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Edictattadung.
119) Grünberg. Nachdem Gr. Hess. Hof- gerichl zu Gießen über das Vermögen des Konkav Hölzer zu Merlau den förmlichen Concurö- vroceß erkannt hat, so werden demzufolge alle Gläubiger, welche irgend eine Forderung oder einen Anspruch an denselben zu bilden haben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß in dem auf
Montag den 26. Februar d. j., Morgens 8 Uhr
anberaumten LiquidationSterminc dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie ansonst ohne ein weiter zu erlassendes Präclusivdecret von der Concurs- masse des K. Hölzer werden ausgeschlosien werden.
Grünberg den 20. December 1818.
Gr. Hess. Landgericht daselbst
Welcker. Dr. Ortwein..
Besondere Bekanntmachungen.
115) Gießen. Die Ortsliste von den im Jahr 1829. geborenen Militärpflichtigen ist an dem Rathhause angeheflet. Einwendungen gegen diese Liste sind biS zu deren Abnahme, welche am 5.Febr. l. I. erfolgt, bei der Bürgermeisterei zu Protokoll zu geben.
Gießen den 22. Januar 1849.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
■> 120) Gießen. Nachstehende Bekanntmachung
Für diejenigen in der Stellvertretungs-Assee'u- ranzanstalt versicherten Loospflichtigen des Jahrs 1848, für die Stellvertretung des Jahrs 1849, welche von den ReerutirungS-Commissionen und den Recrutirungs-Räthen für untauglich erklärt, vor der Musterung gestorben, in daS Depot gesetzt oder zum Erstmarschiren bestimmt sind, und daher bereu Einlagen zurückbezahlt werden, haben die Versicherer die in Händen habenden Versicherungsurkunden, auf welchen der Rückempfang von 95 fl quittirt sein muß, bei dem Unterzeichneten abzugeben und dagegen das Geld bis spätestens Ende April 1849 in Emgfang zu nehmen.
Nach Ablauf dieser Zeit sind die nicht zurnck- empfangenen Einlagen nach §• 20 der Statuten der Anstalt verfallen und werden zum Besten der Versicherten verwendet.
Für diejenigen versicherten Loospflichtigen des Jahres 1848, welche zur Musterung deS Jahres 1849 verwiesen worden sind, müssen die Rückzahlungen ebenfalls in dem oben bemerkten Zeitraum znrückempfangen werde»; da es noch zur Zeit unge
gebracht.
Gießen den
23. Januar 1849.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
wiß ist ob die Siaatsassecuranz-Anstalt für die Stellvertretung künftighin fortbestehen tvitd.
Darmstadt den 11. Januar 1849.
Vorsteher der Stellvertretungs-Anstalten Fresenius, Oberst.
wird zur allgemeinen Kcnntniß der Betheiligten
116) Gießen.
Betr. Die Audienzen bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge.
Gemäß höheren Auftrags bringe ich hiermit zur Kenutniß der hiesigen Einwohnerschaft, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog, ^die durchdie Bekanntmachung vom 7. Seplbr. v. angeführten Audienzen wegen Unwohlseins vorerst und bis auf Weiteres nicht ertheilen können, und daß der Lag, mit welchem sie wieder beginnen werden, demnächst und wahrscheinlich bald besonders veröffentlicht werden sollen.
Gießen den 25. Januar 1849.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
Versteigerungen
140) Gießen.
Jagdverpachtung in dem Forste Gießen.
Donnerstag den 8. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr, sollen die Domanialjagden
1) in dem Reviere Königsberg, ungefähr 1402 Morgen Domanialwald und
2) in dem Reviere Schiffenberg, ungefähr 2903 Morgen Domanialwald und 719 Morgen Domanial-Feld und Wiesen
unter den alsdann bekannt gemacht werdenden ■<. i- diiigungcn öffentlich, meistbietend im Gasthause zum Einhorn dahier auf 6 Jahre verpachtet werden.
Es können nur bekannte, rechtliche Leute als Jagdpächtcr zugelassen werden, von denen eine vorschriftsmäßige Benutzung der Jagd zu erwarten steht, keine solche, die sich bereits Jagdvergehen schuldig gemacht haben, keine Fisch-, Krebs-, oder Waldfrevler, keine Leute ohne Vermögen oder solche,


