Ausgabe 
20.11.1849
 
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2182) Gießen. Für mittellose Deutsche im Ausland sind vom 1118. November eiugegaugcn: fl. fr.

Bei C. Sortorius...... 6 24,

Hierbei 4 fl. 12 fr. von Herrn

Buchh. Ricker übergeben, und 1 fl. von Herrn Geometer Wiesner von Großenbuseck.

Bei I. Kunz.......4

n H. Ferber......5

u C- Lang.......1

C. L. Ferber nichts eingegaiigen

u G. Heß

n Ph. Leib.......3

24,

52,

19,

56,

33,

Summa 22 fl. 31 fr.

Am 16- d. M. wurden von den bisher eingegangenen 171 fl. 5 fr., die Summe von 170 fl. an das Central - Unterstützungs - Coinilee in Bern eingefandt, kommt also zu Obi­gem der Cassarest mit ..... 1 5,

Cassenvorralh 23 fl. 36 fr.

An Kleidungsstücken sind bis heule eingcgangeu: bei H. Ferber, I. Kunz und C. Sartorius I. ein Mantel, 22 Röcke, 25 Paar Hofen, 11 Paar Un- terziehhose», 42 Westen, 25 Paar Strümpfe, 6 Taschentücher, 9 Halstücher, 20 Mützen, eine Jacke, 16 Hemden.

Bon dem Fraucnverciu: 2 Röcke, 1 Paar Hofen, 1 Paar Unterziehhofen, 9 Westen, 17 Paar Strümpfe, 5 Taschentücher, 13 Halstücher, 4 Mützen, 3 Jacken und 17 Hemden.

Diese Gegenstände sind heute an das Cennal- Unterstützungs-Comitöe nach Bern eingesendet wor­den. Wir higen die Erwartung von den hiesigen Einwohnern, daß sie unö bald wieder warme Klei- dungsstücke 2c. zusenden, und wir eine zweite Sen­dung vornehmen fönnen, denn die Roth ist sehr groß.

Gießen den 18. November 1849.

I. A. des Unterstützungs-Comitees C. Sartorius. F. O. Schenck

(Eingesendet.)

Jtrthümcr der Geschworenen.

Die auffallendsten Jrrthümer der Geschworenen in der letzten QuartalSsitzung waren folgende:

I. Bei einer Kindesmörverin nahmen die Geschwo­renen an, daß diese ihr uneheliches Kind in Folge einer gegen sie verübten Nothzucht empfangen habe. Ein Beweis lag freilich nicht dafür vor, sondern nur die einfache Behauptung der Angeklagten, vaß sie von W. auf dem Heimwege aus einer Spinnstube bis zur

Wohnung ihrer Dienstherrschaft angepackt und nieder­geworfen worden sei. In der Voruntersuchung hatte die Angeklagte sich nirgends auf eine Nöthigung be­rufen , allein die Geschworenen glaubten ihr auf ihr bloßes Wort, ohne daß nur W. darüber gehört worden wäre. Folgerichtig mußte nun dieser W. wegen Nolh- zucht verurtheilt werden, allein W. darf nur getrost das Gegcutheil vor den Geschworenen behaupten, so wird er sicherlich freigesprochen.

11. Nach derselben merkwürdigen Beweistheorie nahmen die Geschworenen an, daß Dr. Sundheim wirklich ganz freiwillig aus seinen Syndicatsgehalt ver­zichtet habe. Auch hier lag nur die nackte Behauptung der Angeklagten selbst vor, oder sollte etwa der myste- riösc Vogel den Geschworenen den weifen Spruch in die Ohren geraunt haben? Die deutlichsten Beweise sprachen hier gegen die Annahme der Freiwilligkeit:

1) das Schreiben Sundheims an die Volkscom- mission, worin er vier Tage vor der Katastrophe auf eine ähnliche Zumuthung, jedoch nur von fünf Depu- tirten ohne die Begleitung einer harrenden Volksmenge von mehreren hundert Personen, die bestimmteste Ab­sicht erklärte, nicht auf seinen Gehalt verzichten zu wollen;

2) seine Protestation einige Stunden vor dem Ueber- falle gegen die etwaige Annahme der Freiwilligkeit, wenn ihm etwa ein Verzicht abgedrungen werden sollte;

3) seine Anzeige unmittelbar nach dem Ueberfalle;

4) sein feierlicher Eid, daß er nicht freiwillig ver­zichtet habe.

Interessant wird auch der endliche Ausgang dieser Sache sein. Während die Geschworenen in ihrer sou- verainen Weisheit ohne Angabe irgend eines Grundes aussprechcn: Dr. Sundheim hat freiwillig verzichtet, wird nun der Civilrichter, der sich seinem Eide gemäß bescheidet, dem Gesetze unterthan zu sein, mit Angabe von Gründen aussprcchen müssen: Dr. Sundheim hat nicht freiwillig verzichtet, feine Verzichtsurkunde ist deßhalb ungültig und die Stadt Gießen muß unge­achtet der erschlichenen Urkunde den Syndicatsgehalt nach wie vor ausbezahlcn.

(Eingesendet.)

liebet Demokratie

(Schluß.)

Sie ist weit entfernt, aus Theilung des Ver­mögens auszugehen denn eine gleiche Vcrtheiluug der irdischen Güter, so wünschenswerth auch dieselbe wäre gehört in das Reich der Unmöglichkeit, weil, wenn heute dieselben gleich vertheilt würden, nach Ver­lauf einiger Wochen schon wieder Ungleichheit sein, und wenn fortwährend von Zeit zu Zeit getheilt tvürde, die irdischen Güter allen Werth verlieren würden; aber sie kann es nicht zugeben, daß der