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Abschrift.
Zu Prot. Nr. 3239. Darmstadt am 23. März 1849.
Betreffend: wie oben.
Das Großherzoglich Hessische
Kriegs-Ministerium
an
die Regierungs-Commissionen.
Mit Bezug auf die Bestimmung im Art. 47 Nr. 3 des Recrntirungsgesetzes ertheilen wir Ihnen die Ermächtigung, Nichtercapitulanten im Alter von 26 bis 30 Jahren in dem Falle als Einstehcr an- znnehliicn, wenn nach Ihrer und des PhysicatSarzts Ansicht dieselben nicht steif, sondern gewandt und von kräftigem Körperbau sind, und daß sie überhaupt tüchtige Soldaten zu werden versprechen. Die« jenigeii, welche über 30 Jahre alt sind, müssen jedenfalls abgewiesen werden.
Gießen.
Protokoll
der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen. Siebente Sitzung vom 5. Januar 1849.
Vormittags 9 Uhr.
Anwesendr Reg.-Secret. Hallwachs und 8 Mitglieder des Bezirksraths.
Vorsitzender eröffnet die Sitzung und verliest die Tagesordnung. Er ersucht Menkel den Ausschußbericht wegen des Gesuchs des Adam Dikel in Grünberg, um Aufnahme als Ortsbürgcr nach Lanbach vorzulesen.
Präsident wünscht hierauf noch Erläuterung wegen des Sittenzeugnisses.
Menkel thut dieses.
Engel, eö fehle auch das Vermögenszeugniß, was der Petent aber beibringen wolle.
Franziskus erklärt, er habe den Bittsteller mündlich von dem Fehlenden in Kenntniß gesetzt.
Präsident trägt nur aus die Vollständigkeit der Acten an, und bringt den Ausschußantrag in Abstimmung.
Ausschußantrag wird angenommen, und werden die Acten zur Vervollständigung vorerst an Gr. Re- giernngscommiffion zurück gegeben.
Es wird ein Bericht von Engel vorgetragen, über das Gesuch deö Abraham Goldschmidt von Gro- ßcnlindcn, um Aufnahme als Ortsbürger nach Leihgestern.
Vorsitzender läßt, da Niemand das Wort ergreifen wollte, über den Ausschußantrag abstimmcn, der angenommen und wornach Bittsteller abgewiesen wurde.
Um 9% Uhr tritt Ferber ein, verliest den Antrag von Dieterich, wegen Aufhebung der Rechnungskammer, und erstattet mündlichen Bericht. Er sagt, wie die Regierung schon oft von Ersparnissen geredet habe, und ihr also hier ein solches Ersparnis; von den Bczirksräthen vorgcschlagen werde, und unterstütze nm so mehr den Antrag, wenn die darin vorgeiragenen Mängel begründet seien.
Engel ist im Wesentlichen mit dem Antrag einverstanden, hält dcnsclben aber für zu allgemein gestellt. Er glaubt nachweisen zu können, wie die Rechnungskammer die Leute chikanirt und geplagt habe.
Reg.-Secr. Hallwachs gibt die Klagen nach, und spricht sich aus, daß diese nicht isolirt seien, glaubt jedoch daß dies mehr aus der Thätigkeit derselben, als Revisionsbehörde hervor gehe, und meint, die Rechnungskammer sei doch besser als das frühere System. Er glaubt der Antrag werde größere Unterstützung finden, wenn er dahin gestellt würde, die Rechnungskammer zeitmäßig zu sormiren. Man sehe aus den im Antrag vorgetragenen Beispielen, wie hauptsächlich Unkenntniß der Rechner diese Unglücke herbeige- sührt habe, was auch namentlich darin liege, daß die Rechner an den Orten der Einnehmerei wohnen sollten.
Dieterich bemerkt, die Rechnungskammer habe auch jetzt schon nur mit der Verwaltungsbehörde Beschlüsse zu fassen, wovon aber in der Zeit die Krcisräthe ganz abgegangen und alles der Rechnungskam- mer bis auf die. Publication der Abschlüsse überlassen hätten. Er beruft sich zur Nachweisung seines Antrags auf Beispiele, von Bettenhausen, wo der Rechner aus Verlegenheit deö Abschlusses sich in der Nidda


