahr!. 51 fr. Auswärts abonmrt man sich bet den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1. Ginruckungögebuhr für oen Raum der gespaltenen CorvuS-Zeile 2 fr. ,
Inserate müssen jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an dre Redamon gelangt seyn.
'Amtlicher TheLl.
Zu Nr R. C. 3036. Gießen am 21. März 1849.
Be treffend: Antrag des Abgeordneten Held mann bezüg
lich der durch den Transportvon Schüblingen und armen Kranken entstehenden Kosten.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commession des Regierungsbezirks Gießen
an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
Einem Anträge der Stände entsprechend, sollen künftig die durch dm Transport von Schüblingen und armen Kranken entstehenden Kosten, welche bisher auf die an den betreffenden Straßen gelegenen Gemeinden repartirt wurden, auf die Gr. Oberpolizei-Kasse übernommen und der deßsalls erforderliche Betrag in das Staatsbudget ausgenommen werden.
Vom 1. Januar 1848 an, soll diese neue Einrichtung beginnen und wir beauftragen Sie daher, durch die Gemeinde-Einnehmer, von dem gedachten Zeitpunkte an über die aus den Gemeinde-Kassen geleisteten Zahlungen, Rechnungen stellen zu lassen und unter Beifügung der Quittungen an uns einzusenden, worauf wir die Ersatzleistung aus Gr. Oberpolizei-Kassen verfügen werden.
Sodann ist es nothwendig, daß an den Stationsorten über die Leistung der fraglichen Fuhren, Aecorde an den Wenigstnehmcnden in der Art abgeschlossen werden, daß die Nebcrnehmer vierteljährig Rechnung zu stellen und an Sie zur Attestats» abzuliefern haben. Wir beauftragen die Gr. Bürgermeister an den Stationsorten, solche Aecorde vorbehäitlich unserer Genehmigung abzuschließen und hierher einzusenden.
Nach erfolgter Genehmigung werden wir Ihnen über ihr weiteres Verhalten Instruktion ertheile», wobei wir vorläufig bemerken, daß nur zum Gehen unfähige Schüblinge gefahren werden dürfen.
Küchle r. Pietsch.
Zu Nr. R. C. 3248. Gießen den 26. März 1849.
Betreffend: Die An nahm e von Einstehern für Militärpflichtige des ll. und 111. Aufgebots.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regienmgbezirks Gießen.
Das abschriftlich nachstehende Rescript Gr. Kriegs-Ministeriums vom 23. März d. I. theilen wir Ihnen zur Nachricht und öffentlichen Bekanntmachung in Ihren Gemeinden mit.
K ü ch l e r. P ie tsch


